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Berufshaftpflicht Nuklearmediziner

Unterläuft einem Arzt bei seiner Arbeit ein Fehler, kann dies fatale Konsequenzen haben. In jedem Fall kann der geschädigte Patient Schadensersatz fordern. Um sich vor solchen Schadensersatzforderungen zu schützen, benötigen Ärzte eine Berufshaftpflichtversicherung. Die Berufshaftpflicht Nuklearmediziner deckt speziell die Risiken ab, die mit der Tätigkeit eines Nuklearmediziners verbunden sind. Für den optimalen Versicherungsschutz ist ein Tarifvergleich unerlässlich.

Berufshaftpflicht Nuklearmediziner – deshalb ist sie so wichtig

MC | Berufshaftpflicht NuklearmedizinerMediziner haften in vollem Umfang für ihre berufliche Tätigkeit. Damit sind Ärzte einem besonderen Risiko ausgesetzt. Aus diesem Grund verlangt die Berufsordnung für Ärzte, dass jeder Arzt eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen muss. Das gilt auch für Nuklearmediziner. Nur mit diesem Versicherungsschutz darf ein Arzt praktizieren. Es besteht de facto Versicherungspflicht. Diese Versicherungspflicht besteht unabhängig davon, wie ein Nuklearmediziner seinen Beruf ausübt. Absichern müssen sich gleichermaßen:

  • Freiberufler, die eine eigene Praxis haben oder in einer Gemeinschaftspraxis praktizieren
  • Angestellte Ärzte
  • Honorarärzte
  • Ärzte in Ausbildung (Assistenzärzte)

Praktiziert ein Nuklearmediziner in einem Beschäftigungsverhältnis, kann er durch die Berufshaftpflicht des Arbeit- oder Auftraggebers abgesichert sein. Um aber auch außerhalb des Beschäftigungsverhältnisses abgesichert zu sein, sollten angestellte Ärzte und Ärzte in Ausbildung eine eigene Berufshaftpflicht abschließen.

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Spezieller Schutz für Nuklearmediziner

Die Nuklearmediziner Berufshaftpflicht sichert Risiken ab, die speziell mit der Ausübung dieses Berufes einhergehen. Wichtig ist, dass der Versicherungsschutz exakt auf die Tätigkeit und die damit verbundenen Risiken des Versicherten Arztes zugeschnitten ist. Aus diesem Grund sollten Versicherungsnehmer immer genau prüfen, welche Risiken und Tätigkeiten ein Tarif tatsächlich absichert. Insbesondere bei weiteren Spezialisierungen oder der Ausübung besonderer Behandlungsmethoden sollten Versicherungsnehmer prüfen, ob diese Tätigkeiten durch den Tarif abgedeckt sind.

Welchen Schutz bietet die Berufshaftpflicht Nuklearmedizinern?

Die Berufshaftpflicht bietet Nuklearmedizinern auf unterschiedliche Weise Schutz:

  • Die Versicherung prüft im Falle einer Schadensersatzforderung, ob diese berechtigt ist.
  • Ist eine Forderung berechtigt, reguliert die Versicherung im Rahmen der Deckungssummen den Schaden.
  • Bei unberechtigten oder überhöhten Forderungen wehrt die Versicherung diese Forderungen ab. Bei Bedarf legt sie dafür juristische Mittel ein und trägt falls nötig Kosten für Gerichtsverfahren. Sie bietet damit einen passiven Rechtsschutz.

Die Leistungen erbringt die Berufshaftpflicht für drei verschiedene Schadensarten:

  1. Sachschäden
  2. Personenschäden
  3. Vermögensschäden, sofern sie Folge eines Sach- oder Personenschadens sind

Moneycheck Verbraucher Tipp:

Bei der Berufshaftpflichtversicherung handelt es sich um eine spezielle Form der Haftpflichtversicherung. Sie sichert gezielt Risiken ab, die sich aus einer bestimmten beruflichen Tätigkeit ergeben. Sie muss daher exakt auf den Versicherungsnehmer zugeschnitten sein.

Berufshaftpflicht für Nuklearmediziner – Kosten

Bei der Berufshaftpflicht für Nuklearmediziner handelt es sich um einen Versicherungsschutz, der massiv auf die individuellen Bedürfnisse des Versicherungsnehmer zugeschnitten ist. Aus diesem Grund lassen sich die Kosten nicht pauschal benennen. Einfluss auf die Beitragshöhe haben:

  • Art und Umfang der ausgeübten Tätigkeit
  • Spezielle Risiken
  • Anzahl der abgesicherten Personen
  • Höhe der Deckungssumme
  • Selbstbeteiligungen
  • Persönliche Schadenshistorie

Um einen geeigneten Tarif zu ermitteln, sollten Versicherungsnehmer auf jeden Fall einen Tarifvergleich nutzen. Erhalten Sie innerhalb kürzester Zeit günstige Angebote, die exakt zu Ihren Bedürfnissen passen.