kostenloses Kautionskonto
Als Sicherheit für die Vermietung einer Immobilie dient die Mietkaution. Der Mieter zahlt die Mietkaution an den Vermieter, wobei maximal das dreifacher der monatlichen Nettokaltmiete als Rücklage zulässig ist.Die Zahlung erfolgt in der Regel zum Vertragsbeginn. Eine Zahlung in drei gleichen Monatsraten ist nach neuesten gesetzlichen Grundlagen ebenfalls möglich.
Was ist ein Kautionskonto?
Auf dem Kautionskonto legt der Vermieter die Mietkaution an. Das Geld dient als Rücklage für eventuelle Forderungen gegen den Mieter. Der Gesetzgeber legt im Bürgerlichen Gesetzbuch fest, wie die Mietkaution angelegt werden darf. Wichtig ist, dass der Vermieter die Kaution getrennt von seinem eigenen Vermögen aufbewahrt – er muss also ein separates Kautionskonto für die Anlage eröffnen. Die rechtlichen Grundlagen der Mietkaution regelt das BGB in §551. Demnach
- ist das Konto als Spareinlage zu führen
- eine andere Anlageform kann vereinbart werden
- darf das Konto maximal eine dreimonatige Kündigungsfrist haben
- sind die üblichen Kapitalmarktzinsen zu zahlen
- ist der Mieter zur Teilzahlung in drei gleichen Raten berechtigt
- ist die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig
Eine gegenüber dem Mieter nachteilige Vereinbarung der Beteiligten ist unwirksam.
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Wofür dient die Mietkaution?
Die Mietkaution ist eine Sicherheitsleistung für den Vermieter. Kommt es nach Beendigung des Mietvertrages zu Forderungen an den Mieter, ist der Vermieter berechtigt, auf die Kaution zuzugreifen sofern der Mieter die offene Rechnung nicht begleicht. Auch bei Schäden, die auf das Konto des Mieters gehen, kann die Kaution genutzt werden.
Wer legt die Mietkaution an?
Es gibt zwei verschiedene Möglichkeiten, die Mietkaution anzulegen:
- der Mieter legt die Kautionssumme auf einem Sparbuch an und verpfändet das Guthaben an den Vermieter
- der Vermieter legt die Kaution auf einem separaten Konto an
Sollte der Mieter die Kautionssumme anlegen, ist das Einverständnis des Vermieters erforderlich. Diese Variante ist vorteilhaft, denn die Zinserträge stehen dem Mieter zu. Legt er das Geld auf seinen Namen an, werden die Erträge ihm direkt gutgeschrieben. Sollte der Vermieter die Kaution treuhänderisch verwalten, ist eine Abrechnung der Zinsen gegenüber dem Mieter zu erstellen.
Wenn der Vermieter die Kaution anleget, sieht das Gesetz eine Trennung vom Privatvermögen vor. Mieter sollen auf diese Weise geschützt werden – kommt es zu einer Zahlungsunfähigkeit des Vermieters, wäre die Mietkaution im schlimmsten Fall verloren. Die Anlage muss daher auf einem eigens für die Kaution eingerichteten Konto erfolgen. Die Banken haben spezielle Produkte im Angebot. Dabei werden bei der Anlage auch der Name und die Anschrift des Mieters vermerkt. Auf diese Weise ist ersichtlich, dass es sich um ein Mietkautionskonto handelt. Die Möglichkeiten noch einmal im Überblick:
- Mietkautionskonto auf den Nahmen des Vermieters
- Kautionskonto auf den Namen des Mieters mit Sperrvermerk
- Mietkautionskonto auf den Namen des Mieters mit Verpfändung an den Vermieter
Moneycheck Verbraucher Tipp:
Legen Sie die Kaution auf einem Sparkonto an, sind die Zinsen sehr gering. Einigen sich Mieter und Vermieter auf eine andere Anlageform, können höhere Erträge erzielt werden. Sprechen Sie als Mieter Ihren Vermieter auf diese Möglichkeit an um eine bessere Rendite erzielen. Wichtig ist, dass Einigkeit zwischen beiden Parteien besteht.
Wie kann ich die Mietkaution anlegen?
Üblicherweise legen Sie die Mietkaution auf einem Sparkonto an. Zahlt der Vermieter das Geld auf ein Mietkautionssparkonto ein, benötigt er
- einen gültigen Ausweis
- den Mietvertrag
Wenn der Mieter die Kaution auf einem Kautionskonto anlegt, muss er ebenfalls einen gütigen Ausweis vorlegen. Er unterzeichnet eine Verpfändungserklärung zu Gunsten des Vermieters. Der Vermieter erhält das Sparbuch beziehungsweise die entsprechende Urkunde. Alternativ zur Verpfändung kann das Konto mit einem sogenannten Sperrvermerk eröffnet werden. Das Sparbuch wird gekennzeichnet so dass Verfügungen nur mit Einverständnis von Mieter und Vermieter möglich sind.
Was kostet das Kautionskonto?
Üblich ist die Anlage auf einem klassischen Sparbuch. Gebühren für die Kontoführung verlangen die Banken in der Regel nicht. Einige Banken berechnen eine einmalige Gebühr für die Kautionskontoeröffnung zwischen 15 und 30 Euro. Vergleichen Sie die einzelnen Anbieter, es gibt auch verschiedene kostenfreie Angebote.
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Auf was muss ich bei der Eröffnung des Kautionskontos achten?
Es gibt verschiedene Angebote für die Führung eines Kautionskontos. Unter Umständen gibt es bei den Banken bestimmte Regelungen. So ist bei einigen Anbietern die Eröffnung des Kautionskontos nur für den Vermieter möglich. Bei anderen ist die Verpfändung des Guthabens nur auf Anfrage möglich. Darüber hinaus unterscheiden sich die Kontoarten. Sie finden Angebote bei denen das Kautionskonto als
- Girokonto
- Sparkonto
- Tagesgeld
geführt wird.
Gibt es ein kostenfreies Kautionskonto?
Kontoführungsgebühren fallen bei einem Kautionskonto üblicherweise nicht an. Unter Umständen berechnen Banken für die Bearbeitung der Kontoeröffnung eine Pauschale. Sie finden jedoch auch kostenfreie Kautionskonten. Achten Sie bei einem Vergleich am besten auf die Guthabenverzinsung. Gerade wenn die Banken keine Gebühren in Rechnung stellen, sind die Zinssätze recht gering. Die Kosten für das Kautionskonto gehen zu Lasten des Vermieters.
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Wie hoch sind die Guthabenzinsen auf dem Kautionskonto?
Die Zinsen für eine Kautionskonto entsprechen den Zinsen von Spareinlagen und liegen mit 0,01 bis 0,1 Prozent p.a recht niedrig (Stand 05/2019). Von einer Änderung des Zinsniveaus ist in absehbarer Zeit nicht auszugehen.
Wem stehen die Guthabenzinsen zu?
Die Guthabenzinsen für die angelegte Kaution stehen dem Mieter zu. Hat der Vermieter die Kaution angelegt, müssen die Zinsen bei Rückzahlung der Kaution ebenfalls mit ausbezahlt werden. Eine zwischenzeitliche Auszahlung der Zinsen ist nicht möglich. Die Zinsen werden dem Kautionskonto bis zur Auflösung gutgeschrieben.
Wie werden die Guthabenzinsen des Kautionskontos versteuert?
Die Zinserträge für das Guthaben auf dem Kautionskonto sind zu versteuern. Es werden
- Abgeltungssteuer
- Soildaritätszuschlag
- Kirchensteuer
auf die Erträge berechnet.
Freistellungsauftrag beim Kautionskonto
Eine Steuerbefreiung für das Kautionskonto ist bei der Anlage durch den Mieter möglich. Sofern das Konto auf seinen Nahmen läuft, reicht der Mieter einen entsprechenden Freistellungsauftrag ein.
Bei einer Anlage auf den Namen des Vermieters ist die Erteilung eines Freistellungsauftrags nicht möglich. Die Steuer muss zunächst abgeführt werden. Der Mieter kann die Erträge jedoch auf seiner Steuererklärung angeben und erhält die Steuern im Rahmen der geltenden Freibeträge zurück.
Sind andere Buchungen auf dem Kautionskonto möglich?
Nein, das Konto dient rein der Anlage der Mietkaution. Weitere Buchungen außer der Zinsgutschrift sind nicht möglich.
Wie wird das Kautionskonto aufgelöst?
Nach Beendigung des Mietverhältnisses muss der Vermieter die Kauton zurückzahlen. Nachdem die Wohnung abgenommen wurde und der Vermieter keine offenen Forderungen mehr gegenüber dem Mieter hat, kann die Zahlung erfolgen. Unter Umständen warten Vermieter noch die Abrechnung der Nebenkosten ab, so dass es einige Zeit dauern kann, bis die Rückzahlung erfolgt. Es gibt keine festen Fristen, üblich sind Zeiträume von bis zu sechs Monaten. Eine gesetzliche Regelung gibt es für die Rückzahlung nicht, es gelten Entscheidungen im jeweiligen Einzelfall.
Welche Alternativen zum Kautionskonto gibt es?
Sind sich Mieter und Vermieter einig, gibt es neben dem Sparbuch weitere Möglichkeiten, die Kaution anzulegen. Gerade wenn höhere Zinsen erwirtschaftet werden sollen, gibt es Alternativen wie
- ein Tages- oder Festgeldkonto
- Fondsanteile
Nicht bei jeder Anlageform ist eine Verpfändung möglich, unter Umständen ist der Vermieter daher mit dieser Variante nicht einverstanden.
Eine weitere Möglichkeit ist die Mietkautionsbürgschaft oder eine Mietkautionsversicherung, bei der auf die Zahlung der Kaution verzichtet wird und eine Bürgschaft in entsprechender Höhe vorgelegt wird.