Werkverkehrsversicherung
Warum lohnt sich der Abschluss einer Werkverkehrsversicherung?
Auf unseren Straßen wird Tag für Tag viel transportiert. Handwerker, Produktionsbetriebe, Händler, Dienstleister oder Veredelungsbetriebe befördern nicht nur Güter von A nach B, sondern häufig beinhalten die Fahrzeuge auch Arbeitsmaterialien, Handwerkszeug und spezielle Ausrüstungen, die in Zusammenhang mit der täglichen Arbeit unabdingbar sind. Dabei sind diese Waren und Güter während des Transports häufig einem hohen Schadensrisiko ausgesetzt: Kommt es zu einem Unfall oder wird das Transportmittel samt Inhalt gestohlen, ist der Verlust meist groß. Der Versicherungsschutz über eine Kfz-Kaskoversicherung oder die Flottenversicherung eines Betriebs reicht in der Regel nicht aus, da hierbei ausschließlich Schäden am Fahrzeug selbst versichert sind. Dabei ist der Wert des Inhalts meist wesentlich größer als der des Fahrzeugs.
Mit einer Werkverkehrsversicherung, als spezielle Form einer Transportversicherung, sichern Sie sämtliche Güter, die für die eigenen Zwecke in eigenen Fahrzeugen und von den eigenen Mitarbeitern befördert werden, gegen eine Vielzahl an Risiken, die zu Verlust oder Beschädigung führen können. Abgesichert ist dabei nicht nur der Transport an sich, sondern auch sämtliche Be-, Ent- und Umladevorgänge. Bei der Werkverkehrsversicherung ist es dabei unerheblich, ob ein Handwerksbetrieb notwendige Arbeitsausrüstung ständig im Transporter geladen hat und beispielsweise Servicearbeiten bei Kunden vornimmt, oder ob ein Produktionsbetrieb eigene Handelsware in mehreren LKWs zu Händlern oder anderen Betriebsstätten transportiert. Je nach Unternehmen kann über die Werkverkehrsversicherung nur ein Transporter versichert werden, aber auch eine Versicherungslösung eines gesamten Fuhrparks ist möglich.
Die Absicherung einer Werkverkehrsversicherung ist unter anderen sinnvoll für
- Handwerksbetriebe
- Vertreter
- Produktionsbetriebe
- Veredelungsbetriebe
- Groß- und Einzelhändler
- Veranstaltungsunternehmen
- Caterer
Versichert über die Werkverkehrsversicherung ist dabei das gesamte eigene Warenvolumen, das transportiert wird, unter anderem
- Handwerkszeug
- Arbeitsmaterialien
- Arbeitsausrüstung
- Arbeitsmaschinen
- Mustersendungen
- Produktionsgüter
- Handelswaren
- Verpackungen
- Rohstoffe
- Ersatzteile
- Messinstrumente
- weitere technische Geräte
- persönliches Hab und Gut des Fahrzeugführers und weiterer Insassen
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Welche Schäden sind im Rahmen einer Werkverkehrsversicherung mitversichert?
Folgende Schäden, die zum Verlust oder zur Beschädigung, wie Zerkratzen, Zerbeulen oder Verschrammen, der eigenen transportierten Waren führen, sind bei einer Werkverkehrsversicherung im Leistungsumfang inbegriffen:
- ein Unfall des Fahrzeugs (sollte ein anders Fahrzeug die Schuld an dem Unfall treffen, so leistet in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners Schadensersatz)
- eine Notbremsung, um einen Unfall zu vermeiden
- Brand, Explosion und Blitzschlag
- Elementargefahren, wie Überschwemmungen, Hochwasser, Erdbeben oder Lawinen
- Be- und Entladeschäden
- der Diebstahl des gesamten Fahrzeugs
- der Einbruchdiebstahl in das Transportmittel
- Raub und räuberische Erpressung
- höhere Gewalt
- optional: Verderb von empfindlichen Gütern
- optional: Streik, innere Unruhen
Bei vielen Versichern gilt der Versicherungsschutz ausschließlich für die Tageszeit, da das Risiko von Raub oder Einbruch nachts zu hoch ist. In der Nachtzeit von meist 22 Uhr bis sechs Uhr leistet die Werkverkehrsversicherung entweder gar nicht oder nur mit extremen Auflagen und Vorschriften. Mit der Vereinbarung einer sogenannten Nachtklausel gilt die Werkverkehrsversicherung rund um die Uhr. Dies geht jedoch meist mit einem höheren Beitrag und im Falle eines Schadens zur Nachtzeit auch mit einer Selbstbeteiligung einher.
Grundsätzlich verlangen die meisten Anbieter einer Werkverkehrsversicherung, dass sich das Fahrzeug außerhalb der Transportzeiten abgeschlossen in einer Garage oder an einem geschützten, nicht einsehbaren Ort innerhalb des Firmengeländes oder bei Selbstständigen am bewohnten Anwesen befindet. Mit einer erweiterten Domizilklausel lassen sich zudem weitere Abstellorte versichern, wie beispielsweise die Wohnstraße des Handwerkers, der täglich mit dem Transporter unterwegs ist.
Anspruch auf Leistungen aus der Werkverkehrsversicherung hat der Versicherungsnehmer zum Beispiel bei folgenden Schadensbeispielen:
- Der Heizungsmonteur parkt für einen Kundenauftrag an einer Wohnstraße und verschließt sein Fahrzeug. Während er in dem Privathaushalt die notwendigen Arbeiten vornimmt, brechen Unbekannte das Auto auf und entwenden eine sich im Fahrzeug befindende Heizung, Werkzeug und teure Messinstrumente.
- Der Handelsvertreter ist mit hochwertigen Musterexemplaren an Tablet-PCs unterwegs. An der Raststätte macht er eine kurze Pause. Als er zu einem Fahrzeug zurückkehren will, ist Auto samt Inhalt gestohlen.
- Der große LKW eines Produktionsunternehmens möchte an einen Kunden Kosmetikprodukte ausliefern. Auf der Autobahn erkennt er durch schlechte Sichtverhältnisse die vor ihm bremsenden Autos erst zu spät. Durch eine Notbremsung fährt er zwar nicht auf die Autos auf, dafür aber in die Leitplanken. Das Fahrzeug erleidet einen erheblichen Schaden, der Inhalt ist weitestgehend beschädigt.
Was sollte ich beachten, bevor ich eine Werkverkehrsversicherung abschließe?
Bevor Sie eine Werkverkehrsversicherung abschließen, sollten Sie sicher gehen, dass Sie sich für Sie richtige Versicherungslösung entscheiden. Die Unterschiede zu ähnlichen Versicherungen sind meist nur sehr gering:
- eine Werkverkehrsversicherung, auch Autoinhaltsversicherung genannt, sichert sämtliche Waren und Güter des versicherten Unternehmens, die mit eigenen Fahrzeugen und dem eigenen Personal transportiert werden.
- eine Waren(transport)versicherung sichert den Transport sowie die Zwischenlagerung von Waren, die vom eigenen Fuhrpark oder von einer Spedition durchgeführt werden.
- eine Frachtführerversicherung oder auch Verkehrshaftpflichtversicherung stellt eine Haftpflichtversicherung für Spediteure und Frachtführer dar, die Waren von Dritten transportieren und im Schadensfall dem Besitzer der Waren Schadensersatz leisten müssen.
- eine Kfz-Kaskoversicherung oder Flottenversicherung sichert Schäden ab, die dem versicherten Unternehmen am eigenen Fahrzeug entstanden sind. Der Inhalt des Fahrzeugs gehört jedoch nicht zum Versicherungsumfang.
- eine Kfz-Haftpflichtversicherung sichert Schäden ab, die der Versicherungsnehmer schuldhaft mit seinem Fahrzeug Dritten gegenüber verursacht hat. Diese Haftpflicht reguliert allein die Sach- und Personenschäden des Unfallgegners.
Wer sich für eine Werkverkehrsversicherung entscheidet, sollte bereits im Vorwege den Versicherungsschutz genau festlegen. Dazu gehört
- der geografische Bereich: Die meisten Versicherer bieten einen deutschlandweiten Schutz inklusive einiger angrenzender Nachbarstaaten, wie Frankreich, Schweiz, Österreich, Belgien und Dänemark. Eine Reduzierung sowie auch Ausweitung des geografischen Versicherungsbereichs ist in den meisten Fällen möglich.
- der zu versichernde Fuhrpark: Soll nur ein Fahrzeug versichert werden oder gibt es einen ganzen Fuhrpark? Soll eine pauschale Werkverkehrsversicherung geschlossen werden oder lohnt es sich eher, mehrere Einzelpolicen zu nehmen? Sämtliche Fahrzeuge müssen dem Versicherer der Werkverkehrsversicherung mit amtlichem Kennzeichen und Art des Fahrzeugs vorliegen. Neuanschaffungen sollten der Werkverkehrsversicherung stets gemeldet werden.
- das zu versichernde Personal: Welche Mitarbeiter sind mit den eigenen Waren im Einsatz?
- zusätzliche Deckungen über die Nachtklausel oder die erweiterte Domizildeckung
- mögliche Risikofaktoren: Lange Transportwege, häufige Umladevorgänge oder wertvolle Fracht können das Risiko eines Schadens begünstigen und sollten bei der Berechnung der optimalen Versicherungslösung einer Werkverkehrsversicherung in die Kalkulation mit einbezogen werden.
Der Abschluss einer Werkverkehrsversicherung ist bei vielen Versichern mit einigen Auflagen verbunden, damit überhaupt Versicherungsschutz besteht. Dazu gehört, dass
- der Fahrzeugführer in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist.
- das Fahrzeug TÜV-geprüft ist.
- der Fahrer angeschnallt ist.
- das Fahrzeug nur bis zur maximalen Höchstbelastung beladen ist.
- die Ware ausreichend gesichert ist und sich bei offenen Anhängern die Abdeckplane nicht löst.
- die Ladung von außen nicht einsehbar ist.
- das Fahrzeug stets abgeschlossen ist.
Welche Leistungen sind bei einer Werkverkehrsversicherung im Schadensfall mit inbegriffen?
Die Werkverkehrsversicherung übernimmt im Schadensfall bis zur maximalen Höhe der vereinbarten Deckungssumme die Kosten für beschädigte und gestohlene Waren zum Wiederbeschaffungswert beziehungsweise zum Zeitwert bei gebrauchten Werkzeugen und Arbeitsmaterialien. Ist eine Reparatur möglich, dann trägt die Werkverkehrsversicherung die Kosten dafür. Je nach Anbieter einer Werkverkehrsversicherung sind weitere Leistungen möglich. Das können sein:
- die Kosten für die Beseitigung der geschädigten Waren
- die Kosten für einen provisorischen Ersatz
- die Kosten für die Neuproduktion
- die Kosten für die weitere Schadensabwehr
- die Kosten für eine Lagerung der Waren, falls ein Transport vorerst nicht möglich ist
- die Kosten für die Schadensermittlung durch Dritte
- die Kosten für Übernachtung und Rückreise
Welche Leistungen sind bei einer Werkverkehrsversicherung im Schadensfall nicht mit inbegriffen?
Eine Werkverkehrsversicherung ist häufig eine Allgefahren-Versicherung, die fast jedes Schadensrisiko abdeckt. Dennoch enthält fast jede Police einer Werkverkehrsversicherung spezielle Leistungsausschlüsse, bei denen kein Versicherungsschutz besteht. Dazu gehören zum Beispiel Schäden, die entstanden sind durch
- vorsätzliches Handeln
- Krieg und Bürgerkrieg
- Kernenergie oder andere ionisierende Strahlungen
- mangel- oder fehlerhafte Verpackung
- unsachgemäßes Verladen
- politische und terroristische Gewalthandlungen
- mangelhafte Beschaffenheit der Waren
- Sabotage
- schuldhaft verursachte Unfälle, die sich während des Be- und Entladens ereignen
- ein unverschlossenes Fahrzeug
- ein Fahrzeug, das zur Nachtzeit nicht in einer Garage oder einem nicht einsichtigen Parkplatz abgestellt ist (ohne Nachtklausel)
Weiterhin gibt es einige Waren, die grundsätzlich nicht über eine Werkverkehrsversicherung abgesichert werden können:
- Wertgegenstände, wie Schmuck, Uhren und Edelsteine
- Kunstgegenstände
- radioaktive und hochexplosive Stoffe
- lebende Tiere
- Pflanzen
- Personen
- Umzugsgut
- Bargeld und Wertpapiere
- Münzen
- Briefmarken
Nicht versichert über eine Werkverkehrsversicherung sind darüber hinaus Transporte, die
- von einem Spediteur für Ihre Waren übernommen werden (Warenversicherung)
- Sie selbst für Dritte durchführen (Frachtführerversicherung)
- ausschließlich einen Schaden am Fahrzeug hinterlassen (Flottenversicherung)
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Was sollte ich tun, wenn ein Schadensfall eintritt?
Wurde Ihre Ware oder Ihr Werkzeug während eines eigenen Transports gestohlen oder beschädigt, dann sollten Sie diesen Schaden umgehend, spätestens aber nach Ablauf von sieben Tagen, Ihrer Werkverkehrsversicherung melden. Falls möglich, gehen Sie zudem Ihrer gesetzlichen Schadensminderungspflicht nach und versuchen, den Schaden so gering wie möglich zu halten.
Für eine Schadensmeldung an die Werkverkehrsversicherung haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Der Schaden wird über eine telefonische Hotline gemeldet. Der Anruf ist meist kostenlos, die Hotline rund um die Uhr von einem Versicherungsexperten besetzt.
- Die Schadensmeldung erfolgt über ein Online-Formular, welches der Anbieter der Werkverkehrsversicherung auf seiner Homepage zur Verfügung stellt.
- Der Schaden kann per Fax oder per Brief der Werkverkehrsversicherung in Schriftform mitgeteilt werden.
Folgende Fragen sollten Sie bei der Schadensmeldung beantworten können: Wann, wo und wie ist der Schaden passiert? Wie hoch ist das Ausmaß des Schadens und wie hoch sind die geschätzten Kosten? Mit welchem Fahrzeug ist der Schaden passiert und wer ist den Transporter gefahren? Ist auch am Fahrzeug selbst ein Schaden zu verzeichnen, so dass es möglicherweise zu Überschneidungen bei den Versicherungen kommt? Nennen Sie weiterhin involvierte Behörden, wie die Polizei, was zum Beispiel bei einem Unfall oder bei einem Diebstahl der Fall ist. Auch die Angabe von möglichen Zeugen kann genauso sinnvoll sein, wie die Vorlage von beweisrelevanten Dokumenten, zum Beispiel Polizeiberichte oder Fotos.
Die Werkverkehrsversicherung wird daraufhin die Berechtigung der Inanspruchnahme der Versicherungsleistung genau prüfen und im Zweifel auch einen Gutachter zu Rate ziehen. Ist die Forderung vom Versicherungsnehmer berechtigt, dann übernimmt die Werkverkehrsversicherung die Schadenskosten, wie vertraglich vereinbart, bis zur maximalen Höhe der Deckungssumme.
Wann setzt der Versicherungsschutz der Werkverkehrsversicherung ein?
Im Allgemeinen beginnt der Versicherungsschutz der Werkverkehrsversicherung mit Zustandekommen der Versicherungspolice sowie der Überweisung des ersten Beitrags. Da nicht mit einer Wartezeit zu rechnen ist, besteht auch sofortiger Versicherungsschutz, es sei denn, es wurde ein späterer Beginn der Werkverkehrsversicherung vereinbart. Das kann zum Beispiel bei einem Tarifwechsel der Werkverkehrsversicherung der Fall sein.
Während der gesamten vereinbarten Laufzeit hat der Versicherungsnehmer dann Anspruch auf Leistungen aus der Werkverkehrsversicherung. Diese beträgt mindestens ein Jahr, die Vereinbarung einer längeren Laufzeit ist aber durchaus gängiger Usus. Dies bringt Ihnen den Vorteil, dass die Prämien der Werkverkehrsversicherung dadurch günstiger werden können.
Während der Laufzeit der Werkverkehrsversicherung sind dann sämtliche Transporte des Versicherungsnehmers versichert – von der Verladung in das Fahrzeug bis zum finalen Entladen am Zielort. Damit ist die gesamte Zeit eines Transportvorgangs abgesichert. Um einen ausreichenden Versicherungsschutz über die Werkverkehrsversicherung zu gewährleisten, sollten Sie es nicht versäumen, sämtliche Neuanschaffungen von Fahrzeugen Ihrem Versicherer stets mitzuteilen.
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Wie hoch sollte die Deckungssumme der Werkverkehrsversicherung sein?
Für die Kalkulation der Deckungssumme wird bei der Werkverkehrsversicherung keine pauschale Größe angegeben, sondern vielmehr eine Summe nach dem individuellen Bedarf errechnet. Viele Versicherer nutzen als Berechnungsgrundlage das sogenannte Ladungsmaximum. Das bedeutet, dass für jedes einzelne Fahrzeug, das in der Werkverkehrsversicherung abgesichert ist, eine Höchstversicherungssumme festgelegt wird. Diese entspricht dem Wert, der maximal auf dem betreffenden Fahrzeug geladen werden kann. Dieser Wert sollte immer einhergehen mit dem Wert der jeweiligen Waren und Güter, die üblicherweise geladen werden. Dieses Verfahren ist vor allem bei Unternehmen mit einem großen Fuhrpark sinnvoll, da nicht alle Fahrzeuge hochwertige Transportgüter befördern. Wären alle Fahrzeuge mit einer pauschal hohen Deckungssumme abgesichert, würde dies unweigerlich zu einem höheren Beitrag führen. Eine mögliche, etwas einfachere Berechnung der Deckungssumme einer Werkverkehrsversicherung kann aber auch auf Bemessungsgrundlage des jeweiligen Jahresumsatzes des versicherten Unternehmens erfolgen.
Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur Werkverkehrsversicherung berechnet?
Der Beitrag zur Werkverkehrsversicherung wird je nach versichertem Unternehmen individuell berechnet. Faktoren, die in die Kalkulation mit einfließen, sind
- die Höhe der Deckungssumme (auf Grundlage des Ladungsmaximums oder des Jahresumsatzes)
- die Anzahl der versicherten Fahrzeuge
- die Anzahl der Fahrer, die über die Werkverkehrsversicherung mitversichert sind
- die Art und der Wert der Güter, die transportiert werden
- Risikofaktoren, wie weite Transportwege, zerbrechliche Waren oder ähnliches
- die Vereinbarung von Zusatzklauseln, wie die Nachtklausel oder die erweiterte Domizildeckung
- der geografische Geltungsbereich: Fährt der Transporter nur in Deutschland oder wird Versicherungsschutz auch im Ausland benötigt?
- der Leistungsumfang und der Umfang der versicherten Schäden
Darüber hinaus gibt es weitere beitragsbeeinflussende Kriterien, die für jede Versicherung gelten. Dazu gehören:
- die Höhe einer Selbstbeteiligung: Der Versicherte übernimmt im Schadensfall die Kosten bis zur Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung.
- die Laufzeit der Werkverkehrsversicherung: Bei einer kurzen Laufzeit ist der Beitrag meist höher als bei einer langen.
- die Zahlungsmodalitäten: Ein monatlich zu zahlender Beitrag ist meist etwas teurer als ein Beitrag, der einmal jährlich im Voraus überwiesen wird.
- Kombiversicherungen bei einem Anbieter: Besitzt das Unternehmen mehrere Versicherungen bei einem Versicherer, kann sich das positiv auf den Gesamtbeitrag auswirken. Häufig werden sogenannte Kombiversicherungen angeboten.
Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Werkverkehrsversicherung für mich?
Der Vergleich einer Werkverkehrsversicherung findet in der Regel dann statt, wenn ein Betrieb plant, eine neue Werkverkehrsversicherung abzuschließen, den Anbieter zu wechseln oder auch, um sich regelmäßig über aktuelle Tarife einer Werkverkehrsversicherung zu informieren. Vor allem vor dem Hintergrund eines möglichst günstigen Beitrags mit einem gleichzeitig ausreichenden Leistungsumfang ist ein Vergleich der Werkverkehrsversicherung lohnenswert. Die einzelnen Tarife einer Werkverkehrsversicherung können von Anbieter zu Anbieter mitunter stark variieren und unterliegen zudem auch regelmäßigen Anpassungen.
Nutzen Sie für einen Vergleich der Werkverkehrsversicherung zum Beispiel einen Tarifrechner im Internet. Dieser bietet die Option anhand von diversen Vergleichskriterien, die Sie individuell festlegen, aus einer übersichtlichen Auflistung einen auf Ihren Bedarf abgestimmten Tarif mit dem jeweils besten Preis-Leistungsverhältnis zu finden. Schnell und unkompliziert ist meist sogar ein direkter Online Abschluss möglich. Wenn Sie eine persönliche Beratung suchen, zum Beispiel für die Ermittlung der optimalen Deckungssumme oder bei der Festlegung spezieller Ein- oder Ausschlüsse, steht Ihnen unsere Hotline mit einem unabhängigen Versicherungsexperten zur Verfügung. Auch wir können Ihnen nach einer eingehenden Bedarfsanalyse diverse Angebote einer Werkverkehrsversicherung für einen Vergleich zusammenstellen.
Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?
Wenn Sie Beiträge für die Werkverkehrsversicherung gezahlt haben, dann können Sie diese auch bei Ihrer Steuererklärung angeben. Bei der Werkverkehrsversicherung handelt es sich um eine Sachversicherung, die dazu dient, geschäftliche Sachwerte abzusichern und kapitale Schäden abzuwenden. Die Beiträge für eine Sachversicherung gelten dabei als Betriebsausgaben und können als solche von der Steuer abgesetzt werden, was bedeutet, dass diese die Steuerlast minimieren.
Wer eine Werkverkehrsversicherung abschließt, der muss darüber hinaus keine betriebsinternen Rücklagen für mögliche Schadensszenarien während eines Transport bilden. Fehlende Rücklagen minimieren die Bilanzsumme, was aus steuerrechtlichen Aspekten bedeutet, dass die Steuerlast reduziert wird.
Worauf muss ich bei der Kündigung meiner Werkverkehrsversicherung achten?
Der Versicherungsnehmer kann seine Werkverkehrsversicherung mit dem Ablauf der Vertragsdauer beziehungsweise der Laufzeit in schriftlicher Form kündigen. Hierbei sollte er jedoch die Kündigungsfrist beachten, welche in der Regel drei Monate beträgt. Wird die Police zur Werkverkehrsversicherung nicht oder nicht rechtzeitig gekündigt, verlängert sich die Werkverkehrsversicherung stillschweigend um ein weiteres Jahr.
Eine vorzeitige Kündigung, auch außerordentliche Kündigung genannt, ist auch bei der Werkverkehrsversicherung in folgenden Fällen möglich:
- bei Ankündigung einer Beitragserhöhung
- nach einen Versicherungsfall
- bei dem Fortfall des Risikos
- bei einem Eigentümerwechsel des Betriebs
Die Kündigungsfrist beträgt hierbei einen Monat. Vor einer Kündigung der Werkverkehrsversicherung sollten Sie jedoch sicherstellen, dass weiterhin Versicherungsschutz gewährleistet ist, zum Beispiel mit einen Anbieterwechsel der Werkverkehrsversicherung .
Auch der Versicherer der Werkverkehrsversicherung hat übrigens das Recht, dem Versicherten mit den gleichen Fristen zu kündigen. Dies ist immer dann möglich, wenn
- die Vertragsdauer der Werkverkehrsversicherung offiziell ausläuft (ordentliche Kündigung).
- ein Schadensfall eingetreten ist, der reguliert wurde.
- eine Obliegenheitsverletzung des Versicherten vorliegt (zum Beispiel das Versäumnis, der Prämienzahlung nachzukommen).
- ein Risikofortfall vorliegt.
Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner Werkverkehrsversicherung achten?
Ein Wechsel der Werkverkehrsversicherung sollte immer nur dann erfolgen, wenn die bereits bestehende Police zur Werkverkehrsversicherung zum jeweiligen Zeitpunkt kündbar ist. Ein zeitlich möglichst lückenloser Übergang ist jedem Versicherungsnehmer zu empfehlen. Besteht eine zeitliche Deckungslücke der Werkverkehrsversicherung, dann sind Sie unterversichert: Ereignet sich in diesem Zeitraum ein Schaden, dann besteht kein Versicherungsschutz und Sie haben keinen Anspruch auf Leistungen der Werkverkehrsversicherung. Kommt es dagegen zu zeitlichen Überschneidungen, sind Sie doppelt versichert und zahlen dementsprechend auch doppelte Beiträge.
Ist ein übergangsloser Wechsel der Werkverkehrsversicherung möglich, erfolgt dieser meist aus betriebswirtschaftlichen Gründen: Der Versicherungsnehmer möchte Beiträge sparen und/oder einen größeren Leistungsumfang in Anspruch nehmen. Lassen Sie sich aber nicht nur von besonders günstigen Angeboten einer Werkverkehrsversicherung locken oder machen Kompromisse, was notwendige Versicherungsleistungen angeht. Im Schadensfall zahlen Sie im Zweifel sogar noch drauf. Eine gute Werkverkehrsversicherung sollte stets auf den jeweiligen Bedarf abgestimmt sein, damit im Falle eines Schadens tatsächlich alle notwendigen Kosten ersetzt werden. Ratsam ist hierbei die professionelle Beratung von einem Versicherungsexperten, vor allem im Hinblick auf die Kalkulation der Deckungssumme oder auf mögliche Zusatzleistungen. Mit Hilfe eines Online-Tarifrechners erhalten Sie zudem einen guten Überblick über sämtliche speziell für das Unternehmen geeignete Tarife einer Werkverkehrsversicherung zum besten Preis-Leistungsverhältnis.