100% unverbindlich
100% kostenfrei

Betriebshaftpflichtversicherung
im Vergleich

Jetzt in wenigen Schritten zu Ihrem Angebot

Jetzt vergleichen
Bewertung provenexpert 4.7
Vergleich dauert weniger als 60 Sek. Kostenfrei & unverbindlich
ssl SSL-Verschlüsselung Ihrer persönlich vertraulichen Daten
Kundenbewertung
4.7 / 5

Produkthaftungsversicherung

Warum lohnt sich der Abschluss einer Produkthaftungsversicherung?

MoneyCheck | ProdukthaftungsversicherungDer Abschluss einer Produkthaftungsversicherung, oder auch Produkthaftpflichtversicherung, lohnt sich für bestimmte Unternehmen auf jeden Fall. Das deutsche Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) sieht nämlich vor, dass Firmen für Schäden durch ihre Produkte an Personen, Sachen oder auch Vermögen haften. Das Produkthaftungsgesetz ist dabei sehr weitreichend. So besteht eine Haftung unabhängig von einem Verschulden. Außerdem sind nicht nur Unternehmen betroffen, die selber Produkte herstellen lassen.

Als Produkte gelten dabei bewegliche, auslieferbare Sachen. Das gilt auch, wenn das Produkt anschließend fest in einem weiteren Produkt verbaut wird. Dieses Produkt selbst muss nicht zwangsläufig beweglich sein. Ebenso bewegliche Bauteile, die fest in Gebäude eingebaut werden können, gelten als Produkte.

Auch Unternehmen, die Produkte in ihrem Namen fertigen lassen und mitunter sogar Importeure sowie Groß- aber auch Einzelhändler können unter bestimmten Voraussetzungen in Haftung genommen werden. Das bedeutet konkret, dass die jeweiligen Unternehmen für Schäden aufkommen müssen, die durch ihre Produkte entstanden sind. Dies kann schnell eine große finanzielle Belastung bedeuten, deren Höhe oft nicht sofort absehbar ist.

Eine Produkthaftungsversicherung nimmt Produzenten aber auch Händlern und allen, die ein Produkthaftungsrisiko tragen, das finanzielle Risiko bei Schadensfällen ab. Die Produkthaftungsversicherung stellt dabei Zusatzabsicherung innerhalb der Betriebshaftpflichtversicherung dar. Sie schließt bestimmte Lücken im Bereich des Produkthaftungsrisikos, die bei Betriebshaftpflichtversicherungen immer bleiben.

Neben der Übernahme finanzieller Belastungen im Schadensfall wehrt eine Produkthaftungsversicherung unberechtigte Schadensersatzansprüche ab. Sie enthält damit immer auch einen indirekten Rechtsschutz für die Klärung von Schadensersatzansprüchen und hält den Versicherten von unberechtigten Schadensersatzforderungen frei.

Ähnlich wie eine Betriebshaftpflichtversicherung stellt eine Produkthaftungsversicherung daher einen äußerst sinnvollen Versicherungsschutz für Unternehmen dar, die für ihre Produkte haften.

Unser Versprechen

Nur ausgewählte und geprüfte Produkte auf moneycheck.de

  • Unverbindliche Anfragen und Vergleiche
  • Keine versteckten Gebühren
  • Beste Preis/Leistung

Welche Schäden sind im Rahmen einer Produkthaftungsversicherung mitversichert?

Ähnlich wie eine Betriebshaftpflichtversicherung kommt eine Produkthaftungsversicherung auf für Schäden, die entstanden sind durch ein Produkt des Versicherten, an:

  • Personen
  • Sachen
  • Vermögen

So kann die Produkthaftungsversicherung zum Beispiel Schmerzensgeld oder auch Behandlungskosten für Verletzungen zahlen, die einer Person durch ein Produkt entstanden sind. Das Gleiche gilt auch, wenn durch das Produkt Sachschäden entstanden sind. In diesem Fall kommt die Produkthaftungsversicherung für den Materialersatz auf.

Bei Geschäftskunden können darüber hinaus Vermögensschäden ebenfalls eine große Rolle spielen. Handelt es sich bei einem Produkt beispielsweise um eine Maschine und fällt diese durch einen Fehler aus, ersetzt die Produkthaftungsversicherung vermögenswerte Schäden wie zum Beispiel Produktionsausfälle. Kommt es durch Fehler an einer solchen Maschine zu Fehlproduktionen können auch die daraus entstehenden Schäden und Kosten durch eine Produkthaftungsversicherung übernommen werden.

Neben diesen „klassischen“ Schadensarten, wie sie auch eine Betriebshaftpflichtversicherung für betriebsbedingte Schäden absichert, deckt eine Produkthaftpflicht noch weitere Schadensarten ab. Dazu zählen:

  • Rückruf
  • Fehlen zugesicherter Eigenschaften

Rückrufkosten entstehen immer dann, wenn Mängel an einem Produkt bekannt werden und es aus dem Verkehr gezogen und Ersatz geliefert werden muss. Die immensen Kosten, die damit verbunden sind, können durch eine Produkthaftungsversicherung abgesichert werden. Dieser Schutz muss jedoch in der Regel ausdrücklich vereinbart werden und gehört nicht zu den Standardleistungen einer Produkthaftungsversicherung.

Immer wieder kann es geschehen, dass bei einem Abnehmer Produkte ankommen, die die gewünschten Eigenschaften nicht aufweisen. Erfüllen die Produkte wegen dieser fehlenden Eigenschaft die zugedachte Aufgabe nicht, können dem Abnehmer Schäden, Verluste oder Einbußen entstehen. Dafür kommt eine Produkthaftungsversicherung ebenfalls auf.

Was sollte ich beachten, bevor ich eine Produkthaftungsversicherung abschließe?

Die Produkthaftungsversicherung schützt Unternehmen vor den finanziellen Folgen von Schadensersatzforderungen. Die Versicherung kommt in diesem Fall für die Kosten zur Kompensation der entstandenen Schäden auf. Dieser Schutz gilt gleichermaßen für Produkte, die das versicherte Unternehmen selber herstellt wie auch für gehandelte oder importierte Produkte.

Der Schutz der Produkthaftungsversicherung beinhaltet nicht die Kosten für die Beseitigung der Schäden an den Produkten selbst. Das bedeutet, muss ein Hersteller die Produkte, die einen Schaden verursacht haben, neu herstellen oder reparieren, übernimmt die Versicherung diese Kosten nicht. Sie schützt ausschließlich vor berechtigten Schadensersatzansprüchen von Dritten.

Der Schutz der Produkthaftungsversicherung schließt auch Fälle ein, in denen ein Fehler am Produkt erst bei Einbau offensichtlich wird. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Produkte vom Abnehmer in einem neuen Produkt verbaut werden und zum Beispiel erst in Wechselwirkung mit anderen Teilen ein Fehler an dem Produkt erkennbar wird.

Welche Leistungen sind bei einer Produkthaftungsversicherung im Schadensfall mit inbegriffen?

Rein versicherungstechnisch gilt die Produkthaftungsversicherung als Erweiterung der Betriebshaftpflichtversicherung. Die Art und der Umfang der Leistungen können ebenso wie eventuelle Selbstbehalte unabhängig von einer bestehenden Betriebshaftpflicht individuell vereinbart werden. Im Kern beinhaltet die Produkthaftungsversicherung den Ersatz von Kosten, die aus berechtigten Schadensersatzansprüchen nach Verwendung von Produkten des Versicherten entstehen können. So übernimmt die Produkthaftungsversicherung üblicherweise zum Beispiel Kosten für:

  • Ersatz von Gütern
  • Folgeschäden
  • Sachschäden
  • Schäden an Personen
  • Nachweisbare Vermögensschäden

Darüber hinaus kann eine Produkthaftungsversicherung auch Schäden durch Betriebsausfälle beim Abnehmer übernehmen. Hierbei handelt es sich bei den meisten Anbietern jedoch um eine zusätzliche Leistung, die grundsätzlich individuell und ausdrücklich vereinbart werden muss.

Wie alle Haftpflichtversicherungen schließt auch eine Produkthaftungsversicherung eine Rechtsschutzfunktion mit ein. Das bedeutet konkret, dass die Produkthaftungsversicherung Schadensersatzansprüche gegebenenfalls vor Gericht prüfen lässt. Für die damit verbundenen Kosten kommt die Produkthaftungsversicherung auf. Speziell im Bereich der Produkthaftung kann die Klärung von Schadensersatzansprüchen sehr kompliziert und aufwändig sein. Die Kosten für einen solchen Rechtsstreit rechnet die Produkthaftungsversicherung nicht auf die Deckungssummen an. Gerade bei großen Rechtsstreiten ein wichtiger Punkt.

In vielen Schadensersatzfällen haftet nicht nur ein Unternehmen alleine. In diesen Fällen tragen verschiedene beteiligte Parteien jeweils eine Teilschuld. Jede dieser Parteien haftet nach deutschem Gesetz dann gesamtschuldnerisch. Das bedeutet, dass sich die Teilschuld jeder Partei erhöht, wenn ein Mithaftender ausfällt. Auch diese Erhöhungen der eigenen Teilschuld eines Unternehmens deckt eine Produkthaftungsversicherung mit ab.

Welche Leistungen sind bei einer Produkthaftungsversicherung im Schadensfall nicht mit inbegriffen?

Die Produkthaftungsversicherung zielt darauf ab, berechtigte Schadensersatzansprüche zu begleichen, die aus fehlerhaften Produkten abgeleiteten werden können. Prinzipiell leistet sie daher nicht in Fällen, in denen diese Voraussetzung nicht erfüllt ist. In der Praxis ist das jedoch mitunter für Laien nicht immer klar zu erkennen. In den folgenden Situationen leistet eine Produkthaftungsversicherung nicht:

  1. Schadensersatzanspruch nicht gerechtfertigt
    Die Produkthaftung kann in einzelnen Fällen nur schwer zu klären sein. Die Produkthaftungsversicherung prüft daher in jedem Schadensfall genau, ob ein Anspruch auf Schadenersatz besteht oder nicht. Notfalls auch in aufwendigen Gutachter- oder Gerichtsverfahren. Stellt sich dabei heraus, dass Schadensersatzansprüche gegenüber dem Versicherten Unternehmen nicht gerechtfertigt sind, erbringt die Produkthaftungsversicherung keine Schadensersatzleistungen.
  2. Vorsatz
    Vorsatz ist ein Tatbestand, der bei den allermeisten Versicherungen zu einem Leistungsausschluss führt. Das gilt auch für die Produkthaftungsversicherung. Stellt sich heraus, dass Vorsatz, strafbare Handlungen oder wissentliche Unterlassung die Ursache für Produktfehler und daraus resultierende Schäden sind, erbringt die Produkthaftungsversicherung keinen Schadensersatz für diese Schäden. Der Verursacher muss die Schadensersatzleistungen dann aus eigenen Mitteln aufbringen.
  3. Ersatzprodukte und deren Herstellung
    Die Produkthaftungsversicherung sichert das versicherte Unternehmen ausschließlich nach außen gegen Schadensersatzansprüche ab. Weitere Schäden, die einem Unternehmen aus fehlerhaften Produkten entstehen, sind darin nicht eingeschlossen. Die Produkthaftungsversicherung übernimmt daher keine Kosten, die dem Unternehmen durch Ersatzprodukte oder deren Herstellung entstehen.

Die genannten Fälle gehören zu den grundsätzlichen Leistungsausschlüssen. Darüber hinaus können in jedem Versicherungsvertrag auch individuelle Leistungsausschlüsse definiert sein. Das hängt letztlich vom Versicherungsanbieter und dem geschlossenen Vertrag ab.  Mögliche Leistungsausschlüsse sollten Versicherungsnehmer daher grundsätzlich vor Vertragsschluss klären.

Was sollte ich tun, wenn ein Schadensfall eintritt?

MoneyCheck | ProdukthaftungsversicherungErleidet ein Abnehmer eines Produktes durch einen Fehler an diesem einen Schaden, liegt ein Schadensfall vor. Das Produkt kann der Versicherte selber produziert, aber auch importiert oder in Umlauf gebracht haben. Voraussetzung ist, dass der Schaden nachweislich von dem fehlerhaften Produkt ausgeht.

Vom Schadensfall erfährt das versicherte Unternehmen, sobald ihm der Schaden von einem Abnehmer gemeldet und Schadensersatzforderung gestellt werden. In diesem Fall sollten betroffene Unternehmen den Fall sofort bei der zuständigen Stelle ihrer Produkthaftungsversicherung melden. Diese nimmt den Schaden auf und erstellt eine Erstbewertung des Falles.

Im weiteren Prozedere erfolgt die eingehende Prüfung, ob Schadensersatzansprüche an den Versicherten gerechtfertigt sind. Dazu wird die Versicherung eine Reihe von Unterlagen vom Versicherten anfordern, die zu Klärung und Beurteilung des Sachverhaltens notwendig sind. Der Versicherte sollte diese Unterlagen in jedem Fall so umfassend wie möglich zur Verfügung stellen. Das können zum Beispiel Konstruktionspläne, Datenblätter oder auch Unterlagen und Dokumentationen des Fertigungsprozesses sein. Auch Endabnahmen, Prüfprotokolle und ähnliche Unterlagen können zur schnellen Klärung eines Schadensfalles beitragen. Der Versicherte sollte sie ebenfalls zur Verfügung stellen.

Sowohl die Überprüfung des Schadensfalls, die Klärung der Rechtmäßigkeit von Schadensersatzansprüchen sowie die Kommunikation mit den beteiligten Parteien übernimmt die Versicherung in vollem Umfang. Bestätigt sich, dass ein Schaden auf ein fehlerhaftes Produkt des Versicherten zurückzuführen ist und Schadensersatzansprüche damit berechtigt sind, wickelt die Versicherung auch die Zahlungen an die Geschädigten ab.

Wann setzt der Versicherungsschutz der Produkthaftungsversicherung ein?

Beim Beginn des Versicherungsschutzes der Produkthaftungsversicherung sind verschiedene Zeitpunkte zu beachten. Zuerst sollte der Beginn des Versicherungsvertrages berücksichtigt werden.

Der Versicherungsvertrag gilt ab einem Zeitpunkt, der im Vertrag genau festgelegt wird. Dieser Zeitpunkt ist nicht zwangsläufig der Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Der Versicherungsvertrag tritt bei den meisten Anbietern außerdem immer erst dann in Kraft, wenn der erste Versicherungsbeitrag gezahlt wurde. Erfolgt diese Zahlung nicht, behalten sich viele Anbieter das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten.

Neben dem Vertragsbeginn ist außerdem ein weiterer Zeitpunkt wichtig. Nämlich der Zeitpunkt, ab dem der vereinbarte und gewünschte Versicherungsschutz der Produkthaftungsversicherung für ein bestimmtes Produkt gilt. Bei den meisten Anbietern erstreckt sich der Versicherungsschutz auf ein Produkt, sobald das Produkt an einen Abnehmer ausgeliefert wird. Erfolgt die Abgabe direkt an einen Endabnehmer, gilt der Zeitpunkt der Übergabe als Zeitpunkt für den Beginn des Versicherungsschutzes. Speziell bei der Auslieferung können bis zur endgültigen Übergabe an einen Endabnehmer noch andere Versicherungen greifen. Infrage kommen zum Beispiel Transportversicherung oder Versicherungen für die Zwischenlagerung von Produkten.

Die Produkthaftungsversicherung kann auch für Arbeiten oder Dienstleistungen abgeschlossen werden. In diesem Fall beginnt der Versicherungsschutz mit der Fertigstellung der vereinbarten Arbeiten oder Leistungen bzw. mit der Übergabe oder Abnahme des fertigen Produktes.

Schnell checken. Viel sparen.

Beste Leistung. Bester Preis. Kostenfrei & unverbindlich

Wie hoch sollte die Deckungssumme der Produkthaftungsversicherung sein?

Die Produkthaftungsversicherung soll im Schadensfall alle berechtigten Schadensersatzforderungen abdecken. Dazu ist es notwendig, dass die passenden Deckungssummen im Vertrag vereinbart werden. Sie können und sollten nach Art des Schadens unterschiedlich hoch ausfallen. Unterschieden werden vor allem:

  • Sachschäden
  • Personenschäden
  • Vermögensschäden

Insbesondere bei Vermögens- und Personenschäden sollten die Deckungssummen ausreichend hoch sein. Gerade bei Personenschäden sind die finanziellen Auswirkungen oft nur schwer absehbar. Als Minimum gelten für Personenschäden Deckungssummen von 2 Millionen Euro. Die Deckungssummen gelten dabei je Schadensfall. Derartige Werte sollten jedoch immer nur als grobe Orientierung genutzt werden. Gerade bei Haftpflichtversicherungen ist es wichtig, die Deckungssumme immer an die individuellen Gegebenheiten anzupassen. Dabei sind zwei Faktoren entscheidend:

  1. Risiko
  2. Wirtschaftlichkeit

Diese beiden Faktoren sind immer gegen einander abzuwägen. Das individuelle Schadensrisiko richtet sich nach einer Vielzahl von Faktoren. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Beschaffenheit des Produktes und Herstellungsprozesse
  • Mögliche Wechselwirkungen mit anderen Bauteilen und Produkten
  • Art und Umfang möglicher Folgeschäden
  • Stückzahl des hergestellten Produktes und seine Verbreitung am Markt
  • etc.

Diese Faktoren variieren von Hersteller zu Hersteller und Produkt zu Produkt. Aus ihnen ergibt sich ein individuelles Risikopotenzial für ein bestimmtes Produkt und damit eine bestimmte Deckungssumme.

Dem Risikofaktor steht immer der Wirtschaftlichkeitsfaktor gegenüber. Alleine anhand der Risikobewertung ist es im Grunde sinnvoll, möglichst hohe Deckungssummen zu wählen, um jeden denkbaren Schaden einschließen zu können. Mit der Höhe der Deckungssumme und der Anzahl der möglichen Schadensfälle steigt auch der Versicherungsbeitrag. Das bedeutet, je höher die Deckungssummen sind, desto höher fallen auch die Versicherungsbeiträge aus. Aus wirtschaftlicher Sicht sollten die Deckungssummen möglichst geringgehalten werden.

Es gilt daher grundsätzlich, die beiden Faktoren gegeneinander abzuwägen und damit eine Überversicherung ebenso zu vermeiden wie eine Unterversicherung. Bei dieser schwierigen Aufgabe helfen Versicherungsfachleute. Sie passen die Deckungssummen optimal an die Bedürfnisse des Unternehmens an.

Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur Produkthaftungsversicherung berechnet?

Der Beitrag zur Produkthaftungsversicherung richtet sich nach mehreren Faktoren. Sie alle fallen von Versicherungsnehmer zu Versicherungsnehmer unterschiedlich aus. Der Versicherungsbeitrag variiert dementsprechend und ist von den individuellen Gegebenheiten im Unternehmen abhängig. Zum Tragen kommen folgende Faktoren:

  • Höhe der Deckungssummen
  • Risikobewertung
  • Gewünschte Laufzeit des Vertrages
  • Mögliche Vorschäden des Versicherungsnehmers

Die gewählte Höhe der Deckungssummen hat einen wesentlichen Einfluss auf die Höhe der Beiträge einer Produkthaftungsversicherung. Dabei gilt: Je höher die Deckungssumme, desto höher der Versicherungsbeitrag. Dadurch sollten sich Versicherungsnehmer jedoch nicht dazu verleiten lassen, die Deckungssumme möglichst niedrig anzusetzen. Im Schadensfall übernimmt die Versicherung Kosten nur bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme. Übersteigt der Schaden die Deckungssumme, muss der Versicherte die Differenz selber tragen. Dies gilt es durch eine optimale Anpassung der Deckungssummen zu vermeiden.

Neben der Höhe der Deckungssumme spielt vor allem die Risikobewertung eine entscheidende Rolle für die Höhe der Versicherungsbeiträge. Dabei gilt je höher das Schadensrisiko, das von einem Produkt ausgeht, desto höher der Versicherungsbeitrag. Bei der Risikobewertung spielen Faktoren eine Rolle wie zum Beispiel:

  • Größe des Unternehmens
  • Anzahl der gefertigten Produkte und ihre Verbreitung
  • Art der Produkte
  • etc.

Die Deckungssumme und die Risikobewertung sind die beiden wichtigsten Punkte bei der Ermittlung des Versicherungsbeitrages. Daneben können in etwas geringerem Umfang auch die Laufzeit des Vertrages und eventuelle Vorschäden des Versicherungsnehmers einen Einfluss auf die Beitragshöhe haben. Mit längerer Vertragslaufzeit sinkt bei den meisten Anbietern die Höhe der Beiträge. Es lohnt sich daher, langfristig zu denken. Kam es in der Vergangenheit beim Versicherungsnehmer bereits zu Schadensfällen, kann sich dies negativ auf die Beitragshöhe auswirken. Versicherungsanbieter sehen dann ein erhöhtes Risiko, dass erneut ein Schadensfall eintritt.

Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Produkthaftungsversicherung für mich?

MoneyCheck | ProdukthaftungsversicherungDer Vergleich von Angeboten für die Produkthaftungsversicherung ist ausgesprochen sinnvoll. Der Versicherungsnehmer kann auf diese Weise das für ihn günstigste Angebot ermitteln. Darüber hinaus bietet ein Vergleich unterschiedlicher Tarife und Anbieter immer auch die Möglichkeit, den Tarif zu ermitteln, der die besten Leistungen bietet. Ein Vergleich lohnt sich daher in jedem Fall. Besonders einfach und komfortabel sind für einen Vergleich der Produkthaftungsversicherung Vergleichsrechner.

Beim Vergleich sollten Interessenten jedoch stets berücksichtigen, dass die Produkthaftpflichtversicherung letztlich ein Bestandteil der Betriebshaftpflichtversicherung ist. Dass für diesen Bereich der Betriebshaftpflichtversicherung eigene Deckungssummen vereinbart werden können, stellt eine Besonderheit der Produkthaftungsversicherung dar. Der Vergleich der Produkthaftungsversicherung bedeutet daher immer auch einen Vergleich der Betriebshaftpflichtversicherung. Dementsprechend umfassend sollte der Vergleich erfolgen. Nur wenn auch die übrigen Leistungen der Betriebshaftpflichtversicherung für den Versicherungsnehmer sinnvoll sind und zu seinen Bedürfnissen passen, kommt die Produkthaftungsversicherung in Frage.

Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?

Bestimmte Versicherungsbeiträge können Unternehmen von der Steuer absetzen. Das gilt auch für die Produkthaftungsversicherung. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Produkthaftungsversicherung als Bestandteil der Betriebshaftpflichtversicherung gilt. Das gilt unabhängig davon, ob eine separater Versicherungsbeitrag mit dem Anbieter vereinbart ist oder nicht. Steuerrechtlich ist die Produkthaftungsversicherung Bestandteil der Betriebshaftpflichtversicherung.

Die Gesamtbeiträge zur Betriebshaftpflicht und damit auch die Beiträge zur Produkthaftungsversicherung gelten als Betriebsausgabe. Der Versicherungsschutz dient dazu, die unternehmerischen Aufgaben umzusetzen.

Worauf muss ich bei der Kündigung meiner Produkthaftungsversicherung achten?

Der Einschluss der Produkthaftungsversicherung in die Betriebshaftpflichtversicherung spielt nicht nur bei steuerrechtlichen Fragen eine wichtige Rolle. Er betrifft auch die Kündigung einer Produkthaftpflichtversicherung. Durch den Einschluss muss der Versicherungsnehmer die komplette Betriebshaftpflichtversicherung kündigen, wenn er sich von der Produkthaftpflichtversicherung trennen möchte. Nur bei sehr wenigen Anbietern ist eine separate Kündigung der eingeschlossenen Produkthaftungsversicherung möglich. Bei der Kündigung einer Produkthaftungsversicherung sind daher die vertraglich geregelten Kündigungsbedingungen zu berücksichtigen. Das betrifft zum Beispiel vereinbarte Kündigungsfristen.

Die Verbindung der Produkthaftungs- mit der Betriebshaftpflichtversicherung hat für den Versicherten auch noch weitere Auswirkungen. Kündigt er die Betriebshaftpflichtversicherung, erlischt damit auch der Produkthaftungsschutz. Dieser Zusammenhang sollte bei Überlegungen zum Versicherungsschutz immer in besonderem Maße berücksichtigt werden. Benötigt ein Unternehmen den Schutz einer Produkthaftungsversicherung nicht mehr, sollte es den kompletten Bereich der Haftpflichtversicherung überprüfen und neu bewerten lassen. Oft ergeben sich dann auch in zahlreichen anderen Bereichen der Haftpflichtabsicherung Veränderungen, die Anpassungen des Versicherungsschutzes notwendig machen.

Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner Produkthaftungsversicherung achten?

MoneyCheck | ProdukthaftungsversicherungEin Wechsel der Produkthaftungsversicherung kann aus Sicht des Versicherten aus unterschiedlichen Gründen notwendig werden. In vielen Fällen spielen die Versicherungsbeiträge eine entscheidende Rolle. Wer einen Wechsel des Versicherungsschutzes in Erwägung zieht, sollte in einem ersten Schritt den bestehenden Versicherungsvertrag mit alternativen Angeboten vergleichen. Hierbei ist wieder die Verbindung der Produkthaftungsversicherung mit der Betriebshaftpflichtversicherung zu berücksichtigen. Es sollte als ein umfassender Vergleich unter Berücksichtigung des Betriebshaftpflicht-Versicherungsschutzes erfolgen. Das macht einen Vergleich mitunter schwierig. Beitragsvorteile im Bereich der Produkthaftungsversicherung können durch Beitragsnachteile bei der übrigen Betriebshaftpflichtversicherung zunichtegemacht werden. Auch der Leistungsumfang in den unterschiedlichen Bereichen muss bei einem Vergleich genau berücksichtigt werden.

Neben wirtschaftlichen Überlegungen können auch unternehmerische Gründe einen Wechsel der Produkthaftungsversicherung notwendig machen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein versichertes Unternehmen beschließt, den Bereich der Produktion auszubauen oder auch zu reduzieren. Auch die Einstellung der Herstellung bestimmter Produkte kann dazu führen, dass ein Wechsel der Produkthaftungsversicherung sinnvoll wird. Häufig ist in solchen Fällen ebenfalls eine komplette Neuanpassung der Betriebshaftpflichtversicherung sinnvoll.

Unabhängig davon, aus welchen Gründen ein Wechsel der Produkthaftung erfolgen soll, sollte ein Wechsel immer gut bedacht sein. In jedem Fall sollte im Vorfeld eine gründliche Recherche mit einem umfassenden Vergleich unterschiedlicher Angebote vorangehen.

Soll ein Wechsel zu einem neuen Anbieter erfolgen, sind in der Regel die Bedingungen für eine Kündigung zu berücksichtigen. Der Wechsel bedeutet in diesem Fall nichts Anderes als eine Kündigung des bestehenden und den Abschluss eines neuen Vertrages. Eine alternative zum kompletten Anbieterwechsel kann auch ein Tarifwechsel beim bestehenden Anbieter sein. Mit etwas Verhandlungsgeschick lassen sich für Bestandkunden mitunter attraktive Konditionen erreichen. Das hängt letztlich vom Anbieter und dem Verhandlungsgeschick des versicherten Unternehmens ab.