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DKV Zahnzusatzversicherung

Was ist die DKV Zahnzusatzversicherung?

MC | Zahnzusatzversicherung DKV Als Gesundheitsversicherer der ERGO Versicherung bietet die Deutsche Krankenversicherung, die DKV, Versicherungslösungen für rund um die Gesundheit an. Neben privaten Krankenvollversicherungen können sich auch gesetzlich Versicherte mit privaten Zusatzversicherungen der DKV absichern. Die DKV Zahnzusatzversicherung ist nach dem Baukastenprinzip aufgebaut und bietet Tarife in unterschiedlichen Leistungsabstufungen, die frei kombiniert für die Bereiche Zahnersatz und Zahnbehandlungen abgeschlossen werden können.

 

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Welche Tarife werden als DKV Zahnzusatzversicherung angeboten?

Für den Bereich Zahnersatz stehen als DKV Zahnzusatzversicherung folgende Tarife zur Verfügung:

  • Tarif Basis KDT70 (Kostenerstattungen von 70 Prozent)
  • Tarif Komfort KDT85 (Kostenerstattungen von 80 Prozent)
  • Tarif Premium KDTP100 (Kostenerstattungen von 100 Prozent)

Der Bereich Zahnbehandlungen wird über die folgenden zwei Tarife der DKV Zahnzusatzversicherung abgedeckt:

  • Tarif KDBS (Kostenerstattungen von 75 Prozent)
  • Tarif KDBE (Kostenerstattungen von 100 Prozent)

Versicherte können ihren Versicherungsschutz der einzelnen Bereiche nach dem Baukastenprinzip zusammenstellen. Optional kann auch nur ein einzelner Bereich versichert werden.

Was leistet eine DKV Zahnzusatzversicherung?

MC | Zahnzusatzversicherung DKV Der Leistungsumfang hängt bei der DKV Zahnzusatzversicherung vom gewählten Tarif beziehungsweise von der jeweiligen Kombination ab. Leistungen erhalten Versicherte im Bereich Zahnersatz inklusive der Vorleistungen der gesetzlichen Krankenkasse für

  • Zahnersatz und Implantate
  • Inlays
  • Kunststofffüllungen
  • Verblendungen
  • Schmerztherapien, Aufbissbehelfe und Schienen, funktionsanalytische und -therapeutische Leistungen (nur beim Tarif Premium KDTP100)

Zahnbehandlungen werden bei den zwei Tarifen KDBS und KDBE der DKV Zahnzusatzversicherung abgedeckt für

  • professionelle Zahnreinigung
  • parodontologische Leistungen
  • Wurzelbehandlungen
  • Kieferorthopädie für Kinder und alle Indikationsstufen (nur beim Tarif KBDE)

 

Gibt es Leistungsbegrenzungen bei der DKV Zahnzusatzversicherung?

Für den Bereich Zahnersatz werden bei den drei Tarifen der DKV Zahnzusatzversicherung pauschale Leistungsbegrenzungen für alle versicherten Leistungen in den ersten drei Versicherungsjahren vorgegeben. Diese betragen für die Tarife Basis KDT70 und Komfort KDT85 maximal 1.500 Euro in den ersten drei Jahren gesamt und 1.800 Euro beim Tarif Premium KDTP100. Ab dem vierten Jahr entfällt die Zahnstaffelung.

Leistungsbegrenzungen gibt es auch bei den beiden Zahnbehandlungstarifen: So werden für Zahnprophylaxe maximal 70 Euro sowie maximal eine Behandlung pro Jahr (Tarif KDBS) beziehungsweise 75 Euro und zwei Behandlungen jährlich (Tarif KDBE) erstattet. Auch kieferorthopädische Maßnahmen sind bis maximal 1.500 Euro versichert.

 

Wann beginnt der Versicherungsschutz bei der DKV Zahnzusatzversicherung?

Mit Vertragsabschluss beginnt bei der DKV Zahnzusatzversicherung zunächst eine Wartezeit von acht Monaten. Diese gilt nicht für Zahnprophylaxe und entfällt bei unfallbedingten Maßnahmen. Nach einer zahnärztlichen Untersuchung kann darüber hinaus die reguläre Wartezeit erlassen werden.