Arbeitsunfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung bietet weitreichenden Schutz bei Arbeitsunfällen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, mit einer entsprechenden Absicherung, die auch als Arbeitsunfallversicherung bezeichnet wird, vorzusorgen. Der Betrieb und die Mitarbeiter werden dazu bei der zuständigen Berufsgenossenschaft oder einem anderen Träger angemeldet. Die Kosten für die Arbeitsunfallversicherung zahlt der Arbeitgeber.
Wann handelt es sich um einen Arbeitsunfall?
Ein Unfall, der direkt am Arbeitsplatz passiert, ist ein Arbeitsunfall. Aber auch der Unfall während der Ausübung eines Ehrenamtes, ein Unfall in der Schule oder im Kindergarten oder ein Wegeunfall wird durch die Arbeitsunfallversicherung abgedeckt. Der Versicherungsträger prüft nach dem Ereignis, ob es sich um einen versicherten Unfall handelt. Wichtig ist, dass es sich immer um ein von außen einwirkendes Ereignis auf den Betroffenen handeln muss. Erleidet der Mitarbeiter beispielsweise während seiner Tätigkeit am Schreibtisch einen Schwächeanfall, ist das nicht als Arbeitsunfall einzustufen.
Unser Versprechen
Nur ausgewählte und geprüfte Produkte auf moneycheck.de
- Unverbindliche Anfragen und Vergleiche
- Keine versteckten Gebühren
- Beste Preis/Leistung
Arbeitnehmer in der gesetzlichen Arbeitsunfallversicherung
Für Arbeitnehmer und Angestellte gilt die gesetzliche Unfallversicherung. Über den Arbeitgeber ist dieser Personenkreis mit einer Arbeitsunfallversicherung während der Arbeitszeit sowie auf Wegen von und zur Arbeit abgesichert. Unter Umständen schließt der Arbeitgeber auf freiwilliger Basis eine betriebliche Unfallversicherung ab, die die gesetzlichen Leistungen ergänzt. Anders als bei der gesetzlichen Arbeitsunfallversicherung besteht dazu jedoch keine Verpflichtung.
Arbeitsunfallversicherung für Selbständige
Selbständige profitieren nicht vom gesetzlichen Sozialversicherungsschutz. Sie haben die Möglichkeit, sich durch eine eigene Arbeitsunfallversicherung beim entsprechenden Träger selbst abzusichern. Sie sind dann freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Unfallversicherung. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, den gesetzlichen Schutz durch eine private Unfallversicherung zu erweitern.
Moneycheck Verbraucher Tipp:
Selbständige unterliegen nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Unfallversicherung. Möglich ist jedoch die freiwillige Versicherung in der Arbeitsunfallversicherung. Auf diese Weise sichern Sie sich wichtige Leistungen und stehen nach einem Unfall im Betrieb nicht ohne Absicherung da.
Die Leistungen der Arbeitsunfallversicherung im Überblick
Die gesetzliche Unfallversicherung bietet nach einem Arbeitsunfall verschiedene Leistungen wie
- Kostenübernahme für Heilbehandlungen nach einem Unfall
- Einmalleistungen nach einem schweren Unfall
- Kosten für Reha-Maßnahmen
- Unfallrente bei längerer Arbeitsunfähigkeit
- Hinterbliebenenschutz bei einem Todesfall
Abhängig vom jeweiligen Träger können die Leistungen abweichen. Wie hoch die Leistungen ausfallen, ist vom Invaliditätsgrad und der gesundheitlichen Einschränkung abhängig. Wer nicht nur auf die gesetzlichen Leistungen setzen will, erweitert die Arbeitsunfallversicherung idealerweise mit einer privaten Absicherung.