Das Betriebsrentenstärkungsgesetz – Chancen für Arbeitgeber und Vermittler
Mein Geld TV One-on-One Interview mit Dr. Henriette Meissner (Generalbevollmächtige Betriebliche Altersvorsorge, Stuttgarter Lebensversicherung)
Seit einem Jahr ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz in Kraft: Über die Chancen für die Arbeitgeber und die neue Herausforderung für Vermittler gibt Dr. Henriette Meissner im Interview mit Mein Geld TV eine aktuelle Einschätzung.
Für eine kompetente Beratung empfiehlt die Expertin allen Vermittlern, zunächst offene Fragen zu klären und schnellstmöglich aktiv werden. Denn bereits ab dem 1. Januar 2019 tritt für neue Entgeltumwandlungsvereinbarungen ein Arbeitgeber-Pflichtzuschuss von 15 Prozent auf den Beitrag als Weitergabe der Sozialversicherungsersparnis in Kraft. Dieser könne auch bereits bestehende Verträge betreffen. Da diese Regelung als großes Beratungsthema einen Großteil der Arbeitgeber betreffe, sollten Vermittler gut informiert sein – viele Arbeitgeber seien derzeit unsicher, was sie machen sollen, so Dr. Henriette Meissner: „Und das ist die Stunde des Vermittlers. Er ist mit einer kompetenten Beratung quasi der zentrale Motor, um die Arbeitgeber zu schützen.“
Als guten Ansatzpunkt für die Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge führt die Expertin beispielshaft den Paragrafen 100 des Einkommenssteuergesetzes (EstG) mit dem Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung auf. Vielen Arbeitgebern sei bislang nicht bewusst, dass sie eine doppelte Förderung für arbeitgeberfinanzierte Versorgung erhalten: einerseits den Betriebsausgabenabzug, andererseits (falls es zutrifft) 30 Prozent der Beiträge Erstattung über die Lohnsteuer.