AXA E-Bike Versicherung
Was ist die AXA E-Bike Versicherung?
Versicherungsschutz für das E-Bike bietet eine Hausratversicherung der AXA, die um den Zusatzbaustein „Fahrrad“ mit Leistungen bei einfachem Diebstahl ergänzt werden kann. Eine eigenständige AXA E-Bike Versicherung wird nicht angeboten.
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Welche Schäden sind über die AXA E-Bike Versicherung abgedeckt?
Sofern das E-Bike eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h nicht überschreitet und damit nicht versicherungspflichtig ist, zählt es automatisch als Gebrauchsgegenstand zum Hausrat und erhält über die Hausratversicherung der AXA Versicherungsschutz für Schäden, die durch folgende unvorhersehbare Ereignisse entstanden sind:
- Leitungswasser
- Feuer, Blitz und Überspannung
- Sturm und Hagel
- Einbruchdiebstahl
- Raub
- Vandalismus
Der Versicherungsschutz beschränkt sich jedoch lediglich auf den versicherten Ort. So leistet die Hausratversicherung, die als kleine AXA E-Bike Versicherung fungiert, zum Beispiel dann, wenn das abgeschlossene E-Bike aus den eigenen Kellerräumen gestohlen wird.
Das Risiko des Diebstahls eines E-Bikes außerhalb der eigenen vier Wände ist jedoch ungleich höher und kann mit dem Zusatzbaustein „Fahrrad“ abgesichert werden. Diese AXA E-Bike Versicherung leistet bei
- einfachem Diebstahl ohne Nachtzeitklausel rund um die Uhr an jedem beliebigem Ort (weltweiter Schutz)
- Beschädigung oder Zerstörung des E-Bikes durch Transportmittelunfall
- Beschädigung von als Reisegepäck aufgegebenen E-Bikes
Welche Leistungen erbringt die AXA E-Bike Versicherung?
Kommt es zu einem Schäden, erhält der Versicherte von der AXA E-Bike Versicherung eine Neuwertentschädigung des abhanden gekommenen beziehungsweise zerstörten E-Bikes. Die Höhe der Erstattung hängt dabei von der Versicherungssumme ab. Für den Zusatzbaustein „Fahrrad“ ist diese auf maximal 10.000 Euro limitiert und kann bei Vertragsabschluss innerhalb dieses Rahmens in 100-Euro-Schritten frei festgelegt werden. Für beschädigte E-Bikes werden von der AXA E-Bike Versicherung die Kosten für die Reparatur übernommen. Zubehör, das lose mit dem E-Bike verbunden ist, ist nur dann über die AXA E-Bike Versicherung mitversichert, wenn es gemeinsam mit dem Fahrrad gestohlen beziehungsweise zerstört wird.
Voraussetzung für einen berechtigten Leistungsanspruch der AXA E-Bike Versicherung ist, dass der Versicherte folgende Obliegenheiten beachtet:
- Sicherung des E-Bikes durch ein Fahrradschloss
- Nachweis über den Hersteller, die Marke und die Rahmennummer (Kaufbelege oder andere Unterlagen)
- Anzeige bei der Polizei bei Diebstahl des E-Bikes