Berufshaftpflicht Neurochirurg
Jeder Mensch macht einmal einen Fehler. Das gilt auch für Ärzte. In ihrem Fall können Fehler jedoch verheerende Auswirkungen haben. Mit einer Berufshaftpflicht Neurochirurg schützen sich speziell Neurochirurgen für den Fall, dass ihnen ein Fehler unterläuft. Passiert dies nämlich, können geschädigte Patienten Schadensersatz fordern. Immer mehr Menschen machen von diesem Recht auch tatsächlich Gebrauch.
Berufshaftpflicht Neurochirurg – deshalb ist sie so wichtig
Die Berufshaftpflicht zählt für einen Neurochirurgen wie für jeden Arzt zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Das liegt daran, dass Ärzte in vollem Umfang für die Ausübung ihres Berufes haften. Unterläuft ihnen ein Fehler, können die Geschädigten Schadensersatzansprüche geltend machen.
Aus diesem Grund sieht die Berufsordnung für Ärzte vor, dass jeder Arzt eine Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte abschließen muss. Nur dann dürfen sie praktizieren. Diese Versicherungspflicht gilt dabei gleichermaßen für:
- Freiberufliche Ärzte mit eigener Praxis oder in einer Gemeinschaftspraxis
- Honorarärzte
- Angestellte Ärzte
- Ärzte in Ausbildung
Übt ein Arzt seinen Beruf im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisse aus, ist er in der Regel über seinen Arbeit- oder Auftraggeber abgesichert. Dieser Schutz ist üblicherweise jedoch nicht ausreichend, um alle Risiken abzusichern. Er gilt nur während der Arbeitszeit. Außerdem können Arbeitgeber den betreffenden Arzt in Regress nehmen. Daher sollte auch diese Gruppe von Neurochirurgen mit einer Berufshaftpflicht für einen angemessenen Schutz sorgen.
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Spezieller Schutz für Neurochirurgen
Die Berufshaftpflicht Neurochirurg ist an die speziellen Tätigkeiten eines Neurochirurgen angepasst. Diese individuelle Anpassung ist wichtig. Denn nur, wenn die Versicherung optimal auf den Versicherungsnehmer und seine Tätigkeiten zugeschnitten ist, bietet sie den gewünschten Schutz. Jeder Versicherungsnehmer sollte daher den Versicherungsschutz auf seine individuellen Bedürfnisse anpassen.
Welchen Schutz bietet die Berufshaftpflicht Neurochirurgen?
Der Schutz der Berufshaftpflicht Neurochirurg setzt sich aus drei Leistungen zusammen:
- Prüfung von Ansprüchen auf Schadensersatz
- Regulierung, wenn ein Anspruch berechtigt ist
- Abwehr unberechtigter oder unangemessener Ansprüche – notfalls auch vor Gericht
Der Schutz der Versicherung gilt dabei für unterschiedliche Schadensarten:
- Sachschäden
- Personenschäden
- Vermögensschäden als Folge eines Sach- oder Personenschadens
Moneycheck Verbraucher Tipp:
Die Berufsordnung für Ärzte schreibt vor, dass jeder Arzt eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen muss. Nur dann darf er praktizieren. Damit besteht de facto eine Versicherungspflicht.
Berufshaftpflicht für Neurochirurgen – Kosten
Die Kosten für eine Berufshaftpflicht für Neurochirurgen variieren von Versicherungsnehmer zu Versicherungsnehmer. Das liegt an der individuellen Anpassung. Für die Kosten spielen die folgenden Punkte eine entscheidende Rolle:
- Art und Umfang der ausgeübten Tätigkeiten
- Spezielle Risiken
- Anzahl der abgesicherten Personen
- Individuelle Schadenshistorie
- Selbstbeteiligungen
- Deckungssummen
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