Hausratversicherung Mieter
Lohnt sich der Abschluss einer Hausratversicherung Mieter?
Wer als Mieter davon ausgeht, dass der Vermieter grundsätzlich für Schäden in der Mietwohnung aufkommt, liegt falsch. Zwar ist der Vermieter dazu verpflichtet, Schäden (die nicht durch den Mieter verursacht wurden) an der Wohnung selbst sowie an den fest verbauten Einrichtungsgegenständen zu beheben, jedoch muss er nicht für Schäden am Eigentum des Mieters aufkommen, selbst dann nicht, wenn diese beispielsweise durch einen Rohrbruch oder durch einen Brand entstanden sind. Sein eigenes Hab und Gut muss der Mieter in der angemieteten Wohnung daher selbst absichern. Ausreichenden Versicherungsschutz bietet eine Hausratversicherung Mieter. Sie kommt für sämtliche Schäden auf, die durch äußere Einflüsse entstanden sind und die der Mieter nicht selbst verursacht hat. Eine Hausratversicherung Mieter ist nicht nur bei einer hochwertigen Einrichtung und teuren Wertgegenständen empfehlenswert, sondern lohnt sich auch für den „normalen“ Haushalt. Denn müsste infolge eines größeren Schadens plötzlich der gesamte Hausstand neu angeschafft werden, kann die Schadenshöhe selbst bei einem auf den ersten Blick wenig umfassenden Hausrat immens hoch ausfallen. Die meist relativ beitragsgünstige Hausratversicherung Mieter trägt dann sämtliche Kosten zur Wiederbeschaffung der zerstörten Einrichtung, so dass der Mieter nicht in Eigenleistung treten muss.
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Kann der Vermieter den Nachweis einer Hausratversicherung Mieter verlangen?
Auch wenn einige Vermieter es gerne hätten, dass ihre Mieter eine Hausratversicherung Mieter abschließen (auch um rechtliche Streitigkeiten über mögliche Schadensersatzansprüche zu umgehen), können sie nicht darauf bestehen.
Gibt es beispielsweise eine entsprechende Klausel im Mietvertrag, in der sich der Mieter zum Abschluss einer Hausratversicherung verpflichtet, ist diese rechtlich nicht wirksam. Es steht dem Mieter demnach frei, ob er eine Hausratversicherung abschließt oder nicht.
Welche Schäden sind über die Hausratversicherung Mieter abgedeckt?
Versicherungsschutz über die Hausratversicherung Mieter besteht für den gesamten versicherten Hausrat für Schäden, die durch folgende Ursachen entstanden sind:
- Einbruchdiebstahl und Vandalismus
Versichert sind Einbrüche, bei denen sich Fremde unerlaubt Zugang zur Mietwohnung verschaffen und Einrichtungs- und Wertgegenstände stehlen. Auch eine Verwüstung der Wohnung (Vandalismus) ist über die Hausratversicherung Mieter abgedeckt. Die Hausratversicherung Mieter leistet jedoch nur dann, wenn die Wohnung sicher abgeschlossen war.
Kein Versicherungsschutz besteht hingegen bei einem einfachen Diebstahl. Wird beispielsweise ein sogenannter Trickbetrüger freiwillig in die Wohnung gelassen und entwendet während der eigenen Unachtsamkeit Wertgegenstände, zahlt die Hausratversicherung Mieter nicht.
- Brand
Feuer gilt als eine der häufigsten Schadensursachen in der Mietwohnung. Damit die Hausratversicherung Mieter zahlt, darf der Brand nicht von einem bestimmungsgemäßen Herd ausgegangen sein oder sich von diesem ausgehend allein verbreitet haben (ein bestimmungsgemäßer Herd ist zum Beispiel ein Grill, ein Bügeleisen oder eine Kerze). Greifen unbeabsichtigt Flammen eines Feuers auf andere Gegenstände über und zünden diese an, besteht ein berechtigter Leistungsanspruch. Vor allem bei Brand prüfen die Versicherer genau, ob ein fahrlässiges Verhalten des Versicherungsnehmers vorliegt. Vor dem Abschluss einer Hausratversicherung Mieter sollte daher gut überlegt sein, ob es sich lohnt, die Klausel „Mitversicherung bei grober Fahrlässigkeit“ mit einzuschließen.
- Leitungswasser
Versichert über die Hausratversicherung Mieter sind ausschließlich Schäden durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser. Dazu gehören beispielsweise Rohrbrüche, ein kaputter Schlauch an der Geschirr- oder Waschmaschine oder ein Leckschaden an der Heizung. Für Schäden infolge eines übergelaufenen Waschbeckens oder einer Badewanne zahlt die Hausratversicherung Mieter dahingegen nicht.
- Hagel und Sturm
Schäden an der Einrichtung, die durch Sturm verursacht wurden, reguliert die Hausratversicherung Mieter nur dann, wenn der Sturm auf der Beaufort-Skala mit mindestens Windstärke acht gemessen wurde. Verursachen Sturm und Hagel Schäden am Haus selbst, sind diese über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt.
- Blitz
Für jede Hausratversicherung Mieter gilt: Schlägt der Blitz direkt ins Haus ein, zahlt die Hausratversicherung die Schäden, zum Beispiel für zerstörte Elektrogeräte. Dahingegen sind Überspannungsschäden durch Blitzschlag in der Nachbarschaft nicht obligatorisch über die Hausratversicherung Mieter abgedeckt. Bei einigen Versicherern kann dieser indirekte Blitzschlag aber zusätzlich vereinbart werden.
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Was ist über die Hausratversicherung Mieter abgedeckt?
Sämtliche Besitztümer in der Mietwohnung, die nicht fest mit dem Gebäude verbaut sind, gehören zum sogenannten Hausrat und sind über die Hausratversicherung Mieter versichert. Dazu gehören die Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände sowie Wertgegenstände und Bargeld. Auch Haustiere sind über eine Hausratversicherung Mieter mitversichert.
Mit speziellen Zusatzversicherungen können darüber hinaus auch weitere Optionen, wie Fahrraddiebstahl oder Glasbruch, abgesichert werden.
Der Geltungsbereich der Hausratversicherung Mieter erstreckt sich über die gesamte Wohnung sowie über mögliche Keller- und Speicherräume, Garagen und Schuppen, die zum Haus gehören. Wer die Klausel einer Außenversicherung über die Hausratversicherung Mieter abschließt, kann seine Einrichtung auch an einem Zweitwohnsitz absichern (zum Beispiel Studenten, die noch bei den Eltern gemeldet sind, in einem Studentenwohnheim aber ein kleines Zimmer bewohnen). Mit der Außenversicherung sind darüber hinaus auch Gegenstände versichert, die sich zeitweise außerhalb der Wohnung befinden, wie beispielsweise Armbanduhren, Laptops oder Smartphones.
Welche Leistungen erbringt die Hausratversicherung Mieter?
Im Falle eines versicherten Schadens, für den der Versicherungsnehmer einen Leistungsanspruch hat, erstattet die Hausratversicherung Mieter die Kosten zum Neuwert beziehungsweise zum Wiederbeschaffungswert der zerstörten oder verlustigen Sache.
Je nach Police gehören auch weitere Nebenleistungen zum Versicherungsumfang einer Hausratversicherung Mieter, darunter:
- die vorübergehenden Übernachtungskosten im Hotel bei Unbewohnbarkeit der Mietwohnung
- die Kosten für Aufräum- und Abtransport von zerstörten Gegenständen
- die Kosten für Schutz- und Bewachungsmaßnahmen
- die Kosten für den Austausch von Wohnungsschlössern bei Einbruchdiebstahl
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Welche Deckungssumme wird bei der Hausratversicherung Mieter empfohlen?
Die Deckungssumme der Hausratversicherung Mieter orientiert sich immer am Gesamtwert sämtlicher Einrichtungs- und Wertgegenstände der Wohnung. Dieser Wert kann entweder einzelnen aus den einzelnen Positionen aufaddiert oder auch pauschal veranschlagt werden. Bei der pauschalen Berechnung geht der Versicherer von einem festen Wert je Quadratmeter Wohnfläche aus. Dieser Wert beträgt etwa 650 bis 700 Euro. Der Vorteil der pauschalen Deckungssumme liegt darin, dass die Police der Hausratversicherung Mieter hierbei meist die Klausel zum Unterversicherungsverzicht zugunsten des Versicherungsnehmers beinhaltet. Das bedeutet: Selbst wenn der tatsächliche Gegenstandswert höher sein sollte als die Deckungssumme, verzichtet die Hausratversicherung Mieter darauf, entsprechende Leistungen im Schadensfall anteilig zu kürzen, wie das bei der Einzelberechnung der Fall wäre.
Wie berechnet sich der Beitrag für die Hausratversicherung Mieter?
Der Beitrag für die Hausratversicherung Mieter hält sich im überschaubaren Rahmen und beträgt durchschnittlich etwa zehn Euro pro Monat. Wie hoch der Beitrag tatsächlich ausfällt, hängt von mehreren Faktoren ab. Dazu gehören:
- die Deckungssumme beziehungsweise der Gesamtwert des Hausrats
- zusätzliche Leistungen, zum Beispiel eine Außenversicherung
- Risikofaktoren (ermittelt anhand von Wohnlage und Zustand des Wohnhauses)
- eine optionale Selbstbeteiligung im Schadensfall
- die vertraglichen Modalitäten, wie Vertragsdauer oder Zahlungsweise
- das allgemeine Preisniveau des Anbieters
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