Betriebshaftpflicht Augenoptiker
Was ist in der Betriebshaftpflicht für Augenoptiker abgedeckt?
In der Regel findet beim Augenoptiker der Kundenverkehr im Ladengeschäft statt. Weil es dazu grundsätzlich zu Schäden kommen kann, für die der Augenoptiker auf gesetzlicher Basis haftet, muss er angemessen abgesichert sein. Die Betriebshaftpflicht deckt diese grundlegende Notwendigkeit vor gewerblichem Hintergrund ab. In den Versicherungsschutz eingeschlossen sind der Augenoptiker selbst, seine Angestellten und Mitarbeiter, regelmäßig in den Räumen arbeitendes Personal (wie Reinigungspersonal) und Kunden. Es lassen sich zusätzliche Leistungen vereinbaren. Das hängt allerdings von der Versicherungsgesellschaft ab. Ab wann sich das rechnet, entscheidet sich nach den Ansprüchen des Augenoptikers.
Versichert werden in der Betriebshaftpflicht:
- Personenschäden, abgesichert gegenüber Kunden und Mitarbeitern, auch Dienstleistern, die auf Grund der gesetzlichen Haftpflicht nach einem Unfall einen Schadenersatzanspruch haben
- Sachschäden, abgesichert gegenüber Kunden und anderen Dritten, die im Verantwortungsbereich des Geschäfts oder auf Dienstreise einen Sachschaden erleiden, der durch den Augenoptiker ersetzt werden muss
- Vermögensschäden, abgesichert je nach Police als echte und abgeleitete Vermögensschäden, wenn Beeinträchtigungen am Vermögen oder Einkommen einer geschädigten Person entstehen
Die Versicherungssumme richtet sich idealer Weise nach dem konkreten geschäftlichen Umfeld und den tatsächlichen Risiken. So wird eine Überversicherung vermieden. Gerade bei gewerblichen Betriebshaftpflichtversicherungen ein gutes Tool, optimale Beiträge zu kalkulieren. Achten Sie in diesem Zusammenhang auf passende Selbstbeteiligungen. Auch damit nehmen Sie Einfluss auf die Beitragshöhe.
Zusätzliche Leistungen der Betriebshaftpflicht für Augenoptiker
Neben der wichtigen Absicherung gegenüber Haftpflichtschäden, spielt die branchengenaue Zuordnung erweiterter Risiken eine große Rolle. Sie können in der Betriebshaftpflicht gezielt mit abgedeckt werden. Ihr Vorteil: Sie kombinieren Leistungen in einer Police, die Sie dann zu besseren Konditionen und günstigeren Beiträgen erhalten. Da Augenoptiker spezifischere Risiken haben als andere Einzelhändler in „normalen“ Ladengeschäften, lohnt sich ein Blick auf diesen erweiterten Absicherungsbereich.
Arbeitsgeräte
Augenoptiker gehen mit teuren Mess- und Analysegeräten um. Die Geräte sind für die Arbeit häufig von zentraler Bedeutung. Schäden daran haben Umsatzausfälle zur Folge, abgesehen von den Reparaturkosten. Dieser Bereich sollte angemessen abgesichert werden. Die Betriebshaftpflicht kann den Augenoptiker entlasten, wenn ein Schadensfall an Geräten eintritt, für den der Optiker selbst aufkommen müsste. Zum Beispiel, wenn ein Angestellter den Schaden verursacht hat.
Optische Produkte, Brillen und Brillengestelle
An die Kunden werden hochwertige Produkte ausgegeben. Brillen müssen in der Regel noch angepasst werden. Kommt es während der Anpassung von Brillen oder der Reinigung von Brillen und Gläsern zu Schäden, muss der Augenoptiker das in der Regel ersetzen. Die Kosten fallen eigentlich ihm zu, können aber in einer entsprechenden Erweiterung der Betriebshaftpflicht aufgefangen werden. Besonders beim häufigen Umgang mit hochwertigen Produkten, ist die Absicherung von großer Bedeutung.
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Was muss beim Abschluss der Betriebshaftpflicht für Augenoptiker beachtet werden?
Absicherung der Geschäftsräume
Kommt es zu Unfällen in den Geschäftsräumen oder im Eingangsbereich, hat der Geschädigte einen Schadenersatzanspruch gegenüber dem Augenoptiker, wenn der Schaden auf irgend eine Form der Verantwortung beim Geschäftsinhaber zurückgeführt werden kann. Beispielsweise hat ein Angestellter einen Werbe-Aufsteller nicht vollständig abgeräumt und jemand stützt über die Überreste. Oder der sprichwörtliche nasse Boden, auf dem jemand ausrutscht.
Wichtig ist, dass die Betriebshaftpflicht den Augenoptiker hier optimale absichert und solcher Art Schäden komplett abdeckt. Der Absicherungsbereich muss Kunden, Mitarbeiter und zeitweise Beschäftigte mit erfassen, um wirkungsvoll zu sein.
Eingeschlossen werden sollte hier auch, wenn es nicht anderweitig gedeckt wird, die Absicherung von Elementarschäden. Eine Elementarschadenversicherung ist vor geschäftlichem Hintergrund nicht immer üblich. Als gewerbliche Elementarschadenversicherung kann sie günstiger in Kombination mit der Betriebshaftpflicht sein. Prüfen Sie das am besten in einem Vergleich. Und natürlich auch nur dann, wenn Sie nicht über Mietverträge oder andere Vereinbarungen in diesem Bereich bereits abgesichert sind.
Absicherung auf Dienstreisen und beim Kunden vor Ort
Je nach konkretem Geschäftsmodell muss der Augenoptiker auch unterwegs angemessen in einer Betriebshaftpflicht abgesichert werden. Wenn regelmäßig die Betreuung von Kunden in Seniorenheimen, Krankenhäusern oder anderen Einrichtungen zum Tätigkeitsbereich des Augenoptikers gehört, ist es sinnvoll, sowohl die beruflichen Fahrten als auch die Tätigkeit vor Ort in der Betriebshaftpflicht mit zu erfassen. Das optimiert in der Regel die Beiträge. Noch wesentlicher aber ist, dass sich damit eine substantielle Deckungslücke schließt.
Natürlich ist dieser Bereich nur dann sinnvoll in der Betriebshaftpflicht aufgehoben, wenn tatsächlich solche Tätigkeiten durchgeführt werden oder die Risiken nicht anderweitig in einer Berufshaftpflicht oder einer Fuhrparkversicherung abgedeckt sind. Wie das am günstigsten geregelt wird, unterscheidet sich deutlich je nach konkreter Tätigkeit des Augenoptikers.
Absicherung von Glasbruch, Kassensystem und anderen spezifischen Gefahren
Zum geschäftlichen Tätigkeitsbereich des Augenoptikers gehört auch das administrative und logistische Umfeld. Kassensysteme, technische Umgebung und Auslagen bilden in der Regel einen eigenständigen Risikobereich. In der passenden Betriebshaftpflicht können Augenoptiker diese Risiken angemessen in einer Erweiterung absichern.
Unser Tipp: Nutzen Sie zur Optimierung der Beiträge Versicherungspakete. Sie beinhalten nicht nur den Bereich der Haftpflicht mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Schadenersatz. Sie sichern weiterhin eine zentrale wirtschaftliche Grundlage des Augenoptikers ab.
Zusätzliche Absicherungsbereich über die Betriebshaftpflicht hinaus sind für Augenoptiker:
- Absicherung von Einkommen von Angestellten bei Krankheit und Unfall
- Ausfälle von Einkommen durch Geschäftsschließungen nach Elementar- oder anderen Schäden
- Ersatz von Gläsern und Gestellen nach Schäden durch die eigene Weiterverarbeitung oder bei der Weitergabe an den Kunden
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