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Hausratversicherung Leistungen

Bietet die Hausratversicherung Leistungen?

Durch ein defektes Kabel kommt es zum einem Wohnungsbrand, der sämtliche Gegenstände, die sich in den Räumen zum Zeitpunkt des Feuers befanden, komplett zerstört. Ein Horrorszenario, wenn plötzlich das gesamte Hab und Gut nicht mehr vorhanden ist – neben einer Menge Erinnerungen, die auf ewig verloren sind, ist auch der finanzielle Verlust meist erheblich. Um nicht selbst für die Kosten aufkommen zu müssen, sollte eine gute Absicherung unerlässlich sein.

Die Hausratversicherung gehört zu einer der wesentlichen Versicherungen. Zwar ist ein Abschluss nicht gesetzlich vorgeschrieben, jedoch unbedingt empfehlenswert. Sie schützt sämtliche Einrichtungs- und Wertgegenstände im Haus oder in der Wohnung gegen eine Vielzahl von Schäden. Ist es zu einem versicherten Schaden gekommen, bietet die Hausratversicherung Leistungen, indem sie dem Versicherungsnehmer die beschädigten oder zerstörten Gegenstände zum Wiederbeschaffungs- beziehungsweise Neuwert ersetzt. Darüber hinaus erbringt die Hausratversicherung Leistungen, die im Zusammenhang mit dem Schadensfall stehen, wie beispielsweise die Kosten für Aufräumarbeiten.

 

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Bei welchen Schäden zahlt die Hausratversicherung Leistungen?

MC | Hausratversicherung Leistungen Damit die Hausratversicherung Leistungen erbringt, muss der Schaden auf mindestens eine der folgenden Ursachen zurückzuführen sein:

  • Einbruchdiebstahl und Raub
  • Vandalismus
  • Leitungswasser
  • Hagel und Sturm (mindestens Windstärke 8)
  • Brand
  • direkter Blitzschlag

Diese Schäden gehören standardmäßig zum Versicherungsumfang, für die jede Hausratversicherung Leistungen abdeckt.

Gibt es bei der Hausratversicherung Leistungen, die zusätzlich vereinbart werden können?

Zusätzlich kann die Hausratversicherung Leistungen für Schäden erbringen, sofern diese mit jeweiligen Zusatzbausteinen über die Hausratversicherung mit abgedeckt werden. Bei guten Tarifen gehören sie teilweise bereits automatisch zum Versicherungsumfang. Optional bietet die Hausratversicherung Leistungen bei:

  • Fahrraddiebstahl
  • Glasbruch
  • Elementarschäden, wie Überschwemmung, Lawinen oder Erdbeben
  • einfacher Blitzschlag (Überspannungsschäden)
  • Schäden durch grobe Fahrlässigkeit (Verzicht der Einrede auf grobe Fahrlässigkeit)
  • Seng- und Schmorschäden
  • Einbruchdiebstahl in ein Kfz
  • Schäden außerhalb der eigenen Wohnung (Außenversicherungsklausel)
  • vergessenen oder verlorenen Schlüsseln (Schlüsseldienst)

 

In welchen Fällen erbringt die Hausratversicherung Leistungen nicht?

Grundsätzlich wird die Hausratversicherung Leistungen nicht erbringen, wenn der Schaden vorsätzlich herbeigeführt wurde. Versichert sind zudem lediglich das Inventar und nicht fest verbaute Bestandteile der Wohnung. Für beschädigte Fenster, Türen und Sanitäreinrichtungen besteht ein Leistungsanspruch über eine Wohngebäudeversicherung.

Darüber hinaus bietet die Hausratversicherung Leistungen nicht bei einfachem Diebstahl. Wird beispielsweise eine Brieftasche lediglich entwendet, ohne dass dabei Gewalt angewendet oder in die Wohnung eingebrochen wurde, kann der Versicherte nicht damit rechnen, dass die Hausratversicherung Leistungen bietet. Auch Regenwasser, das durch ein geöffnetes Wasser eingetreten ist und Mobiliar beschädigt, gilt als Leistungsausschluss bei der Hausratversicherung.

 

Welche Leistungen sind über die Hausratversicherung abgedeckt?

Ist ein versicherter Schaden eingetreten, kann der Versicherungsnehmer bei der Hausratversicherung Leistungen beanspruchen. Da es sich bei der Hausratversicherung um eine Neuwertversicherung handelt, gelten folgenden Regelungen:

  • Zerstörte Gegenstände und Gegenstände, die abhandengekommen sind, werden zum Neu- beziehungsweise Wiederbeschaffungswert erstattet.
  • Für beschädigte Gegenstände werden die Reparaturkosten übernommen
  • Für Gegenstände, die bereits vor dem Schaden nicht mehr verwendet werden konnten (zum Beispiel eine kaputte Kaffeemaschine) erbringt die Hausratversicherung Leistungen zum gemeinen Wert, sprich zu dem Wert, der noch als Verkaufspreis zu erzielen gewesen wäre.
  • Für Bargeld und Wertgegenstände gibt es meist Entschädigungsgrenzen. Diese betragen bei Bargeld etwa 1.000 Euro und für Wertgegenstände je nach Tarif zwischen 15.000 und 20.000 Euro. Auch für die Zusatzbausteine gelten häufig Entschädigungsgrenzen, bis zu deren maximaler Höhe die Hausratversicherung Leistungen zahlt.

Darüber hinaus beinhaltet eine Hausratversicherung Leistungen, die über den Ausgleich des reinen Wertverlusts hinausgehen. Fast alle Tarife bieten zusätzliche Leistungen, unter anderem:

  • die Übernachtungskosten im Hotel, sofern die Wohnung oder das Haus vorrübergehend nicht bewohnbar ist
  • die Kosten für Aufräumarbeiten und den Abtransport von zerstörtem Hausrat
  • die Kosten für Bewachungs- und Schutzmaßnahmen, sofern nach einem Schaden die Wohnung nicht mehr sicher verschlossen werden kann
  • die Kosten für den Austausch der Schlossanlage, zum Beispiel nach einem Einbruch

 

Für welche Gegenstände bietet die Hausratversicherung Leistungen?

Für folgenden Hausrat gewährleistet die Hausratversicherung Leistungen im Falle eines versicherten Schadens:

  • für Einrichtungsgegenstände: zum Beispiel Möbel, Bilder, Teppiche, Lampen, Gardinen …
  • für Gebrauchsgegenstände: zum Beispiel Fernseher, Waschmaschine, Kleidung, Mobiltelefone, Geschirr …
  • für Verbrauchsgegenstände: zum Beispiel Lebensmittel, Genussmittel, Reinigungsmittel …
  • für Wertgegenstände: zum Beispiel Schmuck, Uhren, Gemälde …
  • für Bargeld
  • für Haustiere

Damit im Schadensfall die Hausratversicherung Leistungen tatsächlich in voller Höhe zahlt und diese nicht anteilig kürzt, ist es bereits vor dem Abschluss der Hausratversicherung unerlässlich auf eine ausreichende Deckungssumme zu achten, die den gesamten Wert des Hausrats mit abdeckt. Um eine mögliche Unterversicherung zu vermeiden, bieten viele Versicherer einen sogenannten Unterversicherungsverzicht an. Hierbei wird eine pauschale Deckungssumme festgelegt, die sich anhand eines fixen Werts je Quadratmeter Wohnfläche errechnet. Standardmäßig werden dabei zwischen 600 bis 700 Euro zugrunde gelegt. Im Falle eines Schadens erbringt die Hausratversicherung Leistungen in vollem Umfang und verzichtet auf eine Prüfung einer möglichen Unterversicherung.

 

Wo gilt der Versicherungsschutz, damit die Hausratversicherung Leistungen zahlt?

Der Geltungsbereich der Hausratversicherung bezieht sich auf die gesamte Wohnung beziehungsweise das Haus, in dem der Versicherungsnehmer wohnt. Mitversichert ist auch der Hausrat der mit im Haus lebenden Familienmitglieder.

Darüber hinaus gilt der Versicherungsschutz auch für

Für eine Ausdehnung des Geltungsbereichs kann eine sogenannte Außenversicherung den Tarif ergänzen. Hierbei bietet eine Hausratversicherung Leistungen auch dann, wenn sich der Hausrat außerhalb der eigenen vier Wände zum Zeitpunkt des Schadens befand. Versichert ist beispielsweise ein Raub auf offener Straße von Wertgegenständen. Auch in der Unterkunft während eines Auslandssemesters kann der Hausrat über die Außenversicherung versichert sein und garantieren, dass die Hausratversicherung Leistungen zahlt. Zu beachten: Der Außenversicherungsschutz ist zeitlich begrenzt und gilt je nach Tarif etwa drei bis sechs Monate.

 

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Wie hoch ist der Beitrag, damit die Hausratversicherung Leistungen erbringt?

Die Höhe des Beitrags wird bei der Hausratversicherung vor allem anhand von zwei wesentlichen Kriterien festgelegt:

  • der Deckungssumme: Diese ergibt sich aus dem Wert des gesamten Hausrats beziehungsweise aus der Wohnfläche in Quadratmetern. In welcher maximalen Höhe die Hausratversicherung Leistungen zahlt, hängt von der Deckungssumme ab. Je höher diese gewählt wird, desto höher fällt auch der Beitrag aus.
  • der Wohnlage: Anhand der Postleitzahl erstellt die Hausratversicherung ein Risikoprofil für die zu versichernde Wohnung. Je höher die Risikoeinstufung für einen Schaden (zum Beispiel in Großstädten), desto höher wird auch der Beitrag für die Hausratversicherung bemessen.

Zusätzlich legen weitere Faktoren den Beitrag fest, der bei regelmäßigem Zahlungseingang dazu führt, dass die Hausratversicherung Leistungen im Schadensfall bietet. Weitere Beitragskriterien sind:

  • zusätzliche Leistungsbausteine, wie Absicherung gegen Glasbruch, Fahrraddiebstahl oder grobe Fahrlässigkeit
  • die Selbstbeteiligung (der Eigenanteil) im Falle eines Schadens
  • die vertraglichen Modalitäten, wie Laufzeitdauer oder Zahlungsmodalitäten
  • das Preislevel des Anbieters