Was bedeutet Generikum bei den Krankenkassen?
Was ist ein Generikum? Eine Erklärung
Ein Generikum (Plural: Generika) ist ein sogenanntes Nachahmerpräparat oder auch ein Nachfolgemittel. Bei einem Generikum handelt es sich um ein Arzneimittel, das eine wirkstoffgleiche Kopie eines Originalmedikaments mit einem bekannten Markennamen darstellt. Für fast alle Erkrankungen gibt es mittlerweile Generika, von der Schmerztablette über das Diabetesmittel bis hin zur HIV-Präparaten.
Ein Generikum enthält
- dieselben Wirkstoffe
- dieselbe Menge
- dieselbe Darreichungsform
wie das Originalpräparat. Es kann sich jedoch in folgenden Aspekten unterscheiden:
- bei den enthaltenen Hilfsstoffen
- bei der Herstellungstechnologie
- im Aussehen
- im Preis
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Wie hoch ist der Preis für ein Generikum?
Im Wesentlichen unterscheiden sich Generikum und Original im Preis. So ist das Generikum in der Regel deutlich kostengünstiger. Der Preisunterschied kann bis zu zwei Drittel des Kaufpreises ausmachen. Generika können wesentlich preiswerter angeboten werden, da hier der hohe Aufwand für die Forschung und Entwicklung des Medikaments nicht mehr vorhanden ist. Außerdem gilt: Je mehr Generikum-Anbieter es für ein bestimmtes Original gibt, desto höher ist der Wettbewerb und in der Folge desto günstiger ist auch der Preis.
Unter welchen Voraussetzungen darf ein Generikum angeboten werden?
Ein Generikum kann erst dann frei auf dem Markt angeboten werden, wenn der Patentschutz des Originalarzneimittels aufgehoben wurde. Im Normalfall ist ein Medikament mit einem neuen Wirkstoff erst einmal patentgeschützt. Das bedeutet, dass kein anderer Pharmakonzern ein Medikament mit diesem Wirkstoff verkaufen darf. Erst nach Ablauf des Patentschutzes – in der Regel nach zehn bis 15 Jahren – können auch andere Hersteller den Wirkstoff selbst herstellen und unter eigenem Namen vermarkten. Verlängerungen der Patentrechte um bis zu fünf Jahre sind möglich.
Damit gewährleistet ist, dass das Generikum auch tatsächlich denselben Wirkstoff wie das Originalpräparat beinhaltet, bedarf es der Zulassung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) oder von einer vergleichbaren Behörde auf der EU-Ebene. Für jedes Arzneimittel gelten hier strenge Sicherheitskontrollen im Hinblick auf Unbedenklichkeit, Wirksamkeit und Qualität. Darüber hinaus ist jeder Pharmakonzern dazu verpflichtet, betriebsinterne hohe Qualitäts- und Sicherheitsstandards nachzuweisen.
Welche Bedeutung hat ein Generikum für die Krankenkassen?
Krankenkassen schließen häufig Rabattverträge mit Arzneimittelherstellern ab. Hierfür gibt es meist europaweite Ausschreibungen für ein bestimmtes Generikum. Derjenige Hersteller mit dem günstigsten Preis schließt dann mit der Krankenkasse einen sogenannten Versorgungsvertrag. Versicherte der betreffenden Krankenkasse erhalten bei einem entsprechenden Rezept ihres Arztes dann auch nur das Generikum von dem Hersteller, mit dem ein Rabattvertrag besteht. Der Apotheker ist gesetzlich dazu verpflichtet, ausschließlich dieses Medikament abzugeben. Die rechtliche Grundlage dafür stellt die Aut idem-Regel dar, welche besagt, dass der Apotheker ärztlich verordnete Arzneimittel gegen ein wirkstoffgleiches, aber preisgünstigeres Präparat austauschen muss.
Von dem bestehenden Rabattvertrag profitieren auch die Patienten. So kann beispielsweise die Zuzahlung deutlich geringer ausfallen oder sogar komplett wegfallen. Eine Zuzahlungsbefreiung ist auch dann möglich, wenn ein Generikum-Unternehmen den Preis zusätzlich um 30 Prozent vom Festbetrag senkt.
Können Patienten Generika bedenkenlos einnehmen?
Aufgrund desselben Wirkstoffs können Patienten in der Regel ein Generikum bedenkenlos einnehmen. Da die enthaltenden Hilfsstoffe jedoch nicht identisch sein müssen, sollte der behandelnde Arzt vorab prüfen, ob im individuellen Fall Unverträglichkeiten bestehen. Sollte dies der Fall sein, ist er dazu veranlasst auf dem Rezept das Feld „Aut idem“ zu markieren. In dem Fall erhält der Patient genau das Arzneimittel, welches der Arzt verordnet hat. Auch dann, wenn beispielsweise die Befürchtung besteht, dass ein Patient mit einer veränderten Darreichungsform nicht zurechtkommt, ist von einem (anderen) Generikum abzuraten.
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