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Gewerbehaftpflichtversicherung

Warum lohnt sich der Abschluss einer Gewerbehaftpflichtversicherung?

MoneyCheck | GewerbehaftpflichtversicherungManchmal fehlt einem der Schutzengel genau dann, wenn man ihn am dringendsten benötigt. Das gilt für Privatpersonen genauso wie für Unternehmer, Freelancer oder Selbstständige. Eine kleine Unachtsamkeit genügt, um einen erheblichen finanziellen Schaden anzurichten. Gerade für einen Unternehmer kann das die Existenz gefährden. Schließlich haftet in Deutschland jeder Betrieb mit seinem gesamten Vermögen. Lediglich der Abschluss einer Haftpflichtversicherung verhindert einen hohen finanziellen Verlust im Schadensfall.

Die Gewerbehaftpflichtversicherung ähnelt der privaten Haftpflichtversicherung. Im Vergleich zu einer Privatperson ist das Risiko einen Schaden an einem Dritten zu verursachen für einen Unternehmer weitaus höher. Ohne eine Haftpflichtversicherung würde die Gefahr bestehen, dass jemand Dritter nach Auftreten eines Schadens Ansprüche auf einen Teil des Firmen- und auch Privatvermögens stellt. Wenn erst mal ein Schaden verursacht wurde, wären finanzielle Einbußen für den Unternehmer vorprogrammiert.

Selbst der allerbeste Mitarbeiter ist nur ein Mensch und damit nicht frei von Fehlern. Jedem Mitarbeiter kann daher ein Missgeschick passieren, das im schlimmsten Fall einen Schaden in Millionenhöhe auslösen könnte. Mit einer Gewerbehaftpflicht sichern Sie sich für einen Fgeringen Betrag gegen Schadenersatzansprüche Dritter ab.

Mit Hilfe unseres Online-Vergleichsrechners haben Sie die Möglichkeit die für Sie besten Angebote rauszufiltern. Allerdings reduzieren sich die dabei gefilterten Ergebnisse nicht nur auf die reine Preisfindung. Auch die Leistungsmerkmale der einzelnen Anbieter (zum Beispiel die Gothaer )werden Ihnen aufgelistet, womit ein umfangreicher Vergleich innerhalb kürzester Zeit möglich ist.

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Welche Schäden sind mitversichert?

Grundsätzlich greift die Gewerbehaftpflichtversicherung bei Schäden die ein Gewerbetreibender jemand Dritten zufügt. Die versicherten Gefahren werden dabei in folgende Kategorien eingeteilt:

  • Personenschäden, die auf dem Unternehmensgelände entstanden sind
  • Schäden am Eigentum Dritter
  • Schäden die durch Ihre Mitarbeiter an Dritten verursacht wurden
  • Haftpflichtschäden, verursacht durch die unternehmerische Tätigkeit
  • Forderungen aus Haftungsansprüchen zwischen Mitversicherten Ihres Unternehmens

Aber nicht nur die Übernahme von Forderungen Dritter zählt zu den Aufgaben der Gewerbehaftpflichtversicherung. Auch die Abwehr unberechtigt erhobener Ansprüche gehört in den Aufgabenbereich diese Police. Dieser inkludierter Rechtsschutz ist bei der Gewerbehaftpflicht fixer Bestandteil des Leistungsspektrums. Wenn ein Schadensfall mit einem längeren Gerichtsverfahren einhergeht, müsste das Unternehmen für die Verfahrenskosten selbst aufkommen. Die Gewerbehaftpflichtversicherung übernimmt auch diese Kosten.

Ergänzungen zur Gewerbehaftpflichtversicherung

Je nachdem um welche Branche es sich handelt, deckt eine Gewerbehaftpflicht meist nicht alle möglichen Risiken ab. Von daher ist es anzuraten, einige mögliche Schäden einzeln abzusichern.

Zu den möglichen Ergänzungen zählen unter anderem die:

  • Umwelthaftpflichtversicherung: Bei produzierenden Unternehmen könnte es zur Kontaminierung der näheren Umgebung kommen. Durch eine Umwelthaftpflichtversicherung werden diese dadurch entstandenen Kosten abgedeckt.
  • Produkthaftpflichtversicherung: Bei der Auslieferung oder dem Verbau von fehlerhaften Produkten können immense Schadensersatzforderungen entstehen. Die Produkthaftpflichtversicherung sichert das Unternehmen vor diesem finanziellen Schaden ab.
  • Mietausfallversicherung: Kommt es zu einer Betriebsunterbrechung übernimmt die Versicherung ausstehenden Mietkosten.

Was sollte ich beachten, bevor ich eine Gewerbehaftpflichtversicherung abschließe?

Der Abschluss einer Gewerbehaftpflichtversicherung lohnt sich prinzipiell für jeden Betrieb. Somit sind

  • Freelancer
  • Gewerbetreibende und
  • Selbstständige

nur mit dem Abschluss einer Gewerbehaftpflichtversicherung auf der sicheren Seite, sollte ein Schaden eintreten.

Bevor Sie sich für einen Anbieter bzw. einen bestimmten Tarif entscheiden, sollte das Preis- Leistungsverhältnis der sich auf dem Markt befindlichen Angebote überprüft werden. Einem jeden Unternehmer sollte klar sein, dass die Höhe der monatlichen Beiträge von der jeweiligen Branche abhängt. Somit wird ein Handwerksbetrieb einen höheren Versicherungsbeitrag zahlen müssen als ein reiner Bürobetrieb.

Der erste Schritt vor Abschluss einer Gewerbehaftpflicht oder Betriebshaftpflichtversicherung ist die Festlegung der Deckungssumme. Hier gibt es, wie beim Versicherungsbeitrag große Unterschiede die verschiedenen Branchen betreffend. Die maximale Deckungssumme sollte unbedingt dem entsprechenden Risiko angepasst werden. Es gibt Berufe, bei denen die Deckungssumme sogar vom Gesetzgeber vorgeschrieben wird. In welcher Branche Sie sich auch immer bewegen, vermeiden Sie in jedem Fall eine Unterversicherung. Die finanziellen Folgen im möglichen Versicherungsfall könnten verheerend sein.

Leistungen, die eine Gewerbehaftpflichtversicherung beinhalten sollte

MoneyCheck | GewerbehaftpflichtversicherungDa das Leistungsspektrum der einzelnen Anbieter teils stark variiert, ist ein vorheriger Vergleich unerlässlich. Ein Online-Vergleich bietet eine gute und schnelle Übersicht über das Leistungsspektrum der Versicherungsunternehmen und deren Tarifen.

Ein Punkt der dabei genauer unter die Lupe genommen werden sollte ist die Absicherung von Mietschäden. Falls das Betriebsgebäude durch Wasser oder Feuer Schaden erleidet wäre eine Gewerbehaftpflichtversicherung, die auch  Mietschäden übernimmt, vonnöten. Ähnlich sieht es bei der Anmietung von Arbeitsmaschinen aus. Sind solche im Betrieb vorhanden verlangen auch diese einer Abdeckung im Schadensfall. Das Bauherrenrisiko sollte dann in den Versicherungsschutz Ihres Anbieters fallen, wenn Ihr Betriebsgebäude oft umgebaut oder modernisiert werden muss. Zu guter Letzt muss bei der Nutzung von Betriebsfahrzeugen darauf geachtet werden, dass mögliche Schäden, die aufgrund von Ent- und Beladung entstehen mit abgedeckt sind. Schlussendlich ist der Leistungsumfang einer Gewerbehaftpflichtversicherung immer von der Art und der Größe des Unternehmens abhängig. Eine vorherige gründliche Prüfung der angebotenen Leistungen wird unbedingt empfohlen.

Zudem besteht auch bei der Gewerbehaftpflichtversicherung die Möglichkeit des Selbstbehalts. Je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger der monatliche Beitrag. Bei einer überschaubaren Selbstbeteiligung bis zu  300 EUR sind Sie im Schadensfall auf jeden Fall auf der sicheren Seite.

Welche Leistungen sind bei einer Gewerbehaftpflichtversicherung im Schadensfall mit inbegriffen?

Ein kalter und regnerischer Morgen im Herbst. Der Regen prasselt unerbärmlich auf den Asphalt während Ihre Mitarbeiter nach und nach am Firmensitz eintrudeln. Durch die im Treppenhaus angesammelte Nässe werden die Treppen schnell zur Rutschpartie. Noch bevor das Warnschild „Vorsicht Rutschgefahr“ aufgestellt werden kann, betritt ein Kunde das Gebäude und rutscht auf den spiegelglatten Treppen aus. Mit starken Schmerzen und einer Fraktur am Oberschenkel wird er ins Krankenhaus eingeliefert. Eine schwierige Operation und ein anschließender Aufenthalt in eine Reha-Klinik sollen folgen. Die Krankenkasse wird die Kosten für die langwierige Behandlung nachher von Ihnen einfordern. Wenn man bedenkt, dass ein einziger Tag im Krankenhaus mehrere hundert Euro kostet, wird schnell klar, welche Kosten nach solch einem komplizierten Bruch zustande kommen können. Gerade bei Personenschäden können die Kosten in die Millionen gehen. Nur eine Gewerbehaftpflichtversicherung kann Sie vor einem finanziellen Fiasko bewahren.

Bei der Gewerbehaftpflichtversicherung unterscheidet man zwischen:

  • Sachschäden
  • Vermögensschäden
  • Personenschäden

Verursacht einer Ihrer Mitarbeiter oder Sie selbst einen dieser 3 Schadensarten an jemanden Dritten, springt die Gewerbehaftpflichtversicherung ein und ersetzt die entstandenen Kosten.

Das Leistungsspektrum einer Gewerbehaftpflichtversicherung umfasst:

  • Schadenersatzansprüche Dritter
  • Übernahme der Kosten, die bei der Prüfung von Schadenersatzansprüche entstehen
  • Anpassung des Versicherungsumfangs an die jeweilige Branche
  • Übernahme von möglichen Gerichtskosten
  • eventueller Versicherungsschutz für die Mitarbeiter Ihres Unternehmens

Bevor der Versicherer Schadenersatz leistet, prüft er erst, ob Sie tatsächlich haftbar sind. Nur wenn Sie tatsächlich für einen Schaden haften müssen, wird das Versicherungsunternehmen die Forderung begleichen.

Eine Gewerbehaftpflichtversicherung muss für jeden Unternehmer als ein Schutz für vor einer möglichen Insolvenz angesehen werden. Der Umfang der inkludierten Leistungen variiert je nach Anbieter und Tarif. Der Vertrag sollte dabei stets zur Unternehmensform, Branche und Größe des Betriebs passen.

Je nach Branche wird ein anderes Leistungsspektrum angeboten. Abhängig davon, für welchen Tarif Sie sich entscheiden kann Ihre Gewerbehaftversicherung folgende zusätzliche Leistungen anbieten:

Mögliche Leistungen für die Branchen Handel, Handwerk und Dienstleister

  • Versicherung von  Mietsachschäden
  • Versicherung von Unternehmen und dessen Mitarbeitern auf dem Betriebsgelände als auch auf fremden Grundstücken
  • integrierte Mitversicherung der Umwelthaftpflicht

Mögliche Versicherungsleistungen für die Branche Bauhandwerk

  • Mitversicherung von Schadensfällen bei Beauftragung von Subunternehmern
  • Versicherung von Bearbeitungsschäden
  • Mitversicherung von Schäden, die durch Arbeitsmaschinen oder Gabelstapler verursacht wurden

Mögliche Versicherungsleistungen bei der Branche Land- und Forstwirtschaft

  • Versicherung von bis zu 3 Windkraftanlagen
  • Mitversicherung von branchenüblichen Risiken, wie z. B. Urlaub auf dem Bauernhof und alle damit zusammenhängenden möglichen Gefahren
  • bei Lagerung von Ölen und Biodiesel sind Sie bei einigen Anbietern durch die Versicherung der Umwelthaftpflicht abgesichert

Natürlich variiert das Leistungsspektrum je nach Anbieter. Ein genauer Vergleich vor Abschluss der Gewerbehaftpflichtversicherung muss daher auf dieser Stelle erneut dringend ans Herz gelegt werden.

Welche Leistungen sind bei einer Gewerbehaftpflichtversicherung im Schadensfall nicht mit inbegriffen?

Anbieter einer Gewerbehaftpflichtversicherung sind leider nicht in der Lage jedes mögliche Risiko abzusichern. Ansonsten würden die monatlichen Beiträge horrende Höhen erreichen. Von daher sind die Versicherungsunternehmen gezwungen ein paar Fälle aus dem Versicherungsschutz herausnehmen. Die Ausschlussgründe können von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich sein. Ein paar dieser Ausschlussgründe betreffen allerdings den Großteil der Anbieter.  Wenn Forderungen vorsätzlich herbeigeführt wurden, wird die Versicherung die Kostenübernahme verweigern. Sollten die geforderten Leistungen bereits durch eine andere Police abgedeckt sein, wird die Gewerbehaftpflichtversicherung den Versicherungsfall auch nicht übernehmen.

Weitere Ausschlussgründe der Gewerbehaftpflichtversicherung wären:

  • Gebäudeschäden, die beispielsweise durch Unwetter oder Einbruchsversuche verursacht wurden
  • Arbeitsunfälle
  • Verletzung von Urheber-, sowie Marken- und Patentrechten
  • Schäden die die vereinbarte Deckungssumme übersteigen

Diese Aufzählung ist nicht vollständig. Eine vollständige Liste mit allen möglichen Ausschlussgründen können Sie den Versicherungsbedigungen des jeweiligen Angebotes entnehmen.

Was sollte ich tun, wenn ein Schadensfall eintritt?

Damit die Schadensregelung so reibungslos und schnell wie möglich vor sich geht, gibt es ein Maßnahmenpaket dass im Schadensfall unbedingt eingehalten werden sollte. Natürlich unterscheidet sich die detaillierte Vorgehensweise je nach Versicherungsunternehmen ein wenig. Dennoch gibt es eine Reihe von Verhaltensregeln, die Ihnen als Versicherungsnehmer dazu verhilft, schnelle finanzielle Hilfe zu erhalten.

Sichern Sie die Unfallstelle ab

Passiert auf Ihrem Firmengelände ein Unfall oder verursachen Sie oder einer Ihrer Mitarbeiter außerhalb des Geländes einen solchen, muss die Unfallstelle so schnell wie möglich abgesichert werden. Sei es, dass Gefahrengut entfernt wird, oder  ein betroffenes Ventil abgesperrt wird. Dadurch sollt vermieden werden, dass weiterer Schaden entsteht. Sie als Versicherungsnehmer sind im Versicherungsfall zur Schadensminderung verpflichtet.

Katalogisieren Sie den entstandenen Schaden

Nehmen Sie den Schaden vor Ort auf und leiten Sie die Schadensmeldung direkt an das Versicherungsunternehmen weiter.

Meldung an die Behörden

Sollte es zu einem Personenschaden gekommen sein, ist es unumgänglich die Polizei zu verständigen. Das gleiche gilt, falls es zur Beschädigung am allgemeinen Gut gekommen ist. Dazu zählen zum Beispiel Bäume oder Straßenbegrenzungen. Die behördliche Meldung muss auch an Ihren Versicherer weitergegeben werden.

Melden Sie den Schaden Ihrer Gewerbehaftpflichtversicherung

Die Schadensmeldung an Ihre Versicherung kann mit gutem Recht als wichtigste Voraussetzung bezeichnet werden, um schnellstmöglich Schadensersatz zu erhalten. Die wichtigsten Angaben hierbei sind das Datum an dem der Schaden entstanden ist und die Art des Schadens. Wenn dabei Behörden involviert sind, muss das der Versicherung ebenfalls mitgeteilt werden.

Legen Sie dem Versicherer alle relevanten Daten vor

Je schneller das Versicherungsunternehmen alle Informationen und Unterlagen erhält, umso schneller kann der Versicherungsfall bearbeitet werden.

Wann setzt der Versicherungsschutz der Gewerbehaftpflichtversicherung ein?

MoneyCheck | GewerbehaftpflichtversicherungDer erste Geltungstag wird auf der Police der Gewerbehaftpflichtversicherung stets vermerkt. In der Regel setzt an diesem Tag der Schutz der Gewerbehaftpflichtversicherung ein. Grundvoraussetzung für den Beginn des Versicherungsschutzes ist die zeitnahe Zahlung des Versicherungsbeitrages. In der Regeln haben Sie dafür 14 Tage Zeit. Wird dieser Zahlungszeitraum überschritten, oder wird der Betrag gar nicht bezahlt, kann der Versicherer den Versicherungsschutz verweigern.

Sowohl vom Versicherungsnehmer, als auch vom Versicherer kann in Ausnahmefällen ein andres Datum als Versicherungsbeginn festgelegt werden. Eine generelle Wartezeit gibt es bei der gewerblichen Haftpflichtversicherung allerdings nicht.

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Wie hoch sollte die Deckungssumme der Gewerbehaftpflichtversicherung sein?

Die präzise Bestimmung der Deckungssumme ist bei der Gewerbehaftpflichtversicherung besonders wichtig. Personen- sowie Sachschäden und daraus resultierende Vermögensschäden sollen schließlich ausreichend versichert sein.

Bei der Gewerbehaftpflichtversicherung wird die Deckungssumme durch statistische Erfahrungswerte errechnet. Dabei wird auf die Größe des Unternehmens und die Beschaffung des Betriebsgeländes Rücksicht genommen.

Deckungssumme bei Personenschäden

Unternehmen, bei denen viel Publikumsverkehr herrscht, leben mit dem Risiko dass jederzeit ein Personenschaden entstehen könnte. Selbes gilt für Produktionsbetriebe oder Außendienstmitarbeiter. Kommt es auf dem Betriebsgelände zu einem Personenschaden ist das Unternehmen dafür voll haftbar. Auch wenn einer Ihrer Mitarbeiter einer dritten Person Schaden zufügt, wären Sie als Unternehmen dafür haftbar. Die Gewerbehaftpflichtversicherung würde die Kosten bei Personenschäden ersetzen. Dafür muss aber vor Vertragsabschluss die Deckungssumme für Personenschäden festgelegt werden. Bei der Berechnung dieser Deckungssumme werden selbstverständlich auch eventuell entstandene Behandlungs- und Rehabilitationskosten berücksichtigt.

Deckungssumme bei Sachschäden

Bei der Deckung von Sachschäden legen Versicherungsunternehmen besonderes Augenmerk auf die Unternehmen, die viel Umgang mit Sachwerten Dritter haben. Dabei spielt natürlich auch die Grüße des Unternehmens eine Rolle. Kommt es zum Versicherungsfall ersetzt das Versicherungsunternehmen entweder den Neuwert, den Zeitwert oder zahlt die Reparaturkosten.

Deckungssumme für Vermögensschäden

Die Gewerbehaftpflichtversicherung ist neben der Kostenübernahme für Personen- und Sachschäden auch für die Übernahme von abgeleiteten Vermögensschäden. Für echte Vermögensschäden deckt die Gewerbehaftpflichtversicherung allerdings nicht ab. Die Deckungssumme für Vermögensschäden ist deutlich niedriger als für Sach- und Personenschäden.

Achten Sie bei Abschluss Ihres Vertrags darauf, dass die Deckungssumme ausreichend hoch angesetzt wird. In der Regeln werden 3 Millionen pauschal für Sach- und Personenschäden veranschlagt. Dabei rechnet man für Personenschäden mit einer Deckungssumme für 2 Millionen und für Sachschäden für 1 Million.

Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur Gewerbehaftpflichtversicherung berechnet?

Die Höhe der Versicherungsbeiträge hängt von mehreren Faktoren ab.

Beeinflusst werden die Kosten durch:

  • Größe des Unternehmens
  • Art und Umfang des Unternehmens (Zweigstellen, Filialen, Außenstellen)
  • Höhe der Versicherungssumme
  • Festlegung eines Selbstbehaltes
  • eventuelle Vorschäden, vor allem wenn der Versicherungsnehmer darüber Bescheid wusste

Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Gewerbehaftpflichtversicherung für mich?

Das Angebot an Haftpflichtversicherung für Gewerbetreibende ist immens groß. Unter den unzähligen Angeboten den passenden Tarif zu finden kann Tage in Anspruch nehmen. Es sei den man nimmt den Vergleichsrechner zu Hilfe. In kurzer Zeit werden die günstigen Angebote der unterschiedlichen Versicherungsunternehmen aufgelistet. Ein Online-Versicherungsvergleich ist für Sie komplett kostenlos und mit keinerlei Verpflichtungen verbunden.

Weitere Vorteile eines Online-Versicherungsvergleichs sind:

  • ein geringer Aufwand
  • eine immense Zeitersparnis
  • und transparente Tarife.

Zudem ist ein Online-Versicherungsvergleich zu jeder Tageszeit, bequem von Zuhause aus durchführbar. Durch einen Online-Vergleich sind Sie als potentieller Versicherungsnehmer in kürzester Zeit in der Lage Spezialtarife für Ihre spezielle Branche zu eruieren. Die Gerwerbehaftpflichtversicherung zählt zu jenen Versicherungspaketen, bei denen sich eine persönliche Beratung durchaus lohnen könnte. Gerade bei der Gewerbehaftpflichtversicherung können sich durch Kombiversicherungen eventuelle Preisvorteile ergeben. Zwar ist die gewerbliche Haftpflichtversicherung als Betriebsausgabe ohnehin von der Steuer absetzbar, dennoch kann ein günstige Gewerbehaftflichtversicherung, richtig kombiniert, den ein oder anderen Euro einsparen.

Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?

Da die Beiträge zur Gewerbehaftpflichtversicherung zu den Betriebsausgaben zählen, können diese von der Steuer abgesetzt werden. Mit der Absetzbarkeit verringern die Beiträge zur Gewerbehaftpflichtversicherung die Steuer und damit den zu versteuerten Gewinn.

Der Gewinn entsteht ja immer aus dem Saldo aus Betriebseinnamen und Betriebsausgaben. Da die Beiträge zur Gewerbehaftpflichtversicherung als Betriebsausgaben gelten, reduziert sich damit das zu versteuernde Einkommen und die Einkommenssteuer.

Worauf muss ich bei der Kündigung meiner Gewerbehaftpflichtversicherung achten?

Natürlich kann der Fall eintreten, dass Sie Ihre bestehende Gewerbehaftpflichtversicherung nicht mehr den optimalen Schutz für Sie darstellt. In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, Ihre Gewerbehaftpflichtversicherung zu kündigen. Dabei müssen  allerdings unbedingt die gesetzlichen Fristen eingehalten werden.

Ordentliche Kündigung der Gewerbehaftpflichtversicherung

Jeweils zum Ende des Versicherungsjahres ist eine ordentliche Kündigung des Vertrags möglich. Dabei muss eine Kündigungsfrist von 3 Monaten eingehalten werden. Endet das Versicherungsjahr also am 31.12, muss die Gewerbehaftpflichtversicherung bis zum 30.09 gekündigt werden. Die Kündigung muss dabei in schriftlicher Form erfolgen. Es empfiehlt sich das Kündigungsschreiben per Einschreiben zu versenden. Eine Angabe von Gründen ist bei der ordentlichen Kündigung nicht vonnöten.

Beachten Sie aber unbedingt die 3-monatige Kündigungsfrist. Verpassen Sie diese Frist, wird der Vertrag automatisch um ein Jahr verlängert. Der nächste mögliche Termin für eine Kündigung wäre dann der 30.09 des kommenden Jahres.

Außerordentliche Kündigung

In manchen Fällen kann eine Gewerbehaftpflichtversicherung auch außerordentlich gekündigt werden. Sie sind berechtigt außerordentlich zu kündigen, wenn ein Schadensfall eingetreten ist. Dabei ist es irrelevant ob der Schaden vom Versicherer übernommen wurde oder nicht.

Sollte Ihr Anbieter eine Beitragserhöhung vornehmen, im Zuge dieser Preiserhöhung aber keine Leistungsverbesserung anbieten, haben Sie ebenfalls das Recht Ihren Vertrag außerordentlich zu kündigen.

Allerdings hat nach einem Schadensfall auch das Versicherungsunternehmen das Recht Ihren Vertrag außerordentlich zu kündigen.

Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner Gewerbehaftpflichtversicherung achten?

MoneyCheck | GewerbehaftpflichtversicherungAchten Sie beim Wechsel der Gewerbehaftpflichtversicherung unbedingt darauf, dass dabei keine Versicherungslücke entsteht. Bereits ein paar Tage ohne Versicherungsschutz können einen fatalen finanziellen Schaden für Ihr Unternehmen bedeuten.

Nutzen Sie daher frühzeitig die Möglichkeit unseres Online-Vergleichsrechners. Dieser listet Ihnen in wenigen Augenblicken die für Sie passenden Angebote auf. Danach liegt es an Ihnen den für Sie perfekten Tarif auszusuchen. Achten Sie beim Wechsel Ihrer Gewerbehaftpflichtversicherung auch unbedingt auf die gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsfristen.

Zudem sollten Sie sich nicht vorschnell von einem scheinbar günstigen Angebot zu einem Wechsel verleiten lassen. Es gibt eine Hand voll Anhaltspunkten, die vor einem Vertragswechsel durchdacht werden sollten.

  • zu welchem Zeitpunkt kann der bestehende Vertrag gekündigt werden?
  • wie hoch sollte der Deckungsbeitrag sein?
  • ist das neue Angebot eventuell nur deswegen so günstig, weil auch der Deckungsbeitrag zu niedrig bemessen ist?
  • welche Leistungen sollte der neue Vertrag unbedingt beinhalten?

Nach Beachtung diese Punkte kann ein Wechsel der Gewerbehaftpflichtversicherung angestrebt werden. Für einen Betrieb kann ein Wechsel vor allem dann interessant werden, wenn eine Änderung oder Ausweitung  des Geschäftsfeldes vorgenommen wurde. Denn dann sind Sie dazu gezwungen die Deckungsbeiträge dementsprechend anzugleichen bzw. den Versicherungsschutz anzupassen.