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Filmversicherung

Warum lohnt sich der Abschluss einer Filmversicherung?

MoneyCheck | FilmversicherungDeutschland wird als Drehort für Filmproduktionen jeglicher Art immer beliebter. Bevor der Film der Öffentlichkeit präsentiert wird, kann allerdings viel Zeit vergehen. Eine Film- bzw. Medienproduktion ist schließlich ein aufwendiges Unterfangen, bei dem leider auch einiges schief gehen kann. Nicht nur die Dreharbeiten gelten als kostenspielig. Wenn man alle Kosten für einen Drehtag berücksichtigt, rechnet man mit rund 80.000 EUR für jeden einzelnen Tag. Dabei muss es sich nicht mal um eine große Hollywood-Produktion handeln. Selbst kleinere Produktionen mit einem sehr eingeschränkten Budget können ins Geld gehen, vor allem dann wenn etwas nicht so glatt läuft wie erhofft.

Fällt beispielsweise das technische Equipment oder ein Teil der Crew aus, müssen die Filmaufnahmen erst mal ausgesetzt werden. Das kostet Geld – Geld das im Budget eigentlich nicht eingeplant war. Aber nicht nur ein Filmemacher kann bei einem entstandenen Schaden zur Kasse gebeten werden. Auch:

  • Inhaber von Werbeagenturen
  • Sendeanstalten
  • Fernsehstudios
  • Film- und Fernsehproduktionen

profitieren vom Abschluss einer Filmversicherung. Die gebündelte Versicherung ist damit für all jene geeignet, die in der Medienwelt beheimatet sind und ihr Privat- oder Firmenvermögen schützen möchten.

Die Geschichte der deutschen Filmversicherung

Die deutsche Filmversicherung hat ihre Entstehungsgeschichte kurz nach dem Ersten Weltkrieg. Damals gab es eine einzige Versicherungsgesellschaft die diese Marktlücke für ihre Geschäftsidee nutzte. Lloyd’s of London versicherte zum damaligen Zeitpunkt erstmals Filmapparate, Requisiten sowie Filmpositive und -negative. 1927 löste der Tonfilm die legendäre Stummfilm-Ära ab. Dank dem Wirtschaftswunder der Zwanziger Jahre und dem rasanten technischen Fortschritt erlangte die Filmindustrie einen überwältigenden Boom. Im Zusammenhang damit stiegen natürlich auch die Produktionskosten der einzelnen Filmproduktionen. Die Versicherungen reagierten darauf mit einer zusätzlichen Betriebsunterbrechungsversicherung, die nun neben der zuvor erwähnten Sachversicherung angeboten wurde. Nach den USA und Frankreich stieg schließlich auch der deutsche Versicherungsmarkt in diesen sehr speziellen Versicherungsbereich ein. Nach Gründung des Dritten Reichs entstand im Jahr 1945 „die deutsche Filmversicherungsgemeinschaft“, die bis heute noch besteht. Heute fungiert die Gesellschaft unter dem Namen DFG und hat ihren Firmensitz in Hamburg.

Aktuell werden in Deutschland Jahr für Jahr Fernseh-, Industrie- und Werbefilme im Wert von mehreren Milliarden Euro gedreht. Kaum ein Filmschaffender möchte mehr das Risiko eingehen und eine solch kostenintensive Produktion ohne ein Sicherheitspolster in Angriff nehmen. Natürlich dürfen Regisseure heutzutage auf technische Hilfsmittel zurückgreifen, die vor 100 Jahren noch undenkbar gewesen wären. Diverse Spezialeffekte, Lichtgestaltungsmöglichkeiten und Animationstechniken haben die Produktion aufwendigster Projekte erheblich vereinfacht. Aber selbst die best ausgefeilteste Computertechnik kann nicht verhindern, dass Filmschaffende und Schauspieler sich während der Dreharbeiten ab und an in Gefahr begeben. Das gilt nicht nur für einen Stuntman, auch Kameraleute sind damit nicht davor gefeit, am Filmset zu verunfallen. Ohne Absicherung müsste die Produktionsleistung Schadenersatz an das jeweilige Crewmitglied leisten. Somit kann schon ein kleinerer Unfall dazu führen, dass ein Filmdreh unterbrochen oder im schlimmsten Fall komplett abgebrochen werden muss.

Eine Filmversicherung mindert das finanzielle Risiko von Filmschaffenden immens

Die Welt des Films ist von Glanz und Luxus umhüllt. Um diese schöne Scheinwelt aufrechtzuerhalten, bedarf es in erster Linie einem spannenden Drehbuch, begnadeter Schauspieler und ausgefeilter Technik. Erst wenn man hinter die Kulissen blickt, wird klar, dass ein solches Filmprojekt ohne spezielle Sicherheitsvorkehrungen zum Scheitern verurteilt ist. Wenn man bedenkt, dass ein nicht genutzter Drehtag einen fast 6-stelligen Eurobetrag kosten kann, wird einem bewusst, wie wichtig eine finanzielle Absicherung im Vorfeld einer solchen Produktion ist. Nur der Abschluss einer Filmversicherung schützt Filmemacher vor einem solchen finanziellen Fiasko.

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Welche Schäden sind im Rahmen einer Filmversicherung mitversichert?

Die Filmversicherung ist auch als Medienversicherung bekannt und kümmert sich unter anderem um die Absicherung von:

  • Radiosendern
  • Theateraufführungen  oder
  • Filmproduktionen

Egal, ob

  • Diebstahl
  • Unfall
  • Erkrankung
  • oder technischer Defekt,

all diese Ereignisse können eine Medienaufzeichnung unterbrechen oder sogar vollständig beenden. Im schlimmsten Fall muss damit ein Kinostart nach hinten verschoben werden oder ein Film kann erst zu einem späteren Zeitpunkt beendet werden. Die dadurch entstanden Kosten, die der Verantwortliche der jeweiligen Produktion selbst übernehmen  müsste, werden von der Filmversicherung übernommen. Damit macht diese Police die Kosten einer solchen Produktion kalkulierbar.

Experten gehen davon aus, dass bei etwa jeder vierten Filmproduktion etwas schief geht. Sie raten Produzenten daher dringend zu einem Abschluss einer Filmversicherung.

Das Leistungsspektrum einer Filmversicherung ist immens. Überdenken wir die vielen Risiken, die bei einer Filmproduktion auftreten können, ergeben sich automatisch die unterschiedlichen Bereiche, die diese so wichtige Police abdeckt bzw. abdecken kann.

Diese Schäden werden unter anderem durch eine Filmversicherung abgedeckt

  • Sind bereits einige Szenen im Kasten und das Filmmaterial wird beschädigt oder kommt abhanden, ist nicht nur die geleistete Arbeit für immer weg. Die erneuten Kosten für weitere Drehtage würden eventuell das Budget sprengen. Auch hier kommt die Filmversicherung zum Einsatz. Der Teilbereich der Filmmaterial- und Negativversicherung ersetzt den Wiederbeschaffungswert des beschädigten Filmmaterials.
  • Mit der technischen Ausstattung steht und fällt jede Filmproduktion. Fällt nur ein einziger Scheinwerfer aus, oder erleidet gar eine der teuren Kameras einen Schaden, so steht plötzlich das gesamte Projekt still. Ein Teilbereich der Filmversicherung ist die Elektronik- und Technikversicherung. Sie würde genau in vorhin beschriebenen Fall eintreten und den entstandenen Schaden begleichen.
  • Eine Filmproduktion ohne Requisiten ist undenkbar. Da ist es nicht weiter verwunderlich, dass auch Requisiten im Zuge einer Medienproduktion beschädigt werden können. Dank einer Requisitenversicherung werden auch solche Risiken Ihre Dreharbeiten nicht mehr negativ beeinflussen.
  • Eine der schmerzlichsten Risiken einer jeden Filmproduktion ist die Tatsache, dass nicht jeder Film fertiggestellt werden kann. Auch hier findet die Filmversicherung eine Lösung. Die dazugehörige Filmfertigstellungsversicherung kommt zum Zug, sollte sich ein derartiges Szenario abspielen.
  • Als besonders wichtig wird von Experten die Personenausfallversicherung hervorgehoben. Erkrankt ein Schauspieler oder erleidet er einen Unfall, so kann dies zu Verzögerungen im gesamten Ablauf der Produktion führen. Wäre besagter Schauspieler kurz danach schon wieder für eine andere Produktion engagiert, gäbe es die Möglichkeit ihn aus der Produktion herauszukaufen. Die dadurch entstandenen Kosten würden von der Filmversicherung übernommen werden.

Was sollte ich beachten, bevor ich eine Filmversicherung abschließe?

MoneyCheck | FilmversicherungIn der Regel werden die unterschiedlichen Risiken einer Filmproduktion im Bündel versichert. Bevor der Vertrag zur abgeschlossen werden kann, muss der Deckungsbeitrag festgelegt werden. Der Deckungsbeitrag berechnet sich dabei aus den tatsächlichen Kosten der Filmproduktion.

Bevor eine Filmversicherung abgeschossen werden kann steht damit erst mal die Kalkulation der Produktionskosten an. Dabei wird zwischen fixen und variablen Kosten unterschieden. Fixe Kosten betreffen zum Beispiel die Miete der benötigten Räumlichkeiten und das permanent benötigte Personal. Zu den variablen Kosten werden Materialkosten, Studiomieten oder auch Requisiten gezählt.

Neben der Kalkulation der zu erwarteten Kosten ist auch die Länge der Dreharbeiten ein wichtiger Faktor, der zuvor vom jeweiligen Versicherungsunternehmen abgefragt wird. Ein zusätzlich benötigter Drehtag reicht aus, um das zuvor errechnete Budget komplett über einen Haufen zu werfen. Handelt es sich gar um mehrere Drehtage die hinten dran gehängt werden müssen, kann das den wirtschaftlichen Gewinn einer Produktion zunichte machen. 

Auch die Möglichkeit einer Selbstbeteiligung sollte vor Vertragsabschluss in Erwägung gezogen werden. Eine Selbstbeteiligung mindert zwar die Beitragssätze der Versicherung, dafür sind Sie aber selbst dazu verpflichtet den jeweiligen Schaden bis zur Höchstgrenze der Selbstbeteiligung  zu begleichen. 

Aber auch der Versicherer möchte sich absichern, unter anderem was die Gesundheit der zu versicherten Personen angeht. Ein Fragebogen der vor Abschluss des Vertrages ausgefüllt werden muss, dient dazu um bereits bestehende Erkrankungen der versicherten Personen zu erfassen. Diese Risiken fallen dann natürlich nicht unter den Deckmantel der Filmversicherung.

Welche Leistungen sind bei einer Filmversicherung im Schadensfall mit inbegriffen?

Bei einer Filmversicherung handelt es sich um eine sogenannte gebündelte Versicherung, die aus mehreren Teilversicherungen besteht. Dazu zählen:

  • Filmunfallversicherung
  • Produktionshaftpflichtversicherung
  • Personenausfallversicherung
  • Filmmehrkostenversicherung
  • Requisitenversicherung
  • Filmmaterialversicherung und Negativversicherung
  • Produktionskassenversicherung
  • Filmfertigstellungsversicherung
  • KFZ-Versicherung
  • Elektronik- und Technikversicherung
  • Errors & Omissions

Die unterschiedlichen Teilversicherungen decken beinahe jedes Risiko ab, das während einer Medienproduktion auftreten kann. 

Filmunfallversicherung

MoneyCheck | FilmversicherungKommt es zur Invalidität oder zum Todesfall, leistet der Versicherer im Zuge der Filmunfallversicherung Schadenerstatz. Die Höhe der Schadenersatzzahlung hängt vom Tarif des jeweiligen Versicherers ab. Die versicherten Personen sind während der Dreharbeiten versichert. Aber auch der Weg zum bzw. vom Drehort ist durch die Filmunfallversicherung abgedeckt. Der zu versicherte Personenkreis muss dem Versicherer allerdings vorab namentlich genannt werden. Ob die versicherte Person bei der jeweiligen Medienproduktion fest angestellt oder freiberuflich tätig ist, ist für die Filmunfallversicherung irrelevant. 

Produktionshaftpflichtversicherung

Sollte die teure Filmkamera aus der Hand gleiten oder ein Teil des Equipments abhanden kommen, springt die Produktionshaftpflichtversicherung ein. Unter den Deckmantel der Produktionshaftpflichtversicherung fallen alle Mitarbeiter der Medienproduktion. Einige Versicherer decken sogar die Gefahren bei der Produktion von Action-Filmen ab. Da bei derlei risikobehafteten Dreharbeiten unter anderem auch Passanten gefährdet werden könnten, muss diese besondere Situation vorab mit dem Versicherungsunternehmen abgesprochen werden.

Personenausfallversicherung

Die Personenausfallversicherung ersetzt Schäden, die durch den Ausfall von Regisseur oder Darstellern entstanden sind. Aufgrund von Erkrankung, Unfall oder dem Ableben der versicherten Person kommt es zwangsweise zur Unterbrechung der Dreharbeiten. Der dadurch entstandene materielle Schaden wird durch die Personenausfallversicherung aufgefangen. 

Filmmehrkostenversicherung

Fällt ein technisches Gerät aus, oder eine benötigte Kulisse kann nicht verwendet werden, fallen Kosten an, die durch die sogenannte Filmmehrkostenversicherung abgedeckt ist. Beschädigte Requisiten fallen ebenso unter dessen Versicherungsschutz.

Requisitenversicherung

Requisiten sind bei Filmproduktionen ein Muss. Leider kann es während einer Produktion schnell dazu kommen, dass das ein oder andere Teil der Requisite beschädigt wird. Die Haftpflichtversicherung würde hier nicht greifen, denn diese bezieht sich nur auf das Eigentum von Dritten. Bei Requisiten handelt es sich aber um gepachtete bzw. gemietete Gegenstände, die damit von der Haftpflichtversicherung ausgeschlossen wären. Genau aus diesem Grund greift hier die Requisitenversicherung ein. Aber nicht nur leblose Gegenstände fallen unter den Deckmantel einer Requisitenversicherung. Auch Tiere und Pflanzen, die während eine Medienproduktion eingesetzt werden, fallen unter deren Schutz.

Weitere Elemente, die man durch eine Requisitenversicherung abdecken kann sind:

  • Orden, Schmuck und andere Edelmetalle
  • Kostüme
  • bewegliche Bühnendeko
  • Privatgarderobe der Crew

Elektronik– und Technikversicherung

Wie der Name schon verrät, schützt eine Elektronik- und Technikversicherung das technische Material, das sich während einer Produktion in Gebrauch findet. Bei dieser Teilversicherung ist es nicht entscheidend, ob die Produktionstechnik nur geliehen oder Eigentum der Produktionsfirma ist. Je nach Anbieter kann dieser Versicherungsschutz auch auf das europäische Ausland oder gar weltweit ausgeweitet werden.

Filmmaterialversicherung und Negativversicherung

Die Bild- und Tonmaterialien, die vorher im Vertrag festgelegt wurden, werden mit einer Filmmaterial- und Negativversicherung abgesichert. Egal ob der jeweilige Datenträger während der:

  • Herstellung
  • Bearbeitung
  • Lagerung
  • oder dem Transport

beschädigt wurde, ersetzt diese wertvolle Versicherungspolice den entstandenen Schaden.

Produktionskassenversicherung

Kosten, die produktionsbedingt am jeweiligen Drehort stattfinden, werden in der Produktionskasse aufbewahrt. Darin befindet sich meist eine nicht unerhebliche Menge an Bargeld, die mitunter von Drehort zu Drehort mit transportiert wird.

Kommt das Geld abhanden, wird es zerstört oder beschädigt, so leistet die Produktionskassenversicherung Ersatz.

Egal ob der Schaden während des:

  • Transports
  • der Dauer des Aufenthaltes an einem Drehort
  • Tragens am Körper

beschädigt wird, bzw. abhanden kommt, spielt bei dieser Versicherung keine Rolle.

KFZ-Versicherung

Bei dieser KFZ-Versicherung handelt es sich um eine spezielle KFZ-Versicherung. Über eine Produktionshaftpflichtversicherung oder die Requisitenversicherung sind die Fahrzeuge, die bei der Produktion eingesetzt werden, nämlich nicht abgedeckt. DIE  KFZ-Versicherung für Filmproduktionen ist eine Haftpflichtversicherung, die sowohl als Teil- als auch als Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden kann.

Errors & Omissions

Selbst nach Abschluss der Dreharbeiten kann eine Filmversicherung vonnöten sein. Um den Film gewinnbringend zu verleihen, kann die jeweilige Verleihfirma den Abschluss einer Errors & Omissions Versicherung verlangen. Dabei handelt es sich um eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung, die bei einer möglichen Verletzung von Rechten (wie z.B. Persönlichkeitsrechte, Namensrechte) einspringt.

Welche Leistungen sind bei einer Filmversicherung im Schadensfall nicht mit inbegriffen?

Actionszenen wirken faszinierend auf das Publikum und sind nicht selten ein Garant für klingelnde Kinokassen. Allerdings nur eine Minderheit der Cineasten bedenkt, welche Risiken diese gefährlichen Szenen für eine Filmproduktion bedeuten. Aber nicht nur ein möglicher Unfall eines Stuntman kann der Produktionsfirma teuer zu stehen kommen. Schon, wenn ein einziges Mitglied der Filmcrew sich ein Bein bricht und dadurch für den Rest der Dreharbeiten ausfällt, kann das in finanzieller Hinsicht verheerende Folgen haben.

Dank der vielen unterschiedlichen Teilversicherungen wartet die Filmversicherung mit einem weitläufigen Leistungsspektrum auf. Jedoch gibt es auch bei der Filmversicherung  Risiken, die diese Police nicht abdeckt. Dazu zählen:

  • Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurden
  • Vertragsstrafen
  • Beschädigungen die aufgrund von inneren Unruhen bzw. Krieg ausgelöst wurden

Zudem gilt die Filmversicherung nur im zuvor mit dem Versicherer festgelegten Geltungsbereich.

Was sollte ich tun, wenn ein Schadensfall eintritt?

Kommt es zum Schadensfall, so ist der Versicherungsnehmer dazu verpflichtet:

  • seine Versicherung schnellstmöglich über den Versicherungsfall zu informieren
  • weiteren Schaden abzuwenden bzw. zu mindern
  • dem Versicherungsunternehmen jede Untersuchung des Versicherungsfalles zu gestatten
  • das Schadensbild nicht zu verändern, bis der Versicherer das OK dafür gibt

Sollte es sich um Diebstahl, Raub oder Plünderung handeln, ist der Versicherungsnehmer außerdem dazu verpflichtet, eigenständig die Polizei zu informieren bzw. Anzeige zu erstatten.

Beschädigte Teile sollten zudem unbedingt aufbewahrt werden. Sie könnten Beweismaterial darstellen. Dieses kann dazu verhelfen, den Versicherungsfall schnellstmöglich zu klären. Warten Sie daher auf Info Ihres Anbieters, ob womögliches Beweismaterial zur Untersuchung des jeweiligen Versicherungsfalles benötigt wird. 

Wann setzt der Versicherungsschutz der Filmversicherung ein?

Der Versicherer haftet ab dem Zeitpunkt, der auf dem Vertrag angegeben ist. Im Normalfall setzt der Versicherungsschutz sofort ein. Ein rückwirkender Schutz ist bei der Filmversicherung allerdings nicht möglich. Grundvoraussetzung für den Beginn des Versicherungsschutzes ist die fristgerechte Zahlung der Versicherungsprämie. Wird diese gar nicht oder nicht rechtzeitig bezahlt, kann der Anbieter den Versicherungsschutz verwehren.

Der Schutz endet zum bei Vertragsunterzeichnung vereinbarten Termin. Dauert die Filmproduktion doch länger als erwartet, kann der Vertrag nach Absprache verlängert werden.

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Wie hoch sollte die Deckungssumme der Filmversicherung sein?

MoneyCheck | FilmversicherungDie Deckungssumme gilt auch bei der Filmversicherung als Grundlage für die Berechnung der Prämie und zugleich für die Höchsthaftung im Schadensfall.  Die Errechnung der Deckungssumme ist relativ simpel. Sie wird aufgrund der zu erwartenden Produktionskosten kalkuliert. Sind eher schwierige Dreharbeiten zu erwarten, wird empfohlen eine Vorsorge von höchstens 20 % zu kalkulieren. Nach Abschluss der Dreharbeiten wird die Vorsorge, je nach Inanspruchnahme wieder rück verrechnet. 

Gerade bei der Filmversicherung ist die korrekte Festlegung des Deckungsbeitrags extrem wichtig. Eine Unterversicherung könnte verheerende Folgen für die Filmproduktion nach sich ziehen. Ein Sparen bei der Deckungssumme muss daher unbedingt vermieden werden. Bedenken Sie bitte, dass bei der Ermittlung der Versicherungssumme der Versicherungsnehmer ganz alleine verantwortlich ist.

Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur Filmversicherung berechnet?

Keine Filmproduktion ist mit der anderen vergleichbar. Von daher ist es nicht verwunderlich, dass der Beitrag einer Filmversicherung individuell berechnet werden muss.

Mehrere Faktoren spielen dabei eine Rolle:

  • Wo findet der Filmdreh statt?
  • Sind gefährliche Action-Szenen vorgesehen?
  • Sind schwierige Wetterkapriolen zu erwarten?
  • Werden Tiere bei der Produktion eingesetzt?

Erst wenn diese Art von Fragen geklärt sind, wird der Versicherer ein Angebot zur jeweiligen Versicherungsprämie machen können. Unter anderem dient auch das Drehbuch als Parameter für die Berechnung der zu zahlenden Beiträge.

Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Filmversicherung für mich?

Um sich über die aktuellen Angebote zum Thema Filmversicherung zu informieren, lohnt sich die Nutzung eines Vergleichsrechners. Ist ein neues Filmprojekt in Aussicht, sollte zeitnah eine passende Filmversicherung abgeschlossen werden. Mit Hilfe eines Online-Vergleichs werden die sich auf dem Markt befindlichen Angebote aufgelistet. Der für Sie passende Tarif kann innerhalb von wenigen Minuten ausgewählt werden.

Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?

Die Beiträge zur Filmversicherung können als Betriebsausgaben steuerlich abgesetzt werden. Da es sich bei der Filmversicherung um eine rein betriebliche Absicherung handelt, können dessen Beiträge zur Gänze steuerlich geltend gemacht werden.

Worauf muss ich bei der Kündigung meiner Filmversicherung achten?

Bei der Filmversicherung besteht für Sie als Versicherungsnehmer ein Kündigungsrecht, insofern der Versicherer einen begründeten Entschädigungsanspruch verweigert oder verzögert hat. Dabei muss die Kündigung innerhalb eines Monats nach dem Ablehnen der Versicherungsleistung erfolgen.

Dasselbe gilt für Versicherungsfälle, die vom Versicherer angenommen und deren Entschädigungssumme bereits ausbezahlt wurde. Auch dann haben Sie als Versicherungsnehmer ein Kündigungsrecht von einem Monat. Wann die Kündigung in Kraft treten soll, entscheiden Sie selbst. Sie kann sowohl sofort wirksam werden, spätestens aber zum Ende des Versicherungsjahres.

Die Kündigung muss dabei immer in schriftlicher Forme erfolgen.

Nachdem ein Versicherungsfall eingetreten ist, kann allerdings auch der Versicherer den Vertrag innerhalb von einem Monat kündigen. Kündigt der Versicher den Vertrag, so wird die Kündigung einen Monat nach Zustellung der schriftlichen Kündigung bei Ihnen wirksam.

Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner Filmversicherung achten?

MoneyCheck | FilmversicherungVorausgesetzt es kommt zu einem Versicherungsfall, haben Sie die Möglichkeit Ihre bestehende Filmversicherung zu kündigen. Bevor Sie sich für einen neuen Anbieter entscheiden, lohnt es sich allerdings, die vorhandenen Angebote online zu vergleichen. Mit einem Online Vergleich ersparen Sie sich nicht nur die mühsame Suche durch den Versicherungsdschungel. Sie erhalten in Sekundenschnelle die günstigsten Angebote, die auf Ihre persönlichen Ansprüche zugeschnitten sind. Damit lässt sich nicht nur Geld einsparen, Sie finden damit auch das Versicherungspaket, das genau zu Ihrem jeweiligen Filmprojekt passt. 

Vermeiden Sie aber in jedem Fall eine Versicherungslücke. Würde es in diesem Zeitfenster zu einem Schadensfall kommen, müsste der entstandene Schaden aus eigener Tasche beglichen werden.