DFV Hundehaftpflicht & Hundeversicherung
Was ist die DFV Hundeversicherung?
Genauso schnell wie bei Menschen kann es bei einem Hund passieren, dass dieser erkrankt oder durch einen Unfall verletzt wird. Wer die Kosten für notwendige Behandlungen oder sogar Operationen, die sich nicht selten im vierstelligen Euro-Bereich beziffern, kann sich für eine Hundekrankenversicherung der Deutschen Familienversicherung (DFV) entscheiden. Die DFV Hundeversicherung fungiert dabei als Vollversicherung für Hunde, die sowohl für ambulante als auch für stationäre Behandlungen aufkommt und auch die Kosten für chirurgische Eingriffe erstattet. Anders als bei den meisten Versicherern unterscheidet die DFV daher nicht zwischen einer Krankenversicherung und einem OP-Schutz, sondern vereint alle wesentlichen Leistungen in ihrer DFV
Hundeversicherung.
Angeboten wird die DFV Hundeversicherung mit den drei Tarifen
- Komfort
- Premium
- Exklusiv
die sich in der Höhe der Kostenerstattung unterscheiden. Zusätzlich wartet die DFV Hundeversicherung mit vielen Leistungsvorteilen auf, unter anderem mit dem Verzicht auf eine Wartezeit, einer einfachen Gesundheitsfrage, der freien Tierarzt- und Klinikwahl und mit einer Erstattung bis zum dreifachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). Die DFV Hundeversicherung kann schnell und unkompliziert online abgeschlossen werden.
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Worauf ist vor dem Vertragsabschluss bei der DFV Hundeversicherung zu achten?
Wer seinen Hund mit der DFV Hundeversicherung versichern möchte, sollte folgende Aufnahmevoraussetzungen beachten:
- Versicherbar sind Hunde, die bei Antragstellung mindestens acht Wochen und nicht älter als neun Jahre alt sind.
- Der Hund muss bei Antragstellung gesund sein (vor Vertragsabschluss wird eine Gesundheitsfrage gestellt).
- Nicht versicherbar sind eine Reihe an namentlich in den Versicherungsbedingungen aufgeführte Kampfhundrassen.
- Grundsätzlich richtet sich der Versicherungsschutz der DFV Hundeversicherung an Hunde, die privat gehalten werden, aber auch Gebrauchs- und Arbeitshunde, die zu bestimmten Zwecken genutzt werden (zum Beispiel als Polizei-, Dienst- Wach- oder Therapiehund) sind versicherbar.
- Die Mikrochip-Nummer des Hundes muss der DFV spätestens beim ersten Schadensfall vorliegen.
Achtung: Zwar können mehrere Hunde über eine DFV Hundeversicherung versichert werden, einen Mengenrabatt bietet die DFV Hundeversicherung jedoch nicht an – jeder Hund muss zudem separat versichert werden.
Welche Leistungen sind über die DFV Hundeversicherung versichert?
Versichert über die drei Tarife der DFV Hundeversicherung sind folgende Leistungen:
- veterinärmedizinisch notwendige Heilbehandlungen inklusive Operationen
- schmerzstillende Zahnbehandlungen
- die Unterbringung in einer Tierklinik oder Tierarztpraxis
- Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel
- eine Gesundheitspauschale, zum Beispiel für einen Gesundheitscheck, Wurmkuren, Impfungen oder Zahnprophylaxe
Erstattet werden die Kosten bei der DFV Hundeversicherung jeweils bis zum dreifachen Satz der GOT mit einem Erstattungsanteil von (bei Hunden bis zum siebten Lebensjahr):
- 60 Prozent beim Tarif Komfort
- 80 Prozent beim Tarif Premium
- 100 Prozent beim Tarif Exklusiv
Für die Gesundheitspauschale sind einmalig
- 60 Euro beim Tarif Komfort
- 80 Euro beim Tarif Premium
- 100 Euro beim Tarif Exklusiv
erstattungsfähig.
Der Versicherungsschutz der DFV Hundeversicherung ist innerhalb Europas unbegrenzt gültig, im weltweiten Ausland bis zu sechs Monate.
Welche Leistungsbegrenzungen gibt es bei der DFV Hundeversicherung?
Zwar beginnt der Versicherungsschutz bei der DFV Hundeversicherung unmittelbar ohne eine Wartezeit, die Leistung wird jedoch in den ersten zwei Versicherungsjahren begrenzt. Außerdem spielt das Alter des Hundes eine Rolle – so wird die Leistung mit zunehmendem Alter gedeckelt.
Ab Versicherungsbeginn gibt es je nach Tarif folgende Erstattungsgrenzen bei der DFV Hundeversicherung:
- in den ersten 12 Monaten: bis 300 Euro (Komfort), 400 Euro (Premium) oder 500 Euro (Exklusiv)
- in den ersten 24 Monaten: bis 400 Euro (Komfort), 800 Euro (Premium) oder 1.000 Euro (Exklusiv)
Ab dem 24. Monat entfällt die Leistungsbegrenzung bei der DFV Hundeversicherung.
Für Hunde ab dem siebten Lebensjahr reduziert sich zudem die die prozentuale Kostenerstattung wie folgt:
- Alter zwischen 7 und 9 Jahren: 50 Prozent (Komfort), 70 Prozent (Premium) und 90 Prozent (Exklusiv)
- Alter ab 10 Jahren: 40 Prozent (Komfort), 60 Prozent (Premium) und 80 Prozent (Exklusiv)
Welche Leistungen sind nicht über die DFV Hundeversicherung versichert?
Versicherte haben keinen Anspruch auf Leistungen von der DFV Hundeversicherung für
- bei Vertragsabschluss bereits begonnene oder angeratene Behandlungen
- Behandlungen und Operationen aufgrund von angeborenen Fehlentwicklungen
- Operationen, die der Herstellung des Zucht- oder Rassestandards dienen
- einige konkret in den Versicherungsbedingungen aufgeführte Erkrankungen, darunter Kniegelenksverletzung, Fehlbildung des Ellenbogengelenks oder Wobbler Syndrom
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