Risse im Mauerwerk & Wand – wer zahlt?
Bestimmte Schäden lassen sich nicht pauschal versichern – dazu gehören Risse im Mauerwerk. Für Hausbesitzer besonders ärgerlich. Die Gebäudeversicherung kommt zwar in machen Fällen auf, aber nicht grundsätzlich. Zum Beispiel dann, wenn Elementarschäden explizit mitversichert sind, und die Risse eine Folge eines Elementarschadens. Die „Diagnose Risse“ allein, ist nicht versicherbar. Man muss immer von der Ursache aus nachforschen, ob eine Versicherung zahlen muss. Und wenn ja, welche.
Es gibt Fälle, da kann man die Kosten auf eine Versicherung auslagern. Am besten, die eines anderen…
Das Verursacherprinzip
„Wer für einen Schaden verantwortlich ist, muss in auch erstatten.“ Das Verursacherprinzip kann für betroffene Hausbesitzer vorteilhaft sein.
Die Voraussetzung: Die Ursache muss klar festgestellt werden, und jemand oder etwas muss für diese die Ursache der Mauerrisse verantwortlich gemacht werden können. Ein Gutachter wird nötig – die Kosten dafür müssen Sie in der Regel vorstrecken, denn Sie wissen ja noch nicht, wer für den Schaden gerade stehen muss.
Häufige Ursachen für Risse im Mauerwerk – und häufige Verantwortliche
- MoWurzeln: Eigentümer des Baumes/ der Bäume, zum Beispiel die Stadt oder die Gemeinde, oder der Nachbar
- Straßenbeschaffenheit vor dem Gebäude: Eigentümer oder Betreiber der Straße
- Arbeiten in der Nachbarschaft oder am Haus selbst: Ausführende der Arbeiten
Bauarbeiten in Grundstücksnähe und Baufehler
Risse im Mauerwerk hängen immer mit der Bewegung des Hauses zusammen. Bisweilen sind das normale Senkbewegungen. Manchmal sind die Rissen aber viel stärker ausgeprägt, als es sein darf. Fehler bei der Untergrundverdichtung oder falsche Materialwahl für das Fundament können die Ursachen sein.
Das trifft auch auf Bauarbeiten in unmittelbarer Nachbarschaft zu.
In beiden Fällen gilt: Ursache begutachten lassen > Forderung an das Bauunternehmen stellen > nach Möglichkeit erst nach einer Kostenübernahmebestätigung die Risse beseitigen lassen
Bauumstände und Aussagen den Gutachters müssen gut dokumentiert sein, die Feststellungen klar. Keine Versicherung will solche Schäden bezahlen müssen, darum werden die Forderungen streng geprüft. Möglicherweise ist eine eigene Rechtsschutzversicherung im Zusammenhang mit Bauvorhaben angezeigt.
Schadenursache auf dem eigenen Gelände
Wenn Sie selbst verantwortlich für die Risse sind – nicht zwangsläufig in dem Sinn, dass Sie sie verursacht haben, sondern, dass die Risse in Ihrem Verantwortungsbereich entstanden sind – deckt in der Regel keine Versicherung der Schaden.
Manche Versicherungen tragen die Eigenschäden, wenn Elementarschäden ursächlich sind. Also nach einem Erststoß oder einer Unterspülung. Diese Leistungen müssen konkret vereinbart sein! Pauschal tritt die Wohngebäudeversicherung nicht ein.
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Was mache ich als Mieter bei Rissen in meiner Wohnung?
Ihr Vermieter ist verantwortlich. Ihm müssen Sie den Schaden melden. Sie haben ein Recht auf Beseitigung, wenn die Risse auf den Mietgegenstand wertmindernd oder einschränkend wirken. Rein kosmetisches Verputzen muss der Vermieter nicht vornehmen.
Das gilt für Schäden in der Wohnung. Wenn am Haus selbst Risse zu finden sind, können Sie nicht grundsätzlich auf einer Behebung bestehen. In manchen Fällen kann das anders sein: Nämlich, wenn Ihr Wohnung oder die Garage im Sinn der Bausicherheit beeinträchtigt sind.