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kostenloses Kinderkonto

Es gibt verschiedene Möglichkeiten für den Nachwuchs ein Kinderkonto einzurichten: Für Babys und kleinere Kinder ist das Sparkonto oder das Tagesgeldkonto ideal um beispielsweise Geldgeschenke anzulegen. Ältere Kinder lernen mit dem ersten eigenen Girokonto mit ihrem Kinderkonto den Umgang mit Geld. Die Banken haben verschiedene Produkte für Kinder im Angebot.

Was ist ein Kinderkonto?

Das Kinderkonto ist ein Konto, das auf den Namen des Kindes geführt wird. Das Kind ist Inhaber des Kontos, die Eltern sind jedoch verfügungsberechtigt über das Konto. Das Geld auf dem Kinderkonto gehört dem Kind. Handelt es sich bei dem Kinderkonto um ein Anlagekonto können Eltern aus dem Guthaben Eltern Ausgaben für den Nachwuchs wie beispielsweise den Führerschein finanzieren. Der laufende Unterhalt darf mit dem Guthaben jedoch nicht bestritten werden. Wird das Kinderkonto als Girokonto geführt, dient es nicht der Geldanlage sondern dem täglichen Zahlungsverkehr wie Ein- und Auszahlungen, die das Kind im Rahmen des Taschengeldes tätigt. Für jüngere Kinder bietet sich das Taschengeldkonto als erstes Girokonto an.

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Welche Arten von Kinderkonten gibt es?

MoneyCheck | kostenloses KinderkontoAuf den Namen des Kindes können verschiedene Konten eingerichtet werden:

  • Girokonto
  • Spar- oder Anlagekonto

Der Kontotyp ist abhängig vom jeweiligen Zweck. Üblicherweise haben alle Filial- und Direktbanken entsprechende Kinderkonten im Angebot.

In Zeiten niedriger Zinsen ist das klassische Sparbuch zwar nach wie vor beliebt, bietet aber kaum eine Rendite. Gerade wenn höhere Beträge angelegt werden sollen, lohnt es sich, nach Alternativen zu suchen. Wichtig ist darauf zu achten, dass es sich um mündelsichere Anlagen handelt, denn legen Eltern das Geld Minderjähriger auf einem Kinderkonto an, muss das Vermögen so angelegt werden, dass keim Wertverlustrisiko besteht. Das Bürgerliche Gesetzbuch legt in § 1807 mögliche Anlageformen fest. Bei einem Girokonto gibt es keine derartigen Einschränkungen.

Welches Kinderkonto ist für welches Alter geeignet?

Das Sparkonto oder eröffnen viele Eltern bereits direkt nach der Geburt oder der Taufe um Geldgeschenke für den Nachwuchs anzulegen. Unter Umständen lohnt sich auch eine längere Anlagedauer mit einem höheren Zinsertrag wenn das Geld etwa für die Ausbildung oder den Führerschein zurückgelegt werden soll und erst in einigen Jahren zur Verfügung stehen muss.

Das erste eigene Girokonto ist ab einem Alter von sieben Jahren zu empfehlen. Nach den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind Kinder ab sieben eingeschränkt geschäftsfähig und können im Rahmen des Taschengeldes Rechtsgeschäfte abschließen. Sinnvoll ist das erste Taschengeldkonto um Kinder mit Ein- und Auszahlungen und weiteren Transaktionen auf dem Girokonto vertraut zu machen. Sind die Kinder älter, bieten Banken meistens eine Giro- oder ec-Karte für bargeldloses Bezahlen und Nutzung des Geldautomaten.

Moneycheck Verbraucher Tipp:

Wenn Sie als Großeltern Geld auf einem Kinderkonto für Ihre Enkel anlegen möchten, überlegen Sie genau, ob Sie das Konto auf den Namen des Kindes oder Ihren eigenen Namen eröffnen. Planen Sie eine Überraschung, sollten Sie das Geld auf Ihren Namen anlegen - denn nur in auf diese Weise sind die Erziehungsberechtigten nicht an der Kontoeröffnung beteiligt. Nachteilig sind in diesem Fall jedoch die Zinserträge, die vollständig Ihren Einkünften zugerechnet werden und Ihren Steuerfreibetrag schmälern! 

Wo wird das Kinderkonto eröffnet?

Sind die Kinder unter sieben Jahre alt, eröffnen die Eltern oder andere Erziehungsberechtigte das Kinderkonto bei einer Bank ihrer Wahl. Zur Kontoeröffnung sind die Ausweise der Beteiligten sowie eine Geburtsurkunde des Kindes vorzulegen. Bei einem gemeinsamen Sorgerecht können die Eltern das Kinderkonto nur gemeinsam eröffnen. Zunächst sind auch nur gemeinsame Verfügungen möglich – ein Elternteil kann also nicht ohne den anderen Teil verfügen. Die Erziehungsberechtigten können eine abweichende Regelung treffen und sich gegenseitig bevollmächtigen, allein über das Kinderkonto zu verfügen. Jeder Erziehungsberechtigte kann diese Vollmacht auf Wunsch widerrufen. Beim alleinigen Sorgerecht kann der sorgeberechtigte Elternteil das Kinderkonto allein eröffnen, muss der Bank aber einen Nachweis über das alleinige Sorgerecht vorlegen.

Das Girokonto eröffnen die Eltern gemeinsam mit dem Kind. Auch hier sind die entsprechenden Nachweise vorzulegen. Die Verfügungsberechtigung der Eltern spielt eine untergeordnete Rolle, wichtig ist bei Girokonto vor allem, in welchem Rahmen das Kind über das Konto verfügen kann.

Grundsätzlich bieten nahezu alle Banken Spar- oder Girokonten für Kinder. Bei der Auswahl eines Sparkontos spielen natürlich vor allem die Guthabenzinsen eine Rolle. Bei einem Girokonto achten Sie idealerweise auf eine kostenfreie Kontoführung und weitere Serviceleistungen wie Prepaid-Kreditkarten.

Welche Zugriffsmöglichkeiten haben Eltern bei einem Kinderkonto?

Der Gesetzgeber schützt das Vermögen der Kinder. Das Guthaben auf dem Kinderkonto gehört dem Kind. Gerade bei einem Sparkonto, auf dem höhere Summen angelegt werden, sind die Zugriffsmöglichkeiten der Eltern begrenzt. Eltern dürfen den alltäglichen Unterhalt für das Kind nicht aus dem Kontoguthaben bestreiten. Verfügungen zu eigenen Gunsten sind vollkommen ausgeschlossen. Nur wenn das Geld zum Nutzen der Kinder ausgegeben wird, dürfen Eltern abheben. Es gibt bereits verschiedene Gerichtsurteile, die diese Verfahrensweise stützen. Gerade wenn Großeltern oder andere Dritte zu Gunsten des Kindes Geld anlegen, dürfen die Eltern darüber nicht uneingeschränkt verfügen.

Wie legen Großeltern oder Paten Geld auf einem Kinderkonto an?

Großeltern oder Paten möchten oft regelmäßig etwas für Enkel oder Patenkinder zurücklegen. Viele sparen monatlich einen bestimmten Betrag für die Ausbildung, den Führerschein oder andere Anlässe. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie diese Anlagen gestaltet sind:

  • Großeltern oder andere Dritte sparen im eigenen Namen ohne dass das Kind etwas davon weiß und überreichen das Guthaben zu einem bestimmten Zeitpunkt. Die Großeltern bzw. Paten sind alleinige Kontoinhaber und somit verfügungsberechtigt über das Konto, es gibt kein eigenes Kinderkonto.
  • Kontoeröffnung auf den Namen des Kindes. Das Geld ist auf dem Kinderkonto mündelsicher angelegt, als Erziehungsberechtigte haben auch die Eltern Zugriff auf das Konto. Die Unterschriften aller Beteiligten sind für die Kontoeröffnung erforderlich.

Welche Variante sinnvoll ist, sollten die Anleger im Vorfeld genau überlegen. Zu bedenken ist, dass bei der ersten Variante die Zinserträge dem Kontoinhaber zugerechnet werden, es fällt also Abgeltungssteuer an, sofern kein Freistellungsauftrag vorgelegt wurde. Die Freibeträge des Kindes, für das das Geld eigentlich bestimmt ist, werden nicht berücksichtigt. Geht das Geld später auf das Enkel- oder Patenkind über, fällt abhängig von der Guthabenhöhe Schenkungssteuer an. Gerade bei Enkelkindern ist der Freibetrag mit 200.000 Euro innerhalb von zehn Jahren jedoch sehr hoch. Rein rechtlich sind Paten fremde Personen sofern kein Verwandtschaftsverhältnis besteht. Hier gilt eine Freigrenze von 20.000 Euro innerhalb von zehn Jahren.