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Versicherungen für Apotheker

Warum lohnt sich der Abschluss von Versicherungen für Apotheker?

MoneyCheck | Versicherungen für ApothekerApotheker beschäftigen sich tagtäglich mit der Gesundheit der Menschen – als Pharmazeuten sind sie zur Abgabe von Medikamenten und Arzneimitteln berechtigt. Im Fokus ihrer Arbeit steht die Beratung und Information der Kunden, zum Beispiel zur Einnahme und zu möglichen Nebenwirkungen von Medikamenten. Als Pharmazeuten sind Apotheker aber auch dazu berechtigt, Arzneimittel selbst herzustellen und diese unter eigenem Namen zu vertreiben. Da die menschliche Gesundheit ein sehr sensibles Thema ist, muss ein Apotheker bei seiner täglichen Arbeit stets größte Sorgfalt walten lassen, damit niemand zu Schaden kommt. Dennoch sind kleine Fehler nie gänzlich vermeidbar, die Auswirkungen können mitunter jedoch verheerend sein, vor allem dann, wenn Personen gesundheitliche Beeinträchtigungen erfahren. Sollten Dritte Schadensersatzansprüche stellen, steht der Apotheker in einer gesetzlichen Haftpflicht, die Kosten zur Behebung des Schadens unbegrenzt und in voller Höhe zu tragen. Ohne eine entsprechende Absicherung kann dies bei Schäden größeren Ausmaßes für einen Apotheker den finanziellen Ruin bedeuten.

Jeder selbstständige Apotheker ist demnach gut beraten, sich um einen ausreichenden und umfassenden Versicherungsschutz mit speziellen Versicherungen für Apotheker zu kümmern. Viele Versicherer bieten bedarfsgerechte Versicherungslösungen für Versicherungen für Apotheker an, der Umfang der Versicherungen kann jedoch je nach Anbieter und eigenem Bedarf variieren. Als obligatorisch sollten für jeden Apotheker vor allem folgende Versicherungen gelten:

  • eine Betriebshaftpflichtversicherung oder eine Berufshaftpflichtversicherung
  • eine Produkthaftpflichtversicherung (sofern Arzneimittel selbst hergestellt und verkauft werden)

Gemäß dem Heilberufe Kammergesetz § 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 ist jede öffentliche Apotheke sogar dazu verpflichtet, eine entsprechende Haftpflichtversicherung vorzuweisen. Diese Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung, die der Inhaber der Apotheke abschließt, gewährt dabei Versicherungsschutz für alle beschäftigten Mitarbeiter der Apotheke. Die gesetzliche Verpflichtung besteht darüber hinaus auch für eine Produkthaftpflichtversicherung, auch als Pharmahaftpflicht-Versicherung bezeichnet, als zusätzlicher Bestandteil einer Betriebshaftpflichtversicherung, sofern der Apotheker gemäß § 4 Absatz 18 des Arzneimittelgesetzes als pharmazeutischer Hersteller gilt und eigene Produkte entwickelt, herstellt und vertreibt.

Der Umfang von Versicherungen für Apotheker kann aber weitaus größer sein und eine Vielzahl von weiteren Versicherungen beinhalten. Je nach individuellem Risiko und Bedarf sind zusätzliche Versicherungen für Apotheker durchaus sinnvoll und wichtig. Optionale Versicherungen für Apotheker sind:

  • eine Betriebsinhaltsversicherung
  • eine Betriebsunterbrechungsversicherung
  • eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung
  • eine betriebliche Unfallversicherung
  • eine Elektronikversicherung
  • eine Glasversicherung
  • eine Versicherung für den Versandhandel

 

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Welche Schäden sind im Rahmen von Versicherungen für Apotheker mitversichert?

Zu der wichtigsten Versicherung der Versicherungen für Apotheker zählt die Betriebshaftpflichtversicherung. Von den jeweiligen Landesapothekenkammern wird der Abschluss dieser Betriebshaftpflichtversicherung für jeden Apotheker, der eine öffentliche Apotheke betreibt, sogar vorgeschrieben. Sie bietet dem Apotheker und sämtlichen Mitarbeitern Versicherungsschutz, wenn Dritten ein Schaden entsteht, für den die Apotheke in der Haftung steht und für den Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Versicherte Schäden sind

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden, die aus einem Sach- oder Personenschaden resultieren
  • optional auch Umweltschäden

Die größten Risiken für einen Schaden bestehen bei einer Apotheke vor allem in einer Fehlberatung und dem versehentlichen Verkauf eines falschen Medikaments in deren Folge der Kunde gesundheitliche Beeinträchtigungen erleidet. Nicht zu vernachlässigen ist das Umweltrisiko. Sollten die pharmazeutischen Erzeugnisse in den Boden oder ins Grundwasser gelangen, kann dadurch ein Umweltschaden entstehen, für den der Apotheker gemäß gesetzlicher Vorschriften (Umwelthaftungsgesetz) haften müsste.

Alternativ kann im Rahmen der Versicherungen für Apotheker auch eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Diese bietet den gleichen Versicherungsschutz wie eine Betriebshaftpflichtversicherung, sichert aber zusätzlich auch sogenannte echte Vermögensschäden mit ab, die in keinem Zusammenhang mit einem Sach- oder Personenschaden stehen.

Wer als Apotheker selbst Arzneimittel (sowohl Rohstoffe, Teil- oder Endprodukte) hergestellt und/oder Arzneimittel unter eigenem Namen oder eigener Marke vertreibt, ist zudem gemäß Arzneimittelgesetz zum Abschluss einer Produkthaftpflichtversicherung der Versicherungen für Apotheker verpflichtet. Da die Produkthaftpflichtversicherung immer Bestandteil einer Betriebshaftpflichtversicherung ist, sind ebenso Personen-, Sach- und daraus resultierende Vermögensschäden von Dritten, die Schadensersatzansprüche geltend machen, abgedeckt.

Eine Inhaltsversicherung hingegen versichert nicht Fremd-, sondern sogenannte Eigenschäden der Apotheke. Sollte durch unvorhersehbare Ereignisse, zum Beispiel durch Feuer, Einbruch, Sturm oder Wasser, das Inventar der Apotheke beschädigt oder zerstört werden, besteht Versicherungsschutz über die Inhaltsversicherung der Versicherungen für Apotheker. Muss infolge eines über die Inhaltsversicherung versicherten Schadens der Apothekenbetrieb für eine bestimmte Zeit unterbrochen werden, kann eine Betriebsunterbrechungsversicherung Versicherungsschutz bieten und die Kosten für den Ertragsausfall übernehmen. Wird im Rahmen der Versicherungen für Apotheker eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, besteht Versicherungsschutz für rechtliche Streitigkeiten, die beispielsweise mit Kunden und Lieferanten, aber auch mit den Mitarbeitern oder dem Vermieter entstehen.

 

Was sollte ich beachten, bevor ich Versicherungen für Apotheker abschließe?

Bevor Sie ein oder mehrere Versicherungen für Apotheker abschließen, ist es unerlässlich, dass Sie Ihren jeweiligen Bedarf genau ausloten und festlegen: Überlegen Sie daher gut, welche Versicherungen für Apotheker Sie zwingend benötigen, welche sinnvoll sein können und auf welche Versicherungen für Apotheker Sie unter Umständen verzichten können. Wie hoch ist Ihr jeweiliges Risiko für einen Schaden, der Ihnen selbst oder anderen entstehen kann? Und welche finanziellen Auswirkungen mag ein jeweiliger Schaden haben? Ein unabhängiger Versicherungsexperte kann Sie bei der individuell besten Versicherungslösung beratend unterstützen.

Wer genau weiß, welche Versicherungen für Apotheker er benötigt, kann diese entweder als Versicherungskomplettpaket bei einem Anbieter abschließen oder als einzelne Policen bei einem oder mehreren Anbietern. Wer seine Versicherungen für Apotheker bündelt, spart womöglich Beiträge, denn häufig sind die Versicherungspakete in der Gesamtsumme günstiger. Hinzu kommt, dass auch der administrative Aufwand nur eines Abschlusses der Versicherungen für Apotheker deutlich geringer ist. Achten Sie jedoch darauf, dass die einzelnen Versicherungen für Apotheker tatsächlich Ihren Bedürfnissen entsprechen und Ihrem Risikopotential angepasst sind und keine pauschale Versicherungslösung darstellen. Das könnte im Zweifel bedeuten, dass der Versicherungsschutz entweder lückenhaft ist oder andersherum viel zu umfangreich.

Wer Angestellter in einer Apotheke ist, der benötigt keine eigene Haftpflichtversicherung für Schäden gegenüber Dritten, die durch ihn selbst verursacht wurden. Grundsätzlich sind sämtliche Apothekenmitarbeiter über die betriebliche Haftpflichtversicherung der Versicherungen für Apotheker ausreichend versichert. Auch wenn eine Verpflichtung der Apotheke für einen Haftpflichtschutz gemäß des Heilberufe Kammergesetzes besteht, sollten Sie sich als Angestellter im Zweifel nicht darauf verlassen, sondern vorsichtshalber bei Ihrem Vorgesetzten über das Bestehen von Versicherungen für Apotheker nachfragen.

 

Welche Leistungen sind bei Versicherungen für Apotheker im Schadensfall mit inbegriffen?

Wer bei den Versicherungen für Apotheker eine Betriebs- und eine Produkthaftpflichtversicherung abgeschlossen hat, erhält im Schadensfall folgende Leistungen:

  • für Personenschäden: die Kosten für die Wiederherstellung der menschlichen Gesundheit. Dazu gehören die Kosten für medizinische Behandlungen und Therapien, für Rehabilitationsmaßnahmen und Kuren, für Medikamente, für Heil- und Hilfsmittel sowie für mögliche Renten- und Pflegezahlungen.
  • für Sachschäden: die Kosten für die Wiederherstellung oder Reparatur von beschädigten oder zerstörten Sachen.
  • für Vermögensschäden: die Kosten zur Begleichung des entstandenen Schadens, zum Beispiel Verdienstausfälle.
  • optional für Umweltschäden: die Kosten für Sanierungen und Behebung einer Beeinträchtigung der Umwelt.

Der Leistungsumfang des Haftpflichtbereiches der Versicherungen für Apotheker umfasst zudem die eingehende Prüfung der Forderung von Dritten. Diese kann bei Bedarf auch von einem Sachverständigen durchgeführt werden. Sollte sich der Schadensersatzanspruch als unberechtigt herausstellen, übernehmen die Versicherungen für Apotheker zudem die Kosten für die Abwehr, gegebenenfalls auch mit rechtlichen Mitteln. Das bedeutet, dass in einer Betriebs- und Produkthaftpflicht der Versicherungen für Apotheker auch immer ein passiver Rechtsschutz inkludiert ist.

Eine Inhaltsversicherung der Versicherungen für Apotheker übernimmt die Kosten für die Reparatur beziehungsweise für die Wiederherstellung zum Neuwert des eigenen Inventars. Die Betriebsunterbrechungsversicherung trägt im Schadensfall die fortlaufenden Kosten des Betriebs, wie Gehälter, Miete, Energiekosten oder ähnliches, und zahlt der Apotheke zudem den entgangenen Gewinn für die Zeit der Betriebsunterbrechung. Sämtliche Kosten, die bei einem Rechtsstreit entstehen, zum Beispiel für einen Rechtsanwalt oder das Gericht, werden dahingegen von der gewerblichen Rechtsschutzversicherung der Versicherungen für Apotheker übernommen.

 

Welche Leistungen sind bei Versicherungen für Apotheker im Schadensfall nicht mit inbegriffen?

MoneyCheck | Versicherungen für ApothekerGrundsätzlich können Sie bei allen Versicherungen für Apotheker davon ausgehen, dass kein Leistungsanspruch besteht, wenn der Schaden durch den Versicherungsnehmer vorsätzlich verursacht wurde. Während Schäden infolge von einfacher Fahrlässigkeit grundsätzlich mitversichert sind, liegt es im Ermessen des Versicherers für einen Schaden, der aufgrund von grober Fahrlässigkeit entstanden ist, Versicherungsschutz zu gewähren. Häufig wird die Versicherungsleistung in Relation der Schwere des Verschuldens entsprechend gekürzt.

Wer eine Betriebs- und keine Berufshaftpflichtversicherung der Versicherungen für Apotheker abgeschlossen hat, sollte sich zudem darüber bewusst sein, dass die sogenannten echten Vermögensschäden, die Dritten entstanden sind, nicht mitversichert sind. Bei Bedarf kann eine zusätzliche Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Weiterhin gibt es sowohl bei der Betriebs- als auch der Produkthaftpflichtversicherung der Versicherungen für Apotheker folgende Leistungsausschlüsse:

  • Schäden, die dem Versicherungsnehmer oder einem Mitarbeiter der Apotheke selbst entstanden sind
  • Schäden, die der Geschädigte selbst zu verantworten hat
  • Schäden durch den Verlust von Gegenständen
  • Allmählichkeitsschäden
  • Bußgelder und Strafen

 

Was sollte ich tun, wenn ein Schadensfall eintritt?

Ganz gleich, um welche Art der Versicherungen für Apotheker es sich handelt, stehen Sie als Versicherungsnehmer grundsätzlich in der gesetzlichen Verpflichtung, schadensmindernde Maßnahmen zu ergreifen. Bei einer Haftpflichtversicherung kann das beispielsweise bedeuten, dass Sie einen Kunden direkt über eine Falschberatung oder die Verwechslung eines Medikaments informieren, sobald Ihnen Ihr Fehler auffällt. Bei einem eigenen Produkt, durch das ein Kunde eine gesundheitliche Beeinträchtigung erleidet, sollte dies unmittelbar aus dem Sortiment genommen und nicht weiter verkauft werden.

Melden Sie den entstandenen Schaden dann bei Ihren Versicherungen für Apotheker; auch der Geschädigte kann seine Schadensersatzansprüche direkt an die Versicherungen für Apotheker stellen. Als Versicherungsnehmer sollten Sie die Versicherungen für Apotheker übrigens auch bereits dann informieren, wenn noch keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht wurden, diese aber zu erwarten sind. Die Schadensmeldung erfolgt häufig über die Schadenshotline des Versicherers, kann alternativ aber auch über ein Schadensformular, welches meist auf der Homepage des Anbieters bereitgestellt wird, erfolgen. Sie sollten hierbei detailliert alle relevanten Angaben zum jeweiligen Schadenshergang machen: Wann und wo hat sich der Schaden ereignet? Was ist die Ursache beziehungsweise der Verursacher des Schadens? Handelt es sich um einen Eigen- oder einen Fremdschaden? Wie hoch ist das Ausmaß des Schadens, tatsächlich oder geschätzt?

Für die folgende Prüfung der Versicherungen für Apotheker ist es nützlich, wenn Sie vorliegende Schriftstücke oder Fotos, die den Schaden dokumentieren, mit einreichen. Sollte nicht eindeutig sein, ob tatsächlich Versicherungsschutz besteht, werden die Versicherungen für Apotheker den Schaden auch von einem Sachverständigen begutachten lassen. Gilt die Forderung als berechtigt, regulieren die entsprechenden Versicherungen für Apotheker den Schaden bis zur maximalen Höhe der festgelegten Deckungssumme.

 

Wann setzt der Versicherungsschutz der Versicherungen für Apotheker ein?

Wer bei den Versicherungen für Apotheker eine Betriebs- und eine Produkthaftpflichtversicherung abschließt, für den beginnt der Versicherungsschutz mit dem Abschluss der Versicherungspolice und Zahlung des ersten Beitrags. Mit einer Wartezeit ist nicht zu rechnen. Bei Bedarf ist es in der Regel jedoch möglich, den Versicherungsbeginn zeitlich nach hinten zu verschieben, zum Beispiel dann, wenn der Anbieter der Versicherungen für Apotheker gewechselt wird und eine zeitliche Überschneidung vermieden werden soll. Bei allen Versicherungen für Apotheker besteht der Versicherungsschutz so lange, wie die Laufzeit der einzelnen Policen oder der Gesamtpolice vereinbart wurde. Die Mindestdauer beträgt ein Jahr, längere Laufzeiten können zugunsten des Beitrags der Versicherungen für Apotheker aber meist individuell abgeschlossen werden.

Optionen für die zeitliche Ausdehnung des Versicherungsschutzes der Versicherungen für Apotheker sind beim Haftpflichtbereich gegeben. So gibt es die Klausel der Nachhaftung: Wird diese vereinbart, besteht ein Leistungsanspruch für Schäden, die während der Laufzeit entstanden sind, jedoch erst nach Laufzeitende als solche erkenntlich werden und für die erst dann Schadensersatzansprüche gestellt werden. Einige Versicherer bieten andersherum auch eine sogenannte Rückwärtsdeckung an: Versichert sind Schäden die bereits vor dem Abschluss der Versicherungen für Apotheker entstehen, aber erst während der Laufzeit offensichtlich werden.

Sollte eine Rechtsschutzversicherung zu den Versicherungen für Apotheker gehören, rechnen Sie hierbei immer mit einer Wartezeit. Meist beträgt diese, je nach Rechtsgebiet, drei Monate. Bei der Betriebsunterbrechungsversicherung der Versicherungen für Apotheker gibt es eine Haftungszeit. Diese beschreibt die maximale Dauer der Betriebsunterbrechung, für die ein Leistungsanspruch besteht.

 

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Wie hoch sollte die Deckungssumme der Versicherungen für Apotheker sein?

MoneyCheck | Versicherungen für ApothekerDie Deckungssummen der Versicherungen für Apotheker geben vor, bis zu welchem maximalen Betrag im Falle eines versicherten Schadens eine Kostenerstattung erfolgt. Damit der versicherte Apotheker bei größeren Personen- oder Sachschäden nicht einen Teil der Kosten selbst tragen muss, werden größtmögliche Deckungssummen empfohlen.

Für die Betriebshaftpflichtversicherung der Versicherungen für Apotheker gelten allgemeine Empfehlungen, die drei bis fünf Millionen Euro für Sach- und Personenschäden sowie 100.000 Euro für die unechten Vermögensschäden nicht unterschreiten sollten. Die Vereinbarung von höheren Versicherungssummen ist je nach Anbieter und erhöhtem Risikopotential möglich.

Für die Produkthaftpflichtversicherung der Versicherungen für Apotheker gelten sogar gesetzlich vorgeschriebene Mindestversicherungssummen. Gemäß § 88 Absatz 1 des Arzneimittelgesetzes müssen Personenschäden

  • bei einer verletzten oder getöteten Person mit 600.000 Euro und
  • bei mehreren verletzten oder getöteten Personen durch das gleiche Medikament mit 120 Millionen Euro

versichert sein.

Für die anderen Versicherungen für Apotheker sollte stets anhand einer Risikoanalyse der maximal zu versichernde Wert als Deckungssumme festgelegt werden. Bei der Betriebsinhaltsversicherung ist dies die Summe des gesamten Inventars, bei der Betriebsunterbrechungsversicherung sämtliche Kosten sowie der entgangene Gewinn, die durch einen Ertragsausfall entstehen. Pauschale Deckungssummen von 300.000 bis 500.000 Euro gelten bei einer Rechtsschutzversicherung der Versicherungen für Apotheker.

 

Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur Versicherungen für Apotheker berechnet?

Generell wird der Beitrag der Versicherungen für Apotheker davon bestimmt, aus wie vielen Policen sich die Versicherungen für Apotheker zusammensetzen und ob diese als Einzelpolicen oder als Versicherungspaket abgeschlossen wurden. Je mehr Versicherungsleistungen und mögliche Zusatzleistungen Sie im Schadensfall beanspruchen möchten, desto höher wird auch der Beitrag der Versicherungen für Apotheker ausfallen. Weiterhin kalkulieren die Versicherer Ihren Beitrag meist auch anhand des Risikopotentials der versicherten Apotheke. Wird dieses als hoch eingeschätzt, wirkt sich das meist zu Lasten des Beitrags der Versicherungen für Apotheker aus. Auch die Höhe der jeweiligen Deckungssumme spielt eine nicht unerhebliche Rolle für die Beitragsbemessung der Versicherungen für Apotheker.

Zusätzlich bestimmen weitere allgemeine Faktoren die Höhe des Beitrags der Versicherungen für Apotheker, zum Beispiel:

  • die Selbstbeteiligung
  • die Laufzeit der Policen
  • die Zahlungsintervalle der Beiträge
  • das allgemeine Preisniveau des Anbieters

 

Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Versicherungen für Apotheker für mich?

Der Vergleich unterschiedlicher Tarife für Versicherungen für Apotheker sollte vor einem Abschluss oder einem Wechsel der Versicherungen für Apotheker nicht versäumt werden. Denn durch einen Vergleich können Sie einen Tarif der Versicherungen für Apotheker finden, der einen bedarfsgerechten Leistungsumfang zu einem möglichst günstigen Beitrag bietet. Kurz und gut: Wer vergleicht, kann sparen.

Da Versicherungen für Apotheker jedoch keine pauschale Versicherungslösung darstellen, sollten Sie vor einem Vergleich immer Ihren eigenen Versicherungsbedarf genau festlegen und wissen, welche Versicherungen zu Ihren Versicherungen für Apotheker gehören sollen. Als sinnvoll kann es sich dann auch erweisen, wenn Sie einzelne Tarife vergleichen und die besten Ergebnisse in der Gesamtsumme einem Komplettversicherungspaket gegenüberstellen.

Idealerweise nutzen Sie für einen Vergleich dann einen Online Tarifrechner. Dieser vergleicht schnell, kostenlos und unverbindlich anhand Ihrer eingegebenen Daten und Anforderungen aktuelle Datensätze aus einer Vielzahl an Tarifen für Versicherungen für Apotheker. Aus den übersichtlich aufgelisteten Ergebnissen für Tarife, die Ihrem Bedarf entsprechen, können Sie dann Versicherungen für Apotheker auswählen, die das beste Preis-Leistungsverhältnis bieten. Unabhängige Versicherungsexperten erteilen bei Fragen zu den Tarifen meist über eine kostenlose Hotline beratend Auskunft. In der Regel können die Police(n) dann direkt online abgeschlossen werden.

 

Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?

Ganz gleich, ob Sie eine oder mehrere Versicherungen für Apotheker als Einzelpolicen oder als Versicherungspaket abgeschlossen haben, unterliegen sämtliche Versicherungen für Apotheker einer steuerlichen Vergünstigung. Die Beiträge für die Versicherungen für Apotheker dienen dem Zweck, betriebliche Werte zu erhalten sowie Risiken entsprechend einzudämmen und gelten dementsprechend steuerrechtlich als Betriebsausgaben. Sofern die eingezahlten Beiträge der Versicherungen für Apotheker bei der jährlichen Steuererklärung als solche Betriebsausgaben angegeben werden, sind sie von der Steuer absetzbar und führen demnach zu einer Reduzierung der Steuerbelastung.

 

Worauf muss ich bei der Kündigung meiner Versicherungen für Apotheker achten?

Durch die Verpflichtung einer Apotheke zum Abschluss einer Betriebs- und gegebenenfalls einer Produkthaftpflichtversicherung darf eine Kündigung der Versicherungen für Apotheker immer nur dann erfolgen, wenn der Apothekenbetrieb aufgegeben oder der Anbieter der Versicherungen für Apotheker gewechselt wird.

Sind die Versicherungen für Apotheker als Gesamtversicherungspaket abgeschlossen, führt eine Kündigung dazu, dass der Versicherungsschutz für sämtliche Policen erlischt. Erkundigen Sie sich im Vorwege bei Ihrem Anbieter, ob auch die Möglichkeit der Kündigung von einzelnen Policen der Versicherungen für Apotheken besteht. Achtung: Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung gekündigt werden, erlischt automatisch auch der Versicherungsschutz der Produkthaftpflichtversicherung, da diese nicht einzeln abgeschlossen werden kann, sondern immer nur als Bestandteil einer Betriebshaftpflichtversicherung.

Grundsätzlich kann eine Kündigung der Versicherungen für Apotheker aber immer zum Ende der vertraglichen Laufzeit erfolgen. Eine Angabe von Gründen ist bei der ordentlichen Kündigung nicht nötig, es gilt jedoch, die vorgegebene Kündigungsfrist einzuhalten. Diese beträgt je nach Anbieter meist einen Monat, teilweise auch drei Monate zum Laufzeitende. Eine verspätete oder gänzlich versäumte Kündigung der Versicherungen für Apotheker bewirkt, dass sich die Police automatisch um ein Versicherungsjahr verlängern wird.

Unter bestimmten Umständen, wenn besondere Gründe vorliegen, kann eine Kündigung der Versicherungen für Apotheker auch außerordentlich mit der Frist von einem Monat erfolgen. Außerordentliche Kündigungsgründe der Versicherungen für Apotheker liegen beispielsweise dann vor, wenn

  • ein Schadensfall eingetreten ist.
  • der Anbieter die Beiträge erhöht.
  • ein Risikowegfall besteht, zum Beispiel die Apotheke nicht mehr betrieben wird.
  • ein gestörtes Vertrauensverhältnis zwischen Anbieter und Versicherungsnehmer vorliegt.

 

Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner Versicherungen für Apotheker achten?

MoneyCheck | Versicherungen für ApothekerMeist ist es eine Beitragsersparnis, die zu einem Tarifwechsel der Versicherungen für Apotheker veranlasst. Aber auch andere Gründe können dazu führen, dass ein Wechsel der Versicherungen für Apotheker sinnvoll wird, zum Beispiel dann, wenn sich der eigene Bedarf aufgrund von betriebsinternen Modifikationen verändert. Und da Versicherungen für Apotheker keinen einheitlichen Versicherungsumfang bieten, sondern meist eine individuelle Versicherungslösung darstellen, kann sich ein Wechsel des Anbieters schnell rentieren. Im besten Fall stellen Sie Ihren bestehenden Tarif der Versicherungen für Apotheker vor einem Wechsel genau auf den Prüfstand und erwägen aufgrund der Erfahrungswerte mit dem bestehenden Tarif, welchen Versicherungsschutz Sie wirklich benötigen, in welchen Bereichen Einsparpotential besteht und welche Versicherungen für Apotheker zusätzlich abgeschlossen werden sollten. Vor einem Wechsel empfiehlt es sich, unterschiedliche Tarife mit Hilfe eines Tarifrechners miteinander zu vergleichen, damit Sie von einem Wechsel im Hinblick auf Preis und Leistung auch tatsächlich profitieren.

Begründet durch die Versicherungsverpflichtung für eine Betriebshaftpflichtversicherung sowie bei Apotheken mit eigenen Produkten auch für eine Produkthaftpflichtversicherung ist es bei einem Wechsel der Versicherungen für Apotheker unerlässlich, dass dieser ohne zeitliche Lücke erfolgt. Schließen Sie den neuen Tarif der Versicherungen für Apotheker daher so ab, dass er unmittelbar an den bestehenden anschließt. Sollte dahingegen zum jeweiligen Zeitpunkt keine Kündigungsmöglichkeit bestehen, kann mit dem Anbieter in der Regel ein zeitlich versetzter Versicherungsbeginn des neuen Tarifs vereinbart werden. So vermeiden Sie eine Doppelversicherung, bei der Sie zwangsläufig auch doppelte Beiträge zahlen müssten.