Rechtsanwalt Versicherung
1. Warum lohnt sich der Abschluss einer Rechtsanwalt Versicherung?
Die Rechtsanwalt Versicherung ist in der Bundesrepublik Deutschland eine Pflichtversicherung für diesen speziellen Berufsstand. Abgesichert sind im Rahmen der Rechtsanwalt Versicherung sämtliche Arten von Vermögensschäden, die Klienten durch die typisch anwaltlichen Beratungstätigkeiten eventuell entstehen könnten. Ist ein Rechtsanwalt zum Beispiel gemäß § 51a BRAO in einer sogenannten Partnergesellschaft mit beschränkter Haftung eingebunden, kann ebenfalls eine Rechtsanwalt Versicherung zur Abdeckung von Vermögensschäden bei Klienten abgeschlossen werden.
Es wurde bereits eingangs erwähnt, dass die Rechtsanwalt Versicherung zur Abdeckung von Vermögensschäden, die einem Klienten durch die Tätigkeit eines einzelnen Anwalts oder auch durch in einer Partnergesellschaft mit beschränkter Haftung organisierte Rechtsanwälte möglicherweise entstehen können, in der Bundesrepublik Deutschland gesetzlich vorgeschrieben ist.
Nur solche Absolventen eines Jurastudium, beziehungsweise Assessoren, erhalten die Zulassung zur Ausübung des Berufs eines Rechtsanwalts, die während ihrer gesamten Tätigkeit das Bestehen einer Rechtsanwalt Versicherung nachweisen können. Die Rechtsgrundlagen hierfür wurden seitens des Gesetzgebers in Gestalt des § 51 Absatz 1 Satz 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung, kurz BRAO und § 14 Absatz 2 Nummer 9 der BRAO geschaffen.
Damit ist seitens des bundesdeutschen Gesetzgebers klar und unmissverständlich formuliert worden: Wer keine Rechtsanwalt Versicherung nachweisen kann, der darf hierzulande definitiv nicht als Anwalt arbeiten. Liegt nämlich keine Rechtsanwalt Versicherung vor, so ist die Zulassung der Ausübung der Tätigkeit eines Rechtsanwalts entweder zu versagen oder aber auch zu widerrufen.
Hierzu hat der jeweils im Rahmen einer Rechtsanwalt Versicherung zuständige Versicherungsträger Beginn und Ende einer Versicherung für jeden einzelnen Rechtsanwalt der jeweiligen Rechtsanwaltskammer mitzuteilen.
Der Abschluss einer Rechtsanwalt Versicherung ist überdies auch sinnvoll, weil es durch die beratende Tätigkeit möglicherweise zu signifikant hohen Vermögensschäden bei Klienten eines Anwalts kommen kann. Die Begleichung dieser entstandenen Vermögensschäden aus eigener Tasche eines solchen Anwalts hätte für diesen im Extremfall ruinöse Folgen und würde die Insolvenz nach sich ziehen. Vermögensschäden, resultierend aus einer anwaltlichen Tätigkeit, müssen daher in der Bundesrepublik Deutschland zwingend über eine Rechtsanwalt Versicherung abgedeckt werden.
Betrachtet man jedoch die langen Verjährungsfristen, die für Haftungsansprüche eines Anwalts gegenüber den Klienten gelten, die er betreut oder auch beraten hat, so wird die Sinnhaftigkeit des Abschlusses einer effektiven Rechtsanwalt Versicherung auch vor diesem Hintergrund nochmals deutlich. Haftungsansprüche eines Rechtsanwalts gegenüber seinen Klienten verjähren in der Bundesrepublik Deutschland nämlich regelmäßig erst nach 3 Jahren.
Die Verjährungsfrist beginnt gemäß §§ 195 und 199 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) erst ab dem Ende jenes Jahres, in welchem der Anspruch entstanden ist und der Mandant von den Schadensumständen Kenntnis erlangt hat. Der Mandant eines Rechtsanwaltes gilt nämlich in den Augen des bundesdeutschen Gesetzgebers grundsätzlich als juristischer Laie und damit stets auch als besonders schutzwürdige Person. Die Haftung des Rechtsanwaltes bei Vermögensschäden gegenüber Mandanten oder Klienten ist somit ähnlich drastisch dimensioniert, wie zum Beispiel auch die Haftung des Arztes, des Amtshaftungsgläubigers oder des Vermögensverwalters und Anlegers.
Allein vor diesem juristischen Hintergrund erscheint der Abschluss einer Rechtsanwalt Versicherung in der Bundesrepublik Deutschland nicht nur geboten, sondern ist als Schutzmechanismus und zur Absicherung der wirtschaftlichen Existenz eines Rechtsanwaltes, ob nun allein oder in einer Partnergesellschaft mit beschränkter Haftung tätig, absolut sinnvoll.
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Welche Schäden sind im Rahmen einer Rechtsanwalt Versicherung mitversichert?
Es wurde bereits eingangs erwähnt, dass die Rechtsanwalt Versicherung vor allem zur Abdeckung von Vermögensschäden sinnvoll ist, die einem Mandanten oder Klienten durch fehlerhafte Beratung eines Rechtsanwaltes entstehen können.
Grundsätzlich jedoch tritt die Rechtsanwalt Versicherung für alle Arten von Schäden ein, die ein Anwalt während seiner Tätigkeit als solcher bei Mandanten verursacht. Im Rahmen einer modernen Rechtsanwalt Versicherung sind jedoch auch weitere Tätigkeiten versicherbar. Dies gilt insbesondere für:
- Insolvenzverwalter
- Testamentsvollstrecker
- Mediatoren.
Die klassischen Schadensbilder für die eine moderne Rechtsanwalt Versicherung regulierend einspringt, sind jedoch die fehlerhafte Beratung durch einen Rechtsanwalt oder alternativ auch die Verfahrensfehler.
Wird beispielsweise ein Unternehmen durch einen Rechtsanwalt juristisch beraten und vergisst dieser dabei, auf einen wichtigen Haftungsausschluss und die möglichen Konsequenzen hinzuweisen, so können Kunden das betreffende Unternehmen möglicherweise daraufhin in die Haftung nehmen. Für diesen Fall müsste die Rechtsanwalt Versicherung den dadurch entstandenen Vermögensschaden des betreffenden Unternehmens regulieren.
Ein Beispiel für einen klassischen Verfahrensfehler liegt vor, wenn in der Kanzlei eines Rechtsanwalts der Brief eines Mandanten oder eines Klienten ungeöffnet liegen bleibt. Hierdurch kann es geschehen, dass de betreffende Rechtsanwalt eine Prozessfrist versäumt. Dies kann wiederum die Konsequenz nach sich ziehen, dass der betreffende Mandant den Prozess versäumt und dadurch einen Vermögensschaden erleidet. Der Vermögensschaden würde gleichermaßen durch die Rechtsanwalt Versicherung abgedeckt und reguliert werden.
Was sollte ich beachten, bevor ich eine Rechtsanwalt Versicherung abschließe?
Vor dem Abschluss einer Rechtsanwalt Versicherung sollte der Versicherungsschutz des jeweiligen Anwalts individuell ermittelt und auf die spätere beratende anwaltliche Tätigkeit abgestimmt werden. Daher sollte der Anwalt zunächst, am besten gemeinsam mit einem Experten, die nachfolgenden Fragen beantworten:
- Wo genau liegen die individuellen Risiken der Kanzlei oder des einzelnen Anwalts?
- Wer oder was soll durch eine Rechtsanwalt Versicherung abgesichert werden?
- Wie hoch soll die Versicherungssumme sein? (die gesetzlich bestimmte Mindest-Versicherung liegt jeweils bei 250.000 Euro)
- Soll eine Selbstbeteiligung festgelegt werden?
Vor allem die Frage der Selbstbeteiligung genießt vor dem Abschluss einer Rechtsanwalt Versicherung stets einen ganz besonders hohen Stellenwert. Die Vereinbarung einer entsprechenden Selbstbeteiligung führt dann dazu, dass der Abschluss der jeweiligen Police für den Anwalt deutlich günstiger wird. Die Kehrseite der Medaille besteht jedoch grundsätzlich auch darin, dass der jeweilige Anwalt stets auch einen Teil der Kosten eines entstandenen Schadens selbst zu tragen hat.
Ebenfalls sollte bereits vor dem Abschluss einer Rechtsanwalt Versicherung geklärt werden, ob es möglicherweise eine Ermäßigung auf den Beitrag geben kann. Gerade dann, wenn ein Anwalt als Einzelunternehmer tätig wird oder erstmalig eine anwaltliche Selbständigkeit begründet, gibt es nämlich besondere Rabatte auf die Versicherungsbeiträge im Rahmen einer Rechtsanwalt Versicherung. Solche Nachlässe auf die Beiträge zu einer Rechtsanwalt Versicherung werden zum Beispiel in Gestalt von einem Existenzgründerrabatt gewährt.
In welchen Fällen erbringt eine Rechtsanwalt Versicherung ihre Versicherungsleistungen?
Damit eine Rechtsanwalt Versicherung ihre vertraglich vereinbarten Leistungen gegenüber einem Versicherungsnehmer erbringen kann, muss eine Reihe von Voraussetzungen vorliegen. Zunächst erst einmal muss die jeweilige Police rechtsverbindlich und rechtswirksam abgeschlossen worden sein, so dass das Vertragsverhältnis über eine Rechtsanwalt Versicherung auch zum konkreten Schadenszeitpunkt fortbesteht. Das Vertragsverhältnis darf auch nicht zwischenzeitlich durch eine der beiden Seiten aufgekündigt worden sein.
Schließlich gilt auch bei der Rechtsanwalt Versicherung der Grundsatz „Keine Leistung ohne Schaden“. Es muss also definitiv innerhalb der jeweiligen Versicherungsperiode ein Schadensfall eintreten, ehe der zuständige Versicherungsträger leisten kann.
Ebenfalls muss der Schaden mit einem deutlichen finanziellen Schaden für den versicherten Anwalt verbunden sein. Handelt es sich um einen Bagatellschaden ohne erhebliche wirtschaftliche Konsequenzen für den Versicherungsnehmer, so kann eine Leistungspflicht des Versicherungsträgers möglicherweise ausgeschlossen werden.
Damit eine Rechtsanwalt Versicherung in einem konkreten Schadensfall ihrer Leistungspflicht gegenüber dem Versicherungsnehmer nachkommen kann, muss der Versicherungsnehmer jedoch gleichermaßen seinen vertraglich definierten Pflichten nachgekommen sein. Hierzu gehören nicht nur die Pflicht zur Schadensminimierung und die Pflicht zur unverzüglichen Meldung eines entstandenen Schadens, sondern vor allem auch die regelmäßige Zahlung der vereinbarten Beiträge in der jeweils festgesetzten Höhe.
Sind diese Voraussetzungen erbracht worden und liegt innerhalb der bereits angesprochenen dreijährigen Verjährungsfrist ein entsprechender Vermögensschaden bei einem Mandanten oder Klienten eines Anwalts vor, so wird der Versicherungsträger im Regelfalle auch seine vertraglich zugesicherten und vereinbarten Leistungen für den Versicherungsnehmer erbringen.
In welchen Fällen erbringt eine Rechtsanwalt Versicherung ihre Versicherungsleistungen nicht?
Leistungsansprüche eines Anwalts als Versicherungsnehmer gegenüber der Rechtsanwalt Versicherung lassen sich in ganz bestimmten Fällen nicht immer durchsetzen. Teilweise wurden diese Fälle eingangs bereits erwähnt.
So erbringt eine Rechtsanwalt Versicherung ihre vertraglich vereinbarten Leistungen zum Beispiel immer dann nicht, wenn eine bestehende Police zum Schadenszeitpunkt bereits von einer oder auch von beiden vertragschließenden Seiten rechtswirksam aufgekündigt worden ist. In diesem Fall würde die entsprechende Rechtsgrundlage fehlen, die den Versicherungsnehmer zur Inanspruchnahme der Versicherungsgesellschaft im Schadensfall berechtigt.
Ein weiterer Fall, in welchem eine Leistungspflicht eines Versicherungsträgers definitiv ausgeschlossen werden kann, besteht in der sogenannten Erfüllungsklausel. Hat ein Rechtsanwalt als Versicherungsnehmer die vertraglich vereinbarten Versicherungsbeiträge entweder gar nicht oder nur teilweise an den Versicherungsträger abgeführt, so ist dieser im Falle des Vorliegens eines Schadens dazu berechtigt, entweder die Leistung zu verweigern oder ganz vom Vertrag zurück zu treten.
Ebenso wird der Versicherungsträger im Rahmen einer Rechtsanwalt Versicherung die vertraglich zuvor vereinbarten Leistungen nicht erbringen, wenn noch gar kein konkreter Schadensfall, welcher vertraglich kodifiziert wurde, eingetreten ist. Auch bei Bagatellschäden, deren Umfang signifikant gering ist, so dass sie keinen wirtschaftlichen Nachteil für den Versicherungsnehmer darstellen, kann eine Leistungserbringung seitens des Versicherungsträgers möglicherweise ausgeschlossen werden.
Kommt es ferner im Zusammenhang mit einem konkreten Schaden zu sogenannten objektiven Pflichtverletzungen seitens des Rechtsanwalts als Versicherungsnehmer, so kann die Leistungserbringung durch den zuständigen Versicherungsträger ebenfalls ausgeschlossen werden. Solche sogenannten objektiven Pflichtverletzungen können insbesondere immer dann gegeben sein, wenn ein Versicherungsnehmer entweder nicht aktiv zur Schadensminimierung beiträgt oder einen entstandenen Schaden und Versicherungsfall nicht rechtzeitig an den Versicherungsträger meldet. Auch können unwahre oder bewusst falsche Angaben im Zusammenhang mit einem Schadensfall zum Ausschluss und zur erfolgreichen Verweigerung der zuvor vertraglich vereinbarten Leistungen führen.
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Ist es möglich, zusätzliche Bausteine mitzuversichern?
Wie faktisch jede Art von moderner Versicherung in de Bundesrepublik Deutschland, so ist auch die Rechtsanwalt Versicherung nach einem modularen System oder nach dem Baukasten-Prinzip aufgebaut.
Eine individuelle Anpassung von ausmaß und Kosten des Rechtsschutzes im Rahmen einer Rechtsanwalt Versicherung ist daher bereits bei Abschluss einer entsprechenden Police, aber auch jederzeit im Nachgang möglich, wenn sich gravierende Änderungen am Tätigkeitsfeld oder eine Verschiebung der entsprechenden Risiken ergeben könnten.
Meist geht es bei der nachträglichen Anpassung des Versicherungsschutzes jedoch weniger um zusätzliche Bausteine, die in eine bereits bestehende Rechtsanwalt Versicherung integriert werden können, sondern vielmehr um die Erhöhung oder Verringerung der vertraglich ursprünglich fixierten Deckungssumme, um die Höhe einer möglichen Selbstbeteiligung oder auch um die Zahlweise der entsprechenden Beiträge zur Rechtsanwalt Versicherung.
Die Absicherung von Vermögensschäden bis zu einer minimalen Deckungssumme von jeweils 250.000 Euro ist für jeden Rechtsanwalt, beziehungsweise auch für jede Kanzlei oder Partnergesellschaft, gesetzlich vorgeschrieben und als Voraussetzung für die Ausübung des anwaltlichen Berufsbildes seitens des Gesetzgebers definiert worden.
Als zusätzliche Bausteine, die auch noch nachträglich eingefügt werden können, werden von vielen Versicherungsträgern im Rahmen einer Rechtsanwalt Versicherung jedoch empfohlen:
- der Schutz gegen mögliche Personenschäden
- der Schutz gegen mögliche Sachschäden von Klienten oder von Mandanten.
Stürzt beispielsweise ein Mandant nach einem Beratungsgespräch in der Kanzlei seines Rechtsanwalts nach einem Gespräch und verletzt er sich dabei oder kommt seine Kleidung zu Schaden, so sind diese Gefahren nicht in der üblichen Police und ihrem Deckungsumfang bei einer Rechtsanwalt Versicherung enthalten und abgedeckt.
Es ist daher sinnvoll und durchaus empfehlenswert, diese Module zusätzlich im Rahmen der Erweiterung einer bereits bestehenden Rechtsanwalt Versicherung mit zu versichern und entsprechend abzudecken.
Wann setzt der Versicherungsschutz der Rechtsanwalt Versicherung ein?
Das Einsetzen des Versicherungsschutzes ist bei einer bestehenden Rechtsanwalt Versicherung immer dann wichtig, wenn ein konkreter Schaden eingetreten ist, zu dessen Deckung und Regulierung der entsprechende Versicherungsträger in Anspruch genommen werden soll.
Die erste Frage seitens eines Versicherungsträgers, wenn ein Schaden gemeldet worden ist, lautet daher regelmäßig: Hat der Versicherungsschutz im Rahmen der jeweiligen Police bereits rechtswirksam eingesetzt? Nur dann, wenn nämlich der Versicherungsbeginn zum Zeitpunkt des Eintretens eines konkreten Schadens bereits in de Vergangenheit liegt, ist eine entsprechende Leistungspflicht des Versicherungsträgers gegenüber dem Versicherungsnehmer überhaupt zu bejahen.
Wann und ob der Versicherungsschutz bei einer Rechtsanwalt Versicherung überhaupt eingesetzt hat, dass lässt sich im konkreten Fall zum Beispiel anhand der unterschiedlichsten Arten von Rechtsquellen beantworten, die in der Bundesrepublik Deutschland von Bedeutung sind. Hier wären zum Beispiel zu nennen:
- das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB)
- das Handelsgesetzbuch (HGB)
- das Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
- die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AGBs) des zuständigen Versicherungsträgers
- Individualabsprachen und Einzelabreden zwischen Versicherungsträger und Versicherungsnehmer.
Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) steht definitiv kodifiziert, dass ein Vertragsbeginn immer dann gegeben ist, sofern ein Vertragswerk von beiden vertragschließenden Seiten rechtsverbindlich unterzeichnet worden ist. Als Beleg des rechtskräftig eingesetzten Versicherungsbeginns gilt im Sinne des Gesetzgebers auch die Aushändigung der entsprechenden Versicherungspolice durch den Versicherungsträger an den Versicherungsnehmer.
Wesentlich konkreter und überdies auch detailreicher fasst allerdings das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) das Thema des Versicherungsbeginns und definiert hier Regelungen, die auch auf den Bereich der Rechtsanwalt Versicherung anwendbar sind. Im VVG wird nämlich explizit unterschieden zwischen:
- dem formalen Versicherungsbeginn
- dem materiellen Versicherungsbeginn
- dem technischen Versicherungsbeginn.
Der formale Versicherungsbeginn ist stets so definiert, dass bei Vorliegen der unterzeichneten Vertragsdokumente in Gestalt vom Versicherungsvertrag und von der zugehörigen Police von einem Beginn der Versicherung ausgegangen werden kann. Liegt also auch bei einer Rechtsanwalt Versicherung ein unterschriebener Vertrag und die zugehörige Police vor, so kann aus der Sicht des Gesetzgebers davon ausgegangen werden, dass der Versicherungsbeginn bereits eingesetzt hat. Im Übrigen kann auch gemäß Versicherungsvertragsgesetz (VVG) der Versicherungsbeginn zwischen Versicherungsträger und Versicherungsnehmer grundsätzlich frei ausgehandelt werden. Unzulässig ist es dabei lediglich, sofern ein bereits eingetretener Schaden auch noch rückwirkend versichert werden soll.
Der materielle Versicherungsbeginn ist hingegen aus der Sicht des Gesetzgebers als der Zeitpunkt des sogenannten Haftungsübergangs auf den Versicherungsträger definiert. Liegt der materielle Versicherungsbeginn zum Zeitpunkt eines eingetretenen Versicherungsfalles bei einer Rechtsanwalt Versicherung bereits in der Vergangenheit, so liegt der entsprechende Versicherungsschutz vor. Es ist in der Bundesrepublik Deutschland allgemein üblich, dass der materielle Versicherungsbeginn und Haftungsübergang auf den jeweiligen Versicherungsträger zum Zeitpunkt von jeweils 00:00 Uhr des Tages des formalen Versicherungsbeginns einsetzt. Davon abweichende Regelungen sind grundsätzlich zulässig, sofern das eingangs bereits erwähnte Verbot der rückwirkenden Versicherung bereits eingetretener Schadensfälle davon nicht berührt wird.
Der technische Versicherungsbeginn sollte hingegen grundsätzlich auch im Rahmen von einer Rechtsanwalt Versicherung als exakt kalendermäßig fassbares Datum in den entsprechenden Vertragsunterlagen kodifiziert werden. Der technische Versicherungsbeginn erlangt nämlich später ganz entscheidende Bedeutung für den Beginn und das Ende des Versicherungsschutzes im Rahmen einer Rechtsanwalt Versicherung sowie außerdem auch für die Gestaltung der jeweiligen Versicherungsperiode.
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Wie hoch sollte die Deckungssumme der Rechtsanwalt Versicherung sein?
Als Deckungssumme oder auch als Versicherungssumme wird im Allgemeinen im Versicherungsrecht jene Geldsumme bezeichnet, für die ein Versicherungsträger gegenüber einem Versicherungsnehmer im konkreten Schadensfall maximal einzustehen hat. Die Deckungssumme erlangt jedoch entscheidende Bedeutung nicht nur für den Umfang der Leistungen eines Versicherungsträgers im konkreten Schadensfall. Sie ist außerdem wesentlich für die Berechnung der jeweiligen Versicherungsprämien und damit letztendlich für die Kosten des Versicherungsnehmers.
Ist die vertraglich zwischen Versicherungsträger und Versicherungsnehmer vereinbarte Deckungssumme zu niedrig anberaumt, um entstehende Versicherungsschäden dadurch abdecken zu können, so spricht der Versicherungsfachwirt von einer sogenannten Unterdeckung oder auch von einer Unterversicherung. Diese gilt es möglichst bereits bei Vertragsbeginn durch eine entsprechend sinnvolle Kalkulation der unternehmerischen Risiken des einzelnen Anwalts oder auch der Partnerkanzlei zu vermeiden.
Nicht minder unangenehm ist jedoch die sogenannte Überdeckung oder Überversicherung. Diese kann auch bei einer Rechtsanwalt Versicherung immer dann gegeben sein, wenn die Deckungssumme die Höhe der einzelnen Schäden deutlich übersteigt. Jede Form von Überversicherung oder von Überdeckung erweist sich letztendlich auch bei de Rechtsanwalt Versicherung als teuer und ist daher durch eine sachgerechte Kalkulation zu vermeiden.
Die Höhe de Deckungssumme, welche bei einer Rechtsanwalt Versicherung mindestens abgeschlossen werden muss, ist seitens des Gesetzgebers exakt geregelt und verbindlich definiert worden. Vermögensschäden müssen nämlich nach der Maßgabe des bundesdeutschen Gesetzgebers im Rahmen einer Rechtsanwalt Versicherung grundsätzlich mit jeweils mindestens 250.000 Euro je Schadensfall abgesichert werden. Darüber hinaus können jedoch auch weitaus höhere Deckungssummen mit dem einzelnen Versicherungsträger im Rahmen einer Rechtsanwalt Versicherung vereinbart werden. Die Vertragsautonomie, die innerhalb des Hoheitsgebietes der Bundesrepublik Deutschland gestattet eine solche Verfahrensweise ausdrücklich.
Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur Rechtsanwalt Versicherung berechnet?
Grundsätzlich lässt sich auch bei jeder modernen Rechtsanwalt Versicherung der Versicherungsträger durch den Versicherungsnehmer die folgenden möglichen Risiken finanziell in Gestalt der Beiträge entgelten:
- das Schadensrisiko während der Versicherungsperiode in Gestalt der jeweiligen Schadenswahrscheinlichkeit
- die prognostizierbare Schadenshöhe im Versicherungsfall
- die abschätzbare Schadenshäufigkeit innerhalb der jeweiligen Versicherungsperiode.
Einfluss auf die Höhe der Beiträge zu einer modernen Rechtsanwalt Versicherung haben jedoch auch explizit:
- die jeweils vertraglich fixierte Deckungssumme
- die Selbstbeteiligung des Anwalts oder der Partnergesellschaft im konkreten Schadensfall
- die Zahlungsweise der Versicherungsprämie (ob jährlich, halbjährlich oder quartalsweise).
Ebenfalls wirkt es sich bei der Rechtsanwalt Versicherung entscheidend auf die Höhe der Beiträge aus, ob und inwieweit die einzelne Kanzlei oder Partnergesellschaft möglicherweise einer Umsatzbeschränkung unterliegt.
Steigt der entsprechende Jahresumsatz der Kanzlei oder der Partnergesellschaft bei einer Police ohne Umsatzbeschränkung in die Höhe, so steigen damit auch parallel die Beitragssätze für die Rechtsanwalt Versicherung.
Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Rechtsanwalt Versicherung für mich?
Ein Vergleich der Rechtsanwalt Versicherung sollte grundsätzlich vor jedem Abschluss einer solchen Police durch den interessierten Anwalt, am besten unter Hinzuziehung von fach- und sachkundiger Beratung, durchgeführt werden. Auch ist ein Vergleich der Rechtsanwalt Versicherung durch die Nutzung de entsprechenden Portale im Internet oder auch über einen unabhängigen Versicherungsmakler möglich.
Ein solcher Vergleich ermöglicht es dem Anwalt oder der Partnergesellschaft letztendlich, den Anbieter und Versicherungsträger mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis, der größten Kulanz im Schadensfall und der besten Reputation am Markt eruieren zu können.
Ist es möglich, den Versicherungsschutz und die Versicherungsbeiträge flexibel an meine Bedürfnisse anzupassen?
Der Interessen- und Tätigkeitsschwerpunkt vieler Rechtsanwälte verlagert und verändert sich im Verlaufe ihrer anwaltlichen Tätigkeit. Eine Überprüfung von Inhalt, Umfang und Kosten einer Rechtsanwalt Versicherung sollte daher am besten mehrmals, auch unterjährig, unter Hinzuziehung eines sachkundigen und unabhängigen Experten erfolgen.
Aufgrund des modularen Aufbaus der Rechtsanwalt Versicherung ist es auch meist problemlos möglich, Versicherungsschutz und Versicherungsbeiträge, auch nachträglich noch, flexibel an die konkrete Situation und die Bedürfnisse eines Anwalts oder einer Partnergesellschaft anpassen zu können.
Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?
Bei der Rechtsanwalt Versicherung handelt es sich um eine durch den Gesetzgeber verbindlich vorgeschriebene Pflichtversicherung für Rechtsanwälte und Partnergesellschaften. Demzufolge stellen ihre Beiträge Betriebsausgaben für die jeweiligen Versicherungsnehmer dar und können nach Vorlage der entsprechenden Beitragsrechnungen beim Fiskus geltend gemacht werden.
Worauf muss ich bei der Kündigung einer achten?
Kündigungsfristen und Kündigungsmodalitäten sind zu beachten. Die Kündigung sollte am besten schriftlich erfolgen, um Rechtssicherheit und zugleich entsprechende Beweismittel zu erlangen. Die Kündigung sollte als eingeschriebener Brief mit Rückschein versendet werden. Der kündigende Anwalt muss den Versicherungsträger um eine schriftliche Kündigungsbestätigung bitten.
Worauf muss ich bei einem Wechsel achten?
Es dürfen keine Lücken im Versicherungsschutz entstehen. Erst sollte ein fundierter und gründlicher Versicherungsvergleich durchgeführt werden, ehe zu einer anderen Gesellschaft gewechselt wird. Dabei sollten keinerlei Leistungseinbußen durch den wechselnden Anwalt akzeptiert werden.