Berufshaftpflicht Gynäkologe
Die Berufshaftpflicht Gynäkologe stellt eine spezielle Form der Berufshaftpflichtversicherung dar. Sie sichert Gynäkologen vor besonderen Risiken ab, die sich aus ihrer beruflichen Tätigkeit ergeben. Macht ein Gynäkologe einen Fehler, hat dies oft sehr weitreichende Konsequenzen. Die geschädigte Patientin kann von dem Arzt Schadensersatz fordern. Immer mehr Patienten machen von diesem Recht Gebrauch. Umso wichtiger ist es für Ärzte und damit auch für Gynäkologen, sich angemessen vor solchen Forderungen zu schützen.
Berufshaftpflicht Gynäkologe – unverzichtbarer Schutz
Neben einer gesetzlich vorgeschriebenen Krankenversicherung zählt die Berufshaftpflicht für einen Gynäkologen zu den wichtigsten Versicherungen. Auch für diesen Versicherungsschutz besteht für Ärzte eine Pflicht. Nämlich durch die Berufsordnung der Länder. Diese Ordnung legt für alle Ärzte fest, dass die Berufshaftpflicht verpflichtend ist. Das liegt daran, dass Ärzte in vollem Umfang für ihr berufliches Handeln haften.
Das gilt unabhängig von der Art, wie ein Arzt seine Tätigkeit ausübt. Schützen müssen sich damit:
- Freiberufliche Ärzte
- Honorarärzte
- Ärzte in Ausbildung
- Angestellte Ärzte
Angestellte Ärzte sind in der Regel durch ihren Arbeitgeber vor Schadensersatzansprüchen geschützt. Das gilt aber nicht immer in vollem Umfang und ausschließlich während der Arbeitszeit. Außerdem kann der Arbeitgeber den angestellten Arzt in Regress nehmen. Aus diesen Gründen sollten sich auch Gynäkologen, die in einem Arbeits- oder Dienstverhältnis stehen, mit einer Berufshaftpflicht schützen.
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Berufshaftpflicht Gynäkologe – ohne speziellen Schutz geht es nicht
Den erforderlichen Schutz für Gynäkologen bietet ausschließlich eine spezielle Berufshaftpflicht Gynäkologe. Andere Versicherungen sichern die speziellen Risiken nicht oder nicht ausreichend ab. Das gilt in besonderem Maße für Privathaftpflichtversicherungen. Sie bieten in keinem Fall den erforderlichen Versicherungsschutz. Oft sind berufliche Risiken sogar ausdrücklich ausgeschlossen.
Entscheidend ist, dass tatsächlich jede ausgeübte Tätigkeit in den Versicherungsschutz eingeschlossen ist. Das gilt in ganz besonderem Maße für die Geburtshilfe. Geburtshilfe ist mit besonderen Risiken verbunden. Immer weniger Versicherungen bieten daher diesen Schutz mit an und verlangen dafür sehr hohe Versicherungsprämien.
Wie schütz die Berufshaftpflicht Gynäkologen?
Die Berufshaftpflicht schützt Gynäkologen auf unterschiedliche Weise, indem sie:
- Prüft, ob Schadensersatzforderungen berechtigt sind
- Unberechtigte oder überhöhte Forderungen zurückweist – notfalls auch mit juristischen Mitteln
- Berechtigte Schadensersatzansprüche reguliert
Der Versicherungsschutz gilt dabei jeweils für verschiedene Schadensarten:
- Sachschäden
- Personenschäden
- Vermögensschäden, wenn sie Folge eines Sach- oder Personenschadens sind
Moneycheck Verbraucher Tipp:
Ähnlich wie Hebammen finden Gynäkologen, die Geburtshilfe leisten, immer weniger Tarife für eine Berufshaftpflichtversicherung. Entsprechende Tarife sind oft sehr teuer. In diesen Fällen ist eine genaue Anpassung an die individuellen Bedürfnisse und Gegebenheiten besonders wichtig und kann dazu beitragen, Beiträge zu senken.
Berufshaftpflicht Gynäkologen – darauf kommt es an
Bei der Berufshaftpflichtversicherung für einen Gynäkologen kommt es besonders auf die beiden folgenden Punkte an:
- Höhe der Deckungssumme
- Abgesicherte Tätigkeiten
Die Höhe der Deckungssumme sollte in jedem Fall ausreichend hoch gewählt sein. Bei den abgesicherten Tätigkeiten ist wichtig, dass der Versicherungsschutz tatsächlich alle ausgeübten Tätigkeiten abdeckt.