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Beamten Krankenversicherung

1. Warum lohnt sich der Abschluss einer Beamten Krankenversicherung?

Eine Beamten Krankenversicherung ist die ideale Möglichkeit für Beamte, sich durch einen optimalen Krankenversicherungsschutz abzusichern. Dies ist auch zwingend erforderlich, da Beamte nicht wie normale Angestellte verpflichtet sind, sich über eine gesetzliche Krankenversicherung zu versichern. Während herkömmliche Arbeitnehmer der gesetzlichen Versicherungspflicht unterliegen, wird hingegen einem Beamten von seinem Dienstherren ein prozentualer Zuschuss für die ärztliche Behandlung bezahlt. Bei diesen Zuschüssen handelt es sich im Grunde genommen um so etwas wie eine Beihilfe. Diese Zuschüsse können allerdings sehr unterschiedlich ausfallen. Je nach Dienstherr, Bundesland und Familienstand kann der Zuschuss zu den ärztlichen Behandlungskosten zwischen 50 und 80 Prozent betragen.

Zwar sind Beamte durch diesen Zuschuss ihres Dienstherren grundsätzlich im Krankheitsfall abgesichert. Allerdings findet in diesem Fall keine vollständige, sondern nur eine teilweise Absicherung statt. Die restlichen 20 bis 50 Prozent der ärztlichen Behandlungskosten muss der Beamte hingegen jedes Mal selbst aufbringen. Durch eine Beamten Krankenversicherung ist es dem Beamten jedoch möglich, eben diese Versorgungslücke optimal zu schließen.

Bei einer Beamten Krankenversicherung handelt es sich um nichts Geringeres als um eine private Krankenversicherung. Diese übernimmt im Bedarfsfall den Eigenanteil des Beamten. Eine Beamten Krankenversicherung kann aber weit mehr als nur den Eigenanteil zu tragen. Beim Abschluss einer Beamten Krankenversicherung haben Sie die Möglichkeit, noch einige weitere Leistungen in den Versicherungsschutz zu integrieren.

Einem Beamten steht es grundsätzlich ebenso wie jedem Selbstständigen frei, sich durch eine gesetzliche Krankenversicherung abzusichern. Allerdings ist es in der Regel so, dass eine gesetzliche Krankenversicherung für einen Beamten keine wirklich interessante Option darstellt, da ein Beamter ebenso wie der Selbstständige die Beiträge für eine gesetzliche Krankenversicherung in voller Höhe selbst zahlen muss. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt, wie es anders nicht zu erwarten ist, lediglich die gesetzlich vorgeschriebenen Standardleistungen – auch bei Beamten, welche sich über eine gesetzliche Krankenversicherung versichern. Bei einer Beamten Krankenversicherung hingegen muss der Beamte einen wesentlich geringeren Beitrag zahlen, da diese nur den Teil der ärztlichen Behandlungskosten übernimmt, der nicht durch den Dienstherren getragen wird. Da zudem viele verschiedene Zusatzleistungen in eine Beamten Krankenversicherung einbauen lassen, kann sich ein Beamter genau die Leistungen zusammenstellen, die er für erforderlich erachtet, um bestmöglich abgesichert zu sein. Dennoch muss der Beamte für solch erstklassige Leistungen nur einen sehr geringen Beitrag zahlen.

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2. Welche Schäden sind im Rahmen einer Beamten Krankenversicherung mitversichert?

Bei einer Beamten Krankenversicherung handelt es sich um eine optimale Ergänzung zum Versicherungsschutz für Beihilfeberechtigte. Durch die Beamten Krankenversicherung erhält der Versicherungsnehmer eine Aufstockung der Beihilfeleistungen. Aufgrund dieser Aufstockung handelt es sich hierbei um eine sogenannte Teilversicherung. Damit ist die Höhe der Leistungen, welche der Beamte von der Beamten Krankenversicherung erhält, unmittelbar von der Höhe der Beihilfen abhängig. Mithilfe der Beamten Krankenversicherung kann der Versicherungsnehmer und somit auch Beihilfeberechtigte sicherstellen, dass er über einen vollständigen Krankenversicherungsschutz verfügt. Darüber hinaus gibt es noch einige weitere Leistungen, von denen der Versicherungsnehmer profitieren kann. So besteht beispielsweise die Möglichkeit, die nachfolgenden Leistungen in die Beamten Krankenversicherung einzubinden:

  • Behandlung durch den Chefarzt bei einem Krankenhausaufenthalt
  • Unterbringung in einem Einzel- oder Zweibettzimmer
  • Zahnersatz
  • Hilfsmittel bei einer bestehenden Hör- oder Sehschwäche

Allerdings kommt es dabei ganz auf den jeweiligen Anbieter der Beamten Krankenversicherung an, welche dieser Leistungen in die Versicherung eingebunden werden kann und welche nicht. Auch die verschiedenen Tarife der einzelnen Versicherungsanbieter spielen dabei eine wesentliche Rolle. Bei den meisten Beamten Krankenversicherungen ist es in der Regel so, dass es unterschiedliche Möglichkeiten gibt, aus denen Sie beim Abschluss der Versicherung wählen und so Ihre Beamten Krankenversicherung individuell an Ihre persönlichen Bedürfnisse anpassen können. Dies trifft nicht nur auf einzelne Leistungen, sondern insbesondere auf die Höhe der vereinbarten Leistungen zu, was so viel bedeutet, dass bereits beim Abschluss der Beamten Krankenversicherung ein festes Limit ausgehandelt wird, bis zu dessen Höhe der Versicherer die Leistungen erbringen wird. Deshalb ist es auch bedeutend, welcher Tarif beim Abschluss der Beamten Krankenversicherung gewählt wird und welche Leistungen vereinbart werden.

Genau darin unterscheidet sich die Beamten Krankenversicherung auch grundlegend von einer gewöhnlichen gesetzlichen Krankenversicherung. Bei einer Beamten Krankenversicherung können die Leistungen individuell angepasst werden, was bei einer gesetzlichen Krankenkasse hingegen nicht mal annähernd denkbar wäre. Darüber hinaus hat der Versicherungsnehmer mit einer Beamten Krankenversicherung auf die Erbringung der vereinbarten Leistungen bestehen, während diese hingegen bei einer gesetzlichen Krankenversicherung durchaus auch gestrichen werden können.

3. Was sollte ich beachten, bevor ich eine Beamten Krankenversicherung abschließe?

Noch bevor Sie sich für den Abschluss einer Beamten Krankenversicherung bei einem bestimmten Anbieter entscheiden, gibt es einige Punkte, die Sie unbedingt vorher berücksichtigen sollten. Nur, wenn Sie mit Bedacht und Überlegung an die Sache herangehen und alle Eventualitäten prüfen, wird es Ihnen möglich sein, eine Beamten Krankenversicherung zu finden, die auch wirklich zu Ihnen passt und deren Abschluss Sie auch nach vielen Jahren nicht bereuen werden. Einige Punkte, die Sie zwingend beachten sollten, sie zum Beispiel:

  • Welche Leistungen wünschen Sie sich?
  • Welche Leistungen sind unbedingt erforderlich?
  • In welchem Tarif sind die erwünschten sowie erforderlichen Leistungen enthalten?
  • Welcher passende Tarif besticht durch den günstigsten Beitrag?

Grundsätzlich muss jeder Beamte selbst wissen, welche Leistungen er gerne in seiner Beamten Krankenversicherung enthalten haben möchte, denn je nach persönlichen Bedürfnissen und besonderen Ansprüchen richtet sich auch der Leistungsumfang, den der gewünschte Tarif erfüllen sollte. Dabei spielt unter anderem ab er auch die eigene Bereitschaft, für einen Teil der Kosten selbst aufzukommen, eine Rolle. Schließlich wirkt sich auch der Selbstkostenanteil ebenso wie die Wahl der entsprechenden Leistungen maßgeblich auf die Höhe der Versicherungsbeiträge aus, ebenso wie das Eintrittsalter des Versicherungsnehmers und auch möglicherweise bereits bestehende Vorerkrankungen.

Sobald erst einmal feststeht, welche Leistungen die Beamten Krankenversicherung erbringen soll, gilt es als Nächstes, einen passenden Anbieter sowie Tarif zu finden. Erst danach lohnt es sich, einen Blick auf die Höhe der Beiträge zu riskieren. Selbst wenn Sie 100 verschiedene Tarife finden sollten, die allesamt exakt die gleichen Leistungen erbringen, können sich die Beiträge dennoch erheblich voneinander unterscheiden. Deshalb sollten Sie diesen Faktor niemals vergessen.

Sollten tatsächlich bereits Vorerkrankungen bestehen, so wird geprüft, ob es sich hierbei um einen Risikofaktor handelt, da sich dies mitunter ebenfalls auf die Beitragshöhe auswirken kann. Deshalb wird beim Abschluss einer Beamten Krankenversicherung ebenso wie bei einer gewöhnlichen privaten Krankenversicherung stets eine Gesundheitsprüfung durchgeführt. Es gibt aber auch einige Versicherer, die auf eine solche Gesundheitsprüfung verzichten, wenn der Beamte sich etwa unmittelbar nach seiner Verbeamtung bis zu einer gewissen Frist für den Abschluss einer Beamten Krankenversicherung entschließen sollte.

Moneycheck Verbraucher Tipp:

Als Beamter haben Sie den großen Vorteil, dass Ihnen zu Ihren medizinischen Behandlungskosten immer mindestens die Hälfte von Ihrem Dienstherren hinzugezahlt wird. Haben Sie Kinder, sind es sogar noch mehr.

Da Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung den vollen Beitrag ohne Arbeitgeberanteil zahlen würden, lohnt sich der Verbleib hier nicht. Aber trotzdem müssen Sie die verbleibenden 50% der Behandlungskosten irgendwie auffangen – in der Regel in einer privaten Zusatzversicherung. Ihr Stichwort: Restkostenversicherung!

Viele Versicherungsunternehmen bieten diese Zusatzversicherungen an. Sie sind für Beamte, Referendare oder andere Beamtenanwärter eine Art Standard.

Aber beachten Sie: Bund und Länder legen für Ihre Beamten getrennt fest, wie hoch die Beihilfe liegt. Und auch, wie hoch die Einkommensbemessungsgrenze ist, bis zu der Ihr Lebenspartner ebenfalls beihilfeberechtigt ist! Diesen Grenzen müssen Sie Ihre Absicherung anpassen.

Für Referendare ist die Anwartschaftsversicherung ein Sonderfall der privaten Krankenversicherung für Beamte. Diese Tarife sind oft günstiger, denn es werden keine Altersrückstellungen gebildet.

Spar-Tipp: Versichern Sie mögliche Behandlungskosten stets möglichst genau. Sie schließen faktisch eine private Krankenversicherung ab. Prüfen Sie also, was Sie tatsächlich benötigen und vermeiden Sie die teure Absicherung von Leistungen, die Sie womöglich nie in Anspruch nehmen.

Kinder familienversichern?

Prüfen Sie genau, ob Sie Ihre Kinder mit privat absichern. Der Dienstherr zahlt bis zu 80% Behandlungskosten dazu – denn Ihre Kinder sind grundsätzlich beihilfeberechtigt. Allerdings besteht in der gesetzlichen Familienversicherung eine Kostendeckung von 100%. Hier sind also höchstens die Leistungen unterschiedlich, denn die können Sie in einer privaten Versicherung natürlich selbst beeinflussen. Rechnen Sie das aber gegen! Wenn Ihr Lebenspartner in der gesetzlichen Krankenversicherung verbleibt, können die gemeinsamen Kinder auch über ihn versichert werden.

4. In welchen Fällen erbringt eine Beamten Krankenversicherung ihre Versicherungsleistungen?

Wie bei jeder anderen privaten Versicherung gibt es auch bei der Beamten Krankenversicherung gewisse Spielregeln, an die Sie sich halten müssen, damit der Versicherer im Schadensfall auch wirklich Leistungen erbringt. Dies bedeutet, dass Sie beispielsweise direkt nach einer Behandlung beziehungsweise unmittelbar nach Erhalt der Rechnung diese an den Versicherer weiterleiten müssen und von diesem anschließend Leistungen erhalten, sofern die in Anspruch genommene Leistung denn auch tatsächlich durch die im Leistungsumfang der Beamten Krankenversicherung abgedeckt werdens. Im Praktischen Fall bedeutet dies also, dass ein Beamter somit ein Privatpatient ist, was wiederum bedeutet, dass sämtliche Behandlungen, sei es durch einen Zahnarzt, einen Hausarzt oder einen Psychotherapeuten, nicht etwa mit der Versicherung abgerechnet werden, sondern direkt mit dem Beamten. Dieser kann die erhaltene Rechnung jedoch anschließend an die für ihn zuständige Beihilfestelle sowie an seinen Versicherer weiterleiten, von denen er wiederum die ihm in Rechnung gestellten Kosten erstattet bekommt. Dem Beamten bleibt es letztlich stets selbst überlassen, ob er eine Rechnung nun tatsächlich einreicht, oder ob er darauf verzichtet. Letzteres ist vor allem immer dann abzuwägen, wenn der Versicherer dem Versicherten eine Beitragsrückerstattung anbietet, sollte dieser innerhalb eines Versicherungsjahres die Leistungen der Beamten Krankenversicherung nicht in Anspruch nehmen. Dies lohnt sich aber nur dann, wenn die Rückerstattung mindestens so hoch ausfällt wie die Arztrechnung. Vor allem bei kleinere Rechnungen lohnt es sich in der Regel, diese aus eigener Tasche zu begleichen, sofern die Rechnung niedriger ist als die Höhe der Beitragsrückzahlung.

Leistungen werden im Ernstfall, wie bereits anfangs erwähnt, nur dann erbracht, wenn die in Anspruch genommene Leistung auch vertraglich vereinbart wurde. Ist im Leistungsumfang also die Unterbringung in einem Einzelbettzimmer im Krankenhaus enthalten und wird vom Versicherungsnehmer ein Einzelbettzimmer in Anspruch genommen, so werden die Kosten hierfür auch entsprechend durch den Versicherer getragen. Um insbesondere bei einer umfangreichen Behandlung auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie sich von der Beamten Krankenversicherung eine verbindliche Zusage einholen, dass die erforderlichen Leistungen auch tatsächlich vollständig übernommen werden. Eine solche verbindliche Zusage können Sie schon ab einer zu erwartenden Höhe der Behandlungskosten ab 1.000 Euro erwarten.

5. In welchen Fällen erbringt eine Beamten Krankenversicherung ihre Versicherungsleistungen nicht?

Genauso wie eine Versicherung Leistungen in bestimmten Fällen erbringt, gibt es immer auch Fälle, in denen die Leistung verweigert wird. Dies ist auch bei einer Beamten Krankenversicherung nicht anders. Gründe für eine Verweigerung der Zahlung durch den Versicherer gibt es viele, wie zum Beispiel:

  1. Wurden Leistungen in Anspruch genommen, die nicht im Leistungsumfang der Beamten Krankenversicherung enthalten sind, werden die Kosten hierfür nicht übernommen.
  2. Hat der Versicherte medizinische Leistungen in Anspruch genommen, welche aus medizinischer Sicht nicht erforderlich gewesen wären, werden auch diese Kosten nicht übernommen.

Damit die Kosten durch den Versicherer auch tatsächlich getragen werden, ist es somit also stets erforderlich, dass hierfür eine medizinische Notwendigkeit bestanden hat und dass die entsprechende Leistung auch zwischen dem Beamten und dem Versicherer vertraglich vereinbart worden ist. Sollten hingegen Zusatzleistungen in die Beamten Krankenversicherung aufgenommen worden sein, so werden die Leistungen hierfür auch dann durch den Versicherer übernommen, wenn es hierfür keine ausdrückliche medizinische Notwendigkeit gab. Hier ist es dann nur erforderlich, dass es für diese Leistung auch tatsächlich eine Zusatzvereinbarung gibt, was beispielsweise häufig bei Zahnersatz der Fall ist, wenn ein hochwertigerer Zahnersatz in Anspruch genommen wurde, als eigentlich erforderlich gewesen wäre.

Grundsätzlich ist es stets ratsam, sich für den Ernstfall abzusichern und sich bei der Beamten Krankenversicherung zu informieren, ob eine Leistung auch tatsächlich übernommen wird. Dazu können Sie wahlweise die Vertragsunterlagen durchlesen, oder sich direkt an den Versicherer wenden.

Ein Grund, weshalb der Versicherungsnehmer grundsätzlich davon ausgehen kann, dass die Beamten Krankenversicherung keine Leistungen erbringen wird, ist der, dass bereits bei Abschluss des Versicherungsvertrages falsche oder unvollständige Angaben zur Gesundheitsprüfung gemacht wurden. Werden Gesundheitsfragen wissentlich oder unwissentlich falsch beantwortet, so kann der Versicherer die Gesundheitsrisiken nicht korrekt ermitteln und die Beiträge nicht korrekt berechnen. Zwar gibt es auch Anbieter, die auch eine solche Gesundheitsprüfung verzichten. Wird diese jedoch gefordert, dann muss sie auch gewissenhaft ausgefüllt werden. Falschangaben führen nahezu immer sozusagen zu einer Disqualifizierung des Versicherungsnehmers.

6. Ist es möglich, zusätzliche Bausteine mitzuversichern?

Da es sich bei einer Beamten Krankenversicherung um eine private Vollversicherung handelt, ist es hier bei beinahe allen Versicherungsanbietern möglich, nicht nur einen allgemeinen Basisschutz abzuschließen, sondern auch noch weitere Bausteine mit einzubinden. Über den gewöhnlichen Basisschutz hinaus, welcher in etwa dem Leistungsumfang einer gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen dürfte, haben Sie also jederzeit die Möglichkeit, beispielsweise die folgenden Zusatzleistungen abzuschließen:

  • Bei einem Krankenhausaufenthalt Behandlung durch den Chefarzt
  • Freie Wahl des Krankenhauses
  • Unterbringung im Einzel- oder Zweibettzimmer statt einem Mehrbettzimmer
  • Hochwertiger statt gewöhnlicher Zahnersatz
  • Übernahme der Kosten für Seh- und Hörhilfen wie beispielsweise Brille oder Hörgerät
  • Übernahme der Kosten für Behandlungen durch einen Heilpraktiker

Doch nicht bei jedem Anbieter und ebenso auch nicht bei jedem Tarif besteht die Möglichkeit, diese oder ähnliche Leistungen uneingeschränkt abzuschließen. Auch die Höhe sowie der Umfang der Zusatzleistungen können je nach Anbieter und Tarif stark variieren. So kann es beispielsweise sein, dass bei der einen Beamten Krankenversicherung ein Zuschuss für eine neue Brille von 300 Euro im Jahr problemlos möglich ist, während ein anderer Anbieter gerade einmal alle zwei Jahre rund 150 oder 200 Euro erstattet. Gerade hiebei kann sich der Umfang der Leistungen aber auch auf die Höhe der Beiträge auswirken. Deshalb kommt es immer darauf an, welche Ansprüche Sie an Ihre Beamten Krankenversicherung stellen. In jedem Fall haben Sie aber jederzeit die Möglichkeit, Ihren Versicherungsschutz stets an Ihre persönlichen Bedürfnisse anzupassen.

7. Wann setzt der Versicherungsschutz der Beamten Krankenversicherung ein?

Die Frage, wann der Versicherungsschutz bei einer Beamten Krankenversicherung beginnt, kann nicht pauschal beantwortet werden. Grundsätzlich ist es, wie auch bei den meisten anderen Versicherungen, so, dass es vielmehr drei unterschiedliche Zeitpunkte gibt, die hierbei zu beachten sind:

  1. der formelle Versicherungsbeginn
  2. der technische Versicherungsbeginn
  3. der materielle Versicherungsbeginn

Der formelle Versicherungsbeginn

Der formelle Versicherungsbeginn ist genau der Zeitpunkt, ab dem Sie einen Antrag für eine Beamten Krankenversicherung bei einem Versicherungsanbieter einreichen und von diesem die Vertragsunterlagen übermittelt bekommen haben.

Der technische Versicherungsbeginn

Der technische Versicherungsbeginn wird schriftlich in den Vertragsunterlagen der Beamten Krankenversicherung festgehalten. Hierbei handelt es sich um den Tag, ab dem die Versicherung offiziell in Kraft treten wird. Normalerweise ist dies der 1. des Folgemonats. Nebenabsprachen sind in der Regel jederzeit möglich, weshalb je nach Vereinbarung auch ein anderer Zeitpunkt als technischer Versicherungsbeginn getroffen werden kann. Wichtig ist daher, welches Datum in den Vertragsunterlagen, also in der Versicherungspolice, angegeben ist, denn ab diesem Tag werden Ihnen Beiträge berechnet und eventuelle Fristen und Wartezeiten beginnen erst dann an zu laufen.

Der materielle Versicherungsbeginn

Sobald eventuelle Wartezeiten und Fristen verstrichen sind, beginnt der materielle Versicherungsbeginn. Dies ist der Zeitpunkt, ab dem Sie die Leistungen der Beamten Krankenversicherung endlich komplett in Anspruch nehmen können. Hierbei gilt es aber zu beachten, dass die Möglichkeit bestehen kann, dass für verschiedene Leistungen der Beamten Krankenversicherung auch verschiedene Wartezeiten oder Fristen gelten können. Deshalb kann es auch sein, dass der materielle Versicherungsbeginn bei einigen Leistungen entsprechend unterschiedlich ausfallen kann, was zum Beispiel bei Zahnbehandlungen oder einer Psychotherapie häufig der Fall ist. Dies bedeutet, dass Sie zwar einen Teil der Leistungen bereits beanspruchen können, der Versicherer für einen anderen Teil hingegen noch nicht aufkommen wird.

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8. Wie hoch sollte die Deckungssumme der Beamten Krankenversicherung sein?

Bei der Höhe der Deckungssumme einer Beamten Krankenversicherung kommt es ganz darauf an, was beim Abschluss der Versicherung vereinbart wurde. In der Regel gibt es hier unterschiedliche Formen von Versicherungssumme, Höchstbetrag oder Maximalsumme, wie zum Beispiel:

  • eine vollständige Übernahme der Behandlungskosten
  • eine teilweise Übernahme der Behandlungskosten zu einem gewissen Prozentsatz
  • eine Übernahme der Kosten bis zu einem maximalen Höchstbetrag pro Kalenderjahr

Vollständige Kostenübernahme

Handelt es sich um eine Basisleistung wie sie auch bei einer gesetzlichen Krankenversicherung bestehen, so übernimmt die Beamten Krankenversicherung stets die gesamten Behandlungskosten. Das Gleiche gilt in den meisten Fällen auch für viele Zusatzleistungen, wie etwa eine Chefarztbehandlung oder die Unterbringung in einem Einzelbettzimmer. Kommt es also zu einem Bedarfsfall, so werden Ihnen vom Versicherungsanbieter sämtliche Kosten in voller Höhe erstattet – abzüglich eventueller Beihilfen.

Prozentuale Kostenübernahme

Bei einigen Leistungen kann es sein, dass die Kosten nur zu einem bestimmten Prozentsatz übernommen werden. Sämtliche Kosten, die über diesen Prozentsatz hinausgehen, muss der Versicherungsnehmer folglich selbst tragen. In der Regel ist es dann aber so, dass die Leistungen in diesem Fall dann aber über die prozentuale Deckelung hinaus nicht weiter begrenzt sind. Dies bedeutet also, dass Sie sämtliche Leistungen darüber hinaus ohne weitere Beschränkung in Anspruch nehmen können.

Kostenübernahme bis zu einem maximalen Jahreshöchstbetrag

Auch die Übernahme der Kosten bis zu einem maximalen Höchstbetrag innerhalb eines Jahres ist durchaus nicht unüblich. In diesem Fall ist es so, dass sämtliche Kosten, die Ihnen im Laufe eines Kalenderjahres entstehen, bis zu einem zuvor vereinbarten Gesamtbetrag durch die Beamten Krankenversicherung erstattet werden. Alle darüber hinaus gehenden Kosten hingegen müssen Sie als Versicherungsnehmer selbst tragen. Eine solche Vorgehensweise ist insbesondere bei solchen Leistungen für zum Beispiel Heilpraktiker, Zahnersatz oder Hör- und Sehhilfen üblich. Die Höhe der Versicherungssumme kann jedoch je nach Anbieter völlig unterschiedlich ausfallen und sollte für jeden Einzelfall individuell betrachtet werden. Ein wichtiger Faktor ist aber auch hier wieder wie immer der individuelle Bedarf. Kommt eine Behandlung durch einen Heilpraktiker für Sie beispielsweise nur sehr selten bis gar nicht in Betracht, dann muss die Versicherungssumme in diesem Fall auch nicht sonderlich hoch ausfallen. Sind Sie hingegen Brillenträger und benötigen Sie jedes Jahr eine neue Brille, dann sollten Sie darauf achten, dass diese Leistung nicht gedeckelt ist, sondern die Versicherungssumme entsprechend hoch ist.

9. Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur Beamten Krankenversicherung berechnet?

Die Beiträge einer Beamten Krankenversicherung werden, wie bei jeder anderen privaten Versicherung auch, in erster Linie nach den vertraglich zwischen Ihnen und dem Versicherungsanbieter vereinbarten Leistungen berechnet. Kurz gesagt bedeutet dies: Sie zahlen nur für die Leistungen, die Sie auch tatsächlich in Anspruch nehmen möchten. Je weniger Leistungen Sie vereinbaren, desto niedriger fällt entsprechend die Beitragshöhe aus. Im Umkehrschluss steigen die Beiträge, je mehr Leistungen Sie vereinbaren. Doch nicht nur die Leistungen, sondern auch das Alter und eventuell vorhandene Vorerkrankungen fließen in die Berechnung der Beiträge zur Beamten Krankenversicherung mit ein.

Das Alter

Das Alter spielt bei der Berechnung der Beiträge für die Beamten Krankenversicherung eine wesentliche Rolle. Immerhin werden jüngere Menschen in der Regel nicht so häufig krank wie ältere Menschen, infolgedessen diese auch entsprechend seltener die Leistungen des Versicherers in Anspruch nehmen werden. Folglich fallen die Beiträge für jüngere Versicherungsnehmer also niedriger aus, als dies bei älteren Versicherungsnehmern der Fall ist. Haben Sie Ihre Beamten Krankenversicherung hingegen bereits in jungen Jahren abgeschlossen, dann bleiben die Beiträge in der Regel auch mit steigendem Alter nahezu konstant oder zumindest wesentlich geringer, als wenn Sie erst im höheren Alter eine Beamten Krankenversicherung abschließen. Schließlich werden in diesem Fall bereits in jungen Jahren entsprechende Rücklagen gebildet, welche von den Versicherungen verwendet werden, um den gesteigerten Leistungsbedarf im Alter kompensieren zu können.

Bestehende Vorerkrankungen

Eine mindestens genauso große Rolle wie das Alter spielen aber auch bereits vorhandene Vorerkrankungen, wie etwa chronische Leiden oder ein Bandscheibenvorfall, da dies bedeutet, dass in diesem Fall ein erhöhtes Risiko besteht. Liegen bereits Vorerkrankungen vor, dann bedeutet dies in der Regel, dass der Versicherungsnehmer wesentlich häufiger die Leistungen der Beamten Krankenversicherung in Anspruch nehmen wird, als dies ein gesunder Versicherungsnehmer tun wird. Dementsprechend bedarf es auch einer sogenannten Gesundheitsprüfung, durch welche Ihr Gesundheitszustand festgestellt werden soll. Je nachdem, welche Vorerkrankung besteht, kann es sein, dass eventuell ein entsprechender Risikozuschlag zu zahlen ist, wodurch die Beiträge teurer werden.

10. Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Beamten Krankenversicherung für mich?

 

Durch einen Vergleich verschiedener Angebote der Beamten Krankenversicherung ergeben sich viele verschiedene Vorteile für Sie. Noch bevor Sie eine beliebige Beamten Krankenversicherung abschließen, sollten Sie daher unbedingt einen Vergleich durchführen. Bevor Sie einen solchen Vergleich jedoch durchführen, sollten Sie erst einmal Ihren eigenen Bedarf ermitteln um zu wissen, welche Leistungen Sie benötigen oder wünschen. Erst danach wird es Ihnen möglich sein zu prüfen, welcher Versicherungsanbieter und welcher Tarif für Sie überhaupt in Frage kommt, da Sie nun die Leistungen sämtlicher Angebote direkt auf Ihren Bedarf hin prüfen können. Den meisten Menschen sind nur die „üblichen Verdächtigen“ bekannt. Neben den vielen namhaften Versicherungsunternehmen gibt es aber auch noch weniger bekannte Versicherer, die Sie in der Regel nur durch einen Vergleich kennenlernen werden. Darüber hinaus haben Sie am Ende sogar die Möglichkeit, unter den infrage kommenden Anbietern den Günstigsten herauszusuchen.

 

11. Ist es möglich, den Versicherungsschutz und die Versicherungsbeiträge flexibel an meine Bedürfnisse anzupassen?

Die Beamten Krankenversicherung unterscheidet sich insofern von einer gewöhnlichen gesetzlichen Krankenversicherung, dass Sie die Leistungen individuell an Ihre persönlichen Bedürfnisse anpassen können. So können Sie beispielsweise lediglich die Leistungen in Anspruch nehmen, die Ihnen wichtig sind und andere Leistungen, die für Sie nicht infrage kommen, einfach weglassen. Ist jedoch erst einmal eine Beamten Krankenversicherung abgeschlossen, ist eine flexible Anpassung nicht ohne weiteres möglich, da hierfür üblicherweise ein Tarifwechsel erforderlich ist. Der Wechsel in einen Tarif mit weniger Leistungen ist in der Regel unproblematisch. Möchten Sie hingegen den Leistungsumfang erweitern, kommt dies am Ende ganz auf den Anbieter an. Bei einigen Anbietern gibt es aber auch eine sogenannte Wechseloption, mit welcher eine Anpassung jederzeit problemlos möglich ist.

12. Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?

Die Versicherungsbeiträge zur Beamten Krankenversicherung können grundsätzlich von der Steuer abgesetzt werden, wobei hier allerdings ein paar Einschränkungen existieren. Steuerlich absetzbar sind meist alle Basisleistungen, wie sie auch bei einer gesetzlichen Krankenversicherung vorkommen. Dies gilt allerdings nicht für Beiträge, die für Zusatzleistungen berechnet werden, wie etwa für eine Chefarztbehandlung oder ein Besuch beim Heilpraktiker. Welcher Betrag steuerlich absetzbar ist, erfahren Sie am Jahresende, wenn Sie einen Nachweis über die gezahlten Beiträge erhalten, in dem die einzelnen Posten detailliert aufgegliedert sind.

13. Worauf muss ich bei der Kündigung meiner Beamten Krankenversicherung achten?

Wenn Sie Ihre Beamten Krankenversicherung kündigen möchten, dann gibt es hierfür die Möglichkeit einer ordentlichen und einer außerordentlichen Kündigung. Im Falle einer ordentlichen Kündigung gilt üblicherweise eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des laufenden Versicherungsjahres. Handelt es sich hingegen um eine außerordentliche Kündigung, so beträgt die Kündigungsfrist einen Monat. Diese ist beispielsweise bei einer Beitragserhöhung möglich, sogar inmitten der aktuellen Vertragslaufzeit.

14. Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner Beamten Krankenversicherung achten?

Wenn Sie Ihre bestehende Beamten Krankenversicherung wechseln möchten, dann gelten grundsätzlich erst einmal die Regelungen bezüglich einer Kündigung. Wurde Ihre Beamten Krankenversicherung nach 2009 abgeschlossen, dann können Sie die Altersrückstellung zum neuen Anbieter mitnehmen. Ein Wechsel bedeutet aber auch immer eine neue Beitragseinstufung, weshalb die Beiträge mitunter deutlich teurer werden können. Ein Wechsel bietet also stets Vorteile, aber auch Nachteile.