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ADAC Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherung ADAC – Welchen Schutz bietet sie?

MC | Rechtsschutzversicherung ADACDer ADAC ist den meisten Menschen in erster Linie als Pannenhelfer bekannt. Darüber hinaus bietet der ADAC aber auch viele andere Leistungen an. Viele davon ausschließlich für ADAC-Mitglieder. Das gilt auch für die ADAC Rechtsschutzversicherung. Sie richtet sich an Mitglieder des Verkehrsclubs. Wer kein Mitglied ist, kann beim Versicherungsabschluss die Mitgliedschaft beantragen.

Der Versicherungsschutz der ADAC Rechtsschutzversicherung umfasst in erster Linie den Bereich Verkehrsrecht. Darüber hinaus deckt er aber auch noch bestimmte weitere Rechtsbereiche ab und bietet zum Beispiel zusätzlich Schutz bei Rechtsstreitigkeiten im Freizeitsport oder bei Reisen. Damit geht der Leistungsumfang der ADAC Rechtsschutzversicherung über den Umfang einer klassischen Verkehrsrechtsschutzversicherung hinaus.

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Welche Schäden deckt eine Rechtsschutzversicherung des ADAC ab und welche Leistungen erbringt sie?

MC |Rechtsschutzversicherung ADACDie ADAC Rechtsschutzversicherung deckt verschiedene Schäden ab. Dazu gehören in erster Linie Schäden rund um das Thema Auto und Verkehr. So bietet die Versicherung beispielsweise Schutz bei:

  • Verkehrsunfällen
  • Streitigkeiten um den Führerschein
  • Kauf- oder Mietverträgen von Autos
  • Bußgeldverfahren
  • Strafverfahren im Verkehrsrecht
  • Problemen mit Finanzbehörden

In den genannten Bereichen bietet die ADAC Rechtsschutzversicherung:

  1. Aktiven Versicherungsschutz – der Versicherte muss sein Recht mit juristischen Mitteln durchsetzen
  2. Passiven Versicherungsschutz – der Versicherte muss sich mit juristischen Mitteln gegen Vorwürfe oder Anschuldigungen zur Wehr setzen

Kommt es zum Schadensfall, erbringt die ADAC Rechtsschutz verschiedene Leistungen. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der anfallenden Kosten für:

  • Anwaltshonorare
  • Gerichtskosten
  • Vom Gericht verlangte Gutachten
  • Gegebenenfalls Übernahme der gegnerischen Kosten
  • Zeugen
  • Für Kautionen als zinsloses Darlehen von bis zu 300.000 Euro
  • etc.

Die Deckungssummen betragen 1.000.000 Euro innerhalb Europas, sowie 100.000 Euro im nichteuropäischen Ausland.

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Welche Bausteine sind bei Rechtsschutzversicherung ADAC möglich?

Die ADAC Rechtsschutzversicherung bietet Versicherungsschutz rund um den Straßenverkehr und das eigene Auto. Die Leistungen und abgedeckten Rechtsbereiche sind darauf abgestimmt. Einen weiteren Versicherungsschutz ermöglicht die ADAC Rechtsschutzversicherung nicht.

Aus diesem Grund ist es auch nicht möglich, weitere Leistungen in Form von Bausteinen in den Versicherungsschutz einzuschließen. Individuelle Anpassungen oder Erweiterungen sind damit bei diesem Tarif nicht möglich. Damit unterscheidet sich die Verkehrsrechtsschutzversicherung des ADAC jedoch nicht von anderen Angeboten für Verkehrs-Rechtsschutzversicherungen. In diesem Bereich sind Tarifanpassungen nicht üblich.

Lohnt sich ein Vergleich der Rechtsschutzversicherung des ADAC?

Ein Vergleich der ADAC Rechtsschutzversicherung lohnt sich auf jeden Fall. Allerdings sollten Interessenten nicht den Fehler machen, „Äpfel mit Birnen zu vergleichen“. Bei der Rechtsschutzversicherung des ADAC handelt es sich um eine reine Verkehrsrechtsschutzversicherung. Der Tarif sollte daher nur mit anderen Verkehrsrechtsschutz-Tarifen vergleichen werden und nicht etwa mit einer Privat-Rechtsschutzversicherung.

Besonders einfach und unkompliziert ist ein Tarifvergleich mit einem Online-Vergleichsrechner möglich. Mit einem solchen Rechner lassen sich schnell und unkompliziert geeignete Tarife miteinander vergleichen und das beste Angebot ermitteln.

Vergleich, Abschluss, Kündigung und Wechsel – worauf sollte ich bei der ADAC Rechtsschutzversicherung achten?

Bei einem Vergleich der ADAC Rechtsschutzversicherung sollten Interessenten bedenken, dass sich das Versicherungsangebot ausschließlich an Mitglieder des Verkehrsclubs richtet. Ein Abschluss des Tarifes ohne Mitgliedschaft ist nicht möglich. Wer bereits ADAC-Mitglied ist, kann von dem Angebot durchaus profitieren. Wer kein Interesse an einer Mitgliedschaft im ADAC hat sollte sich gegebenenfalls nach anderen Angeboten umsehen. Für die Mitgliedschaft wird ein zusätzlicher Mitgliedsbeitrag fällig.

Eine Kündigung der ADAC Rechtsschutzversicherung ist problemlos möglich. Es gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende des Versicherungsjahres. Im Versicherungsfall können beide Vertragspartner die Versicherung vorzeitig kündigen.

Bei einem Wechsel sollten Versicherungsnehmer die Konditionen des neuen Tarifes prüfen und sicherstellen, dass sich keine Lücken im Versicherungsschutz ergeben.