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Riester Rente

Warum lohnt sich der Abschluss einer Riester Rente?

MoneyCheck | Riester RenteIn der gesetzlichen Rentenversicherung zeichnen sich schon seit langem Probleme ab. Nicht zuletzt die ständig steigende Lebenserwartung der Menschen sorgt dafür, dass es immer mehr Rentner gibt. Das wäre im Grunde kein Problem, wenn in gleichem Maße wie die Zahl der Rentner auch die Zahl der jungen Menschen steigen würde, die in die Rentenversicherung einzahlen. Genau das ist aber nicht der Fall. Die Geburtenrate liegt schon seit Jahren unter der Sterberate. Die Folge: Immer weniger junge Menschen müssen die Rente für immer mehr alte Menschen zahlen. Auf lange Sicht kann das nicht gut gehen. Das Problem lässt sich nur durch ständig steigende Rentenversicherungsbeiträge oder durch eine Kürzung der Renten lösen. Bereits heute leben immer mehr Rentnerinnen und Rentner mit ihrer Rente unterhalb der Armutsgrenze.

Um Lücken in der gesetzlichen Altersversorgung zu schließen, stellt die Riester Rente eine äußerst sinnvolle Möglichkeit dar.

Eingeführt wurde die Riester-Rente im Zuge der Rentenreform in den Jahren 2000/2001. Es handelt sich dabei um eine private Altersvorsorge, die staatlich gefördert wird. Um die staatliche Förderung zu erhalten, muss der Versicherte einige Dinge berücksichtigen und einige Vorgaben erfüllen. Er muss zum Beispiel einen förderfähigen Altersvorsorgevertrag für eine Riester Rente abschließen und muss einen bestimmten Mindestbeitrag pro Jahr einzahlen. Außerdem muss der Versicherte grundsätzlich direkt oder indirekt zulagenberechtigt sein.

Die Förderung beträgt 154 Euro pro Versichertem und Jahr. Deutlich höhere Zulagen werden außerdem für Kinder des Versicherten gezahlt. Für jedes Kind mit Kindergeldberechtigung erhält der Versicherte zusätzlich 185 Euro, wenn es vor 2007 geboren wurde. Für Kinder, die ab 2008 geboren wurden, beträgt der Zuschuss sogar 300 Euro.

Neben der staatlichen Förderung, von der insbesondere Versicherte mit Kindern sehr stark profitieren, hat die Riester Rente noch weitere Vorteile:

  • Die Beiträge zur Riester Rente können von der Steuer abgesetzt werden
  • Der Versicherungsvertrag ist „hartz-IV-sicher“ – Ist der Versicherte zu einem späteren Zeitpunkt auf Sozialhilfe angewiesen, wird das Vermögen aus der Riester-Rente nicht angerechnet

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Welche Schäden sind im Rahmen einer Riester Rente mitversichert?

Versicherungen sind in der Regel darauf ausgelegt, ein unvorhergesehenes Ereignis abzusichern, das einen Schaden darstellt. Bei Altersvorsorge-Versicherungen ist das ein bisschen anders. In diesem Fall ist kein unvorhergesehenes Ereignis die Voraussetzung dafür, dass die Versicherung die vereinbarten Leistungen erbringt. Voraussetzung ist stattdessen, dass der Versicherte ein bestimmtes Alter erreicht. Ist diese Bedingung erfüllt, erbringt die Versicherung die entsprechende Leistung – also die gewünschte Rentenzahlung.

Höhe und Umfang der Leistungen sind abhängig vom jeweiligen Versicherungsangebot. Viele Punkte sind jedoch gesetzlich sehr genau geregelt. Nur Vorsorgeprodukte, die diese Voraussetzungen erfüllen, werden für die Förderung zugelassen. Grundsätzlich funktioniert die Riester Rente damit genauso wie andere private Altersvorsorgeprodukte. Die Risiken sind durch die gesetzlichen Vorgaben auf ein Minimum begrenzt.

Neben der reinen Altersvorsorge ist bei vielen Verträgen möglich, den Versicherungsschutz auszuweiten. Auf diese Weise können auch weitere „echte“ Schadensfälle mit abgesichert werden. Dazu gehören insbesondere:

  • Invaliditätsschutz für den Fall, dass der Versicherte invalide wird
  • Hinterbliebenenabsicherung – sie sichert Angehörige im Todesfall des Versicherten finanziell ab

Darüber hinaus sind weitere Schäden üblicherweise nicht abgesichert.

Was sollte ich beachten, bevor ich eine Riester Rente abschließe?

Wer eine Riester Rente abschließen möchte, sollte einige Punkte berücksichtigen. Das betrifft vor allem die Zulässigkeit der Riester Rente für bestimmte Personengruppen. Oder andersherum: Nicht jede Person kann von den Vorteilen der Riester Rente profitieren. Es gibt bestimmte Beschränkungen. Die Riester Rente ist vorrangig als ergänzende Altersvorsorge zur gesetzlichen Rentenversicherung gedacht. Dementsprechend können eine Riester Rente abschließen:

  • Gesetzlich rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer
  • Gesetzlich rentenversicherungspflichtige Selbstständige (z. B. Künstler, Schriftsteller und Publizisten, Landwirte oder auch Handwerker)
  • Empfänger von staatlichen Leistungen wie ALG I, ALG II, Erziehungsgeld etc.

Die genannten Personen sind unmittelbar zulagenberechtigt. Das bedeutet: Sie können eine Riester Rente abschließen und in vollem Umfang die Förderung direkt erhalten.

Nicht unmittelbar zulagenberechtigt sind insbesondere alle Personen, die nicht gesetzlich rentenversicherungspflichtig sind. Das sind vor allem viele Selbstständige und Freiberufler aber auch Beamte. Gerade für Selbstständige bietet sich die sogenannte Rürup-Rente als Alternative an. Allerdings sind auch Personen, die nicht unmittelbar zulagenberechtigt sind, nicht vollständig von der Riester Rente ausgeschlossen. Sie können nämlich mittelbar zulagenberechtigt sein.

Mittelbar zulagenberechtigt sind Ehe- und Lebenspartner von unmittelbar zulagenberechtigten Personen, die eine Riester Rente abgeschlossen haben. Auf diese Weise haben auch viele Personen, die selber nicht förderfähig sind, einen Zugang zu einer Riester Rente. Ob das sinnvoll und vorteilhaft ist, sollte in jedem Fall individuell geprüft werden. Gerade bei Selbstständigen können andere Formen der Altersvorsorge sinnvoller sein.

Neben der Frage nach der Zulagenberechtigung gibt es noch einige weitere Punkte, die vor dem Abschluss einer Riester Rente zu berücksichtigen sind. Das betrifft insbesondere:

  • Mindestbeiträge
  • Begrenzung des frühesten Auszahlungsbeginns

Damit Versicherte die Zulagen in voller Höhe erhalten, müssen sie einen Mindestbeitrag in die Riester Rente einzahlen. Seit 2008 sind das vier Prozent des Vorjahreseinkommens. Bei sehr geringen Einkommen oder bei mittelbar begünstigen Versicherten muss mindestens ein Sockelbeitrag in Höhe von 60 Euro pro Jahr gezahlt werden.

Riester-Versicherungsverträge dürfen seit 2012 Rentenauszahlung erst ab dem 62. Lebensjahr ermöglichen. Bei älteren Verträgen kann eine Zahlung noch ab dem 60. Lebensjahr möglich sein. Ausnahmen gelten für bestimmte Berufsgruppen, für die auch in der gesetzlichen Rentenversicherung ein vorzeitiger Rentenbeginn gilt.

In welchen Fällen erbringt eine Riester Rente ihre Versicherungsleistungen?

Die Riester Rente ist eine staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge. Das bedeutet, dass der Versicherte Beiträge einzahlt und ab einem bestimmten Zeitpunkt Leistungen von der Versicherung erhält. Bei Rentenversicherungen in der Regel in Form einer regelmäßigen Rentenzahlung bis zum Lebensende. Theoretisch ist bei privaten Rentenversicherungen auch eine einmalige Kapitalzahlung möglich. Diese Option ist bei der Riester Rente jedoch stark eingeschränkt worden.

Ab welchem Zeitpunkt der Versicherte Leistungen aus einer Riester Rente erhält, ist letztlich abhängig von der Vertragsgestaltung. Während der früheste Auszahlungszeitpunkt auf das 62. Lebensjahr beschränkt ist, kann die Auszahlung auch zu einem späteren Zeitpunkt beginnen. Das kann sinnvoll sein, da auf diese Weise der Einzahlungszeitraum verlängert wird und damit die Rentenzahlungen steigen.

Sind neben der reinen Altersvorsorge noch weitere Zusatzleistungen vereinbart, kann die Versicherung auch in weiteren Fällen Leistungen erbringen. Etwa, wenn der Versicherte berufsunfähig wird und eine zusätzliche Invalidität-Absicherung in den Versicherungsvertrag eingeschlossen wurde.

Im Falle des Todes kann der Ehe- oder Lebenspartner die Riester Rente des Verstorbenen übernehmen. Ist zusätzlicher Hinterbliebenenschutz vereinbart worden, können weitere Leistungen erbracht werden.

Grundsätzlich gilt bei der Riester Rente wie auch bei weiteren Zusatzleistungen, dass Art und Umfang der Leistungen sowie die Voraussetzungen, dass sie erbracht werden, im Vertrag geregelt sind.

In welchen Fällen erbringt eine Riester Rente ihre Versicherungsleistungen nicht?

MoneyCheck | Riester RenteIm Vergleich zu anderen privaten Versicherungsangeboten sind bei der Riester Rente viele Faktoren gesetzlich geregelt. Das hat einen einfachen Grund. Damit diese Form der zusätzlichen Altersvorsorge für möglichst viele Menschen zugänglich ist und zu einer echten Stütze im Rentensystem wird, muss sie besonders sicher sein. Der Fall, dass die Riester Rente nicht leitet ist damit nahezu ausgeschlossen.

Zahlt ein Versicherter seine Beiträge nicht mehr, reduziert sich zwar die Höhe der Rentenzahlung, der Versicherte wird aber ab dem vereinbarten Zeitpunkt Rentenzahlungen erhalten. Zahlt er keine Beiträge, muss er auch auf die staatliche Förderung verzichten – aber der Vertrag läuft weiter.

Selbst im Todesfall verfallen die eingezahlten Beiträge nicht. Ehe- und Lebenspartner haben generell die Möglichkeit, Riester-Verträge des Partners oder der Partnerin zu übernehmen. Sie können sogar speziell für die Übernahme der Anwartschaften einen neuen Vertrag abschließen.

Dass die Versicherung nicht leistet, ist im Grunde nur in einem Fall möglich: Der Versicherte zahlt den Erstbeitrag nicht. Dabei handelt es sich um die erste Beitragszahlung, die bei Abschluss einer privaten Versicherung generell eine wichtige Rolle spielt. Versicherungsanbieter behalten sich das Recht vor, von neu abgeschlossenen Verträgen zurückzutreten, wenn der Erstbeitrag nicht gezahlt wird. Dieses Prinzip gilt auch bei Angeboten für die Riester Rente.

Ist es möglich, zusätzliche Bausteine mitzuversichern?

Der Hauptzweck der Riester Rente ist es, eine zusätzliche lebenslange Rente zur gesetzlichen Rente zu ermöglichen. Darüber hinaus kann der Schutz jedoch um weitere zusätzliche Bausteine erweitert werden. Eine Erweiterung des Versicherungsschutzes ist möglich mit Bausteinen für:

  • Berufsunfähigkeitsschutz
  • Erwerbsunfähigkeitsschutz
  • Hinterbliebenenschutz für Familienmitglieder

Der Einschluss einer zusätzlichen Berufs- wie auch einer Erwerbsunfähigkeitsabsicherung bietet dem Versicherungsnehmer zusätzlichen Schutz für den Fall der Berufs- oder der Erwerbsunfähigkeit. Wird der Versicherte aufgrund geistiger oder körperlicher Einschränkungen noch vor dem Eintritt des Rentenalters berufsunfähig, bietet ein zusätzlicher Berufsunfähigkeitsschutz eine zusätzliche Absicherung.

In der Regel handelt es sich jedoch nicht um eine vollwertige Berufsunfähigkeitsversicherung. Per Gesetz dürfen maximal 15 Prozent der Beiträge für den zusätzlichen Versicherungsschutz verwendet werden. Bei vielen Anbietern sichert der zusätzliche Berufsunfähigkeits-Baustein daher vor allem die Beitragszahlungen für die Riester Rente ab. Die Zahlungen der Berufsunfähigkeitsversicherung stellen in diesem Fall sicher, dass der Versicherte weiterhin seine Beiträge zur Riester Rente zahlen kann. Auch, wenn er nicht mehr sein gewohntes Einkommen erzielen kann. Auf diese Weises lassen sich zusätzliche Einbußen in der Altersvorsorge vermeiden.

Mit einer zusätzlichen Hinterbliebenen-Absicherung ist es möglich, spezielle Leistungen zugunsten der Hinterbliebenen zu vereinbaren im Todesfall des Versicherten zu vereinbaren. Auf diese Weise ist es möglich, den ohnehin schon umfassenden Schutz der Hinterbliebenen durch eine Riester Rente noch weiter zu verstärken.

Wann setzt der Versicherungsschutz der Riester Rente ein?

Der Schutz einer Riester Rente beginnt nach dem Abschluss des Versicherungsvertrages. Zu unterscheiden sind bei einer Rentenversicherung oder anderen Formen der privaten Altersvorsorge aber immer:

  • die Ansparzeiten
  • die Leistungsphase

Die Ansparphase beginnt nach Abschluss der Versicherung. Als Ansparphase wird der Zeitraum bezeichnet, in dem der Versicherte Beiträge einzahlt. Außerdem erhält er die staatlichen Zuschüsse, wenn er den Mindestversicherungsbeitrag zahlt – das sind vier Prozent des Vorjahreseinkommens.

Sobald der Versicherte ein bestimmtes Alter erreicht, beginnt die Auszahlungsphase. Er muss keine Beiträge mehr zahlen und erhält stattdessen die Leistungen der Versicherung in Form der Rentenzahlungen.

Bevor der Versicherungsschutz in Kraft tritt, sind drei Zeitpunkte zu unterscheiden:

  1. Vertragsabschluss
  2. Versicherungsbeginn
  3. Zahlung des Erstbeitrages

Der Vertragsabschluss ist der Zeitpunkt, zu dem der Versicherte den Vertrag mit dem Anbieter abschließt. Im Vertrag selber ist der genaue Versicherungsbeginn festgelegt. Üblicherweise ist das zum Beispiel der Erste des Folgemonats. Damit der Versicherungsschutz zu diesem Zeitpunkt wie gewünscht in Kraft tritt, muss der Versicherte noch den Erstbeitrag zahlen. Diese erste Beitragsrate sollte in jedem Fall pünktlich gezahlt werden. Vor der Zahlung tritt der Versicherungsschutz nicht vollständig in Kraft. Wird der Beitrag gar nicht gezahlt, treten die meisten Anbieter vom Vertrag zurück und der Versicherungsschutz tritt nicht in Kraft.

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Wie hoch sollte die Deckungssumme der Riester Rente sein?

MoneyCheck | Riester RenteEine Deckungssumme im eigentliche Sinne gibt es bei Riesterprodukten nicht. Die Versicherung ist nicht darauf ausgerichtet, eine bestimmte Summe einmalig zu einem Zeitpunkt auszuzahlen. Vielmehr soll sie durch regelmäßige lebenslange Rentenzahlungen eine zuverlässige ergänzende Altersabsicherung bieten. Anders als bei vielen anderen privaten Versicherungen wird bei der Riester Rente keine Deckungssumme festgelegt.

Die Höhe der Leistungen richtet sich stattdessen danach, wie viel Beiträge der Versicherte im Laufe der Zeit eingezahlt und wie hoch die Summe der Zuschüsse ist, die er erhalten hat. Wer Kinder hat, wird im Laufe der Zeit deutlich mehr Zuschüsse erhalten als ein Versicherter ohne Kinder.

Um die Summe der eingezahlten Beiträge und damit auch die Höhe der künftigen Rentenzahlungen zu erhöhen, können Versicherte den Beitrag erhöhen. Auf diese Weise zahlen Sie mehr ein und können auch höhere Rentenzahlungen erwarten.

Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur Riester Rente berechnet?

Der Beitrag zur Riester Rente kann vom Versicherten weitestgehend frei bestimmt werden. Es gibt zwei Grenzen, die dabei grundsätzlich berücksichtigt werden sollten:

  1. Mindestbeitrag, der notwendig ist, um die staatliche Förderung zu erhalten
  2. Höchstgrenze für den Sondersteuerabzug

Ein großer Vorteil der Riester Rente ist die staatliche Förderung. Die staatlichen Zulagen sind aber an eine klare Bedingung gekoppelt: Der Versicherte muss einen Mindestbeitrag einzahlen. Für die Förderung gibt es zwei Regelungen:

  • Unmittelbar zulagenberechtigte Personen müssen mindestens vier Prozent ihres Vorjahreseinkommens in einen Riester-Vertrag einzahlen, maximal jedoch 2.100 Euro abzüglich der individuellen Zulagen
  • Mittelbar zulagenberechtigte Personen und Personen mit einem Vorjahreseinkommen unterhalb von 1.500 Euro pro Jahr müssen den Sockelbetrag von mindestens 60 Euro pro Jahr zahlen, um staatliche Zuschüsse zu erhalten

Auf diese Weise ergeben sich Mindestbeiträge, die Versicherte zahlen sollten, um von der Riester Rente optimal profitieren zu können. Nach oben hin sind den Versicherten im Grunde keine Grenzen gesetzt. Allerdings sollte der maximale Freibetrag für den Sondersteuerabzug berücksichtigt werden. Innerhalb dieser beiden Grenzen lassen sich die Vorteile der Riester Rente optimal ausnutzen.

Für die Entscheidung, wie hoch die Beiträge konkret ausfallen sollen, ist es immer auch empfehlenswert rückwärts zu rechnen. Der Versicherte sollte sich also fragen, welche Rentenzahlungen er aus der Riester Rente erwartet oder benötigt. Dazu sollte die vollständige Altersvorsorge herangezogen werden:

  • Wie hoch wird die gesetzliche Rente ausfallen?
  • Gibt es weitere Formen der Altersvorsorge und welche Altersbezüge sind daraus zu erwarten?
  • Welcher Finanzbedarf wird im Alter entstehen?

Um die so ermittelten Zahlungen aus der Riester Rente zu erreichen, muss der Versicherte einen bestimmten Beitrag zahlen. Je früher er den Vertrag abschließt, desto niedriger können die Beiträge ausfallen, die benötigt werden, um einen bestimmten Rentenbetrag aus der Riester-Rente zu erhalten.

Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Riester Rente für mich?

Ein Vergleich der Riester Rente ist äußerst sinnvoll und sollte in jedem Fall durchgeführt werden. Dabei gibt es zwei Vergleichsmöglichkeiten:

  1. Vergleich verschiedener Vorsorgeprodukte, die als Riester Rente förderfähig sind
  2. Vergleich der Riester Rente mit anderen Formen der privaten Altersvorsorge

Der Vergleich der Riester Rente mit anderen Formen der Altersvorsorge sollte grundsätzlich vor dem Abschluss eines Versicherungsvertrages erfolgen. Dabei kann der Versicherungsnehmer genau prüfen und abwägen, ob die Riester Rente für ihn geeignet und für seine Bedürfnisse angemessen ist. Auch wenn die Riester Rente als ein sehr sicheres und risikofreies Versicherungsprodukt gilt und die Förderung durchaus attraktiv ist, sollten andere Alternativen grundsätzlich berücksichtigt und in Erwägung gezogen werden.

Ist die Entscheidung für die Riester Rente gefallen, sollte ein Vergleich unterschiedlicher Versicherungsprodukte vorgenommen werden.

Die Riester Rente ist nämlich keineswegs nur auf private Rentenversicherungsangebote beschränkt. Vielmehr sind viele verschiedene Altersvorsorgeprodukte erhältlich, die als Riester-Produkte förderfähig sind. Dafür müssen sie grundsätzlich den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und bestimmte Vorgaben erfüllen.

Erhältlich sind als Riester-Produkte zum Beispiel:

  • Private Rentenversicherungen (ohne Kapitalisierungs-Option)
  • Banksparpläne, die am Ende der Laufzeit in eine lebenslange Rente umgewandelt werden
  • Fondssparpläne
  • Fondsgebundene Rentenversicherung
  • Wohnriester-Darlehen oder Bausparverträge

Auch wenn die Produkte aufgrund der gesetzlichen Vorgaben alle grundsätzlich sehr sicher sind, gibt es produktabhängige Risiken. Das betrifft in erster Linie unterschiedlich sichere Mehrleistungen, die über das gesetzlich garantierte Minimum hinausgehen können.

Auch Abschlussgebühren oder vertraglich zugesicherte Verzinsungen der Versicherungsbeiträge können von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich ausfallen. Über die zum Teil sehr langen Laufzeiten der Verträge können auch geringe Unterschiede langfristig einen großen Unterschied ausmachen. Aus diesem Grund lohnt sich ein sorgfältiger und umfassender Vergleich verschiedener Versicherungsangebote in jedem Fall.

Ist es möglich, den Versicherungsschutz und die Versicherungsbeiträge flexibel an meine Bedürfnisse anzupassen?

Neben der hohen Sicherheit ist ein zentrales Merkmal der Riester Rente die Flexibilität. Das zeigt sich unter anderem darin, dass die Förderung an Mindestbeitrag gebunden ist, der sich prozentual am Vorjahreseinkommen bemisst. Sinkt oder steigt das Einkommen, können Versicherungsnehmer ihren Versicherungsbeitrag entsprechend anheben oder senken ohne die staatliche Förderung zu riskieren. Auch bestimmte Lebenssituationen oder Änderungen in der Lebensplanung können Versicherungsnehmer dazu veranlassen, ihre Beitragszahlungen anzupassen.

Solche Anpassungen sind grundsätzlich möglich. Mit der Anpassung der Beiträge ändert sich jedoch immer auch die Höhe der Rentenzahlungen. Schließlich steigt oder sinkt durch eine Beitragsanpassung immer auch die Summe der eingezahlten Beiträge. Ist eine bestimmte Zahlung aus der Riester Rente im Alter eingeplant, sollten die Beitragszahlungen nicht unter den benötigten Beitrag sinken. Beitragsanpassungen nach oben bedeuten umgekehrt immer auch eine höhere Rente im Alter.

Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?

Die Absetzbarkeit der Versicherungsbeiträge ist neben den staatlichen Zulagen ein weiterer wichtiger Bestandteil der Riester Rente. Beiträge lassen sich also auf jeden Fall steuerlich absetzen. Wie so oft bei steuerlichen Regelungen allerdings nicht in beliebigem Umfang. Bis zu 2.100 Euro pro Person und Jahr können Versicherte steuerlich als Sonderausgaben geltend machen. Gerade bei höheren Einkommen kann das zu einer spürbaren Senkung der Steuerlast führen. Gesetzesgrundlage für die steuerliche Absetzbarkeit der Versicherungsbeiträge ist § 10a des Einkommensteuergesetzes.

Während die Beiträge bis zu 2.100 Euro von der Steuer abgesetzt werden können, müssen die Einkünfte aus einer Riester Rente, also die Rentenzahlungen, im Alter versteuert werden. Dann aber nur die im Steuerjahr erhaltenen Rentenzahlungen. Weil im Alter oft mit sehr niedrigeren Steuersätzen zu rechnen ist, ergeben sich daraus weitere Steuervorteile für Versicherte.

Worauf muss ich bei der Kündigung meiner Riester Rente achten?

MoneyCheck | Riester RenteDie Kündigung einer Riester Rente ist grundsätzlich möglich. Dieser Schritt ist jedoch überhaupt nicht zu empfehlen. Er sollte daher nur nach sehr gründlicher Überlegung und Abwägung aller Alternativen unternommen werden. Wie bei den meisten privaten Altersvorsorgeprodukten gilt auch bei Riester-Verträgen, dass im Falle einer Kündigung nicht alle eingezahlten Beiträge zurückerstattet werden. Der Versicherungsnehmer muss im Falle einer Kündigung daher mit finanziellen Verlusten rechnen. Hinzu kommt auch, dass bereits erhaltene staatliche Zulagen vollständig zurückzuzahlen sind.

Wer aufgrund schwieriger Lebensumstände Probleme bekommt, die Beiträge zu zahlen, sollte eine andere Option vorziehen: Den Vertrag ruhen lassen. In diesem Fall bleibt der Vertrag bestehen. Der Versicherte zahlt jedoch keine weiteren Beiträge ein. Dadurch erhält er auch keine Zulagen, während der Vertrag ruht. Zu einem späteren Zeitpunkt, wenn sich die Lage wieder gebessert hat, kann der Versicherte die Beiträge wie gewohnt weiterzahlen und erhält auch wieder die entsprechende Förderung. In diesem Fall muss der Versicherte lediglich mit einer Anpassung seiner Rentenzahlungen rechnen. Das lässt sich jedoch durch spätere Anhebung der Beiträge gegebenenfalls ausgleichen. Alles in allem sollte das Ruhenlassen einer Kündigung nach Möglichkeit immer vorgezogen werden.

Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner Riester Rente achten?

Ähnlich wie mit einer Kündigung verhält es sich bei einem Wechsel. Er sollte ebenfalls nur erfolgen, wenn wirklich triftige Gründe vorliegen. Anders als bei vielen anderen Versicherungsformen ist bei vielen Riester-Verträgen jedoch ein echter Wechsel grundsätzlich möglich. Es hängt jedoch von den Vertragsbedingungen ab, wie schwer oder leicht der Wechsel wird. Viele Versicherungsanbieter verlangen zum Beispiel zum Recht sehr üppige Wechselgebühren.

Auch ein Wechsel einer Riester Rente ist daher oft mit finanziellen Verlusten verbunden. Gerade, wer kurz nach dem Abschluss eines Vertrages eine Fehlentscheidung bemerkt, sollte einen Wechsel jedoch in Betracht ziehen. Auf diese Weise lässt sich langwieriger Ärger vermeiden.

Eine Alternative zu einem Wechsel des Anbieters kann darin bestehen, einen laufenden Vertrag ruhen zu lassen und einen zweiten Vertrag bei einem anderen Anbieter abzuschließen. Später erhält der Versicherte dann einfach aus beiden Verträgen Zahlungen.

Sowohl Wechsel und noch vielmehr Kündigungen stellen bei Riester-Verträgen Schritte dar, die nach Möglichkeit vermieden werden sollten. Eine sorgfältige Planung und ein umsichtiger Vergleich unterschiedlicher Versicherungsangebote vor Vertragsabschluss sind oft der beste Schutz, dass mit der Riester Rente alles glatt läuft. Kündigungen und Wechsel werden dann überflüssig.