Berufshaftpflicht Augenarzt
Wer als Arzt Patienten behandelt, trägt eine große Verantwortung. Unterläuft ihm nämlich ein Fehler, kann das weitreichende Konsequenzen haben. Das gilt für Allgemeinmediziner ebenso wie für einen Augenarzt oder jeden anderen Facharzt. Für einen solchen Kunstfehler wiederum kann der geschädigte Patient Schadensersatzansprüche stellen. Schutz bietet eine Berufshaftpflicht Augenarzt. Sie schützt speziell Augenärzte vor den Folgen von Schadensersatzforderungen.
Berufshaftpflicht Augenarzt – unverzichtbarer Schutz
Die Berufsordnung für Ärzte sieht vor, dass sich jeder Arzt durch eine Berufshaftpflichtversicherung vor Schadensersatzansprüchen absichern muss. Dabei spielt es keine Rolle, auf welche Weise der Augenarzt praktiziert:
- Freiberufler mit eigener Praxis
- Honorararzt
- Angestellter Arzt
- Assistenzarzt
Bei Dienst- oder Anstellungsverhältnissen ist der Arzt in der Regel über den Arbeitgeber versichert. Dieser Schutz reicht aber oft nicht aus und gilt ausschließlich für Tätigkeiten innerhalb der Arbeitszeit. Um sich auch in ihrer Freizeit oder im Ruhestand angemessen abzusichern, sollte sich jeder Augenarzt mit einer Berufshaftpflicht umfassend zusätzlich absichern.
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Warum ist eine spezielle Berufshaftpflicht für Augenärzte notwendig?
Eine Berufshaftpflichtversicherung sichert immer spezifische Risiken ab, die sich aus einer speziellen Tätigkeit ergeben. Diese Tätigkeiten können sich je nach Qualifikation und Spezialisierung des Arztes unterscheiden – oder etwas konkreter: die Tätigkeit eines Augenarzt unterscheidet sich wesentlich von der eines Gynäkologen oder Zahnarztes. Den benötigten Schutz bietet daher ausschließlich eine Berufshaftpflicht Augenarzt.
Welche Schäden sind durch eine Berufshaftpflicht für Augenärzte abgedeckt?
Aufgabe der Berufshaftpflicht ist es, verschiedene Schäden zu regulieren, die infolge einer beruflichen Tätigkeit entstehen können. Dazu zählen:
- Personenschäden
- Sachschäden
- Vermögensschäden als Folge eines Personen oder Sachschadens
Sachschäden können je nach Vertrag und Tarif auch Schäden am Eigentum eines Arbeit- oder Auftraggebers einschließen. Das ist für angestellte und Honorarärzte sinnvoll. Freiberufliche Ärzte mit einer eigenen Praxis sollten diese zusätzlich mit einer Betriebshaftpflichtversicherung absichern.
Moneycheck Verbraucher Tipp:
Eine einfache Privathaftpflicht deckt die beruflichen Risiken eines Augenarztes nicht ab. Sie gilt ausschließlich für den Privatbereich. Schadensersatzansprüche aus der beruflichen Tätigkeit sind mit einer Privathaftpflichtversicherung nicht abgesichert.
Darauf sollten Augenärzte bei einer Berufshaftpflicht achten
Wer als Augenarzt eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen möchte, sollte auf verschiedene Punkte achten:
- Höhe der Deckungssumme
- Art und Umfang der abgesicherten Tätigkeiten
- Beitragshöhe
- Service und Leistung der Versicherung
Wichtig ist, dass diese Punkte auf die Bedürfnisse und die individuelle Situation des Versicherungsnehmers angepasst sind, um den bestmöglichen Schutz zu gewährleisten. Bei einem Vergleich des Versicherungsumfangs und der Beitragshöhe hilft unser Vergleichsrechner weiter. Mit ihm können Sie schnell und einfach geeignete Tarife ermitteln und miteinander vergleichen.