Reitlehrerversicherung
Warum lohnt sich der Abschluss einer Reitlehrerversicherung?
Die Reitlehrer Versicherung ist für Reitlehrer mit und ohne entsprechende Lizenz, für Reittherapeuten, für Trainer und Beireiter aufgrund ihrer günstigen Policen und des daraus jeweils resultierenden recht umfangreichen Versicherungsschutzes durchaus zu empfehlen.
Meist bieten die Versicherungsträger für eine Reitlehrer Versicherung für die unterschiedlichsten und eingangs bereits beschriebenen Zielgruppen heute durchaus interessante und umfangreiche Packages für einen Versicherungsschutz an. Dieser Versicherungsschutz wird seitens der Versicherungsträger zudem oft in Gestalt von Rahmenverträgen angeboten. Dabei werden Deckungssummen von bis zu insgesamt 10 Millionen Euro für unterschiedlichste Arten von Personen-, Sach- oder auch von Vermögensschäden geboten.
Bei fairen Verträgen über eine Reitlehrer Versicherung unterscheiden sich die Beiträge für Reitlehrer mit und ohne Lizenz jeweils nicht, sondern liegen jeweils auf dem selben Niveau. Therapeutisches Reiten und der sogenannte Beritt sollten dabei grundsätzlich in einer Reitlehrer Versicherung inkludiert sein. Sinnvoll ist es vor allem jedoch auch, sofern Schulpferde im Rahmen einer Reitlehrer Versicherung mit durch den Versicherungsträger abgesichert werden können.
Als Beitragsfrei mitversichert sollten hingegen bei einer Reitlehrer Versicherung gelten:
- Tätigkeiten als Reitlehrer, als Reitpädagoge, als Kranken- und auch als Physio-Reittherapeut, als Trainer, als Beireiter und als sogenannter Berittführer
- beitragsfrei mitversichert sollte ebenso jedoch im Rahmen einer Beireiter- oder Berittführer-Tätigkeit des jeweiligen Versicherungsnehmers die gesetzliche Haftpflicht als gewerbsmäßiger Tierhüter für das im Beritt befindliche Pferd sein
- die Beschäftigung von nicht allein entscheidungsbefugtem Hilfspersonal
- sämtliche Arten von Ausritten oder auch von Ausflügen zu Pferde.
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Warum lohnt sich der Abschluss einer Reitlehrerversicherung?
Es wurde bereits eingangs darauf hin gewiesen, wie umfangreich der Versicherungsschutz durch eine moderne Reitlehrer Versicherung dimensioniert werden kann. Ferner ist eine solche Police mit jährlichen Beiträgen von durchaus knapp unter jeweils 100 Euro praktisch für Jedermann problemlos erschwinglich. Das Preis-Leistungs-Verhältnis ist also bei einer solchen Reitlehrer Versicherung recht günstig und die erforderlichen Aufwendungen gestalten sich im Verhältnis zum jeweiligen Schutz-Package dann doch recht moderat.
Die moderne Reitlehrer Versicherung bietet den optimalen Versicherungsschutz beispielsweise für alle Reitlehrer, für Reittherapeuten und schließlich auch für alle Kutschenfahrer, die sich zum Abschluss einer solchen Police entschließen können. Bei vielen renommierten Versicherungsträgern ist überdies auch der besonders günstige Direktabschluss einer Reitlehrer Versicherung im online-basierten Modus grundsätzlich möglich.
Wer beruflich oder auch freiberuflich mit Pferden zu tun hat und dabei auch andere Personen zu betreuen, anzuleiten oder zu beaufsichtigen hat, für den ist eine moderne Reitlehrer Versicherung grundsätzlich unerlässlich, denn auch bei als ruhig und verlässlich geltenden Pferden kann es jederzeit, zum Beispiel ausgelöst durch laute Geräusche, zu einer heftigen Schreckreaktion und damit womöglich auch zu einer Verletzung von in der Nähe befindlichen Menschen oder von Reitern kommen. Gegen all diese Eventualitäten, Unwägbarkeiten und Gefahren bietet letztendlich nur eine moderne Reitlehrer Versicherung dem bereits eingangs benannten Personenkreis einen wirklich umfassenden Schutz.
Auch bei entsprechenden Unachtsamkeiten an der Longe oder bei der für einen Reitschüler generell unpassenden Wahl des Pferdes, sichert die Reitlehrer Versicherung den Lehrer oder die Aufsicht führenden freiberuflich tätigen Reitlehrer oder Therapeuten jeweils optimal ab.
Welche Schäden sind im Rahmen einer Reitlehrer Versicherung mitversichert?
Es wurde eingangs bereits erwähnt, dass die im Rahmen einer modernen Reitlehrer Versicherung mit versicherten Schäden, in Abhängigkeit von der Ausgestaltung der jeweiligen Police, recht umfangreich dimensioniert, vielfältig und komplex sein können.
Generell springt eine moderne Reitlehrer Versicherung immer dann regulierend ein, sofern durch das Verschulden eines Reitlehrers, eines Reittherapeuten oder einer die Aufsicht führenden Person Dritte durch das betreffende Pferd geschädigt worden sind. Wählt ein Reitlehrer oder ein Reittherapeut für die anberaumte Reitstunde zum Beispiel ein schwierig und überaus kapriziöses Pferd aus, welches sich vom Handling als deutlich zu schwierig für einen bestimmten Reitschüler oder Patienten erweist und kommt dieser durch das Pferd während der Reitstunde letztendlich zu Schaden, so stellt dies den geradezu klassischen Versicherungsfall im Rahmen einer modernen Reitlehrer Versicherung dar.
Kommt das genutzte Pferd, welches sich im fremden Eigentum befindet, während einer solchen Reitstunde zum Beispiel zu Schaden, so muss der zuständige Reitlehrer oder Reittherapeut gegenüber dem Eigentümer des Pferdes oder auch gegenüber der Eigentümer-Gemeinschaft auch hierfür entsprechend haften. Auch dies stellt einen praktisch als klassisch zu bezeichnenden Versicherungsfall im Rahmen einer Reitlehrer Versicherung dar.
Schließlich jedoch repräsentieren auch Zaumzeug und Sättel, gerade dann, wenn es sich um individuelle Maßanfertigung eines hoch spezialisierten Handwerkers handelt, entsprechend hohe Sachwerte. Nun kann es jedoch geschehen, dass beispielsweise auch teure Sättel oder ein exklusives Zaumzeug im Rahmen einer Reitstunde beschädigt werden. Auch hierfür müsste letztendlich der zuständige Reitlehrer oder Reittherapeut mit seinem Privatvermögen haften, sofern e nicht zuvor eine Reitlehrer Versicherung rechtsverbindlich abgeschlossen hat.
Ein weiterer klassischer Schadens- oder Versicherungsfälle, bei dem die Reitlehrer Versicherung einzuspringen hat, sofern dies in der jeweiligen Police explizit so vorgesehen ist, ist die bereits an anderer Stelle erwähnte Unachtsamkeit an der Longe. Ist der Reitlehrer hierbei zum Beispiel abgelenkt, schlägt das Pferd dann aus, was zum Sturz und zu nachfolgenden Verletzungen des Reitschülers oder des Patienten führen kann, so muss auch hierbei die Reitlehrer Versicherung entsprechend einspringen und den möglicherweise infolge einer Unachtsamkeit des Verantwortlichen auf dem Reitplatz entstandenen Schaden regulieren.
Was sollte ich beachten, bevor ich eine Reitlehrer Versicherung abschließe?
Vor jedem Abschluss einer Reitlehrer Versicherung sollte man sich von einer unabhängigen und sachkundigen Person über mögliche Risiken und Schadensumfänge beraten lassen. Hierbei gilt es dann, möglichst exakt zu definieren, was letztendlich alles beim Umgang mit den Pferden geschehen und zu welchen Schäden ein solches Reittraining oder auch therapeutisches Reiten letztendlich führen kann.
Sind diese quasi hypothetischen Vorüberlegungen dann erfolgreich abgeschlossen worden, so geht es nun an den praktischen Versicherungsvergleich im Rahmen einer Reitlehrer Versicherung. Dabei sollten zunächst, zum Beispiel anhand der zahlreichen im Internet verfügbaren Vergleichsportale oder alternativ auch mit der Hilfe eines unabhängigen und entsprechend sachkundigen Versicherungsmaklers, die einzelnen und in Frage kommenden Versicherungsträger für eine Reitlehrer Versicherung abgeklopft werden.
Dabei geht es dann zunächst erst einmal um den Inhalt des eigentlichen Versicherungsschutzes. Hierbei sollten dann konkret hinterfragt werden:
- Welchen Versicherungsschutz im Rahmen einer Reitlehrer Versicherung bietet der jeweilige Versicherungsträger?
- Welche Ausschlüsse und Klauseln zur Leistungseinschränkung im konkreten Schadensfall verbergen sich gegebenenfalls in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AGBs) eines Versicherungsträgers?
- Wie hält es der jeweilige Versicherungsträger mit der Kulanz im konkreten Schadensfall?
- Welche Erfahrungen hat der Versicherungsträger konkret mit einer Reitlehrer Versicherung?
- Wie ist die Verfügbarkeit von konkreten Ansprechpartnern im Schadensfall oder gibt es dafür nur eine anonyme Schadens-Hotline über ein Callcenter?
- Wie ist das Preis-Leistungsverhältnis dimensioniert und wie hoch sind letztendlich die Deckungssummen?
Aus der Vielzahl der letztendlich am Markt befindlichen Anbieter der modernen Reitlehrer Versicherung sollte man sich dann einige, in Frage kommende Gesellschaften, heraus filtern, um sich von ihnen dann im nächsten Schritt konkrete Versicherungsangebote, zunächst selbstverständlich noch unverbindlicher Natur, zuschicken zu lassen. Erst nach Sichtung und Vergleich dieser vorliegenden Angebote empfiehlt es sich schließlich, einer bestimmten Gesellschaft den Zuschlag für eine Reitlehrer Versicherung zu erteilen.
Dabei sollte jedoch stets auch seitens des potenziellen Versicherungsnehmers darauf geachtet werden, dass nicht zwangsläufig der billigste Anbieter von einer Reitlehrer Versicherung auch immer der beste Anbieter sein muss.
In welchen Fällen erbringt eine Reitlehrer Versicherung ihre Versicherungsleistungen?
Damit eine moderne Reitlehrer Versicherung ihre vertraglich mit einem Versicherungsnehmer vereinbarten Versicherungsleistungen auch erbringt, muss zunächst erst einmal ein Versicherungsvertrag rechtsverbindlich zustande gekommen sein. Ebenfalls muss der Versicherungsbeginn bereits in der Vergangenheit liegen. Damit sind grundsätzlich aus der Sicht des Gesetzgebers wichtige Voraussetzungen dafür vorhanden, dass de Versicherungsgesellschaft ihrer Leistungspflicht genügen kann.
Schließlich gilt jedoch auch bei der modernen Reitlehrer Versicherung der vielfach bewährte Grundsatz: Keine Leistungspflicht ohne Schaden. Es muss also zwingend eines der in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AGBs) des betreffenden Versicherungsträgers kodifizierten Schadensereignisse, zum Beispiel in Gestalt eines Reitunfalls oder eines Vorfalls an der Longe, vorliegen, um eine entsprechende Haftungspflicht des jeweils zuständigen Versicherungsträgers zu begründen. Ferner gilt, dass der schaden mit einem deutlich messbaren finanziellen Nachteil für den jeweiligen Versicherungsnehmer verbunden sein muss. Bei entsprechenden Bagatellschäden, die möglicherweise monetär gar nicht definierbar sein können, mag eine Leistungspflicht des Versicherungsträgers durchaus ausschließbar sein.
Auch muss der Schadensfall dem zuständigen Versicherungsträger bekannt sein. Hierzu ist es natürlich unabdingbar und eine wichtige Voraussetzung, dass der Geschädigte der Versicherung unverzüglich, also stets ohne eine sogenannte schuldhafte Verzögerung, das Vorliegen eines entsprechenden Schadensereignisses auf den dafür vorgesehenen Meldewegen angezeigt hat.
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In welchen Fällen erbringt eine Reitlehrer Versicherung ihre Versicherungsleistungen nicht?
Diese Fälle wurden zum Teil im bereits voraus gegangenen Abschnitt, zumindest teilweise, angerissen. Eine moderne Reitlehrer Versicherung wird beispielsweise immer dann ihre vertraglich zugesicherten Leistungen nicht erbringen, sofern ein Vertrag über eine Reitlehrer Versicherung gar nichts rechtswirksam zustande gekommen oder inzwischen bereits durch eine der beiden den Vertrag schließenden Seiten wieder rechtsverbindlich aufgekündigt worden ist.
Auch kann eine Reitlehrer Versicherung grundsätzlich von einer Erbringung ihrer Leistungen absehen und diese im Zweifelsfalle auch erfolgreich verweigern, wenn gar kein Schadensfall vorliegt oder wenn es sich lediglich um einen sogenannten Bagatellschaden handelt, dessen konkrete Höhe aufgrund von Belanglosigkeit gar nicht bestimmt werden kann.
Die Leistungserbringung durch eine moderne Reitlehrer Versicherung kann auch immer dann erfolgreich verweigert werden, wenn es zu sogenannten objektiven Pflichtverletzungen seitens des Versicherungsnehmers gekommen ist. Dies gilt oft im Zusammenhang mit Verletzungen der gesetzlich und auch vertraglich fixierten Pflicht zur Schadensminimierung oder auch im Zusammenhang mit einer Verletzung der entsprechenden Meldepflichten (zum Beispiel bei verspäteter Meldung eines eingetretenen Schadens oder bei unwahren oder gar falschen Angaben zum Schadenshergang und zur Schadenshöhe).
So ist jeder Versicherungsfall im Kontext einer modernen Reitlehrer Versicherung dem Versicherungsträger binnen Wochenfrist in Schriftform wahrheitsgemäß anzuzeigen. Auch auf die Vollständigkeit der gemachten Angaben ist hierbei strikt zu achten, soll der wertvolle Versicherungsschutz dadurch nicht gefährdet werden.
Auch die vollständige oder auch nur teilweise Anerkennung eines möglichen Schadensersatzanspruches Geschädigter ohne Rücksprache mit dem jeweils sachlich zuständigen Versicherungsträger kann zum Ausschluss der Leistungen des Versicherungsträgers führen. Auch die eigenmächtige Leistungen von Zahlungen eines Versicherungsnehmers an einen tatsächlich oder nur vermeintlich Geschädigten ohne Rücksprache mit dem zuständigen Versicherungsträger kann bei der Reitlehrer Versicherung zum Leistungsausschluss führen.
Auch die Unterlassung des Einlegens von Widerspruch gegen eventuelle Mahnbescheide oder entsprechende Verfügungen von Verwaltungsbehörden auf Schadensersatz durch den Versicherungsnehmer kann unter Umständen einen Leistungsausschluss es Versicherungsträgers nach sich ziehen.
Ferner können die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AGBs) des jeweils zuständigen Versicherungsträgers explizit weitere Gründe enthalten, die zu einem Leistungsausschluss im konkreten Schadensfall führen können. Im Rahmen der sogenannten Vertragsautonomie erlangen solche kodifizierten Ausschlussgründe nämlich generell Rechtskraft, sofern sie bei Vertragsabschluss durch den Versicherungsnehmer akzeptiert und explizit unterzeichnet worden sind. Allerdings dürfen diese Ausschlussgründe für Leistungen im konkreten Schadensfall grundsätzlich niemals gegen geltendes Recht verstoßen und auch nicht sittenwidrig sein.
Insbesondere greift eine Reitlehrer Versicherung jedoch nicht bei allen Arten von sogenannten Eigenschäden eines Versicherungsnehmers.
Ist es möglich, zusätzliche Bausteine mit zu versichern?
Wie die meisten der in der Bundesrepublik Deutschland am Markt angebotenen Versicherungspolicen, so ist grundsätzlich auch die moderne Reitlehrer Versicherung nach einem modularen System aufgebaut und nach dem sogenannten Baukastenprinzip strukturiert worden. Dies ermöglicht es auch bei der Reitlehrer Versicherung dem interessierten Versicherungsnehmer, den Umfang und die Kosten der jeweiligen Versicherungspolice seinem individuellen Schadensrisiko und vor allem jedoch auch seinem jeweils disponiblen Budget anpassen zu können.
Einzelne Module, die beispielsweise auch als zusätzlicher oder nachträglich in die bestehende Police einer Reiterhaftpflicht eingefügt werden können, sind zum Beispiel:
- die Versicherung für sogenannte Schulpferde
- die Versicherung für entsprechende Ausritte auch außerhalb des eigentlichen Trainingsgeländes, Reiterhofes o.ä.
- die Versicherung einer Voltigierausbildung
- die Versicherung des Therapeutischen Reitens
- die Versicherung eines sogenannten Beireiters
- die Versicherung von Schäden am Berittpferd
- die Leitung oder auch die bloße Beaufsichtigung bei entsprechenden Reitprüfungen
- der Aufenthalt mit den Pferden in Herbergen oder in externen Reiterhöfen bei der Durchführung entsprechender Ausritte und Veranstaltungen
- die Verwendung von Übungsgeräten zu Trainings- oder Unterrichtszwecken, beziehungsweise auch zu therapeutischen Zwecken.
Aus der hier aufgeführten Vielfalt der einzelnen Module ergibt sich auch bei der modernen Reitlehrer Versicherung die praktisch jederzeit vorhandene Möglichkeit und Option, Umfang und Tiefe des bestehenden Versicherungsschutzes auch nachträglich noch bei Bedarf und Notwendigkeit entsprechend anpassen zu können. Auch bei einer modernen und zeitgemäßen Reitlehrer Versicherung sollte ein bestehende Versicherungsschutz am besten mehrmals unterjährig auf Vollständig und auf die Gefahr des Bestehens entsprechender Versicherungslücken hin überprüft werden. Dies kann am besten durch einen unabhängigen und sachkundigen Spezialisten, so beispielsweise durch einen anderen Reitlehrer oder alternativ auch durch einen unabhängigen Versicherungsmakler geschehen.
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Wann setzt der Versicherungsschutz der Reitlehrer Versicherung ein?
Wann der Versicherungsschutz bei einer modernen Reitlehrer Versicherung jeweils rechtsverbindlich einsetzt und sann im konkreten Schadensfall auch durch den Versicherungsnehmer in Anspruch genommen werden kann, ist in der Bundesrepublik Deutschland jeweils durch unterschiedlichste Arten von Rechtsquellen allgemein verbindlich geregelt. Hierzu zählen in der Regel:
- das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB)
- das Handelsgesetzbuch (HGB)
- das Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
- die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AGBs) des Versicherungsträgers
- Einzelabsprachen und individuelle Regelungen zwischen Versicherungsträger und Versicherungsnehmer.
Im Bürgerlichen Gesetzbuch wurde seitens des bundesdeutschen Gesetzgebers allgemeinverbindlich kodifiziert, dass der Versicherungsschutz bei Versicherungsverträgen immer dann einsetzt, sobald ein vorliegender Versicherungsvertrag, zum Beispiel auch über eine Reitlehrer Versicherung) durch den bevollmächtigten Abschlussvertreter der jeweiligen Versicherungsgesellschaft und den Versicherungsnehmer unterschrieben worden ist und es zur nachfolgenden Aushändigung der Police an den Versicherungsnehmer durch die Versicherungsgesellschaft gekommen ist.
Wesentlich konkreter und genauer äußert und artikuliert sich hingegen das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) über den einsetzenden Versicherungsbeginn, auch bei einer Reitlehrer Versicherung. Es unterscheidet nämlich zwischen:
- dem formalen Versicherungsbeginn
- dem materiellen Versicherungsbeginn und
- dem technischen Versicherungsbeginn.
Der formale Versicherungsbeginn ist gemäß den einschlägigen Paragraphen und Reglungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) immer dann gegeben, sofern ein vom abschlußbevollmächtigten Vertreter einer Versicherungsgesellschaft dem potenziellen Versicherungsnehmer vorgelegtes Angebot über eine Reitlehrer Versicherung von dem zuletzt Genannten innerhalb der Angebotsfrist rechtsverbindlich angenommen und dementsprechend unterzeichnet worden ist. Ebenfalls muss es, um von einem bereits eingesetzten Versicherungsbeginn ausgehen zu können, zu einer Aushändigung der Versicherungspolice an den Versicherungsnehmer und zum Beginn er Beitragspflicht desselben gekommen sein. Grundsätzlich ist es jedoch nach der Maßgabe des Gesetzgebers auch möglich, den Versicherungsbeginn zwischen Versicherungsträger und Versicherungsnehmer bei Vertragsunterzeichnung individuell zu vereinbaren und zum Beispiel rück zu datieren, so dass der Versicherungsnehmer demzufolge rückwirkend Versicherungsbeiträge an den Versicherungsträger abzuführen hätte. Unzulässig ist es allerdings grundsätzlich gemäß der Definition des Gesetzgebers, bereits beim Versicherungsnehmer eingetretene Schäden auch noch rückwirkend im Rahmen einer Reitlehrer Versicherung abdecken zu wollen.
Der materielle Versicherungsbeginn repräsentiert gemäß Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in der Bundesrepublik Deutschland jenen Moment, ab welchem der Versicherungsträger bei Vorliegen eines konkreten Schadensfalles gegenüber dem Versicherungsnehmer in die Haftungs- und Leistungspflicht eintreten muss. Der materielle Versicherungsbeginn wird demzufolge gemäß Versicherungsvertragsgesetz (VVG) auch als sogenannter Haftungsübergang bezeichnet. In der Bundesrepublik Deutschland ist es allgemein üblich, denn Zeitpunkt des sogenannten materiellen Versicherungsbeginns jeweils auf 00:00 Uhr des Tages des formalen Versicherungsbeginns zu legen. Davon abweichende Regelungen und Einzelabreden sind grundsätzlich möglich, sofern dadurch nicht das bereits an anderer Stelle erwähnte Verbot des Gesetzgebers tangiert wird, bereits beim Versicherungsnehmer eingetretene Schäden auch noch rückwirkend versichern zu wollen.
Der technische Versicherungsbeginn muss grundsätzlich durch Versicherungsträger und durch den Versicherungsnehmer beim Vertragsabschluß über eine Reitlehrer Versicherung als kalendermäßig exakt fassbares und definierbares festgehalten und nachvollziehbar fixiert werden. Dieses Datum erlangt dann nämlich ganz entscheidende Bedeutung für den Beginn und auch für das Ende des jeweiligen Versicherungsschutzes sowie für die Ausgestaltung der jeweils individuellen Versicherungsperiode beim Versicherungsnehmer.
Wie hoch sollte die Deckungssumme der Reitlehrer Versicherung sein?
Als Deckungssumme oder Versicherungssumme wird auch bei der modernen Reitlehrer Versicherung jene Summe bezeichnet, die der jeweils sachlich zuständige Versicherungsträger im konkreten Schadensfall aufzubringen hat. Ist die Deckungssumme zu hoch angesetzt, so spricht der Versicherungsfachwirt von der teuren Überversicherung. Ist sie hingegen für die möglicherweise entstandenen Schäden zu niedrig gewählt, um diese abdecken zu können, so liegt Unterversicherung vor.
Die Deckungssumme sollte bei einer Reitlehrer Versicherung stets individuell ermittelt werden, da sie auch Bedeutung für die Höhe der zu zahlenden Beiträge erlangt. De am Markt etablierten Versicherungsträger bieten heute bei de Reitlehrer Versicherung Deckungssummen bis zu insgesamt 10 Millionen Euro pro Schadensereignis an.
Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur Reitlehrer Versicherung berechnet?
Mit dem Beitrag zur Reitlehrer Versicherung lässt sich der Versicherungsträger die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts, die individuell zu leistende Entschädigung in Gestalt der Deckungssumme und die prognostizierte Schadenshäufigkeit während der Versicherungsperiode entsprechend entgelten. Neben diesen Faktoren fließen in die Berechnung der Beitragshöhe der Reitlehrer Versicherung ein:
- die Deckungssumme
- die Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers im Schadensfall
- die Zahlweise der Beiträge (jährlich, halbjährlich oder auch quartalsweise)
- Rabatte oder Sonderkonditionen sowie Preisnachlässe des jeweiligen Versicherungsträgers.
Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Reitlehrer Versicherung für mich?
Er ermöglicht es mir, den Versicherungsträger mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis und der größtmöglichen Kulanz im Schadensfall, der fundiertesten Erfahrung sowie der besten Reputation in Sachen Reitlehrer Versicherung am Markt eruieren zu können.
Ist es möglich den Versicherungsschutz und die Versicherungsbeiträge flexibel an meine Bedürfnisse anzupassen?
Aufgrund des modularen Aufbaus und der entsprechenden vertraglichen Konditionen der Versicherungsträger bei der modernen Reitlehrer Versicherung in der Bundesrepublik Deutschland ist eine flexible und bedürfniskonforme von Versicherungsschutz und Versicherungsbeiträgen gemäß den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AGBs) des zuständigen Versicherungsträgers möglich.
Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?
Für alle gewerblich oder alternativ auch freiberuflich tätigen Versicherungsnehmer einer modernen Reitlehrer Versicherung stellen die jeweiligen Beiträge zur Police Betriebsausgaben dar und sind demzufolge gegen Vorlage der entsprechenden Beitragsrechnung des Versicherungsträgers beim Finanzamt steuerlich absetzbar.
Worauf muss ich bei der Kündigung meiner Reitlehrer Versicherung achten?
Bei de Kündigung einer bereits bestehenden Reitlehrer Versicherung sind insbesondere die jeweils aktuellen Kündigungsmodalitäten und selbstverständlich auch die Kündigungsfristen durch den kündigungswilligen Versicherungsnehmer zu berücksichtigen. Grundsätzlich sollte die Kündigung einer bestehenden Reitlehrer Versicherung aus Gründen der Rechtssicherheit für beide Seiten stets in schriftlicher Form erfolgen. Hierzu sollte das entsprechende Kündigungsschreiben generell nur als eingeschriebener Brief mit Rückschein an den Versicherungsträger versendet werden. Nach der Entgegennahme de Kündigung durch den zuständigen Versicherungsnehmer sollte man diesen dann um die Übermittlung einer Kündigungsbestätigung in schriftlicher Form bitten.
Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner Reitlehrer Versicherung achten?
Der Wechsel einer bereits bestehenden Reitlehrer Versicherung sollte nur nach vorherigem gründlichem Versicherungsvergleich, am besten mit Hilfe eines unabhängigen Sachkundigen, erfolgen. Eine preisgünstigere Reitlehrer Versicherung als die bereits existierende Police, muss nicht zwangsläufig auch die bessere Versicherung sein, da sich die Güte einer Reitlehrer Versicherung leider meist erst im konkreten Schadensfall erweist. Durch einen Wechsel einer Reitlehrer Versicherung dürfen jedoch insbesondere keinerlei Lücken im Versicherungsschutz entstehen. Ansonsten gelten beim Wechsel einer Reitlehrer Versicherung die analogen Verhaltensregeln, wie auch bereits bei der Kündigung angeführt.