Betriebshaftpflicht Hochbauer
Was ist in der Betriebshaftpflicht für Hochbauer abgedeckt?
Die Betriebshaftpflicht für Hochbauer übernimmt:
Haftpflichtschäden vor gesetzlichem Hintergrund
Mit den typischen Bereichen in der gesetzlichen Haftpflicht
- Personenschäden
- Sachschäden
- Vermögensschäden
Die Betriebshaftpflicht ist eine wichtige Ergänzung zur Bauherrenhaftpflicht und zur Produkthaftpflicht. Hier kann es Unklarheiten kommen – die Betriebshaftpflicht muss strittige Lücken füllen.
Sie dienst auch der Absicherung von Haftungsrisiken gegenüber Subunternehmern und durch Subunternehmer verursachte Schäden, für die der Auftraggeber haften muss.
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Was muss beim Abschluss der Betriebshaftpflicht für Hochbauer beachtet werden?
Für Bauunternehmer gehört eine passende Betriebshaftpflicht zur grundlegenden Risikoabsicherung. Sie verhindert, dass das Unternehmen nach einem Schaden zahlungsunfähig wird und sichert so auch durchgehend bis zum Firmeninhaber Schadenersatzansprüche ab.
Hochbauer arbeiten in einem Umfeld, in dem durch Bau- oder Abrissmaßnahmen und generelle Bautätigkeiten immer wieder Schäden auftreten können. Für solche Schäden gilt eine gesetzliche Haftpflicht. Der Verursacher muss sie ersetzen, ob er die nötigen Finanzmittel dazu hat oder nicht.
Prüfen Sie die unten aufgezeigten Kriterien. Da auf dem Bau häufig komplexe Haftungssituationen bestehen – Subunternehmer und Auftraggeber, Bauherren und Zulieferer mit je eigener Versicherung – kann es schon da zu Unklarheiten kommen. Die Betriebshaftpflicht unterstützt auch bei der Klärung dieser Fragen.
Die richtige Deckungssumme in der Betriebshaftpflicht für Hochbauer
Die Betriebshaftpflicht stellt dem Hochbauer die zum Schadenausgleich nötigen Finanzmittel in Höhe der vereinbarten Deckungssumme bereit. Da eine Vielzahl von Faktoren die konkreten Risiken beeinflusst, muss die Versicherungssumme gut kalkuliert sein. Zu hoch heißt: Sie verschenken Beiträge. Zu niedrig heißt: Sie riskieren eine Deckungslücke. Denn Schäden müssen Sie ungeachtet der Versicherungssumme in der Betriebshaftpflicht immer voll ersetzen. Wenn der Schaden über der Deckung liegt, zahlen Sie die Differenz selbst. Achten Sie – je nach Anbieter ist das verschieden – auch auf mögliche Mehrfachdeckungen.
Unsere Experten empfehlen eine Betriebshaftpflicht, die mindestens 5 Mio. Euro je Schadenfall abdeckt oder darüber liegt. Im Idealfall wird die Versicherungssumme als pauschaler Betrag bereitgestellt, sodass keine Unterscheidung zwischen Personenschäden und Vermögensschäden stattfindet. Besonders vor dem Hintergrund, dass von der Haftung für Subunternehmer bis zur Produkthaftung für die Arbeitsausführung viele Risiken abgedeckt werden müssen, ist diese Regelung sinnvoll.
Allmählichkeitsschäden
Hochbauer sind zum Beispiel auch bei Umbau und Einbau von Versorungsschächten tätig. Wenn es durch eine Unachtsamkeit bei der Arbeitsausführung zu einem Schaden kommt, der erst später nach Einbau der Leitungen oder gar erst nach Inbetriebnahme sichtbar wird, muss die Betriebshaftpflicht diesen Schaden decken.
Noch ein wichtiger Aspekt dieser Versicherung: Oft ist nicht klar, wer genau einen Schaden verursacht hat. Die Betriebshaftpflicht unterstützt den Hochbauer auch darin, unberechtigte Forderungen zurück- und dem tatsächlich Verantwortlichen zuzuweisen.
Nachhaftung
Für Folgen mangelhafter Arbeitsausführung und später zutage tretende Produktmängel haften Hochbauer über den Zeitpunkt der Auftragsfertigstellung hinaus. Sogar über das Bestehen der Firma hinaus können Schadenersatzansprüche ehemalige Geschäftsführer und Inhaber treffen. Die Betriebshaftpflicht deckt diese Risiken in der Vereinbarung einer unbegrenzten Nachhaftung oder mindestens mit einer Dauer, die gesetzliche Fristen abdeckt. Stellen Sie das sicher, damit Sie keine unkalkulierbaren Risiken eingehen.
Produkthaftpflicht
Alles, was Hochbauer im Kundenauftrag einbauen und anfertigen, unterliegt grundsätzlich der Produkthaftpflicht. Die Betriebshaftpflicht muss den Hochbauer im Zweifel von dieser Haftung entlasten und sich auf der einen Seite mit der Zuweisung der Kosten an den Hersteller auseinandersetzen, auf der anderen Seite den Ersatz der Kosten tragen, wenn der Hochbauer selbst dafür gerade stehen muss.