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Betriebshaftpflicht Gerüstbauer

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Betriebshaftpflicht Gerüstbauer

Was ist in der Betriebshaftpflicht für Gerüstbauer abgedeckt?

Im Zusammenhang mit Arbeiten am Bau besteht grundsätzlich eine höhere Unfallgefahr. Herabstürzende Bau- und Gerüstteile können Autos und andere Baumaschinen beschädigen – und im schlimmsten Fall sogar jemanden verletzen.

Die Absicherung gegen die finanziellen Folgen decken Gerüstbauer in einer Betriebshaftpflichtversicherung. Sie gilt für alle Formen von Schäden, die auf Grundlage der gesetzlichen Haftpflicht dem Gerüstbauer vorgeworfen werden.

Personenschäden

Neben dem Ausgleich von Sachschäden ist die Deckung von Personenschäden eine der zentralen Leistungen der Betriebshaftpflicht. Die Deckung sollte nicht unter 3 Mio. liegen. Ausgeglichen werden neben den Kosten für Heil- und Genesungsaufwendungen auch eventuelle Verdienstausfälle beim Geschädigten oder langfristige Einschränkungen in der Erwerbsfähigkeit.

Sachschäden

Die Absicherung von Sachschäden (Versicherungssumme) wird in der Regel in gleicher Höhe wie die von Personenschäden bereitgestellt. Sie sollte – auf gleicher Einschätzung für eine wirkungsvolle Absicherung – in der Höhe nicht unter 3 Mio. Euro liegen.

Zum Ausgleich kommen alle Schäden, die im Verantwortungsbereich des Gerüstbauers entstanden sind und für die er schadenersatzpflichtig im Sinne der gesetzlichen Haftpflicht ist. Das betrifft beschädigte Sachen von Passanten, Schäden an Sachen von Kollegen anderer Gewerke und andere Schäden, die nicht vorsätzlich entstanden sind.

Schäden am Bau, Bausubstanz

Über die Schäden an Personen und Sachen Dritter müssen Gerüstbauer in der Betriebshaftpflicht spezielle Risiken versichern, die sich aus ihrem Tätigkeitsprofil ergeben.

Durch den Aufbau von Gerüsten und Gerüstteilen und deren Fixierung an der Fassade können Schäden entstehen, die der Gerüstbauer ersetzen muss. Die Betriebshaftpflicht muss hier auch solche Schäden decken, die als Kosten- und Vermögensschäden entstehen. An dieser Stelle muss die Betriebshaftpflicht um eine Vermögensschadenhaftpflicht ergänzt werden, sofern eine solche Absicherung nicht bereits Teil der Police ist.

Die Deckung muss auch hier ausreichend hoch kalkuliert sein. Kostenrisiken sind je nach Sachlage der Rückbau ganzer Bauabschnitte, Ersatz und Austausch von beschädigter Infrastruktur oder dauerhafter Ausgleich von Wertminderungen.

Schäden an Fahrzeugen durch Gerüstteile

Abgesichert werden muss insbesondere die Gefährdung durch herabfallende Gerüstteile außerhalb des Zeitraums des Aufbaus und während des Aufbaus. Prüfen Sie, welche Leistungen die Betriebshaftpflicht übernimmt – und prüfen Sie dabei gezielt den Bereich der Kostenübernahme für Fahrzeuge. Hier spielt es eine Rolle, ob die Fahrzeuge innerhalb einer Baustellenabsperrung oder außerhalb geparkt sind und ob Sie als Gerüstbauer grundsätzlich durch vertragliche und gesetzliche Regelungen der Schadenersatzpflicht unterliegen.

Passive Rechtsschutzversicherung

Eine der wichtigsten Leistungen der Betriebshaftpflicht ist die Übernahme der Prüfung von Forderungen, die an den Gerüstbauer gerichtet werden. Das schließt Leistungen für anwaltliche Prüfung, Gutachter-Tätigkeit und Gerichtskosten mit ein.

Nach der Prüfung:

  • befriedigt die Betriebshaftpflicht berechtigte Forderungen dem Geschädigten gegenüber
  • weist sie unberechtigte Forderungen zurück, ganz oder teilweise, für die der Gerüstbauer nicht verantwortlich zu machen ist

Der passive Rechtsschutz ist im Beitrag zur Betriebshaftpflicht immer enthalten. Die Kosten, die für Prüfung und mögliche Zurückweisungen entstehen, übernimmt das Versicherungsunternehmen. Wenn nach der Prüfung doch der Gerüstbauer für den Schadenersatz aufkommen muss, steht vor diesem Hintergrund noch die volle Versicherungssumme zur Verfügung.

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Was muss beim Abschluss der Betriebshaftpflicht für Gerüstbauer beachtet werden?

Besondere Risiken extra versichern

Wenn neben dem „herkömmlichen“ Gerüstbau besondere Risiken durch spezielle Tätigkeiten bestehen, müssen die Haftpflicht-Risiken dieser Tätigkeiten gesondert versichert werden. Je nach Anbieter kann das in derselben Police geschehen oder bei einem Spezialversicherer. Nutzen Sie den Online-Vergleich, um passende und bezahlbare Lösungen zu finden.

Zu solchen extra zu versichernden Risiken gehören unter anderem:

Aufbau und Unterhalt von Hochgerüsten und Gerüste mit besonderer Verankerungsform oder ohne Verankerung
Spezialgerüstbau an besonderen Bauwerken, die nicht unter Nutzung herkömmlicher Bauzulassungen errichtet werden können

Schäden an eigenen geleasten und gemieteten Fahrzeugen, Maschinen und Geräten

Neben dem Ausgleich von Schäden Dritten gegenüber müssen Sie zentral beachten, auch eigene Anforderungen im Bereich der Haftpflicht zu erfassen. In vielen Fällen zählt dazu das Fahrzeug- und Baugeräte-Leasing und das Mieten von Arbeitsgerät. Für Schäden daran, die Sie beziehungsweise Ihre Mitarbeiter verursachen, müssen Sie selbst aufkommen. Die Betriebshaftpflichtversicherung kann Leistungen beinhalten, die diese Risiken decken. Dem Leasing-Geber beziehungsweise dem Vermieter gegenüber werden die Schäden oder deren finanzieller Gegenwert dann erstattet.

Solche Leistungen sind von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Manche bieten sie bereits als Teil einer branchenspezifischen Police an. Andere versichern sie gar nicht. Informieren Sie sich im Vorfeld, ob Sie solche Risiken versichern müssen und bei wem das am günstigsten und verlässlichsten geht. Nutzen Sie gern einen entsprechenden Online-Vergleich, der neben den Beiträgen auch direkt die angebotenen Leistungen zeigt und Ihnen so die Auswahl erleichtert.

Eigene Schäden in der Betriebsinhaltsversicherung

Die Betriebshaftpflicht deckt Schäden nicht, die Sie selbst erleiden. Wenn ein Gerüstsegment umstürzt und dabei das Auto vom Tischler „erwischt“, dann erhält der Tischler über die Betriebshaftpflicht den Ausgleich – Ihr Gerüst ersetzt sie aber nicht.

Eigene Schäden sichern Sie stattdessen in einer Betriebsinhaltsversicherung ab.

Sie deckt Schäden:

  • die durch die Arbeitstätigkeit entstehen
  • erfasst auch den Betrieb selbst (Brand, Wasser und Elementarschäden)
  • sichert eingelagertes Material und Büroeinrichtungen

Schäden an eigenen Fahrzeugen

Die Kfz-Versicherung kann über die Kasko oder je nach Anbieter günstiger in einer Fuhrparkversicherung umgesetzt werden. Schon ab 3 Fahrzeugen sollten Sie einen Blick darauf haben, was die „Sammelversicherung“ Ihrer Fahrzeuge günstiger machen kann.

Wie oben erwähnt betrifft das den Bereich von Leasing-Fahrzeugen nur bedingt. Prüfen Sie, was Ihr Versicherungsanbieter konkret leistet und vermeiden Sie auf jeden Fall die doppelte Versicherung derselben Risiken. Es gilt die Faustregel: Es zahlt nur eine Haftpflichtversicherung pro Schaden. Alles andere ist Beitragsverschwendung.