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Was ist die Künstlersozialkasse bei der Krankenversicherung?

Was ist die Künstlersozialkasse? Definition

Die Künstlersozialkasse, kurz KSK, trägt dazu bei, dass selbstständige Publizisten und Künstler einen Zugang zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung haben. Anders als freiwillig versicherte Selbstständige zahlen die über die Künstlersozialkasse Versicherten ähnlich wie Arbeitnehmer nur einen Teil der Beiträge, den sogenannten Arbeitnehmeranteil. Freischaffende Künstler und Publizisten, die häufig eine schlechtere soziale Absicherung haben, werden damit vom Staat gefördert und die schöpferische Tätigkeit damit gesellschaftlich anerkannt.

Die Künstlersozialkasse ist für die Veranlagung sowie Beitragsbemessung und -abführung der Künstlersozialversicherung (KSV) als Bestandteil der deutschen Sozialversicherung zuständig, fungiert jedoch nicht als Leistungsträger. Mitglieder der Künstlersozialkasse haben die freie Wahl, sich für eine Krankenkasse zu entscheiden und erhalten sämtliche Leistungen der gesetzlichen Versicherung.

Sitz der Künstlersozialkasse ist Wilhelmshaven, sie stellt einen Geschäftsbereich der Unfallversicherung Bund und Bahn dar.

 

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Wie hoch ist der Beitrag für die Künstlersozialkasse?

Künstler und Publizisten, die über die Künstlersozialkasse versichert sind, zahlen genau wie Arbeitnehmer die Hälfte von folgenden einheitlichen Sozialabgaben direkt an die Künstlersozialkasse (Stand: Ende 2017):

  • 14,6 Prozent für die gesetzliche Krankenkasse
  • 18,7 Prozent für die gesetzliche Rentenversicherung
  • 2,55 Prozent (Elterneigenschaft) bzw. 2,8 Prozent (Kinderlose) für die soziale Pflegeversicherung

Zu beachten ist, dass mögliche Zusatzbeiträge, die von den gesetzlichen Krankenkassen erhoben werden, von den Versicherten selbst zu zahlen sind und entsprechend den Beitrag für die Künstlersozialkasse erhöhen können.

Berechnungsgrundlage für die Beitragshöhe ist das Jahresarbeitseinkommen, welches sich aus der Differenz von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben ergibt. Versicherte müssen zu Beginn eines Jahres ihr Jahresarbeitseinkommen anhand von Erfahrungswerten des Vorjahres sowie Auftragserwartungen des aktuellen Jahres schätzen und der Künstlersozialkasse rechtzeitig melden. Änderungen des Arbeitseinkommens, die sich im Laufe des Jahres ergeben, sind der Künstlersozialkasse direkt mitzuteilen. Diese wird die Beiträge für die Zukunft entsprechend anpassen, eine rückwirkende Änderung ist nicht möglich.

 

Wie hoch ist das Mindesteinkommen bei der Künstlersozialkasse?

Damit eine Versicherung über die Künstlersozialkasse möglich ist, muss der freischaffende Künstler und Publizist ein Mindesteinkommen vorweisen. Dieses beträgt seit dem Jahr 2004 3.900 Euro pro Jahr bzw. 325 Euro monatlich. Wer mit seiner künstlerischen Tätigkeit weniger als dieses Mindesteinkommen verdient, ist versicherungsfrei. Es besteht demnach keine gesetzliche Sozialversicherungspflicht.

 

Wie hoch ist die Abgabe bei der Künstlersozialkasse für Unternehmen?

Unternehmen, die in irgendeiner Form publizistische oder künstlerische Werke verwerten bzw. Leistungen von Künstlern oder Publizisten in Anspruch nehmen, sind im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) abgabepflichtig. Mit anderen Worten: Sie müssen eine Künstlersozialabgabe zahlen. Für 2018 beträgt dieser Abgabesatz einheitlich für alle Bereiche 4,2 Prozent. Als Bemessungsgrundlage gelten die im Kalenderjahr gezahlten Entgelte an die Publizisten und Künstler.

 

Wie kann ein Antrag zur Aufnahme bei der Künstlersozialkasse gestellt werden?

Selbstständige Künstler und Publizisten, die sich über die Künstlersozialkasse kranken- und rentenversichern möchten, müssen zunächst einen Antrag bei der Künstlersozialkasse stellen. Dieser erfolgt schriftlich anhand eines Fragebogens, bei dem die Künstlersozialkasse die Versicherungspflicht gemäß Künstlersozialversicherungsgesetz prüft.

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, versendet die Künstlersozialkasse in der Regel binnen zwei bis drei Monaten einen Zusagebescheid, anderenfalls erfolgt eine Absage. Der Versicherungsschutz beginnt frühestens mit dem Tag der Meldung bei der Künstlersozialkasse.

 

Können das Jahreseinkommen und die Abgaben auch online bei der Künstlersozialkasse gemeldet werden?

Sowohl für die Versicherten als auch für die abgabepflichtigen Unternehmen gibt es eine einfache Online-Meldung bei der Künstlersozialkasse. Über bereit gestellte Formulare erfolgt eine Meldung für das voraussichtliche Jahreseinkommen bzw. die abgabepflichtigen Entgelte direkt online.