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Laborversicherung

Warum lohnt sich der Abschluss einer Laborversicherung?

MoneyCheck | LaborversicherungWer sich an die Versuche im Chemieunterricht mit Bunsenbrenner, Reagenzgläsern und diversen chemischen Substanzen erinnert, der weiß, dass es mitunter auch mal explosiv zugehen kann. Daher bedürfen selbst kleinere, scheinbar harmlose Experimente grundsätzlich guter Schutzmaßnahmen: Das Tragen eines Laborkittels sowie einer Schutzbrille sind beispielsweise unabdingbare Sicherheitsvorkehrungen bei chemischen Experimenten – und zwar nicht nur im Schulunterricht, sondern auch und vor allen Dingen in größeren Laboren für chemische Forschungszwecke, zum Beispiel an Universitäten und Hochschulen oder bei Chemiekonzernen und Pharmaunternehmen.

Und auch trotz bester Vorsichtsmaßnahmen kann ein Versuch auch mal nicht so glimpflich ausgehen, wenn ein Mitarbeiter, ein Student oder ein Schüler einen Sachschaden an den hochwertigen Arbeitsgeräten im Labor verursacht. Denkbar ist es auch, dass eine andere Person durch ein missglücktes oder falsch durchgeführtes Experiment verletzt wird, im schlimmsten Fall sogar getötet wird.

Eine Laborversicherung, auch als Laborhaftpflichtversicherung bezeichnet, stellt eine gute Versicherungslösung dar, um sich gegen Sach– und Personenschäden bei der riskanten Tätigkeit mit chemischen Stoffen und Substanzen bedarfsgerecht abzusichern. Häufig ist der Nachweis einer Laborversicherung sogar Voraussetzung, um überhaupt in einem Labor arbeiten zu dürfen. Gängiger Usus ist es beispielsweise, dass sich Studenten pro Semester für die generelle Zulassung zum Studium dazu verpflichten, selbst eine Laborversicherung abzuschließen. Angestellte in einem Labor eines Unternehmens sind in der Regel über die Laborversicherung Ihres Arbeitgebers abgesichert.

Grundsätzlich ist eine Laborversicherung sinnvoll für jede Person, die in einem Labor tätig ist, zum Beispiel:

  • Studenten in den Fächern Chemie, Biologie, Pharmazeutik oder Medizin an einer Universität oder einer Hochschule (auch für Praktika, Promotionsarbeiten und Seminare)
  • Schüler, die Ihre Ausbildung in einem entsprechenden Bereich (mit Labor) absolvieren
  • wissenschaftliche Mitarbeiter an einer Hochschule oder einer Universität
  • Laboranten als Angestellte in der freien Wirtschaft

Sofern es sich bei der Laborversicherung um einen studentischen Tarif handelt, der von einem Studenten abgeschlossen wird, kann der Einschluss unter Umständen auch in eine private Haftpflichtversicherung möglich sein. Bei größeren Betrieben, die Ihre Mitarbeiter absichern möchten, besteht je nach Anbieter auch die Option, den Schutz der Laborversicherung in eine Betriebshaftpflichtversicherung zu integrieren.

 

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Welche Schäden sind im Rahmen einer Laborversicherung mitversichert?

Bei einer Laborversicherung handelt es sich allgemein um eine Haftpflichtpolice. Diese versichert das Risiko, einem Dritten einen Schaden zuzufügen, für den dieser Schadensersatzansprüche stellt. Grundsätzlich gehören zum Versicherungsumfang einer Laborversicherung daher folgende Schäden:

  • Sach- und Bearbeitungsschäden, zum Beispiel an der Laboreinrichtung und an technischen Gerätschaften
  • Personenschäden, zum Beispiel bei einer anderen im Labor tätigen Person
  • Vermögensschäden als Folge eines Sach- oder Personenschadens

Zusätzlich deckt eine Laborversicherung in der Regel auch das Risiko des Schlüsselverlusts mit ab.

Die versicherten Schäden einer Laborversicherung beziehen sich dabei nur auf die Tätigkeit in einem Labor oder in einer anderen Werkstatt mit chemischen Versuchen. Wird ein höherwertiger Tarif der Laborversicherung gewählt, so ist zusätzlich auch das Arbeiten ohne Anweisung mitversichert sowie Tätigkeiten mit radioaktiven Substanzen. Versuche, die eigenverantwortlich durchgeführt werden, zum Beispiel für eine Master- oder Doktorarbeit, sind dabei mit abgedeckt.

Mit dem Abschluss einer Laborversicherung erhalten Sie als Versicherungsnehmer Versicherungsschutz in jedem Labor in Deutschland. Wer auch im Ausland in einem Labor tätig ist, zum Beispiel bei einem Auslandssemester, der sollte darauf achten, dass der Haftpflichtschutz der Laborversicherung weltweit gilt.

 

Was sollte ich beachten, bevor ich eine Laborversicherung abschließe?

Ist von einer Laborversicherung die Rede, ist in der Regel die Absicherung für Studenten und Schüler gemeint. Diese müssen sich bei bestimmten Studiengängen, zum Beispiel Chemie, Biologie, Medizin oder Pharmazeutik, noch vor Semesterbeginn dazu verpflichten, eine entsprechende Laborversicherung privat abzuschließen. In den wenigsten Fällen werden die Kosten dafür von der Universität selbst getragen. Meist ist es an den jeweiligen Hochschulen aber möglich, eine Police direkt vor Ort abzuschließen. Entsprechende Formulare werden den Studenten für eine Laborversicherung von einem bestimmten Versicherer zur Verfügung gestellt. Teilweise sammeln die Universitäten die einzelnen Anträge auch und schließen für alle Studierende eine sogenannte Gruppenhaftpflichtversicherung der Laborversicherung bei diesem Anbieter ab. Nur mit dem entsprechenden Nachweis ist es dann überhaupt möglich, Tätigkeiten, wie Versuche und Experimente, in einem Labor unter Aufsicht oder auch eigenständig durchzuführen. In der Regel wird die Laborversicherung als eigenständige Police abgeschlossen und beinhaltet immer eine Selbstbeteiligung. Eine gute private Haftpflichtversicherung nimmt das Risiko aber eventuell in den Versicherungsschutz mit auf. Nachfragen beim jeweiligen Anbieter lohnt sich deshalb.

Eine Laborversicherung kann aber auch von Betrieben abgeschlossen werden, die über Labore verfügen und in denen Mitarbeiter chemische Versuche durchführen. Der Versicherungsschutz dieser Laborversicherung ist in den Deckungssummen und Leistungen meist umfassender und sichert sämtliche Mitarbeiter des Unternehmens mit ab. Auch hier mag die Option bestehen, den Versicherungsschutz der Laborversicherung zu einer betrieblichen Haftpflichtversicherung hinzuzufügen.

Jeder Person, die in einem Labor tätig ist, sollte bewusst sein, dass dort immer höchste Sicherheitsvorschriften gelten. Dazu gehören unter anderen

  • ein absolutes Rauch- und Alkoholverbot
  • ein Trink- und Essverbot
  • ein Zugangsverbot für Tiere und Kinder
  • das Tragen von geeigneter Schutzkleidung, zum Beispiel mit einem Laborkittel, Schutzbrille, Schutzhandschuhen sowie festem Schuhwerk
  • die Unterbringung von gefährlichen und brennbaren Substanzen in speziellen Sicherheitsschränken
  • das Verschließen der Labortüren nach Betreten und Verlassen der Räumlichkeiten
  • das Verschließen der Fenster
  • eigene Jacken, Mäntel und weitere Kleidung außerhalb des Labors unterzubringen
  • sofern nötig, spezielle Zu- und Abluftsysteme einzuschalten

Wer diese notwendigen Sicherheitsbestimmungen nachweislich missachtet und in der Folge gegenüber Dritten einen Schaden verursacht, kann damit rechnen, dass die Laborversicherung ihre Leistung ganz oder zumindest teilweise verweigern wird.

 

Welche Leistungen sind bei einer Laborversicherung im Schadensfall mit inbegriffen?

MoneyCheck | LaborversicherungAls Haftpflichtversicherung bietet die Laborversicherung einen Leistungsumfang, den jede Haftpflicht beinhaltet: So übernimmt die Laborversicherung grundsätzlich die Kosten, die für eine Prüfung des gestellten Schadensersatzanspruchs notwendig sind. Eine Prüfung erfolgt durch einen Sachverständigen im Hinblick auf die Berechtigung der Forderung sowie auf die Angemessenheit der geforderten Schadenshöhe. Die Laborversicherung wird die Schadenskosten selbst genau kalkulieren. Weiterhin gehört es zu der Aufgabe einer Laborversicherung, Forderungen, die sie als unberechtigt einstuft, abzuwehren. Bei Bedarf kann diese Abwehr auch mit rechtlichen Mitteln, zum Beispiel mit einem Rechtsanwalt oder vor Gericht, erfolgen. Die Deckungssumme der Laborversicherung bleibt von diesen Kosten unberührt.

Bei einem berechtigten Schadensersatzanspruch von Dritten trägt die Laborversicherung die jeweiligen Kosten bis zur Höhe der Deckungssumme. Bei Sachschäden werden die Kosten zur Reparatur bei beschädigten Laboreinrichtungsgegenständen sowie die Kosten zur Wiederanschaffung bei zerstörten Sachen beglichen. Sind Personen verletzt, erfolgt die Kostenübernahme zum Beispiel für notwendige Behandlungen und Therapien, für Heil- und Hilfsmittel, für Kuren und Rehabilitationsmaßnahmen sowie bei schwerwiegenderen Verletzungen für Renten- und Pflegezahlungen. Hat sich aus einem Sach- oder Personenschaden ein Vermögensschaden ergeben, so erstattet die Laborversicherung ebenfalls die Kosten für mögliche Verdienst-, Arbeits- und Produktionsausfälle.

Sollte Ihnen ein arbeitsrelevanter Schlüssel abhandengekommen sein, zum Beispiel für die Sicherheitstür zum Labor oder für einen Schrank, in dem hochgiftige Substanzen aufbewahrt werden, kommt die Laborversicherung für die Kosten auf, die für den Austausch der Schließanlage sowie der einzelnen Schlüssel notwendig sind.

 

Welche Leistungen sind bei einer Laborversicherung im Schadensfall nicht mit inbegriffen?

Versicherungsschutz über die Laborversicherung besteht grundsätzlich nur für Schäden, die in einem Labor entstanden sind. Für Schäden außerhalb dieser Räumlichkeiten, zum Beispiel in einem Vorlesungssaal, kommt die Laborversicherung nicht auf. Weiterhin sind über eine Laborversicherung auch nur die Schäden versichert, die explizit in der Versicherungspolice aufgeführt sind, beispielsweise das Arbeiten mit radioaktiven Substanzen.

Darüber hinaus sollte sich der Versicherungsnehmer darüber bewusst sein, dass die Laborversicherung generell nicht für vorsätzlich verursachte Schäden aufkommt. Auch grobe Fahrlässigkeit ist in aller Regel nicht mitversichert. In dem Fall liegt es im Ermessen des Versicherers, die Leistung dann im Verhältnis zur Schwere des fahrlässigen Verhaltens entsprechend zu kürzen. Auch die Missachtung der sicherheitsrelevanten Maßnahmen, die in einem Labor gelten, kann als grob fahrlässiges Verhalten gewertet werden.

Weitere Leistungsausschlüsse gelten bei der Laborversicherung für

  • Schäden, die dem Versicherungsnehmer selbst entstanden sind
  • sogenannte Allmählichkeits- und Abnutzungsschäden
  • Schäden durch Verlust von Sachen (mit Ausnahme des Schlüsselverlusts)
  • Schäden infolge von Versäumnis von Fristen und Terminen

 

Was sollte ich tun, wenn ein Schadensfall eintritt?

MoneyCheck | LaborversicherungIst dem Versicherten der Laborversicherung im Labor ein Schaden entweder am fremden Eigentum entstanden oder wurde eine andere Person verletzt, ist zunächst gemäß den Versicherungsbedingungen der Laborversicherung dafür Sorge zu tragen, schadensmindernde Maßnahmen zu ergreifen, um den Schaden soweit gering zu halten, dass er kein größeres Ausmaß annimmt. Sichern Sie beispielsweise die „Unfallstelle“ oder beseitigen Sie zerbrochenes Glas (zum Beispiel von Reagenzgläsern). Weiterhin gilt es, bei einem Personenschaden Erste Hilfe zu leisten und falls nötig einen Krankenwagen zu alarmieren. Die Verpflichtung zur Schadensminderung besteht jedoch nur dann, wenn Sie durch Ihr Handeln weder sich selbst noch andere in Gefahr bringen. Für eine schnelle Schadensregulierung der Laborversicherung kann es unter Umständen auch sinnvoll sein, den jeweiligen Schaden mit Fotos zu dokumentieren.

Der Schaden sollte alsbald gemeldet werden. Handelt es sich um eine studentische Haftpflichtversicherung, ist die erste Anlaufstelle meist die betreffende Fachschaft der Universität. Diese hält Schadensformulare bereit, die ausgefüllt bei der Laborversicherung eingereicht werden sollten. Eine Schadensmeldung kann alternativ auch direkt beim Versicherer telefonisch über die Hotline des Anbieters erfolgen oder über ein online bereit gestelltes Schadensformular auf der Homepage des Anbieters. Wichtig ist jedoch grundsätzlich eine rechtzeitige Meldung, damit ein Leistungsanspruch gewährleistet wird. Gehen Sie davon aus, dass Sie den Schaden bei den meisten Anbietern binnen einer Woche bekannt geben müssen – und zwar auch bereits dann, wenn noch kein Schadensersatzanspruch vorliegt, zum Beispiel von einer geschädigten dritten Person.

Folgende schadensrelevante und vor allem wahrheitsgemäße Angaben sollten Sie der Laborversicherung machen:

  • das Datum, die Uhrzeit und den genauen Ort des Schadens
  • den Hergang des Schadens
  • die Ursache des Schadens
  • die Art des Schadens (Sach- oder Personenschaden, Schlüsselverlust)
  • das Ausmaß des Schadens beziehungsweise die Schadenshöhe, falls bekannt
  • Angaben zum Geschädigten (Universität oder unabhängiger Dritter)

Liegen beweisrelevante Schriftstücke vor, zum Beispiel bereits gestellte Schadensersatzansprüche, die eigene Schadensdokumentation oder Schriftverkehr von öffentlichen Behörden (Polizei), sind diese ebenfalls bei der Laborversicherung mit einzureichen. Die Laborversicherung wird den jeweiligen Schaden eingehend, bedarfsweise bei Schäden größeren Ausmaßes, auch mit einem Sachverständigen prüfen. Wird die Forderung als berechtigt eingestuft, erfolgt eine Schadensregulierung bis zur Höhe der festgelegten Deckungssumme abzüglich der Selbstbeteiligung. Eine unberechtigte Forderung wird die Laborversicherung (mit rechtlichen Mitteln) abwehren.

 

Wann setzt der Versicherungsschutz der Laborversicherung ein?

Der Versicherungsschutz einer Laborversicherung beginnt ohne Wartezeit direkt mit Abschluss der Versicherungspolice. Bis zur Zahlung des ersten Beitrags gilt zunächst ein vorläufiger Versicherungsschutz, im Schadensfall würden Sie als Versicherungsnehmer aber dennoch Ihre Leistungen erhalten. Die Laufzeit einer Laborversicherung für Studenten ist dabei auf ein Semester (halbes Jahr) begrenzt. Studenten sind daher gut beraten, sich rechtzeitig noch vor Semesterbeginn um entsprechenden Versicherungsschutz der Laborversicherung zu kümmern. Eine nachträgliche Absicherung ist zwar möglich, geht meist aber mit einem höheren administrativen Aufwand für die Hochschule und den Versicherer einher.

Bei einer betrieblichen Laborversicherung wird die Laufzeit regulär auf mindestens ein Jahr festgelegt, längere Laufzeiten zugunsten der Beitragshöhe können individuell vereinbart werden. Ist das Risiko der Tätigkeit in einem Labor in eine private oder betriebliche Haftpflichtversicherung integriert, ist die Laufzeit der jeweiligen Police ausschlaggebend für die Dauer des Versicherungsschutzes.

In der Praxis beginnt der Versicherungsschutz für den Versicherungsnehmer immer dann, wenn er ein Labor betritt und endet mit dem Verlassen dieser Räumlichkeit. Der Auslandsschutz der Laborversicherung besteht für die gesamte Zeit des Auslandsaufenthaltes, zum Beispiel für ein Auslandspraktikum.

 

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Wie hoch sollte die Deckungssumme der Laborversicherung sein?

Bei einer Laborversicherung geben die Versicherer in der Regel pauschale Deckungssummen zur Absicherung vor, nicht immer ist eine individuelle Anpassung möglich. Je nach Anbieter und Tarif können diese unterschiedlich hoch ausfallen. Achten Sie aber darauf, dass vor allem Personenschäden ausreichend hoch abgesichert sind. Bei starken Verletzungen, die eine lebenslange gesundheitliche Beeinträchtigung nach sich ziehen, kann das Schadensausmaß extrem hoch sein und sich in Millionenhöhe belaufen.

Die Deckungssummen belaufen sich bei der Laborversicherung

  • zwischen zwei und zehn Millionen Euro bei Sach- und Personenschäden
  • zwischen 10.000 und 100.000 Euro bei Vermögensschäden
  • zwischen 15.000 und 20.000 Euro beim Verlust von fremden Schlüsseln

In der Regel ist die Deckungssumme der Laborversicherung bei Sachschäden je Schadensfall stark begrenzt und beläuft sich zwischen 2.000 bis 5.000 Euro. Zu einer Laborversicherung gehört eine obligatorische Selbstbeteiligung, die jedoch meist gering ausfällt und circa 20 bis 25 Euro beträgt.

Bei einem integrierten Versicherungsschutz in eine private oder betriebliche Haftpflichtversicherung gelten die Deckungssummen der jeweiligen Haftpflichtpolice, sofern nicht anders vereinbart.

 

Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur Laborversicherung berechnet?

Der Beitrag für die Laborversicherung hängt im Wesentlichen vom Leistungsspektrum der Police ab. Je mehr Leistungen Sie wünschen, dazu gehören vor allem die Tätigkeit ohne Anweisung sowie ein Versicherungsschutz bei Auslandssemestern, desto höher fällt auch der Versicherungsbeitrag der Laborversicherung aus. Auch weitere Faktoren, wie die Höhe der Deckungssumme und die Selbstbeteiligung, spielen bei der Beitragsfindung der Laborversicherung eine Rolle.

Grundsätzlich können Versicherte bei der Laborversicherung mit überschaubaren Kosten rechnen, die sich bei Studenten pro Semester im einstelligen oder niedrigen zweistelligen Euro-Bereich befinden. In der Regel wird dieser Beitrag einmalig mit Vertragsabschluss der Laborversicherung fällig. Unter Umständen werden die Beiträge zur Laborversicherung auch von der Universität übernommen, zumindest für ein oder zwei Semester. Fragen Sie vor Vertragsabschluss der Laborversicherung auf jeden Fall nach.

Sollte es sich um eine Laborversicherung im gewerblichen Bereich handeln, kann der Beitrag auch von weiteren Risikofaktoren für einen Schaden in einem Labor beeinflusst werden, zum Beispiel die Art der Tätigkeiten, die verwendeten chemischen Substanzen sowie die Anzahl der versicherten Mitarbeiter.

Wer einen Anbieter seiner Haftpflichtversicherung findet, der die Laborversicherung in den bestehenden Haftpflichtschutz integriert, bei dem kann sich der Beitrag der jeweiligen Haftpflichtpolice geringfügig erhöhen.

 

Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Laborversicherung für mich?

MoneyCheck | LaborversicherungFür die während des Studiums abgeschlossene Laborversicherung für studentische Zwecke ist kein Vergleich diverser Anbieter notwendig. In der Regel gibt es eine allgemeine Empfehlung der jeweiligen Hochschule und es gibt über spezielle studentische Gruppentarife ein gutes, bedarfsgerechtes und preisgünstiges Angebot. Darüber hinaus ist zu erwähnen, dass es auf dem Versicherungsmarkt nur wenige Versicherer gibt, die eine spezielle Laborversicherung für Studenten anbieten – das Tarifangebot und demzufolge die Vergleichsmöglichkeit ist daher begrenzt.

Wer als Unternehmen Versicherungsschutz einer Laborversicherung benötigt, für den kann sich ein Vergleich diverser Angebote jedoch lohnen. Prüfen Sie vor allem, ob sich Labortätigkeiten über die jeweilige Betriebshaftpflichtversicherung zusätzlich mit absichern lassen, gute Tarife bieten diese Option. In dem Fall ist die zusätzliche Absicherung eventuell nur durch einen geringen Aufpreis möglich. Lassen Sie sich im besten Fall von einem kompetenten und neutralen Versicherungsexperten beraten, welche Versicherungslösung die individuell beste ist. Bevor Sie unterschiedliche Tarife vergleichen, sollten Sie zudem bereits im Vorwege Ihren eigenen Bedarf, vor allem im Hinblick auf die passende Deckungssumme, anhand einer Risikoanalyse festlegen. Auch hier kann ein Versicherungsfachmann wertvolle Hilfestellung leisten.

Für einen Tarifvergleich einer Laborversicherung können Sie dann einen Online-Vergleichsrechner nutzen. Anhand Ihrer individuellen Angaben ermittelt dieser eine Übersicht an möglichen Tarifen, die Ihrem Bedarf entsprechen, sortiert nach Preis und Leistung. Das Angebot eines Vergleichsrechners ist kostenlos, anonym und unverbindlich, ein direkter Online Abschluss ist möglich.

 

Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?

Haben Sie als Student oder Schüler eine Laborversicherung abgeschlossen, ist diese als private Absicherung zu betrachten. Rein theoretisch können die eingezahlten Beiträge analog zur privaten Haftpflichtversicherung als Sonderausgaben für sonstige Vorsorgeaufwendungen bei der Steuererklärung angegeben werden. In der Praxis ist es jedoch meist der Fall, dass ein Student über kein regelmäßiges Arbeitseinkommen verfügt und demnach auch keine Steuer zahlen muss.

Bei einer Laborversicherung, die im gewerblichen Bereich, zum Beispiel von einem Unternehmen, abgeschlossen wurde, können die Beiträge von der betrieblichen Steuer abgesetzt werden. Diese Beiträge gelten als Betriebsausgaben zur Absicherung betrieblicher Risiken und werden bei entsprechender Angabe in der Steuererklärung die Steuerbelastung reduzieren.

 

Worauf muss ich bei der Kündigung meiner Laborversicherung achten?

Sofern die Laborversicherung im Rahmen des Hochschulstudiums von einem Studenten abgeschlossen wurde, ist der Versicherungsschutz für ein Semester festgelegt. In dem Fall erlischt der Versicherungsschutz automatisch nach dem jeweiligen Semester, ohne dass es einer Kündigung der Laborversicherung bedarf.

Bei einer betrieblichen Laborversicherung oder einer in eine andere Haftpflichtpolice integrierte Laborversicherung kann diese immer zum Ende der vertraglich geregelten Laufzeit erfolgen. Wurde eine lange Laufzeit von beispielsweise drei Jahren vereinbart, ist eine Kündigung auch erst zum Ende des dritten Jahres möglich. Wichtig ist bei der Kündigung, dass diese dem Versicherer schriftlich vorliegt und Sie die Kündigungsfrist einhalten. Meist beträgt diese Kündigungsfrist drei Monate zum Laufzeitende. Eine verpasste Kündigung oder versäumte Kündigungsfrist geht in der Regel mit einer automatischen Verlängerung der Police der Laborversicherung um ein Versicherungsjahr einher.

Wie bei jeder anderen Versicherung besitzt der Versicherungsnehmer auch bei der Laborversicherung nach gesetzlicher Grundlage ein außerordentliches Kündigungsrecht, sofern besondere Umstände vorliegen. Kündigt der Anbieter der Laborversicherung beispielsweise eine Beitragserhöhung an, ist ein Schadensfall eingetreten (unabhängig davon, ob er reguliert wurde) oder besteht ein Risikowegfall (da zum Beispiel keine weitere Tätigkeit im Labor mehr ausgeübt wird), darf die Laborversicherung außerordentlich mit einer Frist von einem Monat auch während einer bestehenden Laufzeit gekündigt werden.

 

Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner Laborversicherung achten?

MoneyCheck | LaborversicherungWurde die Laborversicherung für Studenten ausschließlich für die Dauer eines Semesters abgeschlossen, ist von einem Wechsel des Anbieters der Laborversicherung abzuraten. Sollte ein Anbieter einen Tarif zu besseren beziehungsweise günstigeren Konditionen anbieten, ist es theoretisch aber möglich, sich im nächsten Semester für eine andere Laborversicherung zu entscheiden. In der Praxis sieht es jedoch so aus, dass die Hochschulen meist eine Laborversicherung von einem Versicherer empfehlen, meist besteht hierbei sogar eine „Zusammenarbeit“. In der Regel lohnt es sich, den Tarif der Laborversicherung zu wählen, den die Hochschule empfiehlt, da davon auszugehen ist, dass durch spezielle Gruppentarife der Beitrag dieser Laborversicherung bereits der kostengünstigste ist.

Hat ein Unternehmen eine Laborversicherung für seine Mitarbeiter abgeschlossen, kann sich ein Wechsel jedoch durchaus lohnen – übrigens auch dann, wenn eine entsprechende Haftpflichtversicherung das Risiko für Schäden im Labor abdeckt. Wer nach einem Tarifvergleich eine Laborversicherung findet, die für den jeweiligen Bedarf optimalere Leistungen und/oder einen günstigeren Beitrag bietet, kann die Laborversicherung beziehungsweise die entsprechende Haftpflichtversicherung problemlos wechseln.

Für einen möglichst übergangslosen Wechsel ohne unnötige Doppelversicherung ist jedoch unbedingt darauf zu achten, dass die Laborversicherung zum Zeitpunkt des Wechsels kündbar ist. Achten Sie deshalb auf die jeweilige Kündigungszeit und -frist und wechseln Sie erst dann. Möglicherweise besteht auch die Option, mit dem neuen Anbieter der Laborversicherung einen zeitlich späteren Versicherungsbeginn zu vereinbaren. Zu vermeiden ist einerseits eine Doppelversicherung, da Sie in dem Fall doppelte Beiträge zahlen, ohne im Schadensfall daraus einen Profit zu ziehen. Andererseits sollte auch eine zeitliche Lücke vermieden werden, denn das würde bedeuten, dass Sie in diesen Zeitraum unterversichert sind und im Schadensfall entsprechend keine Leistungen von der Laborversicherung erhalten würden.