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Motorradversicherung

Warum lohnt sich der Abschluss einer Motorradversicherung?

MoneyCheck | MotorradversicherungBei der modernen Motorradversicherung handelt es sich um einen speziellen Schutzbrief für ein Zweirad und für den Fahrer, beziehungsweise, je nach Ausgestaltung de jeweiligen Police, auch für den Mitfahrer.

Gewährt werden hierbei in der Regel ein deutschlandweiter oder alternativ sogar ein europaweiter Service und Support im Falle einer gefürchteten Panne. Die 24-Stunden-Pannenhilfe, die an allen 365 Tagen des Kalenderjahres, inklusive sämtlicher Feiertage gewährt wird, zählt heute bereits zu den Standards jeder modernen Motorradversicherung.

Inkludiert sind ferner meist auch entsprechende Leistungen der Fahrzeugbergung. Eine abgeschlossene Motorradversicherung ist oft für alle im Besitz eines Zweiradnutzers befindlichen Fahrzeuge gültig.

Die Motorradversicherung ist in der Bundesrepublik Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und setzt sich aus verschiedenen sinnvollen Bausteinen zusammen, die nach dem Baukasten-Prinzip durch den jeweiligen Versicherungsnehmer optional miteinander kombiniert werden können.

Hierzu zählen zum Beispiel folgende Arten von Versicherungsleistungen, welche den betreffenden Zweiradlenkern oder Besitzern seitens des zuständigen Versicherungsträgers gewährt werden können:

  • Auslandsschadens-Schutz
  • Mietkrad-Schutz oder Mietwagen-Schutz
  • Mobilitätsgarantie
  • Verkehrs-Rechtsschutz
  • Unfall-Schutz
  • zusätzliche Premium-Pakete.

Der Abschluss einer Motorradversicherung ist aus den aufgezeigten Gründen heraus für den Versicherungsnehmer auch gerade deswegen sinnvoll, weil er ein recht umfängliches Schutzpaket garantiert.

Überdies sind Motorradfahrer im Straßenverkehr stets besonders hohen Risiken ausgesetzt, die den Abschluss einer entsprechenden Motorradversicherung sinnvoll erscheinen lassen. Sie fahren besonders schnell, werden relativ häufig durch andere Verkehrsteilnehmer übersehen oder auch geschwindigkeitsseitig unterschätzt. Andererseits verfügen gerade Motorräder, die stets über das Potenzial dazu verfügen, innerhalb kürzester Zeit signifikant hohe Geschwindigkeitswerte erreichen zu können, über keinerlei Knautschzone oder Sicherheitseinrichtungen wie zum Beispiel Airbag-Systeme oder Gurte.

Andererseits stellen gerade auch Motorräder teilweise erhebliche materielle Werte dar, welche vergleichsweise einfach trotz entsprechender Sicherheitseinrichtungen durch das Aufladen auf einen LKW oder Transporter entwendet werden können.

Der Abschluss einer effektiven und wirksamen Motorradversicherung ist daher heute absolut sinnvoll und jedem Besitzer oder auch Fahrer eines Zweirades de unterschiedlichsten Kategorien oder Leistungsklassen nur wärmstens zu empfehlen.

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Welche Schäden sind im Rahmen einer Motorradversicherung mitversichert?

Moderne Motorradversicherungen sind meist recht günstig, gewährend Top-Leistungspakete im konkreten Schadensfall und können zudem auch noch onlinebasiert innerhalb von nur wenigen Minuten durch die interessierten potenziellen Versicherungsnehmer abgeschlossen werden.

Leistungen einer modernen Motorradversicherung sind heute beispielsweise:

  • die Möglichkeit, ein Motorrad, ob nun als Erst- oder auch als Zweitfahrzeug, direkt und preiswert zu versichern
  • die Chance, günstige Einstiegsprämien auch als junger Motorradfahrer sowie als Fahranfänger erhalten zu können
  • hohe Deckungs- und Versicherungssummen von bis zu pauschal insgesamt 100 Millionen Euro aushandeln zu können.

Schäden, die dabei im Rahmen einer Motorradversicherung mitversichert sind umfassen zum Beispiel die berühmte Mallorca-Police, Schäden infolge von Brand oder auch von Explosion, Schäden infolge Entwendung, Raubes oder unbefugter Benutzung des jeweils versicherten Motorrads.

Versichern im Kontext einer modernen Motorradversicherung lassen sich jedoch auch alle Arten von Schäden, welche aus der unmittelbaren Einwirkung von Sturm, von Hagel, von Blitzschlag, von Überschwemmungen, von Lawinenereignissen, von Dachlawinen, von Erdbeben, von Erdsenkungen oder von Vulkanausbrüchen resultieren können.

Versichern lassen sich ebenso sämtliche Arten von Schäden an der Verkabelung eines Motorrads sowie Bruchschäden am Glas. Versichern lassen sich Kurzschluss-Schäden und im Kontext eines sogenannten erweiterten Versicherungsschutzes bei der Motorradversicherung ebenso Wild- und Tierschäden.

Versichert werden können durch eine Police zur modernen Motorradversicherung weiterhin alle Schäden an einer verbauten Sonderausstattung bis zu einer vorher vertraglich vereinbarten Schadenshöhe.

Besonderheiten und zusätzliche Sicherungsmomente bestehen bei jeder modernen Motorradversicherung jedoch optional ach in der Versicherung der jeweiligen Schutzbekleidung bei entsprechenden Schäden und im Versicherungsschutz bei Kollisionen mit Tieren alle Art.

Im Falle von Zerstörung oder Totalverlust eines Zweirads bieten inzwischen auch viele moderne Motorradversicherungen den Ersatz des Kaufpreises des entsprechenden Krads, sofern der betreffende Schaden oder auch Totalverlust innerhalb des sogenannten Entschädigungszeitraumes entstanden ist.

Welche Leistungen sind bei einer Motorradversicherung im Schadensfall nicht mit inbegriffen?

MoneyCheck | MotorradversicherungWelche einzelnen Leistungen bei einer modernen Motorradversicherung im konkreten Schadens- oder Versicherungsfall nicht mit eingeschlossen sind, regeln im Zweifelsfalle bereits die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AGBs) des jeweiligen Versicherungsträgers. Diese gilt es daher, bereits beim Vertragsabschluss der betreffenden Motorradversicherung gründlich zu studieren, damit es dann im konkreten Schadensfall nicht zu bösen Überraschungen beim entsprechenden Versicherungsnehmer kommen kann.

In der Regel deckt eine entsprechende Motorradversicherung alle Arten von Schäden ab, die vom jeweiligen Kraftfahrzeugführer mit dem Krad an fremdem Eigentum, so zum Beispiel an anderen Krädern oder auch Autos, verursacht worden sind. Sollen jedoch Schäden am Krad ersetzt werden, die durch den Besitzer selbst verursacht worden sind, so stößt eine konventionelle Motorradversicherung dabei recht schnell an ihre Grenzen.

Um zum Beispiel Lack- oder auch Kunststoffschäden zu regulieren, die dadurch entstehen können, dass der Besitzer sein eigenes Krad versehentlich umgestoßen hat, genügt die konventionelle Motorradversicherung nicht mehr. Solche Schäden, die im Wege der Selbstverursachung seitens des Besitzers entstanden sind, können dann lediglich über eine entsprechende Vollkasko-Versicherung abgedeckt und abgerechnet werden. Diese ist jedoch zusätzlich und ergänzend zu einer bereits bestehenden Motorradversicherung durch den zuständigen Halter oder Besitzer mit einem Versicherungsträger abzuschließen.

Das Gleiche gilt analog für sämtliche Arten von Hagel- oder auch von Einbruchsschäden am Motorrad. Auch diese müssen entweder über eine entsprechende Teil- oder sogar über eine Vollkaskoversicherung abgedeckt werden, die stets zusätzlich und ergänzend zu einer bereits bestehenden Motorradversicherung abgeschlossen werden muss.

In Abhängigkeit vom entsprechenden Fahrzeugwert kann sich nämlich der Abschluss einer Teil- oder sogar Vollkaskoversicherung für das betreffende Motorrad stets lohnen. Schäden am Fahrzeug, die außerhalb der Leistungspflicht einer normalen und konventionellen Motorradversicherung liegen und die daher stets über eine zusätzliche und die Police ergänzende Teil- oder auch Vollkaskoversicherung abgedeckt werden müssen, sind beispielsweise:

  • alle Arten von Hagel- oder auch von Sturmschäden
  • Brandschäden am Fahrzeug
  • Blitzschäden am Krad
  • Schäden infolge der Kollision mit Tierkörpern
  • Schäden, welche im Ergebnis von Explosionen entstanden sind.

Weitere Möglichkeiten, welche die Motorradversicherung möglicherweise dazu berechtigen, ihre vertraglich zuvor zugesicherten Leistungen entsprechend zu verweigern, können außerdem gegeben sein bei:

  • mangelnder Deckung, vor allem einer Kaskoversicherung
  • sofern die Unfallvoraussetzungen zum Beispiel infolge eines grob fahrlässigen Handelns durch den Kradfahrer herbei geführt worden sind
  • bei verspätet beim zuständigen Versicherungsträger eingehender Schadensmeldung (bei allen Motorradunfällen mit Todesfolge eines am Unfallgeschehen Beteiligten muss die entsprechende Schadensmeldung innerhalb eines Zeitfensters von jeweils 48 Stunden ab dem Unfallereignis beim zuständigen Versicherungsträger eingehen, ansonsten innerhalb einer Frist von jeweils insgesamt bis zu 7 Tagen).

Die Reform des Versicherungsvertragsgesetzes, welche bereits im Jahre 2008 erfolgte, berechtigt den Versicherungsträger einer modernen Motorradversicherung außerdem auch dann zur erfolgreichen Verweigerung zuvor explizit vertraglich zugesicherter Leistungen, wenn der Versicherungsnehmer sich vertragswidrig verhalten und dadurch in schwerwiegender Art und Weise seine aus dem Versicherungsvertrag resultierenden Pflichten verletzt hat.

Die Rechtsprechung listet explizit einige solche Fälle auf, in welchen eine Motorradversicherung einem Versicherungsnehmer vertragswidriges Verhalten und grobe Pflichtverletzungen attestieren und daher diese erfolgreich ihre Leistungspflicht gegenüber dem Motorradfahrer verweigern konnte:

  • bei längst überfälligem TÜV am unfallbeteiligten oder auch unfallverursachenden Krad
  • beim Küssen des Motorradfahrers am Steuer oder während der Fahrt
  • bei Alkohol am Steuer eines Motorrades
  • bei der Benutzung des Handys oder beim Telefonieren während des Lenkens eines Motorrades
  • beim unvermuteten scharfen Bremsen für ein Kleintier, welches außerhalb eines Ortes die Straße überquert (Eichhörnchen, Marder, Igel o.ä.)
  • bei Beschädigung oder Diebstahl eines Motorrades, welches beim Abstellen nicht explizit durch den betreffenden Benutzer durch das Lenkradschloss, eine Kette oder ähnliche geeignete Sicherungsmechanismen gegen unbefugte Benutzung oder Diebstahl geschützt worden ist
  • bei der Benutzung einer Kofferradios während der Fahrt
  • beim Fahren eines Krades mit Flipflops oder sogar barfuß
  • beim Fahren mit verschlissenen Reifen
  • bei unachtsamem Verhalten im öffentlichen Straßenverkehr, zum Beispiel beim Unterlassen des Blinkens beim Abbiegen oder beim Fahrstreifenwechsel
  • bei falscher Betankung eines Motorrads, indem zum Beispiel versehentlich Dieselkraftstoff getankt wurde
  • bei Flucht des Motorradfahrers vom Unfallort
  • bei überhöhter Geschwindigkeit oder bei grober Missachtung bestehender Verkehrsregeln, zum Beispiel Benutzung einer Einbahnstraße entgegen der vorgeschriebenen Richtung, Fahren auf einem Fahrrad- oder Gehweg oder bei einem Rotlichtverstoß.

Was sollte ich tun, wenn ein Schadensfall eintritt?

MoneyCheck | MotorradversicherungAuch bei einer bestehenden Motorradversicherung ist im Schadensfall das korrekte und strikt gesetzes- und vertragskonforme Verhalten des betreffenden Verkehrsteilnehmers und Kradfahrers enorm wichtig, um nicht durch ein entsprechendes Fehlverhalten möglicherweise gar einen Leistungsausschluss seitens des zuständigen Versicherungsträgers initiieren zu können. Dies betrifft jedoch insbesondere die grundsätzlich vertraglich kodifizierten Verpflichtungen zur Schadensminimierung und zur Anzeige eines Schadens (Meldepflicht), die auch für die moderne Motorradversicherung gelten und allgemein verbindlich sind.

Sollte es bei der Benutzung eines über die Motorradversicherung entsprechend versicherten Krads zu einem Unfall mit Toten oder mit Verletzten gekommen sein, so gilt es, sofort die Polizei. Beziehungsweise den Notarzt zu verständigen und an den jeweiligen Unfallort zu beordern. In der Zwischenzeit sollte die Unfallstelle entsprechend gesichert werden. Selbstverständlich gilt es vor allem, im Rahmen der eigenen Möglichkeiten und logistischen Voraussetzungen, wirksam Erste Hilfe zu leisten.

Generell sollten jedoch, auch bei einem offensichtlich selbst verschuldeten Unfall, keinerlei Schuldeingeständnisse seitens des Versicherungsnehmers abgegeben oder gar Schadensersatzleistungen anerkannt, beziehungsweise getätigt werden.

Wurde am abgestellten Fahrzeug des Versicherungsnehmers ein Parkschaden festgestellt, welcher sich in de Abwesenheit des Versicherungsnehmers ereignet hat, so ist es sinnvoll, bei der nächsten Polizeidienstelle zunächst erst einmal Anzeige zu erstatten und die Anzeige dann gemeinsam mit der entsprechenden Schadensmeldung beim zuständigen Versicherungsträger einzureichen.

Bei einem Vandalismusschaden, welcher mutwillig durch eine fremde Person und nicht durch ein anderes Fahrzeug am Krad verursacht worden ist, ist es gleichfalls sinnvoll, bei der nächsten Polizeidienststelle entsprechend Anzeige zu erstatten und diese Anzeige dann gemeinsam mit einer Schadensmeldung beim zuständigen Versicherungsträger einzureichen.

Ein Zusammenstoß mit einem Wildtier und ein hieraus resultierender Schaden bedürfen gleichzeitig der Anzeige bei der nächsten Polizeidienststelle und der Information des entsprechend zuständigen Jagdausübungsberechtigten, welcher sich allein, das in den Unfall verwickelte Wildtier aneignen darf. Auf keinen Fall darf zum Beispiel ein überfahrener Hase als willkommener Sonntagsbraten durch den Kradfahrer mitgenommen werden, da hierdurch bereits de Tatbestand der Wilderei erfüllt wird, da der überfahrene Hase sich im alleinigen Eigentum des entsprechend zuständigen Jagdausübungsberechtigten befindet. Ein durch Wechselwild am Krad entstandener Schaden ist entsprechend durch den geschädigten Versicherungsnehmer zu dokumentieren und das Schadensformular, gegebenenfalls auch mit zusätzlichen Fotos oder mit Zeugenaussagen versehen, kann nun beim zuständigen Versicherungsträger eingereicht werden.

Bei Einbruch und Diebstahl mit nachfolgenden Schäden an einem Krad oder gar mit der Entwendung des betreffenden Krads, ist der Schaden unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle und dem Versicherungsträger mitzuteilen. Es ist erforderlich, in diesem Fall eine Strafanzeige bei der zuständigen Polizeidienstelle zu realisieren.

Auch ein Marderschaden oder ein ähnlich gearteter Tierbissschaden am Krad sollte unverzüglich der zuständigen Versicherungsgesellschaft via Schadensformular mitgeteilt werden.

Die Schadensmeldung sollte anhand der entsprechend bei Vertragsabschluss vereinbarten Meldewege (Hotline, E-Mail-Account, Fax oder Schadensformular per Briefpost) dem entsprechenden Versicherungsträger übermittelt werden. Bei Unfällen mit einem versicherten Motorrad mit Todesfolge für einen Unfallbeteiligten muss die Schadensmeldung grundsätzlich innerhalb von maximal jeweils 48 Stunden ab dem Unfallereignis erfolgen, sofern der Versicherungsnehmer seinen vertraglich zugesicherten Versicherungsschutz nicht aufs Spiel setzen möchte. Bei allen normalen Unfallereignissen mit einem entsprechend über eine Motorradversicherung versicherten Krad ist der Versicherungsnehmer hingegen gehalten, das entsprechende Schadensereignis spätestens innerhalb einer Frist von 7 Tagen ab dem Unfall der Gesellschaft mitzuteilen, über welche er sein Krad versichert hat.

Versicherungstechnisch ganz besonders riskant können Schadensereignisse sein, die sich mit einem gemieteten Krad oder auch im Ausland ereignen. Gleiches gilt auch dann, wenn beispielsweise das Motorrad des Versicherungsnehmers im Ausland gestohlen wird.

Bei Miet-Krädern, die in einen Unfall verwickelt oder gar gestohlen worden sind, gilt es, unverzüglich und am besten gleich vom unmittelbaren Ort des Geschehens aus den jeweiligen Vermieter des Fahrzeugs anzurufen und über den betreffenden Tathergang zu informieren.

Es ist unbedingt ratsam, umgehend die Polizei zu informieren und bei einem Unfall mit einem angemieteten Krad das oft beiliegende Unfallprotokoll korrekt auszufüllen. Name, Adresse und am besten auch Handynummer von Unfallbeteiligten, anwesenden Zeugen und auch den den Unfall aufnehmenden Polizeibeamten sollte sich der Versicherungsnehmer unbedingt gleich an Ort und Stelle notieren.

Nur zur Sicherheit sollte der Versicherungsnehmer außerdem auch einen eigenständigen Bericht über den Unfallhergang und über seine persönliche Sicht der Unfallereignisse verfassen. Fotos von der Unfallstelle und von den verursachten Schäden am Krad sollten unbedingt via Handykamera gemacht werden.

Wird ein beschädigtes Miet-Krad beim Vermieter wieder abgegeben, so benötigt dieser unbedingt vom Fahrer oder Versicherungsnehmer einen entsprechenden Schadensbericht, welcher ihn dazu berechtigt, Leistungen bei seiner Motorradversicherung geltend zu machen.

Bei Unfällen mit einem durch eine Motorradversicherung abgesicherten Krad im Ausland gelten für den betreffenden Versicherungsnehmer nach dessen Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland stets besondere Verhaltensregeln.

Unfallprotokoll und Polizeibericht, bei Miet-Krädern außerdem auch die Kopie des Mitvertrages und de Nachweis über Kautionszahlungen oder Selbstbeteiligungen sollten dem zuständigen Versicherungsträger in der Bundesrepublik Deutschland unbedingt vorgelegt werden.

Wann setzt der Versicherungsschutz der Motorradversicherung ein?

Im Kontext der sogenannten Vertragsfreiheit kann der jeweilige Vertragsbeginn und damit auch das Einsetzen eines Versicherungsschutzes bei jeder modernen Motorradversicherung grundsätzlich bereits bei Vertragsabschluß frei durch den Versicherungsnehmer gewählt und mit dem abschlußbevollmächtigten Versicherungsvertreter entsprechend ausgehandelt werden.

Auch bei einem Vertrag über eine Motorradversicherung kommt das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) als Rechtsquelle zur Anwendung, welches für das Einsetzen eines Versicherungsschutzes den sogenannten formalen Versicherungsbeginn, den materiellen Versicherungsbeginn und schließlich auch den technischen Versicherungsbeginn eindeutig und verbindlich festschreibt.

Der formelle Versicherungsbeginn ist bei einer Motorradversicherung stets jener Zeitpunkt, an dem das Angebot über eine Motorradversicherung zu ganz bestimmten Konditionen von einem Versicherungsnehmer innerhalb einer exakt definierten Angebotsfrist verbindlich angenommen worden ist. Der formelle Versicherungsbeginn wird dabei im Allgemeinen durch den beiderseitig unterschriebenen Versicherungsvertrag und die Aushändigung der entsprechenden Police an den Versicherungsnehmer dokumentiert. Meist ist es in der Bundesrepublik Deutschland üblich, dass der formale Versicherungsbeginn zugleich auch den Beginn der Zahlungspflicht für die entsprechend vertraglich vereinbarte Versicherungsprämie repräsentiert. Davon abweichende Regelungen sind jedoch grundsätzlich zulässig, bis auf eine Ausnahme. Nach dem Willen und der Maßgabe des deutschen Gesetzgebers ist es nämlich generell unzulässig, bereits an einem Krad eingetretene Schäden auch noch rückwirkend durch entsprechende Policen versichern zu wollen.

MoneyCheck | MotorradversicherungAn zweiter Stelle wird im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) schließlich explizit der sogenannte materielle Versicherungsbeginn benannt. Dieser markiert auch bei der modernen Motorradversicherung grundsätzlich den Haftungsübergang auf den zuständigen Versicherungsträger. Ab dem Zeitpunkt des materiellen Versicherungsbeginns ist der Versicherungsträger nämlich gesetzlich dazu verpflichtet, für mit dem Krad verursachte Schäden bis zur gesamten Höhe der zuvor vertraglich vereinbarten Deckungssumme zu haften, sofern dem nicht schwerwiegende Gründe entgegen stehen. Innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist es dabei allgemein üblich, dass der Zeitpunkt des materiellen Versicherungsbeginns auf jeweils 00:00 Uhr des Tages des formalen Versicherungsbeginns fällt. Davon abweichende Regelungen sind jedoch grundsätzlich zulässig, sofern davon das Verbot der rückwirkenden Versicherung eines am Krad bereits eingetretenen Schadens nicht tangiert wird. Als materieller Versicherungsbeginn gilt häufig auch derjenige Tag, an welchem der jeweilige Versicherungsnehmer seine aller erste Versicherungsprämie an den zuständigen Versicherungsträger entrichtet hat.

Der technische Versicherungsbeginn einer geschlossenen Motorradversicherung sollte schließlich als kalendarisch exakt fassbarer Tag im jeweiligen Versicherungsschein dokumentiert und entsprechend ausgewiesen werden. Er erlangt nämlich maßgebliche Bedeutung für den Beginn und für das Ende des Versicherungsschutzes des Versicherungsnehmers im Rahmen einer rechtsverbindlich abgeschlossenen Motorradversicherung und außerdem auch für die jeweilige Gestaltung und Dimensionierung der individuellen Versicherungsperiode.

Unmittelbar nach Abschluss der entsprechenden Police und nach dem formalen Versicherungsbeginn setzt bei der modernen Motorradversicherung stets der Mechanismus der sogenannten vorläufigen Deckung von möglichen Schäden ein.

Daraufhin kann ein neu erworbenes Motorrad durch den jeweiligen Versicherungsnehmer nun auch bei der örtlich zuständigen Zulassungsstelle offiziell zugelassen werden. Erst nach der erfolgten Anmeldung des entsprechenden Krades bei der Zulassungsstelle tritt nun auch der technische Versicherungsbeginn in Kraft. Dieser wird formell durch die sogenannte elektronische Versicherungsbestätigung und durch die Aushändigung des Nummernschildes bekräftigt und nach außen hin auch ganz offiziell dokumentiert.

Innerhalb einer gewissen Frist ab der Ausstellung des Versicherungsscheins muss nun durch den Versicherungsnehmer auch die erste Prämienzahlung an den zuständigen Versicherungsträger entrichtet werden. Erst dann, wenn die erste Prämienzahlung seitens des Versicherungsträgers geflossen ist, tritt bei der modernen Motorradversicherung auch der materielle Versicherungsbeginn ein und die neu geschlossene Motorradversicherung kann nun endlich ihre volle Wirkung entfalten.

Wie hoch sollte die Deckungssumme der Motorradversicherung sein?

Bei allen Arten moderner Versicherungen wird zum Vertragsabschluss jeweils eine sogenannte Deckungssumme oder Versicherungssumme verbindlich vereinbart. Diese repräsentiert dabei jeweils denjenigen Geldbetrag, bis zu welchem der zuständige Versicherungsträger im konkreten Schadensfall maximal gegenüber dem Versicherungsnehmer einstehen muss.

Ist die Deckungssumme zu niedrig, um entstandene Schäden regulieren zu können, so spricht der Versicherungsfachmann von einer bestehenden Unterversicherung oder auch von Unterdeckung. Ist die Deckungssumme höher als die während der Versicherungsperiode für gewöhnlich entstehenden Schäden, so liegt die teure Überversicherung oder Überdeckung vor. Beides gilt es, bereits bei Abschluss einer modernen Motorradversicherung möglichst zu vermeiden.

Für Personenschäden, welche durch ein Krad verursacht werden können, werden durch die Versicherer heute Deckungssummen in Höhe von jeweils 7,5 Millionen Euro empfohlen. Bei Sachschäden beträgt die minimale Deckungssumme jeweils 1 Million Euro und bei Vermögensschäden mindestens jeweils 50.000 Euro.

Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur Motorradversicherung berechnet?

Für die Beitragshöhe der modernen Motorradversicherung gibt es sogenannte Tarifklassen, in welche ein Versicherungsnehmer durch den Versicherungsträger eingeordnet werden kann. Die Beitragshöhe wird dabei durch sogenannte objektive Merkmale beeinflusst. Hierzu gehören Motorrad-Typ, Regional- und Typenklasse.

Hinzu kommen jedoch auch subjektive Faktoren wie zum Beispiel die Dauer des Führerscheinbesitzes, die Frage nach einer privaten oder gewerblichen Nutzung des jeweiligen Krades, die Motorleistung des Fahrzeugs und das Datum der Erstzulassung, Schadensfreiheitsrabatt, Wohnort des Versicherten, Beruf, Alter und jährliche Fahrleistung.

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Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Motorradversicherung für mich?

Er macht es letztendlich erst möglich, den Anbieter mit den besten Konditionen, der größtmöglichen Kulanz und der besten Reputation herausfinden zu können.

Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?

Bei einer rein gewerblichen Nutzung des versicherten Krads sind die Beiträge zur Motorradversicherung gegen Vorlage der entsprechenden Rechnung des Versicherungsträgers von der Steuer absetzbar.

Worauf muss ich bei der Kündigung meiner Motorradversicherung achten?

Die Motorradversicherung kann ordentlich und außerordentlich gekündigt werden. Dazu sollte ein Kündigungsvordruck aus dem Internet genutzt werden. Die Kündigungsfristen und das Eingangsdatum des Kündigungsschreibens bei der Versicherungsgesellschaft sollten entsprechend beachtet werden.

Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner Motorradversicherung achten?

Zunächst ist die bestehende Motorradversicherung zu kündigen. Hierbei müssen Kündigungsfristen und Kündigungsmodalitäten beachtet werden. Eine fristgerechte Kündigung ist meist 4 Wochen vor dem Ende eines Versicherungsjahres möglich. Vor der Kündigung eines bestehenden Altvertrages sollte stets bereits eine neue Motorradversicherung abgeschlossen werden, damit es nicht zu den gefürchteten und überaus fatalen Lücken im Versicherungsschutz durch eine Motorradversicherung beim jeweiligen Versicherungsnehmer kommen kann.