Berufshaftpflicht Apotheker
Eine spezielle Art der Haftpflichtversicherung ist die Berufshaftpflicht Apotheker. Sie schützt speziell Apotheker vor Schadensersatzansprüchen, die sich aus ihrer beruflichen Tätigkeit ergeben können. Unterläuft einem Apotheker ein Fehler – etwa, indem er falsches Medikament ausgibt – haftet er gegenüber dem Geschädigten. Aufgabe der Berufshaftpflicht ist es, den Apotheker vor möglichen Schadensersatzansprüchen zu schützen.
Berufshaftpflicht Apotheker – unverzichtbarer Schutz?
Bei Apothekern ist es ähnlich wie bei Ärzten. Die Berufsordnung der Länder sieht vor, dass sich jeder Apotheker mit einer Berufshaftpflicht vor möglichen Schadensersatzansprüchen schützen muss. Es besteht damit durchaus eine Art Versicherungspflicht. Diese Pflicht ist durchaus sinnvoll. Ein Apotheker trägt nämlich eine große Verantwortung.
Gibt er ein falsches Medikament aus oder unterläuft ihm bei der Herstellung eines Medikament ein Fehler, kann das für den Patienten im schlimmsten Fall lebensbedrohlich sein. In einem solchen Fall kann der Geschädigte Schadensersatz vom Apotheker fordern. Das gilt insbesondere für selbstständige Apotheker.
Wer als angestellter Apotheker arbeitet, ist zu weiten Teilen über seinen Arbeitgeber vor Schadensersatzansprüchen geschützt. Aber nicht immer ist der Schutz ausreichend. Auch für angestellte Apotheker kann es daher durchaus sinnvoll sein, sich zusätzlich mit einer eigenen Berufshaftpflichtversicherung zu schützen.
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Warum ist spezieller Schutz notwendig?
Eine spezielle Berufshaftpflicht für Apotheker ist deshalb notwendig, weil nur sie die besonderen Risiken absichert, die sich aus der beruflichen Tätigkeit eines Apothekers ergeben. Die Versicherung muss exakt auf die tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten abgestimmt sein. Eine einfache Privathaftpflichtversicherung bietet diesen Schutz nicht. Sie schließt oft sogar berufliche Risiken explizit aus. Nur eine spezielle Berufshaftpflicht für Apotheker sichert tatsächlich alle Risiken ab, die von der Ausübung dieses Berufes ausgehen. Bei selbstständigen Apothekern mit einer eigenen Apotheke schließt der Schutz in der Regel auch die eigenen Mitarbeiter ein.
Gegen welche Schäden sichert eine Berufshaftpflicht Apotheker ab?
Die Berufshaftpflicht bietet Apothekern auf unterschiedliche Weise Schutz. Das liegt daran, dass sie verschiedene Leistungen beinhaltet. Dazu zählen vor allem:
- Prüfung von Schadensersatzansprüchen
- Abwehr überhöhter oder unberechtigter Schadensersatzansprüche
- Regulierung berechtigter Schadensersatzforderungen
Diese Leistungen gelten üblicherweise für drei verschiedene Schadensarten:
- Sachschäden
- Personenschäden
- Vermögensschäden, die auf einen Sach- oder Personenschaden durch den Apotheker zurückgehen
Moneycheck Verbraucher Tipp:
Achten Sie darauf, dass Ihre Berufshaftpflicht tatsächlich alle Tätigkeiten abdeckt, die sie anbieten und ausüben. Bieten Sie neben Ihrer Apotheke eine Online-Versand für Medikamente an? Dann sollten diese Tätigkeit und die damit verbundenen Risiken ausdrücklich mit abgesichert sein.
Diese Punkte sind bei einer Berufshaftpflicht Apotheker wichtig
Bei der Berufshaftpflicht für Apotheker kommt es darauf an, dass der Versicherungsschutz genau an die ausgeübten Tätigkeiten angepasst ist. Das gilt insbesondere für:
- Deckungssummen
- Ausgeübte Tätigkeiten
Deckungssummen sollten immer so hoch gewählt sein, dass sie auch sehr unwahrscheinliche Schadensfälle abdecken. Ist die Deckungssumme zu niedrig, muss der Versicherte ansonsten Schadensersatz selber leisten, der über die Deckungssumme hinaus geht.
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