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Was bedeuten Lifestyle-Präparate bei der Krankenkasse?

Was sind Lifestyle-Präparate?

Unter Lifestyle-Präparaten werden nach allgemeiner Definition Arzneimittel verstanden, die keinen medizinischen Zweck (zum Beispiel für die Behandlung von Krankheiten) im eigentlichen Sinne erfüllen, sondern ausschließlich der Steigerung der Lebensqualität, des individuellen Wohlbefindens sowie des Selbstwertgefühls dienen. Für die Verordnung von Lifestyle-Präparaten besteht üblicherweise keine medizinische Notwendigkeit.

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Werden die Kosten für Lifestyle-Präparate von den Krankenkassen übernommen?

Da es für die Verschreibung von Lifestyle-Präparaten keine medizinische Begründung gibt, tragen die Krankenkassen die Kosten, die durch die Lifestyle-Präparate entstehen, auch nicht. Selbst ärztlich verschriebene sogenannte Lifestyle-Präparate sind in aller Regel nicht erstattungsfähig. Dieser Versorgungsausschluss gilt seit dem Inkrafttreten des GKV-Modernisierungsgesetzes im Jahr 2004.

Für welche Lifestyle-Präparate zahlen die Krankenkassen nicht?

Für welche Lifestyle-Präparate konkret keine Kostenerstattung vorgesehen ist, darüber gibt das Sozialgesetzbuch § 34 Abs. 1 Satz 7 SGB V Aufschluss. Demnach gelten als Lifestyle-Präparate folgende Arzneimittel, die

  • den Appetit zügeln bzw. der Abmagerung dienen
  • das Körpergewicht regulieren
  • die die sexuelle Potenz steigern
  • für die Behandlung von erektilen Dysfunktionen eingesetzt werden
  • der Raucherentwöhnung dienen
  • eine Verbesserung des Haarwuchses erzielen

Der Gemeinsame Bundesausschuss (GB-A) ist hierbei beauftragt, die Einzelheiten zu den Lifestyle-Präparaten in der Arzneimittel-Richtlinie festzuhalten. Eine konkrete Übersicht über ausgeschlossene Lifestyle-Präparate ist dieser Richtlinie in Anlage 2 zu entnehmen.

Erstattungsfähig sind die aufgeführten Medikamente übrigens auch dann nicht, wenn sie nicht für die oben genannten Zwecke eingesetzt werden. So werden beispielsweise die Kosten für ein Arzneimittel, das üblicherweise für die Behandlung von erektilen Dysfunktionen eingesetzt wird, auch dann nicht übernommen, wenn dies zur Behandlung von Prostataproblemen verschrieben wird.

Übernehmen die privaten Krankenversicherungen die Kosten für Lifestyle-Präparate?

Ob die privaten Krankenkassen die Kosten für Lifestyle-Präparate erstatten, hängt von dem jeweiligen Tarif und individuellen Vertragsabsprachen zwischen dem Versicherten und der privaten Krankenversicherung ab. In aller Regel ist jedoch auch bei Privatpatienten die Kostenerstattung ausgeschlossen. Als Ausnahme können lediglich vom Arzt verordnete Lifestyle-Präparate geltend gemacht werden, bei denen eine medizinisch begründete Indikation vorliegt.