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Berufshaftpflicht Internist

Die Berufshaftpflicht Internist deckt bestimmte Risiken ab, die mit der Ausübung dieses Berufes einhergehen. Sie schützt den Versicherten vor Schadensersatzansprüchen. Diese können geschädigte Patienten geltend machen, wenn dem Arzt ein Fehler unterläuft. Immer öfter machen Patienten von diesem Recht Gebrauch. Um so wichtiger ist ein angemessener, umfassender Schutz. Vor Vertragsabschluss sollten Versicherungsnehmer verschiedene Angebote intensiv vergleichen.

Berufshaftpflicht Internist – deshalb ist sie so wichtig

MC | Berufshaftpflichtversicherung InternistDie Berufshaftpflicht gehört für einen Internisten zu den wichtigsten Versicherungen um seinen Beruf ausüben zu dürfen. Ähnlich wie bei der Krankenversicherung besteht auch bei der Berufshaftpflicht für Ärzte eine Versicherungspflicht. Den speziellen Versicherungsschutz fordert die Berufsordnung für Ärzte – unabhängig davon, auf welche Weise sie ihre Tätigkeit ausüben:

  • Freiberufler mit eigener Praxis
  • Honorarärzte
  • Angestellte Ärzte
  • Assistenzärzte

Ärzte in einem Beschäftigungsverhältnis sind oft über den Arbeit- oder Auftraggeber abgesichert. Dieser Schutz ist aber nicht immer ausreichend. Außerdem gilt er nur innerhalb des Beschäftigungsverhältnisses. Internisten in einem Anstellungs- oder Auftragsverhältnis sollten daher ebenfalls eine eigene Berufshaftpflicht abschließen.

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Spezieller Schutz für Internisten

Internisten tragen eine große Verantwortung. Unterläuft ihnen bei ihrer Arbeit ein Fehler, kann das fatale Folgen für den Patienten haben. Im schlimmsten Fall kommt es zu lebenslangen Beeinträchtigungen. Vor diesen berufsspezifischen Risiken schützt die Berufshaftpflicht Internisten. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass die Versicherung exakt auf die ausgeübten Tätigkeiten des Versicherungsnehmers abgestimmt ist. Das gilt insbesondere bei Zusatzqualifikationen und Spezialisierungen des Versicherten.

Welchen Schutz bietet die Berufshaftpflicht Internisten?

Die Berufshaftpflicht Internist schützt versicherte Ärzte auf drei unterschiedliche Weisen:

  1. Die Versicherung prüft, ob Schadensersatzansprüche berechtigt sind
  2. Ist ein Schadensersatzanspruch berechtigt, reguliert die Versicherung den Schaden
  3. Ist der Anspruch nicht berechtigt, oder überhöht, wehrt die Versicherung diesen unberechtigten Schaden ab – notfalls auch vor Gericht

Die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen wird auch als passiver Rechtsschutz bezeichnet. Weil die Schuldfrage bei möglichen Behandlungsfehlern oft nur schwer zu klären ist, kommt diesem passiven Rechtsschutz eine besondere Bedeutung bei. Für den Versicherten ist dieser Schutz oft noch mehr Wert als die eigentliche Schadensregulierung.

Der Versicherungsschutz gilt bei der Berufshaftpflicht Internist grundsätzlich für drei Hauptschadensarten:

  1. Personenschäden
  2. Sachschäden
  3. Vermögensschäden infolge eines Personen- oder Sachschadens

Moneycheck Verbraucher Tipp:

Die Berufshaftpflicht ist Ärzten durch die Berufsordnung für Ärzte vorgeschrieben. Es besteht also eine Versicherungspflicht. Jeder Arzt sollte sich absichern – auch wenn er in einem Anstellungsverhältnis steht oder als Honorararzt tätig ist. Der Versicherungsschutz durch einen Arbeit- oder Auftraggeber ist in der Regel nicht ausreichend.

Berufshaftpflicht für Internisten – Kosten

Die Kosten einer Berufshaftpflichtversicherung für Internisten richten sich nach verschiedenen Faktoren und können daher zum Teil stark variieren. Wichtig sind:

  • Deckungssumme
  • Selbstbeteiligung
  • Individueller Schadensverlauf des Versicherten
  • Berufserfahrung
  • Art und Umfang der Tätigkeit (Anstellungsverhältnis oder Selbstständigkeit, Teil- oder Vollzeit etc.)
  • Mögliche Spezialisierungen und Zusatzqualifikationen
  • Vereinbarte Sonderleistungen

Sinnvoll ist in jedem Fall ein intensiver Tarifvergleich. Denn auch bei gleichem Leistungsumfang können die Kosten je nach Anbieter sehr unterschiedlich ausfallen. Besonders schnell und einfach gelingt ein Tarifvergleich mit unserem Vergleichsrechner.