Berufshaftpflicht Allgemeinmediziner
Wie alle Ärzte tragen Allgemeinmediziner eine hohe Verantwortung. Machen sie einen Kunstfehler, können geschädigte Patienten Schadensersatzansprüche stellen. Immer mehr Patienten werden sich dieses Anspruchs bewusst, und machen Schadensersatz geltend. Der Druck auf Ärzte steigt. Umso wichtiger ist es daher, dass sich mit einer Berufshaftpflicht Allgemeinmediziner angemessen absichern.
Berufshaftpflicht Allgemeinmediziner – deshalb ist sie so wichtig
Die Berufshaftpflicht sichert Allgemeinmediziner gegen Schadensersatzansprüche ab, die sich aus seiner Tätigkeit als Arzt ergeben. Gemäß der Berufsordnung für Ärzte haften Ärzte nämlich grundsätzlich für die Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit und müssen daher eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Neben einer Krankenversicherung und einer Berufsunfähigkeitsversicherung zählt die Berufshaftpflicht daher zu den wichtigsten Versicherungen für Ärzte.
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Berufshaftpflicht Allgemeinmediziner– nicht nur für Freiberufler
Insbesondere freiberufliche Allgemeinmediziner müssen sich mit einer Berufshaftpflichtversicherung schützen. Eine vollständige oder teilweise Absicherung gegen Schadensersatzanspruch können Ärzte in einem Anstellungsverhältnis haben. Das sind insbesondere:
- Ärzte in Krankenhäusern
- Assistenzärzte
- Medizinstudenten
Besteht eine Absicherung über den Arbeitgeber, sollten die betreffenden Personen prüfen, ob der vorhandene Versicherungsschutz ausreicht. Ist das nicht der Fall, sollten sie sich durch eine zusätzliche Berufshaftpflichtversicherung schützen. Das gilt auch für Regressansprüche, die ein Arbeitgeber bei in einem Schadensfall gegenüber dem Allgemeinmediziner stellen kann.
Welche Leistungen bietet eine Berufshaftpflicht Allgemeinmedizinern?
Die Leistungen der Berufshaftpflicht für Allgemeinmediziner setzen sich im Wesentlichen zusammen aus:
- Überprüfung, ob ein Anspruch berechtigt ist
- Übernahme des Schadensersatzes bei berechtigten Forderungen
- Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche (Passiver Rechtsschutz)
Die Leistungen einer Berufshaftpflicht für Allgemeinmediziner gehen damit immer deutlich über die reine Schadensregulierung hinaus.
Moneycheck Verbraucher Tipp:
Ärzte in einem Dienst- oder Anstellungsverhältnis sollten immer genau prüfen, wie sie im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses abgesichert sind. Eine ergänzende Berufshaftpflichtversicherung ist in jedem Fall anzuraten. Sie schließt Versicherungslücken, schützt bei Regressansprüchen und sichert den Versicherungsnehmer über das Beschäftigungsverhältnis hinaus ab. So besteht Schutz auch in der Freizeit oder im Ruhestand. Selbst dann haften Ärzte nämlich noch für ihre Tätigkeit
Berufshaftpflicht Allgemeinmediziner – diese Schäden deckt sie ab
Die genannten Leistungen der Versicherung gelten in der Regel für drei verschiedene Arten von Schäden:
- Sachschäden
- Personenschäden
- Vermögensschäden
Der Schutz für Vermögensschäden gilt üblicherweise für unechte, sogenannte nachgelagerte Vermögensschäden. Dazu zählen beispielsweise Einkommensausfälle infolge einer längeren Arbeitsunfähigkeit, die auf eine Fehlbehandlung des versicherten Arztes zurückzuführen sind.
Entscheidend ist bei allen genannten Schäden, dass sie auf einen Fehler des versicherten Arztes zurückzuführen sind.
Wie hoch sind die Kosten für eine Berufshaftpflicht für Allgemeinmediziner?
Die Kosten für die Berufshaftpflicht für Allgemeinmediziner richten sich nach verschiedenen Faktoren:
- Art der abgesicherten Tätigkeit
- Höhe der Deckungssummen
- Mögliche Risikofaktoren
- Schadensverlauf des Versicherungsnehmers
Auf diese Weise können sich von Versicherungsnehmer zu Versicherungsnehmer sehr unterschiedliche Kosten für eine Berufshaftpflichtversicherung ergeben.
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Darauf sollten Allgemeinmediziner bei er Berufshaftpflicht achten
Bei der Wahl einer Berufshaftpflichtversicherung sollten Ärzte insbesondere auf die Höhe der Deckungssumme achten. Außerdem sollten sie darauf achten, dass die abgesicherten Tätigkeiten genau ihrer beruflichen Tätigkeit entsprechen.
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