Rürup Rente
Warum lohnt sich der Abschluss einer Rürup Rente?
Bei der Rürup Rente handelt es sich um eine staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge. Sie lässt sich nutzen, um eine gesetzliche Rente zu ergänzen. Alternativ kann sie auch als sichere Form der Altersvorsorge für Menschen dienen, die keinen Anspruch auf eine gesetzliche Rente haben. Anders als die ebenfalls staatlich geförderte Riester Rente kommt die Rürup Rente insbesondere für Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer in Frage, die nicht gesetzlich rentenversicherungspflichtig sind und keinen Anspruch auf eine Förderung im Rahmen einer Riester Rente haben. Die Förderung dieser Form der Altersvorsorge besteht vorrangig in Steuervergünstigung für den Versicherungsnehmer.
Je nachdem, welchem Rentenmodell man folgt, zählt die Rürup Rente zur ersten Schicht der Altersvorsorge (Basisabsicherung) oder zur dritten Säule (private Altersvorsorge) des Rentensystems in Deutschland. Weil sie sich zur ersten Schicht der Altersvorsorge zuordnen lässt , wird die Rürup Rente mitunter auch als Basisrente bezeichnet.
Die Rürup Rente zeichnet sich durch die folgenden Eigenschaften aus:
- Sie kann nicht verpfändet werden
- Gerät der Versicherte in eine finanzielle Notlage und ist auf staatliche Unterstützung angewiesen, wird die Rürup Rente nicht auf das Vermögen angerechnet. Dadurch ist sie „Hartz-IV-sicher“
- Die Förderung der Rürup Rente erfolgt über steuerliche Vergünstigung in der Ansparphase – also bei der Einzahlung der Beiträge
- Für viele Selbstständige und Freiberufler ist die Rürup Rente in den meisten Fällen die einzige Form der geförderten Altersvorsorge
- Der Versicherungsnehmer kann die Beiträge individuell an seine aktuellen Einkommensverhältnisse anpassen. Kurzfristige Erhöhungen oder Absenkungen der Beitragszahlungen sind ebenso möglich wie ein vorübergehendes vollständiges Aussetzen der Zahlungen
- Die Rürup Rente lässt sich mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung koppeln. Beiträge zu dieser zusätzlichen Absicherung können ebenfalls steuerlich abgesetzt werden.
- Der Versicherungsschutz lässt sich um zusätzliche Versicherungsleistungen im Bereich der sozialen Absicherung erweitern
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Welche Schäden sind im Rahmen einer Rürup Rente mitversichert?
Bei einer Rürup Rente ist kein Schadensfall im eigentlichen Sinne versicherte. Das versicherte Ereignis ist das Erleben eines bestimmten Zeitpunktes des Versicherten. Oder einfacher ausgedrückt: Der Versicherungsfall tritt ein, sobald der Versicherte ein bestimmtes vertraglich vereinbartes Alter erreicht. Als Leistung ist die regelmäßige lebenslange Rentenzahlung vereinbart, die die Versicherung in diesem Fall erbringen muss. Bei einer privaten Rentenversicherung bedeutet das, dass nach der Ansparphase die Auszahlungsphase beginnt.
Die Rürup Rente basiert dabei wie die meisten Individualversicherungen auf dem sogenannten Kapitaldeckungsverfahren. Das bedeutet, die Höhe der Leistungen hängt direkt davon ab, was der Versicherte einzahlt. Je höher seine Beiträge in der Ansparphase sind, desto höher fallen auch die Leistungen in der Auszahlungsphase aus. Anders als bei den meisten privaten Rentenversicherungen ist bei einer Rürup Rente ausschließlich eine lebenslange Rentenzahlung möglich. Eine einmalige Kapitalauszahlung ist ausdrücklich nicht möglich.
Was sollte ich beachten, bevor ich eine Rürup Rente abschließe?
Die Rürup Rente ist eine etwas spezielle Form der Altersvorsorge. Sie bietet zahlreiche Vorteile, aber auch einige Nachteile. Sie kommt daher nicht für jeden Versicherungsnehmer gleichermaßen in Frage. Das hängt letztlich aber immer von der individuellen Versicherungssituation jedes Versicherungsnehmers ab. Aus diesem Grund sollten Interessenten vor Abschluss einer Rürup Rente immer eine Reihe von Punkten beachten und für sich prüfen.
Ein erster wesentlicher Punkt bei der Rürup Rente ist: Es gibt keine Zugangsbeschränkungen. Einen Rürup-Vertrag kann jede Person abschließen. Anders als bei der Riester-Rente muss der Versicherungsnehmer keine besonderen Kriterien erfüllen. Die Rürup Rente eignet sich daher gleichermaßen für:
- Selbstständige, Unternehmer und Freiberufler
- Arbeitnehmer
- Beamte
Punkte, die Versicherungsnehmer bei Abschluss eines Versicherungsvertrages in jedem Fall beachten sollten, sind:
- Mögliche Sparformen
- Förderung/Auswirkungen auf die Steuerlast
- Kosten bei Abschluss
- Absicherung der Hinterbliebenen
- Eine Rürup Rente lässt sich nicht kündigen
Die Absicherung der Hinterbliebenen stellt bei der Rürup Rente einen wichtigen Punkt dar. Sie ist nämlich grundsätzlich ersteinmal nicht vorgesehen. Die Versicherung dient vom Prinzip her ausschließlich der verlässlichen Altersvorsorge des Versicherungsnehmers. Das bedeutet im Klartext: Stirbt der Versicherte kann das eingezahlte Vermögen weder vererbt noch an die Hinterbliebenen ausgezahlt werden. Wünscht der Versicherungsnehmer einen Hinterbliebenenschutz, muss er ihn durch Zusatzbausteine gezielt in den Versicherungsschutz integrieren. Die entsprechenden Möglichkeiten dafür bieten die meisten Versicherungsanbieter.
Für eine Rürup Rente kommen verschiedene Sparformen in Frage. Welche das im Einzelfall sind, hängt vom Versicherungsanbieter ab. Gängig sind folgende drei Sparformen:
- Fondssparplan
- Konventionelle Rentenversicherung
- Fondsgebundene Altersvorsorge
Jeder Versicherungsnehmer sollte für sich prüfen, welche Sparform für ihn am besten passt und den Vertrag danach auswählen.
Beim Abschluss eines Vertrages für eine Rürup Rente fallen Abschlusskosten zum Beispiel in Form von Provisionen an. Die Höhe dieser Kosten beläuft sich auf drei bis sechs Prozent der Beitragssumme also auf die Summe aller im Laufe der Jahre gezahlten Versicherungsbeiträge. Die Kosten für den Abschluss verrechnet der Versicherungsanbieter innerhalb der ersten fünf Jahre nach Abschluss mit den Versicherungsbeiträgen.
Damit der Versicherte für eine Rürup Rente die gewünschte Förderung in Form von Steuervergünstigungen erhält, muss der Versicherungsvertrag eine Reihe von Kriterien erfüllen:
- Der Versicherungsvertrag muss mit Ausnahme des 14-tägigen Widerrufsrechts nach Abschluss unkündbar sein
- Die Leistungen darf die Versicherung ausschließlich in Form einer lebenslangen Rente (Leibrente) erbringen. Kapitalauszahlungen sind nicht zulässig. Auch nicht als Teilkapitalisierung. Es darf somit kein Kapitalwahlrecht bestehen.
- Bei neueren Verträgen ab 2012 muss das Alter des Versicherten mindestens 62 Jahre betragen.
- Die Leistungen der Versicherung dürfen weder vererbbar, noch belegbar, vierpfändbar oder in einer anderen Weise veränderbar sein.
In welchen Fällen erbringt eine Rürup Rente ihre Versicherungsleistungen?
Eine Rürup Rente erbringt ihre Leistungen genau dann, wenn der Versicherte einen bestimmten Zeitpunkt erlebt. Er erhält also die vereinbarten Rentenzahlungen, sobald er ein bestimmtes Alter erreicht. Das Mindestalter für Rürup-Verträge ist gesetzlich auf 62 Jahre festgelegt. Bei älteren Verträgen, die noch vor dem 01. Januar 2012 abgeschlossen wurden, beträgt das Mindestalter nur 60 Jahre.
Gesetzlich ist nur das Mindestalter als Voraussetzung für den Zahlungsbeginn einer Rürup Rente geregelt. Versicherungsnehmer können damit auch einen späteren Zeitpunkt für den Rentenbeginn wählen. Bei den meisten Versicherungsanbietern ist dies möglich. Gerade bei Selbstständigen, die oft über das reguläre Renteneintrittsalter hinaus arbeiten, ist diese Möglichkeit sinnvoll. Besonders vorteilhaft sind vertragliche Vereinbarungen für einen flexiblen Rentenbeginn. Diese Möglichkeit bieten viele Anbieter an. Versicherte können auf diese Weise komfortabel auf persönliche Entwicklungen in ihrem Leben reagieren.
Die genauen Regelungen zum Leistungsbeginn einer Rürup Rente sollten Versicherungsnehmer bei Vertragsschluss abklären. Sie werden grundsätzlich in den Versicherungsunterlagen festgehalten.
In welchen Fällen erbringt eine Rürup Rente ihre Versicherungsleistungen nicht?
Eine wichtige Voraussetzung dafür, dass eine Rürup Rente die vereinbarten Leistungen erbringt, ist das erleben des vereinbarten Leistungsbeginns. Das bedeutet umgekehrt immer auch, dass die Versicherung nicht leistet, wenn der Versicherte vor diesem Zeitpunkt stirbt. Im Falle des Todes verfallen alle Leistungsansprüche. Alle gezahlten Beiträge des verstorbenen Versicherungsnehmers fallen der Versicherungsgemeinschaft zu. Dieses Verfahren trifft auch auf die gesetzliche Rentenversicherung zu. Das bedeutet jedoch immer auch, dass Angehörige keinen Anspruch auf Leistungen der Rürup Rente haben. Die Ansprüche aus einer Rürup Rente lassen sich grundsätzlich nicht vererben oder weitergeben.
Das ist für die Angehörigen im Falle des Todes des Versicherungsnehmers mitunter ein enormer finanzieller Verlust. Damit dieser Fall nicht eintritt, können Versicherte eine zusätzliche Hinterbliebenenabsicherung abschließen. Sie bietet den Angehörigen im Fall des Todes des Versicherungsnehmers einen finanziellen Ausgleich. Diese Absicherung lässt sich sowohl für die Anspar- als auch für die Rentenphase vereinbaren. Art und Umfang einer Hinterbliebenenabsicherung sind ebenfalls individuell abhängig von den vereinbarten Leistungen. Sie richten sich häufig nach der Höhe der bereits geleisteten Beiträge zur Rürup Rente.
Neben dem Tod des Versicherungsnehmers können in der Regel nur schwere Vertragsverletzungen durch den Versicherungsnehmer dazu führen, dass die Versicherung nicht leistet. Das entspricht auch der Idee des Gesetzgebers, eine besonders sichere Form der Absicherung zu schaffen.
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Ist es möglich, zusätzliche Bausteine mitzuversichern?
In eine Rürup Rente lassen sich zusätzliche Bausteine einschließen. Das gilt insbesondere für zwei Formen der Zusatzabsicherung:
- Hinterbliebenenversorgung
- Invaliditätsabsicherung
Zusatzbaustein Hinterbliebenenabsicherung in der Rürup Rente
Beiträge, die ein Versicherungsnehmer in eine Rürup Rente einzahlt, fallen bei seinem Tod an die Versichertengemeinschaft. Das gilt gleichermaßen für die Ansparphase wie auch für die Rentenphase. Die Leistungsansprüche des Versicherten lassen sich weder vererben noch auf irgendeine andere Weise auf andere Personen übertragen. Daher gehen im Falle des Todes Angehörige des Versicherungsnehmers leer aus. Genau dies kompensiert eine zusätzliche Hinterbliebenenabsicherung. Wie für die Rürup Rente gelten auch bei der Hinterbliebenenabsicherung einige Besonderheiten. Als Hinterbliebene gelten für die Zusatzabsicherung grundsätzlich nur:
- Ehepartner des Versicherten
- Kinder mit Kindergeldanspruch
Sowohl geschiedene Partner oder auch Kinder, die keinen Anspruch auf Kindergeld mehr haben, können von einer Hinterbliebenen-Zusatzabsicherung einer Rürup Rente nicht profitieren.
Der genaue Umfang und die Art der Leistungen der zusätzlichen HInterbliebenenabsicherung unterscheiden sich von Anbieter zu Anbieter. Gängig sind folgende Formen der Hinterbliebenenabsicherung im Zusammenhang mit einer Rürup Rente:
- Beitragsrückerstattung falls der Versicherte vor dem Eintritt des Rentenalters stirbt
- Vollwertige Hinterbliebenenrente
- Rentenzahlung für eine bestimmte Dauer an Hinterbliebene, wenn der Versicherte das Rentenalter bereits erreicht hat
Für die zusätzliche Absicherung entstehen in der Regel zusätzliche Kosten.
Zusatzbaustein Invaliditätsabsicherung in der Rürup Rente
Zusatzbausteine zur Invaliditätsabsicherung stellen neben der Hinterbliebenenabsicherung die zweite wichtige Form der Zusatzbausteine für eine Rürup Rente dar. Die Invaliditätsabsicherung bietet Schutz im Falle einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit. Beim Einschluss in eine Rürup Rente kommen verschiedene Formen in Betracht. Der Invaliditätsschutz kann so vereinbart sein. Sowohl eine Rente als auch eine Übernahme der Beiträge zur Rürup Rente können vereinbart werden.
Für den Einschluss einer zusätzlichen Absicherung gegen Invalidität gibt es eine wichtige Voraussetzung. Der Beitrag zur zusätzlichen Invaliditätsabsicherung darf maximal 50 Prozent der Gesamtbeiträge zur Rürup Rente betragen. Ist diese Bedingung erfüllt, bleibt ein entsprechender Rürup-Vertrag steuerlichen begünstigt. Auf diese Weise ergibt sich ein klarer Vorteil einer Indvaliditätsabsicherung im Rahmen einer Rürup Rente gegenüber einem separaten Invaliditätsschutz: Die Beiträge zur Invaliditätsabsicherung sind im Rahmen der Rürup Rente ebenfalls steuerlich begünstigt.
Diese Koppelung des Zusatzbausteins an die Versicherungsbeiträge für die Rürup Rente bringt aber auch einen Nachteil mit sich. Entscheidet sich der Versicherte dafür, die Versicherungsbeiträge auszusetzen, ruht damit auch der Invaliditätsschutz. Eine separate Zahlung ist nicht möglich.
Wann setzt der Versicherungsschutz der Rürup Rente ein?
Für den Begin der Versicherung sind grundsätzlich drei verschiedene Zeitpunkte zu unterscheiden:
- Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
- Vereinbarter Versicherungsbeginn
- Zahlung des Erstbeitrages
Der Schutz einer Versicherung beginnt grundsätzlich ab einem Zeitpunkt, der im Versicherungsvertrag genau festgehalten wird. Dieser Zeitpunkt muss nicht der Zeitpunkt sein, zu dem der Vertrag geschlossen wurde. Üblich ist zum Beispiel der Erste des Folgemonats nach Vertragsschluss. Auch andere Zeitpunkte sind möglich. Entscheidend für alle Berechnungen und Laufzeiten eines Vertrages ist immer der Versicherungsbeginn, der im Vertrag vereinbart ist. Der Zeitpunkt des Vertragsschluss ist damit nicht automatisch der Versicherungsbeginn. Allerdings ist auch dieser Fall möglich.
Damit der Versicherungsschutz ab dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt auch tatsächlich in vollem Umfang gegeben ist, müssen Versicherungsnehmer eine wichtige Voraussetzung erfüllen. Sie müssen die erste Beitragsrate zahlen. Nahezu alle Versicherungsanbieter behalten sich das Recht vor, vom Versicherungsvertrag zurückzutreten, wenn der Erstbeitrag nicht wie vereinbart gezahlt wird. Versicherungsnehmer sollten daher im eigenen Interesse immer darauf achten, wann und wie sie den Erstbeitrag nach Versicherungsabschluss zu zahlen haben. Auf diese Weise lassen sich Fehler vermeiden.
Im Normalfall ist für den Versicherungsnehmer die exakte Unterscheidung der einzelnen Zeitpunkte beim Abschluss einer Versicherung nicht übermäßig wichtig. Für Zusatzbausteine, im Falle einer Kündigung oder zur genauen Ermittlung von Laufzeiten ist eine exakte Unterscheidung durchaus relevant. Im Zweifelsfall sollten Versicherungsnehmer immer in ihren Vertragsunterlagen nachsehen.
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Wie hoch sollte die Deckungssumme der Rürup Rente sein?
Eine Deckungssumme im eigentlichen Sinne gibt es bei der Rürup Rente nicht. Die Rürup Rente basiert vielmehr auf dem Leistungsprinzip. Das bedeutet: Welche Leistungen der Versicherungsnehmer im Leistungsfall erhält, hängt maßgeblich davon ab, was er in der Ansparphase eingezahlt hat. Noch einfacher ausgedrückt, richten sich die Leistungen der Rürup Rente danach, was der Versicherte einzahlt. Die Höhe der Leistungen in Form einer Rentenzahlungen ergeben sich aus der Summe der eingezahlten Beiträge zum Zeitpunkt des Renteneintritts.
Bei der Zahlung der Versicherungsbeiträge genießen die Versicherungsnehmer sehr große Freiheiten. Sowohl die Höhe der Beiträge wie auch den Zahlungsturnus können die Versicherten frei wählen und an ihre Bedürfnisse anpassen. Das hat einen einfachen Grund. Die Rürup Rente richtet sich vorrangig an Selbstständige. Diese haben oft schwankende Einnahmen. Läuft ein Jahr schlecht, kann der Versicherte die Beitragszahlungen reduzieren. Läuft ein Jahr hingegen gut, kann er mehr einzahlen.
Möchte ein Versicherungsnehmer mit der Rürup Rente eine Rentenzahlung in einer bestimmten Höhe erzielen, sollte er sicherstellen, dass er bis zum Leistungszeitpunkt die nötigen Beiträge tatsächlich eingezahlt hat. Am besten lässt sich dies durch regelmäßige Beitragszahlungen erreichen.
Einmalzahlungen, die ebenfalls möglich sind, können dann eingezahlt werden, um die Rentenleistungen noch weiter zu erhöhen.
Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur Rürup Rente berechnet?
Bei der Berechnung der Beiträge gibt es bei der Rürup Rente eine Besonderheit. Der Versicherte kann selber bestimmen, wie viel er in die Versicherung einzahlt. Das bringt den Versicherten eine große Flexibilität und ist vom Gesetzgeber so gewollt. Von der Summe der gezahlten Beiträge hängt letztlich ab, wie hoch die Rentenzahlungen aus dem Rürup-Vertrag ausfallen. Umgekehrt bedeutet das automatisch, dass der Versicherte eine bestimmte Beitragssumme einzahlen muss, um Rentenzahlungen in einer gewünschten Höhe zu erhalten. Aus der Beitragssumme lässt sich dann ableiten, wie viel der Versicherte im Durchschnitt pro Jahr einzahlen muss. Ob der Versicherte sein Beiträge jährlich, quartalsweise oder monatlich zahlt, bleibt ihm letztlich selbst überlassen. Er kann auch hierbei frei wählen.
Eine wichtige Rolle im Zusammenhang mit der Beitragshöhe spielen auch die Regelungen zur steuerlichen Behandlung der Versicherungsbeiträge. Pro Jahr sind für jeden Versicherten die Beiträge zur Rürup Rente bis zu einer bestimmte Grenze steuerfrei. Daraus ergeben sich verschiedene Konsequenz:
- Zahlt der Versicherte seine Beiträge unregelmäßig, kann er geringe Beitragszahlungen im Folgejahr nicht in beliebiger Höhe steuerbegünstigt ausgleichen. Regelmäßige Beitragszahlungen reduzieren das Risiko die geltenden steuerlichen Höchstbeträge zu übersteigen.
- Die Vorteile einer Rürup Rente bestehen für den Versicherten in erster Linie in den steuerlichen Vorzügen. Oberhalb der geltenden Steuergrenze kann eine Rürup Rente unter Umständen unrentabel werden. In diesen Fällen sollten Versicherte erwägen, eine weitere Form der Altersvorsorge zu nutzen.
- Die steuerlichen Grenzen gelten für Versicherungsbeiträge inklusive der Beiträge für mögliche Zusatzbausteine.
Um die ideale Höhe der Versicherungsbeiträge zu ermitteln, sollten Versicherungsnehmer in jedem Fall einen Versicherungsberater und gegebenenfalls auch einen Steuerberater zu Rate ziehen. Auf diese Weise können sie von den Vorzügen einer Rürup Rente optimal profitieren.
Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Rürup Rente für mich?
Bei Versicherungen empfiehlt sich grundsätzlich ein genauer Vergleich unterschiedlicher Angebote. Das gilt für Versicherungen für die Altersvorsorge und damit auch für Rürup-Verträge in besonderem Maße. Für diese Form der Altersvorsorge gibt es viele Produkte unterschiedlicher Anbieter. Sie alle unterscheiden sich vor allem in zwei entscheidenden Punkten:
- Zugrundeliegende Anlageform
- Höhe der Rentenleistungen
Beide Punkte hängen in gewisser Weise zusammen. Jedem Angebot für eine Rürup Rente liegt eine bestimmte Form der Kapitalanlage zugrunde. In diese Anlage fließen die Beiträge der Versicherten. Die Form der Geldanlage entscheidet über die Erträge. Wie bei allen Geldanlagen gilt auch hier, dass höhere Erträge mit höheren Risiken verbunden sind. Bei den förderfähigen Formen der Rürup Rente kommen als Anlageformen in Betracht:
- Konventionell (Basisrente)
- Fondssparpläne
- Fondsgebundene Anlage
Jede dieser Anlageformen hat ihre ganz spezifischen Vor- und Nachteile. Diese sollte jeder Versicherungsnehmer in einem Vergleich unterschiedlicher Angebote herausfinden und mit seinen persönlichen Anforderungen abgleichen.
Neben der Anlageform sollten Versicherungsnehmer im Vorfeld immer auch genau prüfen, welche Kosten der Anbieter für einen Versicherungsvertrag berechnet. Auch hier gibt es zum Teil erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Angeboten. Die Kosten verrechnen die Anbieter üblicherweise direkt mit den gezahlten Beiträgen. Auf diese Weise können sich die Rentenleistungen letztlich reduzieren.
Ist es möglich, den Versicherungsschutz und die Versicherungsbeiträge flexibel an meine Bedürfnisse anzupassen?
Der Versicherungsnehmer kann seine Beiträge auch nach Vertragsschluss jederzeit senken oder erhöhen. Darüber hinaus sind außerdem Einmalzahlungen möglich. Darin besteht ein großer Vorteil der Rürup Rente. Mindestbeiträge wie zum Beispiel bei der ebenfalls geförderten Riester Rente gibt es nicht. Auch einen Höchstbeitrag gibt es formal nicht. Aufgrund der Höchstbeträge für die steuerliche Begünstigung können Beiträge oberhalb dieser Grenze in der Praxis jedoch unrentabel werden.
Veränderungen der Beitragshöhe wirken sich immer auf die Höhe der Rentenleistungen aus. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, dass die Kosten für den Abschluss einer Rürup Rente anhand der zu Vertragsbeginn festgelegten Beitragshöhe berechnet werden. Senkt der Versicherte seine Beiträge dauerhaft unter diesen Betrag, zahlt er unter dem Strich zu hohe Gebühren für seinen Vertrag. Eine Anpassung der Abschlusskosten ist nachträglich nicht möglich.
Auch wenn Anpassungen problemlos möglich sind, sollten Versicherungsnehmer beim Vertragsabschluss die Beitragshöhe sinnvoll kalkulieren. Mögliche Nachteile lassen sich auf diese Weise vermeiden.
Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?
In der steuerlichen Absetzbarkeit der Versicherungsbeiträge besteht die eigentliche Form der Förderung bei der Rürup Rente. Die Beiträge zur Versicherung können bis zu einem Höchstbetrag prozentual in der Steuererklärung als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Der Versicherte profitiert ausschließlich von dieser Form der steuerlichen Entlastung. Eine andere Form der Förderung etwa durch Zuschüsse wie bei der Riester Rente gibt es bei der Rürup Rente nicht.
Der Prozentsatz, zu dem die Beiträge zur Rürup Rente steuerlich geltend gemacht werden können, steigt gestaffelt von Jahr zu Jahr. Ab 2025 sollen die Beiträge zu 100 Prozent steuerlich abgesetzt werden können. Der Höchstbeitrag ist dabei seit 2015 an die Höchstbeiträge zur knappschaftlichen Rentenversicherung gekoppelt. Dieser Wert wird jährlich neu berechnet. Aktuell (Stand 2017) können 84 Prozent vom Höchstbetrag steuerlich geltend gemacht werden. Der Höchstbetrag liegt 2017 bei 23.362 Euro für alleinstehende und 46.724 Euro für Verheiratete.
Worauf muss ich bei der Kündigung meiner Rürup Rente achten?
Eine gesetzliche Vorgabe für die Förderfähigkeit einer Rürup Rente besteht darin, dass der Vertrag unkündbar sein muss. Lediglich die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen nach Vertragsschluss gilt. Danach kann ein Vertrag nicht mehr gekündigt werden. Auf diese Weise soll eine verbindliche Altersvorsorge geschaffen werden.
Während eine Kündigung nicht möglich ist, besteht jederzeit die Möglichkeit, eine Rürup Rente ruhen zu lassen. Das kann vorübergehend, aber auch dauerhaft geschehen. In diesem Fall bleibt der Versicherungsvertrag formal bestehen, der Versicherte zahlt aber keine weiteren Beiträge ein. Der Anspruch auf angepasste Leistungen bleibt ebenfalls bestehen. Zu einem späteren Zeitpunkt kann der Versicherte die Beitragszahlungen fortsetzen, wenn er das möchte.
Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner Rürup Rente achten?
Die Kündigung einer Rürup Rente ist per Gesetz völlig ausgeschlossen. Ein wenig anders sieht es bei einem Wechsel der Rürup Rente aus. Der kann in einigen Fällen möglich sein. Das ist aber auch nicht immer die Regel. Ob eine Wechselmöglichkeit besteht, hängt vom jeweiligen Anbieter und den individuellen Vertragskonditionen ab. Bei einigen Anbietern ist ein Wechsel möglich, bei anderen nicht. Der Wechsel muss im Versicherungsvertrag ausdrücklich erlaubt sein. Wer sich die Möglichkeit auf einen Wechsel sichern möchte, sollte dies beim Abschluss berücksichtigen.
Der Wechsel eines bestehenden Vertrag ist außerdem ausschließlich zu einem neuen Rürup-Vertrag möglich. Der Wechsel in eine andere Form der Altersvorsorge ist grundsätzlich nicht möglich. Für einen Wechsel erheben die Versicherungsanbieter üblicherweise Gebühren. Hinzu kommen erneute Abschlusskosten beim neuen Versicherungsanbieter. Der Wechsel des Rürup-Vertrages ist somit zwar mitunter möglich, sollte in jedem Fall aber gut überlegt sein.