Unfallversicherung Kreuzbandriss – Zahlt die Versicherung?

Die Unfallkasse zahlt, wenn die unmittelbaren therapeutischen Leistungen der Krankenversicherung um mittelfristige Maßnahmen ergänzt werden müssen. Zum Beispiel eine Reha-Maßnahme, die den Fortschritt der Genesung vorantreiben soll.

Mittelfristig spielt eine Rolle, ob durch eine teilweise Invalidität Rentenansprüche bestehen. In der Regel muss ein längerer Zeitraum verstreichen, nach dessen Ablauf dann per ärztlichem Gutachten der Gesundheitszustand bewertet wird.

Wo ist es passiert? Gesetzliche oder private Unfallversicherung

Ob die gesetzliche Unfallversicherung für einen Kreuzbandriss aufkommt, hängt von den Umständen des Unfalls ab. Unfälle im Zusammenhang mit der Arbeit, dem Arbeitsweg oder bei anerkannten Vereinen mit Unfallversicherung, erledigt die gesetzliche Unfallversicherung.

Ist der Kreuzbandriss privat passiert oder sind Sie selbstständig, muss eine private Unfallversicherung einspringen.

Der Leistungseintritt ist vom Kreuzbandriss relativ unabhängig, sondern richtet sich nach dem Rahmen, in dem der Unfall passiert ist, und den Folgen, die der Kreuzbandriss dauerhaft hat.

Gesetzliche Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung (oder eine Berufsgenossenschaftsversicherung für Freiberufler bestimmter Berufe) trägt Kosten, die durch einen Unfall im Zusammenhang mit der Arbeitstätigkeit (auch auf dem Arbeitsweg) entstehen. Einschließlich möglicher Reha- und Rentenansprüche.

Nicht versichert sind finanzielle Zusatzleistungen bei Einschränkungen.

Rentenanspruch nach Kreuzbandriss: Ja, bei bestehender Teilinvalidität. Ausgleichszahlung: Nein.

Das zahlt die private Unfallversicherung

Selbstständige, Freiberufler und Angestellte in der Freizeit können bei einem Kreuzbandriss auf Leistungen bei einer privaten Unfallversicherung vereinbaren.

Die Absicherung in einer privaten Unfallversicherung ist empfehlenswert, wenn:

  • Sie nicht über eine aktuelle Unfallversicherung verfügen, also beispielsweise nicht in einer gesetzlichen Kasse abgesichert sind
  • Sie nicht über eine Unfall-Absicherung in einer Berufsgenossenschaft verfügen
  • Sie regelmäßig privat Sport treiben (zum Beispiel Reiten), vor allem dann, wenn kein Schutz über die Vereinsunfallversicherung besteht

Die Leistungen der privaten Unfallversicherung greifen auch in Ergänzung zum gesetzlichen Schutz. Achten Sie hier aber darauf, dass Sie wirkungsvoll abgesichert sind und doppelte Leistungen auch tatsächlich versichert sind.

Die private Unfallversicherung zahlt in der Regel Geld, wenn nach einem Unfall eine dauerhafte Einschränkung bestehen bleibt. Sie können zwischen Einmalzahlungen und Rentenzahlungen wählen.

Basis ist eine fixe Versicherungssumme. Die Höhe der ausgezahlten Summe nach einem Kreuzbandriss richtet sich dann nach den konkreten Vereinbarungen in der Police.

Beispielrechnung:

  • Versicherungssumme 50.000 Euro
  • Gliedertaxe für Bein und Knie 60 Prozent (bei voller Einschränkung des Beins würden entsprechend 30.000 Euro gezahlt werden)
  • dauerhafte Einschränkung 15 Prozent: Versicherungsleistung 15 Prozent von 30.000 Euro, entspricht 4.500 Euro

Damit die Versicherung wirkungsvoll ist: Worauf muss ich achten?

Die Leistungen der privaten Unfallversicherung lassen sich sehr individuell zusammenstellen.

Damit Sie optimal versichert sind, sollten Sie auf ganz bestimmte Dinge achten:

  • Progression im Leistungsspektrum vereinbaren: So werden die Einschränkungen zusammenhängend bewertet und einer Steigerung der Versicherungssumme wird erreicht
  • Versicherungssumme in sinnvoller Höhe vereinbaren: So, dass Sie im Ernstfall die tatsächlichen Einschränkungen durch den Kreuzbandriss kompensieren würden – sonst verschenken Sie die Beiträge
  • Prüfen Sie, ob Sie anstelle oder neben einer Einmalzahlung auch von der Vereinbarung einer monatlichen Rente profitieren würden

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