AXA E-Bike Versicherung
Was ist die AXA E-Bike Versicherung?

Unser Versprechen
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Welche Schäden sind über die AXA E-Bike Versicherung abgedeckt?
Sofern das E-Bike eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h nicht überschreitet und damit nicht versicherungspflichtig ist, zählt es automatisch als Gebrauchsgegenstand zum Hausrat und erhält über die Hausratversicherung der AXA 
- Leitungswasser
- Feuer, Blitz und Überspannung
- Sturm und Hagel
- Einbruchdiebstahl
- Raub
- Vandalismus
Der Versicherungsschutz beschränkt sich jedoch lediglich auf den versicherten Ort. So leistet die Hausratversicherung, die als kleine AXA E-Bike Versicherung fungiert, zum Beispiel dann, wenn das abgeschlossene E-Bike aus den eigenen Kellerräumen gestohlen wird.
Das Risiko des Diebstahls eines E-Bikes außerhalb der eigenen vier Wände ist jedoch ungleich höher und kann mit dem Zusatzbaustein „Fahrrad“ abgesichert werden. Diese AXA E-Bike Versicherung leistet bei
- einfachem Diebstahl ohne Nachtzeitklausel rund um die Uhr an jedem beliebigem Ort (weltweiter Schutz)
- Beschädigung oder Zerstörung des E-Bikes durch Transportmittelunfall
- Beschädigung von als Reisegepäck aufgegebenen E-Bikes
Welche Leistungen erbringt die AXA E-Bike Versicherung?
Kommt es zu einem Schäden, erhält der Versicherte von der AXA E-Bike Versicherung eine Neuwertentschädigung des abhanden gekommenen beziehungsweise zerstörten E-Bikes. Die Höhe der Erstattung hängt dabei von der Versicherungssumme ab. Für den Zusatzbaustein „Fahrrad“ ist diese auf maximal 10.000 Euro limitiert und kann bei Vertragsabschluss innerhalb dieses Rahmens in 100-Euro-Schritten frei festgelegt werden. Für beschädigte E-Bikes werden von der AXA E-Bike Versicherung die Kosten für die Reparatur übernommen. Zubehör, das lose mit dem E-Bike verbunden ist, ist nur dann über die AXA E-Bike Versicherung mitversichert, wenn es gemeinsam mit dem Fahrrad gestohlen beziehungsweise zerstört wird.
Voraussetzung für einen berechtigten Leistungsanspruch der AXA E-Bike Versicherung ist, dass der Versicherte folgende Obliegenheiten beachtet:
- Sicherung des E-Bikes durch ein Fahrradschloss
- Nachweis über den Hersteller, die Marke und die Rahmennummer (Kaufbelege oder andere Unterlagen)
- Anzeige bei der Polizei bei Diebstahl des E-Bikes
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