Berufshaftpflicht Psychotherapeuten
Warum ist eine Berufshaftpflicht Psychotherapeuten so wichtig?
Angehörige von Heilberufen sind einem hohen Haftungsrisiko ausgesetzt. Unterläuft ihnen bei ihrer Arbeit ein Fehler, haften sie dafür in vollem Umfang. Mit einer Berufshaftpflicht Psychotherapeuten schützen sich Angehörige dieser Berufsgruppe gezielt vor den berufstypischen Haftungsrisiken.
Dabei übernimmt die Berufshaftpflicht unterschiedliche Aufgaben, die den Versicherten im Schadensfall schützen. Zu den Leistungen einer Berufshaftpflicht zählen folgende Kernleistungen:
- Die Versicherung prüft bei Schadensersatzforderungen Dritter, ob diese Ansprüche gerechtfertigt sind.
- Ist ein Anspruch berechtigt, reguliert die Versicherung diesen.
- Ist eine Forderung nach Schadensersatz nicht gerechtfertigt, weist die Versicherung den Anspruch zurück. Notfalls auch mit rechtlichen Mitteln.
Dank der dritten Leistung, der Abwehr unberechtigter Schadensersatzforderungen, beinhaltet eine Berufshaftpflicht Psychotherapeuten immer auch einen passiven Rechtsschutz. Gerade bei angeblichen Behandlungsfehlern ist es oft schwierig den Verursacher eindeutig zu ermitteln. Der passive Rechtsschutz verhindert, dass Psychotherapeuten zu Unrecht Schadensersatz leisten müssen.
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Vor welchen Risiken schützt eine Berufshaftpflicht Psychotherapeuten?
Die Berufshaftpflicht sichert Schäden ab, die ein Psychotherapeut bei der Ausübung seines Berufes verursachen kann. Konkret sind in einer Berufshaftpflichtversicherung die folgenden drei Schadensarten abgesichert:
- Personenschäden
- Sachschäden
- Vermögensschäden, infolge eines abgesicherten Personen- oder Sachschadens
Grundsätzlich sichert die Berufshaftpflicht nur Schäden ab, die Patienten widerfahren. Haftpflichtschäden etwa an der eigenen Praxis, oder in einem Mietverhältnis sind bei einer klassischen Berufshaftpflichtversicherung nicht abgedeckt. Sie müssen über eine separate Betriebshaftpflicht abgesichert werden. Viele Versicherungsanbieter kombinieren die beiden Arten der Haftpflichtversicherung und bieten so einen umfassenden Haftungsschutz für Psychotherapeuten. Ausschlaggebend ist beim Leistungsumfang außerdem immer, was im Versicherungsvertrag vereinbart ist.
Berufshaftpflicht Psychotherapeuten immer individuell anpassen
Der Leistungsumfang einer Berufshaftpflichtversicherung orientiert sich an den typischen Tätigkeiten eines Psychotherapeuten. Die konkret ausgeübten beruflichen Tätigkeiten eines Psychotherapeuten können im Einzelfall davon abweichen, aufgrund von:
- Individuellem Behandlungsschwerpunkt
- Zusatzqualifikationen
- Besonderen Behandlungsmethoden
- etc.
Aus diesem Grund sollten Psychotherapeuten vor Abschluss einer Berufshaftpflicht die abgesicherten Risiken eines Tarifes genau prüfen und mit den eigenen Tätigkeiten und Risiken abgleichen. Bei den meisten Versicherungsanbietern lässt sich der Versicherungsschutz individuell anpassen. Das gilt zum Beispiel auch für Deckungssummen für die einzelnen Schadensarten.
Moneycheck Verbraucher Tipp:
Für Psychotherapeuten ist eine Berufshaftpflicht unerlässlich – sie ist für Angehörige von Heilberufen gesetzlich vorgeschrieben. Dazu zählen auch Psychotherapeuten. Nur wer den Versicherungsschutz nachweisen kann, darf in Deutschland praktizieren.
Wie viel kostet eine Berufshaftpflicht Psychotherapeuten?
Die Kosten für eine Psychotherapeuten Berufshaftpflicht richten sich nach den individuellen Gegebenheiten des Versicherungsnehmers. Allgemeingültig lässt sich diese Frage daher nicht beantworten. Je nach den abgesicherten Risiken und persönlichen Besonderheiten kann die Beitragshöhe sehr unterschiedlich ausfallen. Wichtige Faktoren sind zum Beispiel:
- Art der Tätigkeit – arbeitet der Versicherte ausschließlich therapeutisch oder auch gutachterlich, klinisch oder ambulant?
- Umfang der Tätigkeit – ist der Psychotherapeut selbstständig mit einer eigenen Praxis oder arbeitet er beispielsweise auf Honorarbasis oder ist er angestellt?
- Eine wichtige Rolle spielen außerdem noch die persönliche Schadenshistorie, Rabatte des Anbieters und vereinbarte Deckungssummen.
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