Was ist das Sachleistungsprinzip bei den Krankenkassen?
Was bedeutet Sachleistungsprinzip: Definition und Erklärung
Das Sachleistungsprinzip ist ein wesentliches Merkmal der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Begriff beschreibt die kostenlose Bereitstellung von medizinischen Leistungen. Der gesetzlich Versicherte oder ein versichertes Familienmitglied erhält vom Arzt eine Sach- beziehungsweise eine Dienstleistung, zahlt die Rechnung jedoch nicht selbst. Der zuständige Arzt rechnet vielmehr direkt mit der Krankenkasse des Versicherten ab. Die jeweilige Vergütung erfolgt im Rahmen von Rahmenverträgen mit den kassenärztlichen Vereinigungen. In der Regel erfahren die Patienten daher nicht, welche Kosten ihre jeweilige Behandlung verursacht hat. Ausgenommen vom Sachleistungsprinzip sind die Zuzahlungen. Diese müssen die Versicherten selbst übernehmen.
Die gesetzliche Grundlage für das Sachleistungsprinzip ist in SGB V §2 Leistungen /2.3. Sachleistungen geregelt. Auch für die soziale Pflegeversicherung sowie die gesetzliche Unfallversicherung gilt das Sachleistungsprinzip.
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Gibt es das Sachleistungsprinzip auch in der privaten Krankenversicherung?
In der privaten Krankenversicherung gibt es das Sachleistungsprinzip nicht. Hier gilt das Kostenerstattungsprinzip oder auch Geldleistungsprinzip. Die Rechnung des Arztes erhält der Privatversicherte direkt und ist auch für den Ausgleich selbst verantwortlich. Nach Einreichen der Rechnung erstattet die Krankenversicherung dem Versicherten den Betrag gemäß den vertraglichen Bedingungen. Der Versicherte hat damit einen transparenten Überblick über die angefallenen Kosten, ein eigener administrativer Aufwand ist jedoch vorhanden.
Auch die Wahltarife in der gesetzlichen Krankenversicherung sehen übrigens häufig das Kostenerstattungsprinzip vor.
Was sind die Vorteile vom Sachleistungsprinzip?
Der große Vorteil liegt klar auf der Hand: Das Sachleistungsprinzip ist für den Versicherten grundsätzlich sehr bequem, da er von der Zahlung beziehungsweise der Abrechnung unberührt bleibt. Er kann Leistungen beanspruchen, ohne diese unmittelbar vergüten oder sogar in finanzielle Vorleistung treten zu müssen.
Für die Ärzte ergibt sich aus dem Sachleistungsprinzip ebenfalls ein Vorteil: Ihr administrativer Aufwand ist durch die direkte Abrechnung mit den Krankenkassen deutlich geringer. Eine zusätzliche Rechnungsstellung oder sogar das Mahnwesen entfällt genauso wie das Ausfallrisiko bei säumigen Patienten.
Was ist der Nachteil des Sachleistungsprinzips und was wird dagegen unternommen?
Die mangelnde Aufklärung des Versicherten und damit verbunden die fehlende Kostentransparenz beim Sachleistungsprinzip führen, so kritische Meinungen von Experten, zu einer erhöhten Leistungsinanspruchnahme und zu einem wenig kostenbewussten Verhalten. Mit anderen Worten: Wer nicht weiß, welche Kosten er bei einem Arztbesuch verursacht, wird nicht zu einem sparsameren Verhalten (zum Beispiel eine Vermeidung von nicht unbedingt nötigen medizinischen Behandlungen) angehalten.
Um dem entgegenzuwirken, kann sich jeder Versicherte vom Arzt eine sogenannte Patientenquittung ausstellen lassen, entweder als Tages- oder als Quartalsquittung. Darin sind die Leistungen und Kosten in verständlicher Sprache aufgeführt. Eine Patientenquittung erhält der Patient in der Regel gegen ein kleines Entgelt von einem Euro.