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Geschäftsreiseversicherung

Warum lohnt sich der Abschluss einer Geschäftsreiseversicherung?

MoneyCheck | GeschäftsreiseversicherungDie Globalisierung ist mittlerweile ein fester Bestandteil unserer Wirtschaft, von daher ist es nicht verwunderlich, dass eine gewisse Reisebereitschaft eine Grundvoraussetzung für eine Vielzahl von Stellenausschreibungen darstellt. Ein gewissenhafter Arbeitgeber sichert seine Mitarbeiter daher auch während einer Geschäftsreise ins Ausland ausreichend ab und bindet damit seine Angestellten auf längere Zeit an sein Unternehmen. Außerdem vermeidet er dadurch auch längere Arbeitsausfälle seiner Mitarbeiter. Abgesehen davon hat ein Arbeitgeber in Deutschland laut Gesetzbuch eine Fürsorgepflicht für seine Mitarbeiter, auch wenn diese sich im Ausland auf Geschäftsreise befinden.

Wenn Mitarbeiter auf Dienstreise ins Ausland geschickt werden empfiehlt es sich vorher eine Geschäftsreiseversicherung abzuschließen. Damit ist nicht nur der Mitarbeiter während seiner Geschäftsreise geschützt. Auch Sie als Arbeitgeber schützen sich damit für mögliche Kosten in Haftung genommen zu werden.

Mögliche Optionen einer Geschäftsreiseversicherung

Eine Geschäftsreiseversicherung wird meist für Dienstreisen ins Ausland ausgeschlossen. Vor allem wenn man sich außerhalb von Europa befindet, ist es unumgänglich eine Auslandsreiseversicherung abzuschließen. Egal, ob man sich privat oder beruflich auf Reisen befindet, niemand ist davor gefeit, während eines Auslandsaufenthaltes zu erkranken. Wer dann nicht ausreichend versichert ist, ist gezwungen, die Behandlungskosten aus eigener Tasche zu bezahlen. Im Fall einer Dienstreise muss diese Kosten der Arbeitnehmer begleichen und das kann richtig teuer werden.  Es sei denn der Betrieb hat zuvor eine Geschäftsreiseversicherung abgeschlossen. Bei größeren Unternehmen wird diese meist bereits zu Jahresbeginn als sogenannte Jahres- oder Gruppenversicherung abgeschlossen. Kleine Betriebe und Einzelunternehmer greifen zu einer Einzelversicherung.

Übrigens schützt eine Dienstreiseversicherung mitnichten nur vor einer kostenintensiven medizinischen Behandlung im Ausland. Dank unterschiedlicher Zusatzbausteine kann auch das Gepäck der Mitarbeiter versichert werden. Gerade bei teurer EDV lohnt sich eine derartige Zusatzversicherung. Zudem besteht unter anderem die Möglichkeit einer Reiserücktrittsversicherung, eines Verspätungs- oder eines Krisenschutzes. Je nachdem welche Ansprüche Sie bzw. Ihre Mitarbeiter an eine Dienstreiseversicherung haben, bei dieser Police bleiben fast keine Wünsche offen.

Eine Dienstreiseversicherung kann übrigens bereits im Vorfeld einer Reise genutzt werden. Viele Versicherungsunternehmen bieten ihren Mitgliedern eine Online-Informationsplattform, die wertvolle Tipps das jeweilige Reiseland betreffend bereitstellt. Nicht nur über notwendige Schutzimpfungen wird dort Auskunft erteilt. Risikofaktoren im Reiseland sind dort ebenso nachzulesen, wie Adressen zu Kliniken und Ärzten in der Nähe Ihres Aufenthaltsortes. Vor allem die großen Versicherer stellen zudem eine 24-Stunden Service-Hotline zur Verfügung, damit Sie im Ausland im Schadensfall zu jeder Tages- und Nachtzeit einen kompetenten Ansprechpartner zur Seite haben.

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Welche Schäden sind im Rahmen einer Geschäftsreiseversicherung mitversichert?

Erkrankt ein Angestellter während seiner Geschäftsreise, so übernimmt die Geschäftsreiseversicherung all die Kosten die zu einer schnelleren Genesung verhelfen.  Geht auf Reisen ein wertvolles Gepäckstück verloren, kann das über die Dienstreiseversicherung auch abgesichert werden. Qualifizierte Mitarbeiter für die unterschiedlichsten Branchen sind heiß begehrt, von daher buhlen viele Unternehmen mit diversen Anreizen um die Profis Ihrer Branche. Eine Geschäftsreiseversicherung ist für all diejenigen die ihre berufliche Tätigkeit am gesamten Globus ausüben, ein attraktiver Anreiz, der die Risiken während einer Dienstreise auf ein vernachlässigbares Minimum reduziert.

Fürsorgepflicht des Arbeitnehmers

Eine Tatsache, die vielfach unterschätzt wird: Ein Arbeitgeber haftet für seinen Arbeitnehmer nicht nur am heimischen Arbeitsplatz, sondern auch während einer Geschäftsreise. Nach dem SBG haftet ein Unternehmen bei Kosten für:

  • ärztliche Behandlungen
  • Rücktransporte oder
  • Medikamente

seiner Mitarbeiter, die sich im Ausland auf Dienstreise befinden und vor Ort erkranken.

Versicherte Risiken einer Geschäftsreiseversicherung

Die Geschäftsreiseversicherung bietet aber eine Reihe weiterer Versicherungsleistungen. Schließen Sie für sich oder Ihre Mitarbeiter eine Geschäftsreiseversicherung ab, werden folgende Schäden übernommen:

  • Erkrankung
  • Krankenhausaufenthalt
  • Zahnbehandlung
  • medizinisch notwendiger Rücktransport
  • Rückführung im Todesfall
  • Unfall

Das exakte Leistungsspektrum einer Geschäftsreiseversicherung kann je nach Tarif bzw. Anbieter variieren. So bietet so mancher Versicherer als Alternative zur Rückführung im Todesfall eine Bestattung. Dabei übernimmt er die Bestattungskosten also auch die gesamte Organisation.

Dienstreisen ins Inland absichern

Normalerweise wird eine Geschäftsreiseversicherung lediglich für Geschäftsreisen ins weltweite Ausland abgeschlossen. Es gibt allerdings auch Tarife, die auch eine Absicherung für Inlandsreisen anbieten. Das Leistungsspektrum einer Dienstreiseversicherung für das Inland umfasst in der Regel folgende Punkte:

  • Krankenrücktransport (falls medizinisch erforderlich)
  • Gepäckrücktransport
  • Krankenhaustagegeld
  • Überführung im Todesfall

Im heimischen Alltag wissen wir, welchen Arzt wir für welche Erkrankung konsolidieren können. Bei einem Auslandsaufenthalt kennen wir die Gegebenheiten nicht und oft birgt schon alleine die fremde Sprache eine unüberwindbare Hürde. Daher helfen viele Versicherer bei Fragen rund um die medizinische Versorgung vor Ort. Egal ob es um Arztempfehlungen oder sprachliche Herausforderungen geht, Ihr Versicherer hilft Ihnen gerne weiter. Dank rund um die Uhr erreichbarer Service-Hotlines, erhalten Sie im Schadensfall aus dem Ausland kompetente Hilfe.

Was sollte ich beachten, bevor ich eine Geschäftsreiseversicherung abschließe?

MoneyCheck | GeschäftsreiseversicherungNatürlich ist in Deutschland jeder Arbeitnehmer Mitglied einer Krankenversicherung. Zwar gilt dieser Versicherungsschutz teilweise auch im Ausland, aber nur dann wenn das entsprechende Land ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland hat.

Selbst wenn ein solches Abkommen existiert, werden im Ausland nur die Behandlungen übernommen, die auch von der deutschen Krankenkasse bezahlt werden würden.

Damit Sie als Arbeitgeber Ihrer Fürsorgepflicht nachkommen, können die Mitarbeiter vor Antritt einer Dienstreise mit Hilfe einer Geschäftsreiseversicherung abgesichert werden. Vor Abschluss der Police liegt es aber an Ihnen für welche Variante der Geschäftsreise Sie sich entscheiden. Dabeihaben Sie die Wahl zwischen einer Einzelversicherung und einer Gruppen- bzw. Jahresversicherung.

Bei der Einzelversicherung wird für jede einzelne Dienstreise eine eigene Police abgeschlossen. Diese Variante der Geschäftsreiseversicherung eignet sich vor allem für kleinere Unternehmen, bei denen Geschäftsreisen ins Ausland eher die Ausnahme sind. Eine Geschäftsreiseversicherung als Gruppenversicherung hingegen wird als pauschale Geschäftsreiseversicherung für alle Dienstreisen eines Jahres abgeschlossen. Gerade für große Unternehmen, die ihre Mitarbeiter in regelmäßigen Abständen ins Ausland versenden, lohnt sich eine Gruppenversicherung besonders. Bei der Jahresversicherung wird einmal pro Jahr ein Pauschalvertrag erhoben. Am Ende des Versicherungsjahres wird die tatschächliche Vesicherungsprämie im Nachhinein errechnet.

Je nachdem für welche Variante Sie sich entscheiden gilt es die Dauer des Auslandsaufenthaltes zu beachten. Manche Versicherer bieten ihre Geschäftsreiseversicherungen bis zu 180 Tage an, andere locken mit einer Versicherungsdauer bis zu 365 Tagen.

Auch die Variante des Selbstbehalts sollte vorab durchdacht werden. Dadurch reduziert sich die Versicherungsprämie. Dafür müssen aber die Kosten im Schadensfall bis zur Grenze des Selbstbehaltes selbst übernommen werden.

In welchen Fällen erbringt eine Geschäftsreiseversicherung ihre Versicherungsleistungen?

Mit einem guten Gefühl auf Reisen zu gehen ist fast unbezahlbar. Dank einer Geschäftsreiseversicherung im Reisegepäck lässt sich dieses Gefühl bereits ab einem geringen Betrag erwerben. Damit der Anbieter einer Geschäftsreiseversicherung einen Schadensfall übernimmt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

Versicherter Personenkreis

Grundbedingung für die Erbringung von Versicherungsleistungen während einer Geschäftsreise ist, dass das Unternehmen für den jeweiligen Arbeitnehmer zuvor eine Geschäftsreiseversicherung abgeschlossen hat. Der versicherte Arbeitnehmer muss dabei entweder namentlich in Police erwähnt werden, oder aber zum in der Versicherungspolice erwähnten Personenkreis zählen.

Dauer des Versicherungsschutzes

Zudem sollte der Beginn, sowie auch das Ende des Versicherungsschutzes beachtet werden. Der Versicherungsschutz beginnt entweder mit dem im Vertrag angeführten Datum oder aber mit Antritt der Geschäftsreise. Bei manchen Anbietern lässt sich der Versicherungsschutz auch während einer Dienstreise noch verlängern. Die Möglichkeit einer Verlängerung sollte aber unbedingt vor Antritt einer Dienstreise abgeklärt werden.

Urlaub während einer Dienstreise

Es gibt Tarife, in denen ein privater Urlaub während einer Dienstreise mit abgesichert ist. Auch dieser besondere Versicherungsschutz sollte allerdings im Vorfeld abgesichert werden. Sind Sie Inhaber einer solchen Versicherungspolice, so können Sie Ihre Dienstreise durch ein paar Urlaubstage unterbrechen, der Versicherungsschutz bleibt dennoch bestehen. Die Länge der erlaubten Urlaubsunterbrechung kann je nach Anbieter unterschiedlich sein.

Standort des Unternehmens

Eine Grundvoraussetzung für den Abschluss einer Geschäftsreiseversicherung ist dass der Sitz des Unternehmens und die Arbeitsstätte der Mitarbeiter in Deutschland liegt. Es gibt bei einigen Anbietern zwar auch die Möglichkeit ausländische Niederlassungen abzusichern, dass muss mit dem jeweiligen Versicherungsunternehmen aber extra vereinbart werden.

Maßnahmen im Schadensfall

MoneyCheck | GeschäftsreiseversicherungTritt tatsächlich ein Schadensfall ein, ist rasches Handeln erforderlich. Vermeiden Sie möglichst alles was den Schaden nochmal verstärken könnte. Melden Sie dem Versicherungsunternehmen den Versicherungsfall schnellstmöglich. Die meisten Anbieter stellen dafür eine 24-Stunden Service-Hotline zur Verfügung. Schildern Sie dem Versicherer den Schadensfall möglichst detailliert und vor allem wahrheitsgemäß. Zum Nachweis eines Krankheitsfalles wird der Versicherer z. B. Arztbescheingungen verlangen, die stets im Original vorgelegt werden sollten.  Sollte diesbezüglich eine Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht erforderlich sein, wird Ihr Versicherungsunternehmen Ihnen ein entsprechendes Formular zukommen lassen. Erst wenn dieses von Ihnen unterzeichnet wurde, darf der behandelnde Arzt Ihrem Versicherer Auskunft über Ihren Gesundheitszustand machen.

 In welchen Fällen erbringt eine Geschäftsreiseversicherung ihre Versicherungsleistungen nicht?

Eine Geschäftsreiseversicherung verschafft nicht nur dem Reisenden ein Gefühl von Sicherheit während seines Aufenthaltes im Ausland. Auch das Unternehmen profitiert von dieser so immens wichtigen Police. Wenn man bedenkt, dass bereits bei einem  durchschnittlich schweren Krankheitsfall an die 38.000 EUR Kosten auf den Arbeitgeber zu kommen können, merkt man recht schnell, wie unentbehrlich diese Versicherung ist. Noch dazu sichert diese Police den Arbeitgeber vor langen Krankheitsausfällen seiner Mitarbeiter ab. Schließlich wird der erkrankte Mitarbeiter vor Ort schnellstmöglich medizinisch versorgt.

Doch selbst der beste Rundum-Sorglos-Tarif übernimmt nicht in jedem Fall die Kosten eines während einer Auslandsdienstreise entstandenen Schadens. Es gibt Schadensfälle, bei denen eine Dienstreiseversicherung nicht greift. Dazu zählen untern anderem:

Streik

Bei Schäden, die durch Streik oder andere Arbeitskampfmaßnahmen entstanden sind, entfällt der Versicherungsschutz.

Kriegsschäden

Dasselbe gilt für Schäden, die durch Krieg, kriegsähnliche Zustände oder Bürgerkrieg zustande kamen. Auch hier leistet die Geschäftsreiseversicherung keinen Kostenersatz. Befinden Sie als versicherte Person sich in einem Land, in dem ein plötzicher Kriegsausbruch unvorhersehbar war, bieten manche Versicherer dennoch einen kurzweiligen Versicherungsschutz an. Außerdem gibt es Tarife mit zubuchbaren Versicherungsbausteinen, die einen speziellen Krisenschutz anbieten.

Offizielle Reisewarnungen

Besteht für ein von Ihnen bereistes Gebiet eine offizielle Reisewarnung des Auswärtigen Amtes, entfällt auch hier der Versicherungsschutz. Informieren Sie sich daher unbedingt vor Reiseantritt, ob für Ihr Reiseziel aktuell eine solche Reisewarnung besteht.

Grobe Fahrlässigkeit

Führt der Versicherungsnehmer den Schaden durch grobe Fahrlässigkeit herbei, kann der Versicherer die Versicherungsleistungen entweder komplett verweigern oder aber deutlich kürzen.

Nicht versicherbare Berufe

Vorsicht, es gibt eine Hand voll Berufe, die von einer Geschäftsreiseversicherung ausgeschlossen werden. Dazu zählen unter anderem Tauchlehrer, Bergführer oder Artisten und somit Berufsgruppen mit mit einem hohen Gesundheitsrisiko verbunden werden.

Ist es möglich, zusätzliche Bausteine mitzuversichern?

Die Geschäftsreiseversicherung zählt zu jenen Policen, die genau zum jeweiligen Unternehmen bzw. Selbstständigen passen müssen. Von daher offerieren viele Anbieter eine Reihe von Versicherungsbausteinen an, die je nach Bedarf zum aktuellen Tarif hinzu gebucht werden können. Die Bausteine ähneln denen einer privaten Reiseversicherung und variieren je nach Anbieter.

So können sie optional zwischen folgenden Zusatzleistungen wählen:

  • Zahnzusatzleistungen, die über die reine Schmerzbehandlung hinausgehen
  • Übernahme der Rückholkosten auch ohne medizinische Notwendigkeit
  • Mitversicherung von Familienangehörigen
  • Auslandskrankenversicherung mit unterschiedlichen Laufzeiten

Wann setzt der Versicherungsschutz der Geschäftsreiseversicherung ein?

Der Versicherungsschutz der Geschäftsreiseversicherung setzt an dem Datum ein, das auf der Versicherungspolice vermerkt ist. Dabei wird der Vertrag auf die in der Police angeführte Dauer abgeschlossen. Nur wenn die erste Versicherungsprämie zeitgerecht bezahlt wird, setzt der Versicherungsschutz tatsächlich ein. Meist liegt das Zahlungsziel bei 14 Tagen. Wird der Versicherungsbeitrag zu spät oder gar nicht beglichen, kann der Versicherer den Vertrag widerrufen.

Eine Einzelversicherung gilt dabei lediglich für die auf der Police vermerkte Geschäftsreise, eine Jahresversicherung während des gesamten Versicherungsjahres.

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Wie hoch sollte die Deckungssumme der Geschäftsreiseversicherung sein?

Die Deckungssumme einer Geschäftsreiseversicherung sollte pro Versicherungsfall ca. 200.000 EUR betragen. Handelt es sich um eine Jahresversicherung und es entstehen in einem Versicherungsjahr mehrere Versicherungsfälle, gilt bei den meisten Anbietern die doppelte Versicherungssumme. Diese bezieht sich dann aber auf alle Versicherungsfälle, die in diesem Jahr entstehen.

Bei manchen Versicherern bzw. Tarifen ist es üblich, dass jede einzelne Teilversicherung des Versicherungspakets mit einer eigenen Versicherungssumme bemessen wird. Dann gilt im Schadensfall natürlich die für die Teilversicherung festgelegte Deckungssumme als Höchstgrenze.

Die Kostenerstattung im Versicherungsfall erfolgt immer bis zur Höhe der bei Vertragsabschluss vereinbarten Deckungssumme.

Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur Geschäftsreiseversicherung berechnet?

Die Versicherungsprämie wird im Voraus für das jeweilige Versicherungsjahr berechnet. Grundlage dabei ist der Versicherungsschutz und die Risikodaten, die mit dem Versicherungsunternehmen vereinbart wurden. Nach Ablauf des Versicherungsjahres werden Sie als Versicherungsnehmer aufgefordert, die tatsächlichen Risikodaten für das abgelaufene Versicherungsjahr vorzulegen. Mit diesen Daten wird im Anschluss die tatsächliche Prämie für das abgelaufene Jahr berechnet.

Die Übermittlung der Risikodaten für das abgelaufene Jahr ist die oberste Obliegenheit jedes Versicherungsnehmers.

Die Höhe der Versicherungsprämie ist je nach Bedarf der Versicherungsleistungen sehr individuell. Von daher ist es schwer zu bewerten, ob eine Versicherungsprämie als günstig oder aber als zu hoch bewertet werden kann. Der Online-Vergleich bietet Ihnen die Möglichkeit in Minutenschnelle  die Tarifoptionen und dazu passenden Preise aufzulisten, um sich daraus das passende Paket zusammenzustellen.

Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Geschäftsreiseversicherungen für mich?

Die Nutzung eines Vergleichsrechners ist die schnellste und einfachste Möglichkeit, die sich auf dem Markt befindlichen Anbieter von Dienstreiseversicherungen zu finden. Natürlich unterscheiden sich die Leistungen der unterschiedlichen Tarife im Detail voneinander. Der Vergleichsrechner hilft aber dabei, sich in kürzester Zeit einen Überblick zu verschaffen. Sie erhalten in Sekundenschnelle einen ersten Eindruck, welche Kosten beim Abschluss Ihrer Geschäftsreiseversicherung auf Ihr Unternehmen zukommen könnte. Damit lässt sich nicht nur Zeit einsparen, durch die Auswahl eines günstigen Tarifes kann damit auch der ein oder andere Euro eingespart werden.

Gerade bei der Geschäftsreiseversicherung existieren eine ganze Reihe von unterschiedlichen Tarifen, die wiederum durch einzelne Zusatzbausteine ergänzt werden können. Eine Preisauskunft alleine stellt also keine große Hilfe dar. Dank dem Online-Vergleichsrechner werden im Nu alle Tarife + deren Leistungsspektrum und dazugehörigen Preise aufgelistet. Einfacher könnte die Suche nach er passenden Dienstreiseversicherung nicht sein.

Ist es möglich, den Versicherungsschutz und die Versicherungsbeiträge flexibel an meine Bedürfnisse anzupassen?

Die möglichen Optionen zur Geschäftsreiseversicherung sind von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. In den meisten Fällen haben Sie die Auswahl aus folgenden Zusatzleistungen:

  • Rückholkosten
  • Zahnzusatzleistungen
  • Option Familienangehörige mitzuversichern
  • Versicherung längerer Auslandaufenthalte
  • Versicherung mit begrenzter Laufzeit
  • oder mehrere Versicherungen mit unterschiedlich langen Laufzeiten

Zudem gibt es Tarifmodelle, die bestimmte Kombiversicherungen in denen eine Reiseversicherung bereits enthalten sind. Solche möglichen Kombiversicherungen beinhaltet in manchen Fällen die:

  • Haftpflichtversicherung
  • Unfallversicherung
  • Reiserücktrittversicherung
  • oder die Gepäckversicherung

Fest steht, die Geschäftsreiseversicherung zählt zu den Policen die ganz genau auf die eigenen Anforderungen angepasst werden muss. Dank unterschiedlicher Tarifmodelle und zubuchbarer Versicherungsbaustelne ist es möglich die so wichtige Police an Ihre persönlichen Anforderungen anzupassen.

Kann ich die Versicherungsverträge von der Steuer absetzen?

Da es sich bei der Geschäftsreiseversicherung um Betriebsausgaben handelt, kann diese von der Steuer abgesetzt werden. Unter betrieblich veranlassten Ausgaben versteht man Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem eignen Betrieb stehen. Auch Versicherungen zählen zu Betriebsausgaben, außer weniger Ausnahmen (Lebensversicherung, Praxisaufallversicherung und Berufsunfallversicherung).

Worauf muss ich bei der Kündigung meiner Geschäftsreiseversicherung achten?

Bei der Kündigung der Geschäftsreiseversicherung kommt es darauf an, ob ein Einzel- oder Jahresvertrag abgeschlossen wurde. Die Einzelversicherung endet ja automatisch nach der Geschäftsreise des Mitarbeiters, muss daher vom Versicherungsnehmer nicht extra gekündigt werden. Die Jahresversicherung hingegen verlängert sich in den meisten Fällen automatisch um ein Jahr, wenn der Vertrag nicht rechtzeitig gekündigt wurde.

Ordentliche Kündigung der Geschäftsreiseversicherung

Wenn Sie Ihren aktuellen Vertrag nicht verlängern möchten, so muss eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende des Kalenderjahres eingehalten werden. Die Kündigung muss dabei schriftlich erfolgen. Eine Angabe von Gründen ist bei der ordentlichen Kündigung nicht nötig. Um die Einhaltung der Kündigungsfrist beweisen zu können, wird empfohlen die Kündigung per Einschreiben zu versenden.

Außerordentliche Kündigung der Geschäftsreiseversicherung

Kommt es zum Versicherungsfall kann nach Abschluss dessen der Vertrag gekündigt werden, ohne die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Jahresende einhalten zu müssen. Bei der außerordentlichen Kündigung gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von 2 Wochen. Allerdings darf nicht nur der Versicherungsnehmer den Vertrag außerordentlich kündigen. Auch das Versicherungsnehmer darf nach Eintritt eines Versicherungsfalls den Vertrag mit dem Versicherungsnehmer kündigen.

Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner Geschäftsreiseversicherung achten?

MoneyCheck | GeschäftsreiseversicherungEine Reihe von Versicherern bieten die unterschiedlichsten Modelle von Geschäftsreiseversicherungen an. Nach und nach kommen neue Tarife hinzu, was so manchen Unternehmer dazu verführt, mit dem Gedanken zu spielen, den bestehenden Vertrag zu wechseln. Möglicherweise hat sich auch die Situation in Ihrem Unternehmen geändert, was einen Wechsel der Geschäftsreiseversicherung wiederum unumgänglich machen könnte.
Neben der Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsfristen, sollten Sie als Versicherungsnehmer vor allem darauf achten, dass beim Übergang vom alten zum neuen Vertrag keine Versicherungslücke entsteht.

Waren Sie bisher über eine Einzelversicherung abgesichert, würde sich ab einer bestimmten Unternehmensgröße eventuell bereits eine Jahresversicherung lohnen. Dank zubuchbaren Versicherungsbausteinen, wie einer Gepäcks- oder einer Reiserückstrittsversicherung lässt sich fast jeder Tarif optimal an die Bedürfnisse des Unternehmens bzw. Ihrer Mitarbeiter anpassen. Sparen Sie wertvolle Zeit und nutzen Sie den Online-Vergleichsrechner, um die für Sie perfekte Versicherung zu finden.