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Reisekrankenversicherung

Warum lohnt sich der Abschluss einer Reisekrankenversicherung?

MoneyCheck | ReisekrankenversicherungDie Reisekrankenversicherung ist ein äußerst sinnvoller Versicherungsschutz. Jeder, der ins Ausland reist, sollte eine Reisekrankenversicherung abschließen. Das hat einen einfachen Grund: der Krankenversicherungsschutz greift im Ausland nicht oder zumindest nicht immer im gewohnten Maße. Das gilt grundsätzlich bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Aber auch bei einer privaten Krankenversicherung ist der Versicherungsschutz im Ausland nicht automatisch gegeben.

Der Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung gilt zwar prinzipiell auch im Ausland. Allerdings zum Teil mit gravierenden Einschränkung. Im europäischen Ausland und in Staaten mit einem Sozialversicherungsabkommen werden die Kosten für medizinische Behandlungen durch die gesetzliche Krankenversicherung in der Regel übernommen. Voraussetzung ist, dass der Versicherte die „Europäische Krankenversicherungskarte“ mit sich führt. Diese Karte ist bei den meisten gesetzlichen Krankenversicherungen in die Krankenversicherungskarte integriert. Zu Problemen bei der Abrechnung und letztlich auch bei der Kostenerstattung kommt es vor allem, wenn der Versicherte seine EHIC nicht bei sich hat, oder sich privat behandeln lässt. Auch wenn der Versicherte kleinere medizinische Behandlungen vor Ort selber begleicht und sich später erstatten lassen möchte, kann es zu Komplikationen kommen.

Ein Problem bei Arztbesuchen im Ausland ist, dass Ärzte ausländische Patienten oft nur gegen Privatrechnung bezahlen. Diese kann der Betroffene zwar bei seiner Krankenversicherung einreichen. In diesem Fall ist aber noch ungewisser, welche Kosten ihm letztlich erstattet werden. Eine Reisekrankenversicherung bietet in diesen Fällen Schutz, weil sie auch Kosten übernimmt, die über die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen im Ausland hinausgehen. Ebenso übernimmt sie die Kosten für Privatrechnungen.

Der größte Vorteil einer Reisekrankenversicherung besteht vor allem darin, dass sie weitere zusätzliche Leistungen enthält, die speziell bei Auslandsaufenthalten sinnvoll sind. Dazu zählen zum Beispiel die Übernahme von Kosten für Krankenrücktransporte nach Deutschland oder Bergungskosten im Falle eines Unfalls. In beiden Fällen können die Kosten sehr schnell hohe Summen erreichen, die von einer gesetzlichen Krankenkasse grundsätzlich nicht übernommen werden. Bei einer privaten Krankenversicherung hängt die Kostenübernahme vom individuellen Versicherungsvertrag ab. Zu den üblichen Standardleistungen gehört die Kostenübernahme bei Rücktransporten oder Bergungen im Ausland jedoch auch in der privaten Krankenversicherung nicht.

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Welche Schäden sind im Rahmen einer Reisekrankenversicherung mitversichert?

Mit ihren Leistungen stellt die Reisekrankenversicherung die medizinische Versorgung des Versicherte im Ausland sicher. Abgesichert sind vor allem die Behandlungen in Notfällen. Dazu schließt die Reisekrankenversicherung in der Regel folgende Behandlungen ein:

  • ambulant beim Arzt
  • stationär in einem Krankenhaus
  • beim Zahnarzt

Auf diese Weise deckt die Reisekrankenversicherung alle gängigen Arten medizinischer Leistungen ab. Die Leistungen sind bei den meisten Anbietern ganz klar auf Notfälle und akute gesundheitliche Probleme beschränkt. Auch der Umfang der Leistungen zielt auf eine Notfallversorgung ab. Deshalb schließen Versicherungsanbieter zum Beispiel ausdrücklich die Kostenübernahme für medizinisch nicht notwendige Behandlungen aus. Insbesondere zum Beispiel Kosten für umfangreichen Zahnersatz oder auch künstliche Befruchtungen. Für viele Leistungen gelten bei der Reisekrankenversicherung daher immer auch Höchstgrenzen, bis zu denen Leistungen übernommen werden.

Neben einer Absicherung von Notfällen und akuten gesundheitlichen Problemen beinhaltet eine Reiskrankenversicherung immer auch spezielle Leistungen, die bei einem Aufenthalt im Ausland notwendig werden können. Dazu zählen insbesondere:

  • Krankentransporte zum nächstgelegenen Arzt oder Krankenhaus
  • Krankenrücktransporte nach Deutschland
  • Kostenübernahme für Bergungen
  • Übernahme von Bestattungs- oder Überführungskosten im Todesfall des Versicherten

Der Umfang der Leistungen einer Reisekrankenversicherung kann von Angebot zu Angebot zum Teil erheblich schwanken. Das betrifft sowohl den Umfang der eingeschlossenen Leistungen als auch die Höhe der Leistungen. Versicherte sollten daher individuell prüfen, welche Leistungen der Versicherungsschutz im Einzelfall konkret enthält.

Was sollte ich beachten, bevor ich eine Reisekrankenversicherung abschließe?

Reisekrankenversicherungen werden grundsätzlich von privaten Versicherungsanbietern in Form einer privaten Zusatzversicherung angeboten. Bei manchen privaten Krankenversicherungen ist ein Auslandsreiseschutz auch in den Krankenversicherungstarif integriert. Inzwischen bieten auch einige gesetzliche Krankenkassen eine zusätzliche Absicherung für das Ausland an. Bei diesen Angeboten handelt es sich in der Regel um Angebote von privaten Anbietern, die mit der gesetzlichen Krankenkasse kooperieren. Mitunter bieten Krankenkassen Auslandsreiseversicherungen ebenfalls in Kooperation mit privaten Anbietern auch als Wahlleistungen für ihre Versicherten an. In diesen Fällen sind an den Versicherungsschutz besondere Bedingungen geknüpft, die auch die regulären Krankenversicherungsleistungen betreffen können. Solche Wahltarife und die damit verbundenen Bedingungen sollten Versicherte genau prüfen, bevor sie sie in Anspruch nehmen.

Bei regulären privaten Reisekrankenversicherungen gibt es ebenfalls einige Dinge zu beachten. Das betrifft insbesondere:

  • Den Umfang der Leistungen
  • Geltungsdauer
  • Selbstbeteiligungen
  • Anzahl der versicherten Personen
  • Alter der Versicherten Personen

Beim Umfang der Leistungen sollten Versicherungsnehmer speziell darauf achten:

  1. Welche Leistungen im Tarif enthalten
  2. In welchem Umfang Kosten für die jeweiligen Leistungen übernommen werden.

Grundsätzlich sollten Versicherungsnehmer dabei kritisch prüfen, ob die enthaltenen Leistungen für sie ausreichend sind. Das kann individuell sehr unterschiedlich sein.

Die Geltungsdauer ist ebenfalls ein wichtiger Punkt. Die meisten Reisekrankenversicherungen sind für Reisezeiträume von rund 40 Tagen am Stück ausgelegt. Der Schutz ist auch auf mehreren Reisen im Jahr gegeben. Für die meisten durchschnittlichen Urlaubsreisen ist dieser Zeitraum ausreichend. Wer eine längere Reise plant, sollte darauf achten, dass die Geltungsdauer ausreichend bemessen ist. Passende Tarife sind problemlos erhältlich.

Wichtig ist immer auch, zu prüfen, ob der Versicherungsschutz für eine oder mehrere Personen gilt. Das ist insbesondere bei Familien wichtig. Die meisten Anbieter staffeln ihre Tarife nach dem Alter der Versicherten. Versicherte sollten hier prüfen, ob sie den richtigen Tarif gewählt haben.

In welchen Fällen erbringt eine Reisekrankenversicherung ihre Versicherungsleistungen?

MoneyCheck | ReisekrankenversicherungDie Reisekrankenversicherung erbringt ihre Leistungen immer dann, wenn der Versicherte im Ausland während einer Reise medizinische Leistungen in Anspruch nehmen muss. Wichtig ist dabei, dass die Leistungen durch die Reisekrankenversicherung abgedeckt sind. Das ist bei allen gängigen Notfallbehandlungen in der Regel der Fall.

Voraussetzung ist weiterhin, dass der Versicherungsfall innerhalb des Versicherungszeitraumes liegt. Die Reisedauer darf außerdem die Geltungsdauer nicht übersteigen.

Damit die Versicherung die Leistungen erbringt, ist es außerdem wichtig, dass vereinbarte Höchstbeträge nicht überschritten werden. Übersteigen die entstandenen Kosten die Höchstbeträge, leistet die Versicherung nur bis zur vereinbarten Grenze. Kosten darüber hinaus muss der Versicherte selber tragen.

Wichtig ist immer auch die Frage, wer im Versicherungsfall die Kosten vorläufig übernehmen muss. Üblich ist es, dass der Versicherte bei einer medizinischen Behandlung in Vorleistung geht. Das bedeutet, er erhält für die Behandlung eine Rechnung. Diese reicht er anschließend bei seiner privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung sowie der Reisekrankenversicherung ein und lässt sich die entstandenen Kosten erstatten. Insbesondere bei umfangreicheren Behandlungen oder Krankenhausaufenthalten geht in der Regel die Reisekrankenversicherung für den Versicherten in Vorleistung. Sie übernimmt vorläufig alle anfallenden Kosten. Anschließend rechnet sie mit der privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung des Versicherten ab.

In welchen Fällen erbringt eine Reisekrankenversicherung ihre Versicherungsleistungen nicht?

In einigen Fällen kann es vorkommen, dass die Reisekrankenversicherung Leistungen nicht erbringt. Das ist vor allem immer dann der Fall, wenn die notwendigen Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Die Versicherung leistet so zum Beispiel nicht, wenn:

  • Der Versicherte Leistungen in Anspruch nimmt, die durch den Versicherungsvertrag nicht abgedeckt sind
  • Die Reise außerhalb des Versicherungszeitraumes stattfindet
  • Die Reise länger als die abgesicherte Geltungsdauer dauert

Die Reisekrankenversicherung kann Leistungen außerdem nur eingeschränkt übernehmen, wenn:

  • Kosten vereinbarte Höchstbeträge übersteigen
  • Selbstbeteiligungen vereinbart sind

Sind Selbstbeteiligungen vereinbart, übernimmt die Reisekrankenversicherung Behandlungskosten erst, wenn sie die Selbstbeteiligung übersteigen. Versicherungsnehmer sollten immer auch klären, wer im Behandlungsfall in Vorkasse geht. Viele Versicherungen vereinbaren insbesondere bei kleineren Behandlungen, dass der Versicherte in Vorleistung geht. Die Reisekrankenversicherung leistet in diesem Fall nicht sofort. Stattdessen, muss der Versicherte die Rechnung bei der Versicherung einreichen und sich die entstandenen Kosten erstatten lassen.

Eine entscheidende Voraussetzung ist grundsätzlich, dass der Versicherungsschutz in Kraft getreten ist. Versicherte sollten den Versicherungsvertrag rechtzeitig vor Reisebeginn abschließen. Der Versicherungsschutz tritt dann ab einem vereinbarten Zeitpunkt in Kraft. Voraussetzung ist jedoch immer, dass der Versicherte den ersten Beitrag zahlt. Solange dieser Erstbeitrag nicht gezahlt ist, gilt der Versicherungsschutz nicht. Beim Reisebeginn sollten daher alle Formalitäten sowie die erste Beitragszahlung abgewickelt sein.

Es gibt einen weiteren Fall, in dem Reisekrankenversicherung Leistungen nicht erbringen. Nämlich immer dann, wenn eine Erkrankung bereits vor Reiseantritt bestanden hat und nun während der Reise behandelt werden muss. Bestehen chronische Erkrankungen, sollten Versicherte vor Reiseantritt mit der Versicherung abklären, ob und welche Leistungen im Falle einer plötzlichen Verschlechterung des Gesundheitszustandes oder bei Folgeerkrankungen übernommen werden.

Ist es möglich, zusätzliche Bausteine mitzuversichern?

Bei der Reisekrankenversicherung handelt es sich um einen recht speziellen Versicherungsschutz. Zusätzlich Bausteine lassen sich daher in der Regel nicht einschließen. Neben der Reisekrankenversicherung gibt es aber auch noch andere Versicherungen, die speziell für Reisen konzipiert sind. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Gepäckversicherung
  • Reiseunfallversicherung
  • Reiserücktrittsversicherung
  • Reisehaftpflichtversicherung

Oft können diese verschiedenen Reiseversicherungen in Versicherungspaketen abgeschlossen werden. Ob der Abschluss solcher Pakete sinnvoll ist, lässt sich schwer pauschal sagen. Nicht alle Reiseversicherungen sind immer sinnvoll und notwendig. Das hängt sehr stark von den individuellen Gegebenheiten ab. Vor dem Abschluss eines solchen Versicherungspaketes sollten Interessenten genau prüfen, welche Versicherungen ein Paket enthält und welche Leistungen die einzelnen Versicherungen umfassen. Mitunter ist es sinnvoller, die wirklich notwendigen Versicherungen einzeln abzuschließen und hierbei gegebenenfalls auch einen höheren Leistungsumfang auszuwählen. Versicherungspakete haben den Vorteil, dass sie in der Regel recht günstig sind.

Sinnvoll ist neben einer Reisekrankenversicherung vor allem eine Reiserücktrittsversicherung. Sie trägt Stornokosten, falls der Versicherte eine geplante Reise kurzfristig nicht antreten kann. Etwa wegen einer plötzlichen Erkrankung. Leistungen einer Reisehaftpflicht- und Gepäckversicherung können mitunter vollständig oder teilweise auch durch eine bereits bestehende Haftpflicht- und Hausratversicherung abgedeckt sein. Hier lohnt es sich in jedem Fall, die Notwendigkeit einer weiteren Versicherung genau zu prüfen.

Wann setzt der Versicherungsschutz der Reisekrankenversicherung ein?

Beim Abschluss einer Reisekrankenversicherung sind immer verschiedene Zeitpunkte im Zusammenhang mit dem Beginn des Versicherungsschutzes zu beachten. Ausschlaggebend sind vor allem zwei Zeitpunkte:

  • Vertraglich vereinbarter Versicherungsbeginn
  • Zahlung des Erstbeitrages

MoneyCheck | ReisekrankenversicherungBeim Abschluss einer Reisekrankenversicherung wird immer der Versicherungsbeginn vertraglich festgelegt. Der Versicherungsbeginn kann mit dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses übereinstimmen. Das muss aber nicht automatisch immer so sein. Wer auf Nummer sicher zu gehen möchte, sollte den Versicherungsbeginn zeitlich etwas vor den Beginn der Reise legen. Kommt es zu Komplikationen oder Unklarheiten beim Versicherungsschutz, können diese noch rechtzeitig vor Reisebeginn geklärt werden. Gerade, wer eine Reisekrankenversicherung sehr kurzfristig vor dem Reisebeginn abschließt, sollte sich genau vergewissern, wann der Versicherungsschutz im Einzelfall tatsächlich beginnt. In solchen Fällen ist es immer auch empfehlenswert, direkt bei der Versicherung noch einmal nachzufragen.

Damit der Versicherungsschutz nach Vertragsabschluss tatsächlich gilt, muss bei allen Anbietern eine wichtige Voraussetzung erfüllt sein: Der Versicherungsnehmer muss den Erstbeitrag zur Reisekrankenversicherung fristgerecht zahlen. Alle Versicherungsanbieter schränken ihre Leistungen ein, wenn diese erste Beitragszahlung nicht gezahlt wird. bei größeren Verzögerungen treten die meisten Anbieter auch vom Vertrag zurück. Um den vollen Versicherungsschutz sicherzustellen, sollten Versicherte also auf eine rechtzeitige Zahlung des Erstbeitrages achten. Auch aus diesem Grund sollte eine Reisekrankenversicherung frühzeitig abgeschlossen werden. Kommt es bei der Überweisung zu Komplikationen lassen sie sich noch rechtzeitig klären.

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Wie hoch sollte die Deckungssumme der Reisekrankenversicherung sein?

Viele Reisekrankenversicherungen legen für unterschiedliche Leistungsarten Höchstbeträge fest. Im Leistungsfall werden Kosten für medizinische Behandlungen nur bis zu diesem Höchstbetrag übernommen. Das hat den einfachen Grund, dass die Reisekrankenversicherung vor allem eine angemessene medizinische Notfallversorgung sicherstellen soll. Eine endgültige Behandlung findet dann in der Regel nach dem Urlaubsende in Deutschland statt.

Höchstbeträge gelten vor allem im Bereich von Zahnarztbehandlungen, können aber für viele andere Leistungen gelten. In diesem Zusammenhang sollte immer auf angemessene Höchstgrenzen geachtet werden. Dabei ist es immer auch sinnvoll zu prüfen, in welchen Fällen es sich bei der Leistungsübernahme durch die Reisekrankenversicherung lediglich um eine Kostenübernahme von ungedeckten Mehrkosten handelt. Also um den Teil der entstehenden Behandlungskosten, den die reguläre Krankenversicherung nicht übernimmt.

Je umfangreicher und „ernsthafter“ eine medizinische Behandlung ist, desto höher sollten Leistungsbegrenzungen liegen. Am besten sollte eine vollständige Kostenübernahme ohne Beschränkungen vereinbart sein. Das gilt zum Beispiel für:

  • Krankenhausbehandlungen
  • Krankenrücktransporte

Sind Begrenzungen bei diesen Leistungen vereinbart, sollten sie möglichst hoch liegen. Hier lohnt es sich auf jeden Fall verschiedene Tarife zu vergleichen. Tarife mit höheren oder auch völlig ohne Leistungseinschränkungen sind oft nur unwesentlich teuer als andere Tarife. Grundsätzlich gilt in solchen Fällen, dass der Leistungsumfang lieber ein bisschen zu groß als zu klein gewählt werden sollte.

Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur Reisekrankenversicherung berechnet?

Die Reisekrankenversicherung weicht in einiger Hinsicht von anderen privaten Krankenzusatzversicherung ab. Das gilt auch bei der Berechnung der Versicherungsbeiträge. Im Gegensatz zu anderen privaten Krankenversicherungsangeboten spielt der Leistungsumfang bei der Berechnung der Beiträge nur eine untergeordnete Rolle. Einfluss auf die Beitragshöhe können jedoch durchaus vereinbarte Leistungsbegrenzungen haben. Je weniger Beschränkungen gelten, desto teurer ist der Versicherungsschutz tendenziell.

Einen größeren Einfluss auf die Beitragshöhe als der Leistungsumfang haben bei einer Reisekrankenversicherung vor allem:

  • Abgesicherte Reisedauer
  • Anzahl der Personen, die versichert sind
  • Alter der Versicherten

Die meisten Reisekrankenversicherungen sichern eine Reisedauer von rund 40 Tagen ab. Das entspricht etwa sechs Wochen. Bei einigen beträgt die abgesicherte Reisedauer auch nur 30 Tage. Das variiert von Anbieter zu Anbieter. Auch längere Zeiträume können problemlos versichert werden. Vor Reiseantritt sollten sich Versicherte rechtzeitig informieren, ob ihre Reisekrankenversicherung für die Dauer der geplanten Reise Schutz bietet.

Die Zahl der versicherten Personen spielt ebenso wie das Alter der Versicherten eine wichtige Rolle bei der Berechnung der Beiträge und schlägt sich entsprechend deutlich nieder. Tarife können für einzelne Personen oder auch ganze Familien gelten. Altersbeschränkungen gibt es bei den meisten Anbietern. Sie bieten verschiedene Tarife für verschiedene Altersklassen an. Reguläre Tarife gelten üblicherweise bis 60 Jahre. Tarife für ältere Personen sind dann in der Regel teurer. Das liegt daran, dass das Risiko zu erkranken im Alter generell steigt.

Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Reisekrankenversicherung für mich?

MoneyCheck | ReisekrankenversicherungReisekrankenversicherung unterscheiden sich in der Regel nur geringfügig im Leistungsumfang. Dafür aber durchaus in den Beiträgen, die Anbieter für ihre Tarife verlangen. Es lohnt sich daher in jedem Fall verschiedene Angebote miteinander zu vergleichen. Die Suche nach einem möglichst günstigen Tarif sollte jedoch nicht zu weit getrieben werden. Extrem günstige Angebote beinhalten mitunter sehr niedrige Höchstgrenzen bei der Kostenübernahme. Auch bei der Kostenübernahme für einen Krankenrücktransport kommt es schnell zu zum Teil erheblichen Einschränkungen. Gerade diese Leistung sollte jedoch in einem ausreichenden Umfang abgesichert sein.

Um den Tarif mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis zu ermitteln, bieten sich Vergleichsrechner besonders an. Sie ermöglichen einen einfachen und schnellen Vergleich anhand bestimmter Kriterien. Diese kann der Versicherungsnehmer individuell wählen. Auf diese Weise erhält er den Tarif, der ihm die gewünschten Leistungen möglichst günstig bietet.

Ist es möglich, den Versicherungsschutz und die Versicherungsbeiträge flexibel an meine Bedürfnisse anzupassen?

Bei der Reisekrankenversicherung ist eine individuelle Anpassung der Leistungen und des Versicherungsschutzes in der Regel nicht möglich. Das liegt vor allem daran, dass es sich bei der Reisekrankenversicherung in der Regel um einen Pauschaltarif handelt. Die verschiedenen Tarife der einzelnen Anbieter umfassen in der Regel allerdings zum Teil etwas unterschiedliche Leistungen. Unterschiede bei verschiedenen Angeboten gibt es vor allem bei:

  • Umfang und Höhe der einzelnen Leistungen
  • Abgesicherte Reisedauer
  • Altersgrenzen für Tarife

Die Auswahl eines passenden Tarifes mit dem gewünschten Leistungsumfang stellt im Grunde die einzige Möglichkeit zur Anpassung des Versicherungsschutzes dar. Lediglich bei der Reisedauer gibt es gerade bei Tarifen für längere Reisen mitunter die Möglichkeit, die Zeiträume individuell anzupassen, für die der Versicherungsschutz gilt.

Eine weitere Anpassungsmöglichkeit besteht mitunter darin, die Reisekrankenversicherung mit anderen Reiseversicherungen zu kombinieren. Viele Versicherungsanbieter stellen spezielle Versicherungspakete zusammen. In der Kombination sind die einzelnen Versicherungen oft günstiger als beim Abschluss als Einzelversicherung. Allerdings sind in solchen Paketen mitunter Leistungen enthalten, die nicht benötigt werden. Ob ein solches Paket sinnvoll ist und in allen gewünschten Bereichen einen gleichermaßen guten Versicherungsschutz bietet, sollten Versicherungsnehmer vor Vertragsabschluss genau prüfen.

Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?

Wie leider so oft bei Steuerangelegenheiten, lässt sich auch diese Frag nur mit einem klaren „jein“ beantworten. Oder zumindest ein bisschen konkreter: Theoretisch lassen sich die Beiträge zur Reisekrankenversicherung absetzen, praktisch jedoch in der Regel nicht. Grundsätzlich sind Beiträge zur Reisekrankenversicherung steuerlich als Sonderausgaben absetzbar.

Für die Sonderausgaben gelten Höchstgrenzen. Diese Höchstgrenzen sind jedoch in der Regel immer bereits durch die Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung ausgeschöpft. Ist der Freibetrag im Einzelfall nicht ausgereizt, ist es möglich, auch die Auslandsreisekrankenversicherung steuerlich abzusetzen. Wie bei allen steuerlichen Angelegenheiten ist es immer sinnvoll bei Detailfragen einen Steuerberater zu Rate ziehen.

Worauf muss ich bei der Kündigung meiner Reisekrankenversicherung achten?

MoneyCheck | ReisekrankenversicherungBei den meisten Reisekrankenversicherungen ist es so, dass der Versicherungsvertrag ein Jahr lang läuft. Er verlängert sich automatisch stillschweigend um ein weiteres Jahr. Möchte der Versicherungsnehmer das nicht, muss er den Vertrag gezielt kündigen. Die Kündigung sollte nach Möglichkeit schriftlich erfolgen.

Zu beachten ist bei der Kündigung einer Reisekrankenversicherung vor allem die Kündigungsfrist. Sie beträgt üblicherweise drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres. Gerade bei Reisekrankenversicherungen stimmt das Versicherungsjahr üblicherweise nicht mit dem Kalenderjahr überein. Das Versicherungsjahr läuft ab dem Zeitpunkt des Versicherungsbeginns. Die genauen Fristen und Vertragslaufzeiten sind immer auch in den Versicherungsunterlagen festgehalten. Dort können sie jederzeit nachgeschlagen werden.

Neben einjährigen Reisekrankenversicherungen gibt auch solche, die nur für die Dauer der Reise gelten. Diese Versicherungen erlöschen dann automatisch nach dem Ende der Reise.

Bei Kündigungen der Reisekrankenversicherung spielt das Sonderkündigungsrecht immer auch eine wichtige Rolle. Sonderkündigungsrecht besteht für Versicherungsnehmer aber auch für den Versicherer in der Regel im Leistungsfall. Tritt der Leistungsfall ein, haben beide Vertragspartner das Recht, den Vertrag innerhalb von einem Monat zu kündigen. Die ordentliche Kündigungsfrist gilt in diesen Fällen nicht.

Ein Sonderfall liegt vor, wenn der Versicherte während der Vertragslaufzeit die Altersgrenze eines Versicherungstarifes erreicht. Mit dem Erreichen der Altersgrenze endet bei vielen Anbietern automatisch der Versicherungsvertrag. Der Versicherte muss in diesem Fall einen neuen Vertrag für seine neue Altersklasse abschließen. Besondere Vorsicht ist in diesem Fall geboten, wenn der Geburtstag innerhalb eines Auslandsaufenthaltes liegt. In diesem Fall sollte der Versicherte sich rechtzeitig vor Beginn der Reise um einen neuen Versicherungsschutz kümmern, der für die restliche Zeit der Reise den gewohnten Versicherungsschutz sicherstellt.

Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner Reisekrankenversicherung achten?

Der Wechsel der Reisekrankenversicherung ist im Grunde jederzeit problemlos möglich, wobei es sich strenggenommen nicht um einen echten Wechsel handelt. Es handelt sich dabei um nichts anderes als die Kündigung eines bestehen und den Abschluss eines neuen Versicherungsvertrages. Das bedeutet jedoch immer, dass die Bedingungen für eine Kündigung ebenfalls eingehalten werden müssen.

Ein Wechsel vor Ablauf der Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist ist daher nicht möglich. Es ist aber durchaus möglich, schon zu einem früheren Zeitpunkt eine neue Reisekrankenversicherung abzuschließen. In diesem Fall ist auf eine rechtzeitige Kündigung des bisherigen Versicherungsvertrages zu achten. Andernfalls muss der Versicherte für zwei Verträge die Beiträge zahlen.

Schwieriger wird es, wenn die Reisekrankenversicherung als Zusatzoption für eine private Krankenvollversicherung vereinbart wurde. Ob und unter welchem Bedingungen die Reisekrankenversicherung separat gekündigt werden kann, sollten Versichert individuell prüfen. Das gilt auch für die Auswirkungen auf die Beitragshöhe zur Krankenversicherung. Ist eine separate Kündigung nicht möglich, kann immer eine zusätzliche separate Reisekrankenversicherung abgeschlossen werden. Die Lösung ist für den Versicherten zwar nicht optimal, bringt aber den gewünschten Versicherungsschutz.