Berufshaftpflicht Chirurg
Aufgabe eines Chirurgen ist es, Patienten zu helfen. Chirurgische Eingriffe sind jedoch oft komplex und bergen viele Risiken. Schnell kann einem Arzt dabei ein Fehler unterlaufen. Immer öfter klagen Patienten in solchen Fällen auf Schadensersatz. Die Berufshaftpflicht Chirurg ist daher unverzichtbar. Sie schützt Chirurgen im Falle von berechtigten Schadensersatzforderungen.
Berufshaftpflicht Chirurg – unverzichtbarer Schutz
Der Schutz einer Berufshaftpflicht ist für Chirurgen wie für alle Ärzte unverzichtbar. Die Berufsordnung für Ärzte sieht nämlich vor, dass jeder Arzt für sein berufliches Handeln haftet und sich daher mit einer Berufshaftpflichtversicherung schützen muss.
Eine reguläre Privathaftpflichtversicherung reicht für diese Art der Absicherung nicht aus. Ausreichenden Schutz bietet ausschließlich eine Berufshaftpflichtversicherung für Chirurgen. Sie sichert gezielt die speziellen Risiken ab, die sich aus der beruflichen Tätigkeit des Versicherten ergeben. Da sich die Tätigkeiten je nach Qualifikation und Spezialisierung von Arzt zu Arzt unterscheiden können, ist die Berufshaftpflicht exakt auf die jeweilige ärztliche Tätigkeit zugeschnitten.
Der Pflicht zur Absicherung des Berufsrisikos unterliegen alle Ärzte unabhängig von der Art, wie sie ihren Beruf ausüben. Absichern müssen sich so:
- Freiberufler
- Angestellte Chirurgen
- Honorarärzte
- Ärzte in Ausbildung etc.
Bei Ärzten in Dienst- oder Anstellungsverhältnissen kann ein gewisser Schutz bereits durch den Arbeit- oder Auftraggeber gegeben sein. Dies sollten Betroffene jedoch individuell genau prüfen und gegebenenfalls durch eine zusätzliche Absicherung ergänzen.
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Welche Schäden deckt eine Berufshaftpflicht Chirurg ab?
Zu den Leistungen einer Berufshaftpflichtversicherung für Chirurgen gehört, dass sie Schadensersatzansprüche begleicht, wenn diese berechtigt sind. Das gilt für verschiedene Arten von Schäden:
- Personenschäden
- Sachschäden
- Vermögensschäden, die sich aus einem Sach- oder Personenschaden ergeben
Insbesondere Sachschäden können auch Schäden an Eigentum eines Arbeits- oder Auftraggebers einschließen. Das hängt vor allem vom Tarif und den genauen Versicherungsbedingungen ab. Dieser Schutz ist insbesondere für Honorarärzte und angestellte Chirurgen wichtig. Wer als niedergelassener Arzt eine eigene Praxis fährt, sollte sich zusätzlich mit einer Betriebshaftpflichtversicherung schützen.
Berufshaftpflichtversicherung – darauf sollten Chirurgen achten
Beim Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung gibt es eine Reihe verschiedener Punkte zu beachten. Dazu zählen insbesondere:
- Umfang und Art der abgesicherten Tätigkeiten
- Höhe der Versicherungssumme (Deckungssumme)
- Höhe der Beiträge
- Service und Leistungen
Insbesondere die Deckungssumme und die Art der abgesicherten Tätigkeiten sollten bei jedem Versicherungsnehmer an die individuellen Bedürfnisse und Gegebenheiten angepasst sein.
Leistungen und Beitragshöhe lassen sich einfach mit unserem Vergleichsrechner ermitteln. Mit ihm lassen sich innerhalb kürzester Zeit die Angebote ermitteln, die den gewünschten Schutz besonders günstig ermöglichen.
Moneycheck Verbraucher Tipp:
Die Berufshaftpflichtversicherung sichert bestimmte berufliche Tätigkeiten ab. Die können sich je nach Qualifikation und Spezialisierung von Arzt zu Arzt unterscheiden. Achten Sie daher genau darauf, ob ein Tarif wirklich zu Ihrer Tätigkeit passt.

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