Betriebshaftpflicht Bäcker
Was ist in der Betriebshaftpflicht für Bäcker abgedeckt?
In jeder Branche gehört die Betriebshaftpflicht zu den wichtigsten Versicherungen. Sie deckt den Bereich der gesetzlichen Haftpflicht ab und stellt den Bäcker von Schadenersatzforderungen bis zur Höhe der Deckungssumme frei.
Von besonderer Bedeutung ist die Betriebshaftpflicht bei Produktionsbetrieben, die mit Lebensmitteln umgehen – wie eben beim Bäcker. Dabei müssen in der Regel die Shops bzw. die Ladenflächen, auf denen Kunden beim Bäcker einkaufen, und die Flächen der Produktionsstätten selbst nach ihrer eigenen Risiken bewertet werden.
Die Betriebshaftpflicht deckt Aspekte in beiden Bereichen ab. Es lohnt sich aber, darüber hinaus noch ergänzende Leistungen zu prüfen. Denn Schäden können größere Auswirkungen haben.
Schadenersatz durch Personenschäden
Kommt es beim Bäcker zu Personenschäden, muss die Betriebshaftpflicht sie voll decken. Auch bei mehreren Schadenfällen pro Jahr muss eine ausreichende Deckung vorhanden sein.
Dabei werden in der Regel alle fremden Personen über die Betriebshaftpflicht abdeckt. Das heißt, neben den Kunden werden auch Haftpflichtansprüche von Dienstleistern oder anderen regelmäßig und berechtigt beim Bäcker verkehrenden Personengruppen erfasst.
Versicherungssumme in der Betriebshaftpflicht für Bäcker
Wie hoch die Deckungssumme sein muss, richtet sich grundsätzlich nach dem konkreten Absicherungsbedarf. Die Absicherung vieler Verkaufsräume und/ oder Produktionsstätten muss in der Regel mit einem umfangreicheren Volumen abgedeckt werden, als die Anforderungen von Kleinbetrieben. Auch Aspekte der Mehrfachdeckung spielen dabei eine Rolle. Prüfen Sie entsprechende Angebote am besten in einem Online-Vergleich.
Ausgleich von spezifischen Schäden, zum Beispiel gesundheitlicher Art
Bäcker müssen in der Betriebshaftpflicht berufsspezifische Risiken beachten. Durch fahrlässige Handlungen oder schlichte Fehler bei der Produktausschreibung kann es zu gesundheitlichen Schäden bei Kunden kommen. Der Bäcker haftet dafür, wenn die Verantwortung für den Vorfall beim ihm liegt.
Das betrifft die Herausgabe von Lebensmitteln, aber auch die Auszeichnung von Allergie-Stoffen und der korrekten Zuordnung von Inhaltsstoffen.
Schadenersatz nach Sachschäden
Der Bereich von Sachschäden betrifft hauptsächlich den Bereich im Kundenverkehr. Kommt es hier zu Schäden, muss die Betriebshaftpflicht den Bäcker freistellen von Schadenersatzforderungen. Die Versicherungssumme richtet sich auch hier nach den tatsächlich vorhandenen Risiken. Schätzen Sie das entsprechend Ihrer konkreten Sachlage ein.
Eventuell müssen Fahrzeuge gesondert versichert werden.
Sicherung der Verkaufsräume und der Produktionsstätten
Die Absicherung der Betriebshaftpflicht bezieht sich auf die Bereiche, in denen es zu Unfällen und Schäden kommen kann. Beim Bäcker sind das in der Regel die Bereiche, in denen auf der einen Seite produziert wird und aus der anderen Seite die Bereiche, in denen die Produkte verkauft werden.
Absicherung der Zulieferung
In bestimmten Fällen müssen die Lieferwege ebenfalls versichert werden. Eine Betriebshaftpflicht kann das mit abdecken und sowohl Mitarbeiter als auch Fahrzeuge absichern. Zusätzlich oder Ersatzweise für die Fahrzeuge kann eine Fuhrparkversicherung sinnvoll sein. Prüfen Sie das auf Grundlage Ihrer konkreten Arbeitsgegebenheiten in einem Online-Vergleich. Kombi-Angebote sind häufig günstiger, rechnen sich aber nur dann, wenn die versicherten Leistungen auch auf das konkrete Risiko-Profil passen.
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Was muss beim Abschluss der Betriebshaftpflicht für Bäcker beachtet werden?
Zusätzliche Absicherung von Eigenschäden
Wenn andere zu Schaden kommen, muss die Betriebshaftpflicht das decken. Aber was, wenn eigene Maschinen ersetzt werden müssen? Die wirtschaftliche Belastung kann für Bäcker substanziell werden, denn nicht nur die Reparatur- und Wiederanschaffungskosten der Maschine, sondern auch Produktionsausfälle kosten im Zweifel viel Geld.
Eine Erweiterung der Betriebshaftpflicht auf den Betriebsausfall, auf die Einrichtung und Ausstattung des Betriebes und ähnliches kann einen neuralgischen Punkt absichern.
Auch eine Elementarschaden- und Gebäudeversicherung spielt dafür eine Rolle, wenn die Eigentums- und Vertragsverhältnisse über die Produktionsstätten und Verkaufsräume das nahelegen.
Weiterzahlung von Gehalt bei Schließung durch Gesundheitsamt
Nicht nur der Produktionsausfall durch defekte Maschinen kann in einer Versicherung gepuffert werden. Kommt es im Zusammenhang mit Untersuchungen beispielsweise des Gesundheitsamts zu verdachtsbasierten Schließungen oder muss die Produktionsstätte aus anderer Gründen, die der Bäcker nicht zu vertreten hat, vorübergehend geschlossen werden, kann die Betriebshaftpflicht je nach Anbieter auf dieses Risiko ausgeweitet werden. Wenn Sie durch ein solches Risiko substanzielle Folgen für Ihr Geschäfts befürchten, prüfen Sie die entsprechende Absicherung.