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Fahrradversicherung

Warum ist eine Fahrradversicherung sinnvoll?

MC | FahrradversicherungMit dem Fahrrad unterwegs zu sein, ist nicht nur sportlich und gesundheitsbewusst, sondern auch umweltfreundlich. Darüber hinaus ist die eigene Tretleistung kostenlos, so dass im Vergleich zum Auto auch teure Spritkosten eingespart werden können. Wer sein Fahrrad jedoch in der Öffentlichkeit abstellt, geht immer ein Risiko ein. Denn:

Fahrräder gehören zum beliebtesten Diebesgut. Jährlich werden tausende von Zweirädern auf Deutschlands Straßen und Plätzen entwendet. Selbst ein gutes Schloss oder Codierungen sind nicht immer ausreichende Maßnahmen, um Diebe fernzuhalten. Eine Anzeige bei der Polizei ist zwar wichtig und richtig, aber leider nur in den seltensten Fällen Erfolg versprechend. Gerade mal zehn Prozent aller Fahrraddiebstähle können aufgeklärt werden. Besonders bei hochwertigen Fahrrädern, wie beispielsweise E-Bikes, ist das äußerst ärgerlich – vor allem in finanzieller Hinsicht. Wer die Kosten für die Anschaffung eines neuen Fahrrads nicht selbst tragen möchte, für den kann eine Fahrradversicherung empfehlenswert sein.

Über eine Fahrradversicherung sind dabei nicht nur Diebstahl und Vandalismus abgedeckt, sondern weitere Schäden, zum Beispiel durch Unfälle und Stürze sowie durch Konstruktions- und Materialfehler. Die Fahrradversicherung fungiert dabei wie eine Kaskoversicherung beim Auto und kann als Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden. Die Entschädigungssumme richtet sich nach dem Wert des Fahrrads. Vor allem für Besitzer von teuren und neuen Fahrrädern, die in regelmäßiger Benutzung sind, mag der Abschluss einer Fahrradversicherung eine Investition sein, die sich lohnt.

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Welche Schäden werden durch eine Fahrradversicherung abgedeckt?

Wer eine Fahrradversicherung abschließt, sichert sich gegen folgende Schäden ab:

  • Diebstahl und Vandalismus
  • Unfall-, Pannen- und Sturzschäden
  • Verschleiß, Abnutzung und Alterung
  • unsachgemäße Handhabung
  • Material- und Konstruktionsfehler
  • höhere Gewalt
  • Schäden an der Elektronik (Motor und Antrieb) und Akku Defekte (bei E-Bikes)
  • Feuchtigkeitsschäden (E-Bikes)

Die meisten Anbieter einer Fahrradversicherung decken auch Schäden an einzelnen fest verbauten oder verbundenen Teilen des Fahrrads ab, meist jedoch nur, wenn diese Teile nicht nachträglich angebracht wurden.

Sofern es sich um eine Vollkaskoversicherung handelt, sind auch selbstverschuldete Unfälle, Pannen und Stürze über die Fahrradversicherung mitversichert. Der Versicherungsumfang einer Teilkasko ist häufig sehr reduziert – hier gilt es die Versicherungsbedingungen genau zu prüfen. Grundsätzlich wird bei der Fahrradversicherung immer ein Vollkaskoschutz empfohlen.

Welche Leistungen bietet die Fahrradversicherung im Schadensfall?

Im Falle eines versicherten Schadens ist zunächst zu unterscheiden, ob das Fahrrad nur beschädigt oder zerstört beziehungsweise abhandengekommen ist. Für eine Beschädigung übernimmt die Fahrradversicherung die Reparaturkosten. Sollte ein Ersatz notwendig sein, trägt die Fahrradversicherung die Kosten für die Anschaffung eines neuen Fahrrads. Es empfiehlt sich, bereits vor Vertragsabschluss eine ausreichend hohe Deckungssumme zu vereinbaren. Je nach Tarif und Anbieter der Fahrradversicherung wird die komplette Summe zur Wiederbeschaffung übernommen, teilweise sind auch Entschädigungsgrenzen vorgesehen.

Wichtig: Eine Erstattung zum Neuwert erfolgt bei der Fahrradversicherung meist nur in den ersten ein bis zwei Jahren, danach orientiert sich die Entschädigungssumme am Zeitwert, sprich an dem Wert, den das Fahrrad zum Zeitpunkt des Schadens hatte. Je älter das versicherte Fahrrad ist, desto weniger Geld erhält der Versicherte demnach von seiner Fahrradversicherung im Schadensfall.

Einige Versicherer knüpfen ihre Versicherungsleistungen an bestimmte Vertragspartner, die entweder die Reparatur vornehmen oder das neue Fahrrad verkaufen. Bevor ein neues Fahrrad angeschafft wird, sollten daher die Versicherungsbedingungen geprüft sowie eine Deckungszusage der Fahrradversicherung abgewartet werden.

Bei einigen Tarifen einer Fahrradversicherung sind auch zusätzliche Leistungen, wie beispielsweise eine Pannenhilfe im Schadensfall, integriert, teilweise können sie auch als Zusatzoption hinzugebucht werden.

Der Versicherungsschutz einer Fahrradversicherung besteht rund um die Uhr und bei fast allen Tarifen weltweit. Bei geografischen Einschränkungen kann die Fahrradversicherung meist als Zusatz auf weltweiten Schutz erweitert werden. Auslandsaufenthalte sind dabei meist für eine bestimmte Dauer (circa sechs Wochen) mitversichert.

In welchen Fällen besteht kein Versicherungsschutz über die Fahrradversicherung?

Generell leistet eine Fahrradversicherung immer nur für die Schäden, die vertraglich in der Versicherungspolice vereinbart wurden. Verstößt der Versicherungsnehmer gegen vertragliche Vereinbarungen, wie beispielsweise das Sichern des Fahrrads mit einem Schloss, besteht kein Leistungsanspruch über die Fahrradversicherung. Schäden, die aufgrund von Vorsatz oder von grober Fahrlässigkeit entstanden sind, führen ebenfalls zu einem Leistungsausschluss der Fahrradversicherung. Dazu gehören beispielsweise auch zu niedrig angesetzte Deckungssummen: Stellt sich im Schadensfall heraus, dass der tatsächlich Wert des Fahrrads deutlich über dem der Deckungssumme liegt, behält sich der Versicherer vor, seine Leistungen anteilig zu kürzen.

Generell nicht über eine Fahrradversicherung versicherbar sind Räder, die an Radsportveranstaltungen oder Radrennen teilnehmen.

Worauf sollte vor dem Abschluss einer Fahrradversicherung geachtet werden? Welche Vertragsbedingungen gibt es?

Wer sich für eine Fahrradversicherung entscheidet, sollte vor dem Vertragsabschluss einen genauen Blick ins Kleingedruckte der Vertragsbedingungen werfen und diese bei einem Anbietervergleich auch berücksichtigen. Die meisten Anbieter knüpfen Bedingungen an ihre Versicherungsleistungen. Dazu können gehören:

das Alter des Fahrrads bei Versicherungsbeginn

Das Fahrrad, das versichert wird, darf ein Mindestalter nicht überschreiten. Einige Tarife einer Fahrradversicherung versichern ausschließlich Räder, die nicht älter als sechs Monate alt sind, andere versichern maximal zwei Jahre alte Fahrräder. Darüber hinaus gibt es Tarife, die keine „Altersbegrenzung“ vorgeben.

der Kaufpreis

Auch der Kaufpreis spielt bei der Fahrradversicherung eine nicht ganz unerhebliche Rolle. Er bestimmt nicht nur die Deckungssumme und damit den Beitrag der Fahrradversicherung, sondern kann auch ein Kriterium sein, überhaupt eine Fahrradversicherung abschließen zu können. Einige Anbieter bieten Versicherungsschutz erst ab einem bestimmten Mindestkaufpreis, wie etwa 500 oder 1.000 Euro.

das Fahrradschloss

Fast jeder Tarif einer Fahrradversicherung stellt Bedingungen an das Fahrradschloss, welches der Versicherungsnehmer benötigt, damit er im Falle eines Schadens einen berechtigten Leistungsanspruch hat. Meist geben die Versicherer bestimmte Qualitätsmarken beim Fahrradschloss vor, darüber hinaus muss das Schloss häufig eine bestimmte Summe kosten (circa 50 Euro). Ein einfaches Rahmenschloss ist bei der Fahrradversicherung in keinem Fall ausreichend. Im Schadensfall ist dem Versicherer zudem zu belegen, dass genau dieses Schloss verwendet wurde, zum Beispiel durch Vorlegen des Schlüssels.

Sicherheitsmaßnahmen

Für jede Fahrradversicherung gilt: Versicherungsschutz bei Diebstahl besteht nur dann, wenn das Fahrrad zum Schadenszeitpunkt ordnungsgemäß abgeschlossen war und bei der Polizei eine Anzeige gestellt wurde. Die Sicherung des Fahrrads gilt übrigens auch bei kurzen Zwischenstopps, die lediglich wenige Minuten betragen.

Darüber hinaus kann von der Fahrradversicherung auch eine Codierung des Fahrrads verlangt werden. Hierbei wird auf dem Fahrrad eine personen- und eigentümerbezogene Codierung von der Polizei angebracht. Der Weiterverkauf eines gestohlenen Fahrrads wird durch die Codierung deutlich erschwert, so dass Diebstahl von vornherein verhindert werden kann. Nebenbei: Die aufgeführten Sicherheitsmaßnahmen sind grundsätzlich sinnvoll und sollten unabhängig von den Bedingungen einer Fahrradversicherung immer beachtet werden.

Welche Deckungssumme ist bei einer Fahrradversicherung zu empfehlen?

Die für die Fahrradversicherung vereinbarte Deckungssumme stellt den maximalen Betrag dar, der im Schadensfall erstattet wird und sollte dem Wert des Fahrrads zum Neuwert entsprechen. Da alle Tarife einer Fahrradversicherung Erstattungshöchstgrenzen vorgeben, ist die Deckungssumme immer limitiert und beträgt meist höchstens 4.000 bis 5.000 Euro. Einige Tarife einer Fahrradversicherung geben auch höhere Versicherungssummen von bis zu 100.000 Euro vor.

Weiterhin gibt es bei der Fahrradversicherung auch Minimalgrenzen. So versichern nicht alle Tarife Fahrräder, die 500 Euro oder weniger kosten. Ebenfalls kann die Höchstentschädigungsgrenze im Laufe der Vertragsdauer automatisch sinken, sofern die Fahrradversicherung zum Zeitwert erstattet.

Wie hoch ist der Beitrag für eine Fahrradversicherung?

Der Beitrag für eine Fahrradversicherung wird von mehreren Faktoren bestimmt. Maßgeblichen Einfluss hat vor allem die Deckungssumme. Je teurer das Fahrrad und je mehr Leistungen der Versicherte im möglichen Schadensfall erhält, desto höher wird auch der Beitrag für die Fahrradversicherung ausfallen. Auch der Wohnort ist für die Beitragsermittlung meist relevant. Anhand der Postleitzahl können die Versicherer das statistische Risiko für einen Schaden ermitteln, zum Beispiel durch Abgleich der polizeilichen Diebstahlstatistiken. Je höher die Wahrscheinlichkeit für einen Schaden (vor allem bei Diebstahl als Schadensursache Nummer eins), desto höher die monatlichen Kosten für die Fahrradversicherung.

Darüber hinaus tragen auch weitere flexible Vertragsbedingungen dazu bei, den Beitrag für die Fahrradversicherung festzulegen. Dazu gehören eine Selbstbeteiligung, die Vertragslaufzeit, die Zahlungsmodalitäten sowie zusätzliche Leistungen. Nicht zuletzt darf das jeweilige Preisniveau des Anbieters nicht unterschätzt werden. Selbst bei identischen Leistungen kann der Beitrag für eine Fahrradversicherung von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich hoch ausfallen.

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Wann beginnt der Versicherungsschutz der Fahrradversicherung?

MC | Fahrradversicherung

Mit dem Abschluss einer Fahrradversicherung bieten die meisten Tarife sofortigen Versicherungsschutz für das Fahrrad. Darauf verlassen können sich Versicherte jedoch nicht – ein Blick in die Versicherungsbedingungen ist daher ratsam. Einige wenige Versicherer versehen ihren Tarif der Fahrradversicherung mit einer Wartezeit. Diese beträgt meist einen Monat, unter Umständen kann bei älteren Fahrrädern die Wartezeit auch länger ausfallen.

Der Versicherungsschutz für die Fahrradversicherung besteht dann mindestens über die vertraglich vereinbarte Laufzeit. Hier gilt: Wer sich länger an seinen Anbieter der Fahrradversicherung bindet, profitiert unter Umständen von einer Beitragsersparnis.

Was sind die Unterschiede zwischen einer Fahrradversicherung und einer Hausratversicherung mit Fahrrad-Zusatzklausel?

Wer sein Fahrrad absichern möchte, der hat alternativ auch die Möglichkeit, Versicherungsschutz über die Hausratversicherung zu erhalten. Welche Versicherungslösung die individuell beste ist, hängt vom eigenen Bedarf ab sowie von den gewünschten Leistungen im Schadensfall.

Grundsätzlich gehört das Fahrrad zum Hausrat und ist damit automatisch über eine Hausratversicherung gegen Schäden durch Brand, Explosion, Leitungswasser, Sturm, Hagel sowie Einbruchdiebstahl und Vandalismus abgesichert. Dieser Versicherungsschutz ist jedoch begrenzt und gilt nur innerhalb der versicherten Wohnung sowie in der Garage und im Keller.

Über die Zusatzklausel Fahrraddiebstahl kann der Leistungsumfang der Hausratversicherung jedoch erweitert werden. Versichert sind dann sämtliche Fahrräder des Haushalts außerhalb der eigenen vier Wände gegen die Risiken einfacher Diebstahl und Vandalismus. Entsprechende Sicherheitsvorkehrungen sind auch bei der Hausratversicherung Prämisse für einen berechtigten Leistungsanspruch. Einzelne entwendete Teile des Fahrrads werden über die Hausratversicherung nicht erstattet. Weiterhin geben ältere Tarife häufig eine sogenannte Nachtzeitklausel vor, welche Schäden in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr ausschließt.

Da es sich bei der Hausratversicherung um eine Neuwertversicherung handelt, wird bei Verlust unabhängig vom Alter des Fahrrads zum Neuwert erstattet, es werden jedoch – ähnlich wie bei der Fahrradversicherung – Entschädigungsgrenzen vorgegeben, die meist nur ein bis zwei, höchstens jedoch fünf Prozent der Deckungssumme ausmachen. Als Beispiel: Bei einer Deckungssumme von 60.000 Euro und einer einprozentigen Entschädigung für Fahrraddiebstahl zahlt die Hausratversicherung im Schadensfall 600 Euro. Mit dieser Summe kann bei einem hochwertigen Fahrrad in den wenigsten Fällen der Neuwert erreicht werden. Im Gegensatz zur Fahrradversicherung ist der Aufpreis, der für die Zusatzklausel gezahlt werden muss, jedoch meist deutlich geringer als der Beitrag für die Fahrradversicherung.

Die wesentlichen Unterschiede einer Fahrradversicherung und einer Hausratversicherung mit Fahrradschutz im Überblick:

Vorteile einer Hausratversicherung mit Fahrradschutz:

  • geringer Aufpreis und damit günstige Absicherung
  • sämtliche Fahrräder des Haushalts sind über eine Police mitversichert
  • effektiver Schutz gegen Diebstahl
  • Erstattung zum Neuwert
  • auch ältere Fahrräder versicherbar
  • kein zusätzlicher Versicherungsabschluss notwendig

Vorteile einer Fahrradversicherung:

  • umfangreicher Versicherungsschutz gegen eine Vielzahl von Schäden (inklusive selbst verschuldeten)
  • Teileklau und -defekt mitversichert
  • Zusatzoptionen, wie Pannenhilfe, mitversicherbar
  • weltweiter Versicherungsschutz
  • garantierter Schutz rund um die Uhr
  • relativ hohe Entschädigungsgrenzen, die individuell festgelegt werden können

Fazit: Eine Fahrradversicherung lohnt sich im Vergleich zu einer Hausratversicherung vor allem

  • bei hochwertigen, teuren und neuen Fahrrädern
  • beim Wunsch nach einer umfassenden Absicherung
  • für Personen, die regelmäßig mit dem Rad unterwegs sind
  • für Personen, die keine Hausratversicherung besitzen

Für ältere Fahrräder und Fahrräder unter einem Wert von 500 Euro ist eine Fahrradversicherung aufgrund der vergleichsweise hohen Kosten weniger zu empfehlen.

 

Was ist im Schadensfall zu beachten?

Im Falle von Diebstahl oder Vandalismus gehört es zu den ersten Obliegenheiten des Versicherungsnehmers, bei der Polizei eine Anzeige zu erstatten. Erst danach sollte die Fahrradversicherung informiert werden. In dieser Schadensmeldung müssen alle relevanten Daten zum Schaden angegeben werden, zum Beispiel der Zeitpunkt und der Ort des Diebstahls.

Folgende Unterlagen sind für eine zügige Schadensregulierung relevant:

  • die schriftliche polizeiliche Anzeige
  • das ausgefüllte Formular der Schadensanzeige
  • Unterlagen zum versicherten Fahrrad (zum Beispiel Original-Kaufbelege)
  • Unterlagen zum Fahrradschloss (zum Beispiel der Kaufbeleg)
  • der Schlüssel des entwendeten Fahrradschlosses beziehungsweise das aufgebrochene Fahrradschloss
  • falls vorhanden: Fotos der Schadensstelle
  • falls von der Fahrradversicherung verlangt: ein Beleg des Fundbüros, dass das Fahrrad nicht gefunden wurde
  • sofern von der Fahrradversicherung verlangt: ein Nachweis über die Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft

Die Schadensanzeige kann auch von einem Vertragspartner der Fahrradversicherung, zum Beispiel von einer Reparaturwerkstatt oder von einem Fahrradhändler, eingereicht werden. Je nachdem, welche Nachweise die Fahrradversicherung verlangt, dauert die Schadensregulierung etwa vier Wochen. Nach einer Prüfung erteilt die Fahrradversicherung dann entweder eine Deckungszusage bis zur Höhe der vereinbarten Entschädigungsgrenze oder lehnt eine Regulierung ab.

Welche Besonderheiten gelten bei der Fahrradversicherung für E-Bikes?

Auch E-Bikes und Pedelecs können je nach Voraussetzungen über eine Fahrradversicherung abgesichert werden. Aufgrund der hohen Anschaffungskosten ist eine Fahrradversicherung für die motorisierten Fahrräder besonders empfehlenswert. Um optimal versichert zu sein, sollte vor dem Abschluss einer Fahrradversicherung jedoch eine genaue Abgrenzung erfolgen, um welche Art von E-Bike es sich handelt. Unterschieden wird zwischen:

  • Pedelecs: Bei einem Pedelec (Pedal Electric Cycle) handelt es sich um ein Fahrrad, das nur dann motorisierte Unterstützung bietet, wenn in die Pedale getreten wird. Die Tretbewegungen des Fahrers werden mit einem eingebauten Elektromotor unterstützt. Die Geschwindigkeit der Pedelecs ist gedrosselt und beträgt maximal 25 km/h. Rein rechtlich handelt es sich bei dem Pedelec um ein Fahrrad.
  • S-Pedelecs: Die auch als Schweizer Klasse bezeichneten S-Pedelecs sind im Unterschied zu Pedelecs deutlich schneller. Die Motorleistung wird erst ab 45 km/h reguliert beziehungsweise abgeschaltet. Aufgrund der höheren Geschwindigkeit gelten S-Pedelecs zu den Kleinkrafträdern, eine gültige Fahrerlaubnis ist genauso notwendig wie ein Versicherungskennzeichen.
  • E-Bikes: Anders als die Pedelecs fahren E-Bikes auch dann, wenn keine Tretleistung erfolgt. Die Geschwindigkeit wird hier über einen kleinen Drehgriff am Lenker reguliert. Meist fahren E-Bikes bis zu 20 km/h, einige Modelle auch bis zu 45 km/h. E-Bikes gelten ebenfalls als Kleinkrafträder, für die eine Mofa-Prüfbescheinigung, eine Betriebserlaubnis sowie ein Versicherungskennzeichen benötigt werden.

Entgegen der weit verbreiteten Meinung nehmen Pedelecs den größten Anteil beim Verkauf von E-Bikes ein. Sobald es sich um ein Kleinkraftrad handelt, wird das E-Bike versicherungspflichtig. Neben dem vorgeschriebenen Haftpflichtschutz ist dann auch eine Kaskoversicherung notwendig. Eine Fahrradversicherung wird daher in aller Regel nur für Pedelecs abgeschlossen.

Wer ein E-Bike über eine Fahrradversicherung versichert, erhält im Vergleich zu einem normalen Fahrrad erweiterten Versicherungsschutz auch für Feuchtigkeits- und Elektronikschäden am Motor und am Antrieb. Auch Beschädigungen an einzelnen elektronischen Teilen sind über die Fahrradversicherung in der Regel mitversichert.

 

Ist bei einer Fahrradversicherung auch ein Haftpflichtschutz enthalten?

Eine Fahrradversicherung deckt ausschließlich Schäden ab, die am eigenen Fahrrad entstanden sind. Sie fungiert als Kaskoversicherung für das Fahrrad und beinhaltet dementsprechend keinen Haftpflichtschutz für Schäden, die der Radfahrer selbst mit seinem Zweirad gegenüber Dritten verursacht hat und für die berechtigte Schadensersatzansprüche gestellt werden. Sofern es sich nicht um ein E-Bike oder S-Pedelec handelt, das rechtlich als Kleinkraftrad gilt, sind Schäden, die durch das Fahrrad verursacht wurden, automatisch über die private Haftpflichtversicherung versichert. Eine spezielle Haftpflichtpolice für das Fahrrad ist nicht notwendig.

 

Welche Anbieter für eine Fahrradversicherung gibt es?

MC | FahrradversicherungEine Fahrradversicherung gehört nicht unbedingt zu den am häufigsten abgeschlossenen Versicherungen, dementsprechend begrenzt ist das Angebot, da nicht jeder Versicherer eine Fahrradversicherung im Produktportfolio hat. Dennoch gibt es auf dem Markt etwa 25 Anbieter einer speziellen Fahrradversicherung. Zu den größten Anbietern gehören

  • Schutzklick
  • Ammerländer
  • Wertgarantie
  • Waldenburger / Krist
  • Assona
  • IAS
  • Enra
  • P&P Pergrande & Pöthe

 

Lohnt sich ein Anbietervergleich bei einer Fahrradversicherung?

Vor dem Abschluss einer Fahrradversicherung sollte ein Versicherungsvergleich nicht versäumt werden. Wer die unterschiedlichen Tarife einer Fahrradversicherung vergleicht, hat die beste Chance

  • einen möglichst preisgünstigen Beitrag zu erzielen
  • und gleichzeitig eine bedarfsgerechte Fahrradversicherung mit umfassenden Leistungen zu erhalten.

Damit ein Vergleich effektiv ist, sollte im Vorwege der eigene Bedarf anhand von folgenden Kriterien festgelegt werden:

  • die Leistungen: Entspricht die Deckungssumme dem Kaufpreis des Fahrrads?
  • die versicherten Schäden: Welche Schäden soll die Fahrradversicherung abdecken?
  • die Vertragslaufzeit: Wie lang möchte ich mich vertraglich an den Anbieter binden?
  • eine Selbstbeteiligung: Bin ich bereit im Falle eines Schadens, einen Teil der Kosten selbst zu bezahlen?
  • das Alter des Fahrrads: Wie hoch ist der momentane Wert meines Fahrrads? Lohnt sich eine Absicherung und ist diese überhaupt möglich?

Anhand der ermittelten Daten kann dann ein Vergleich erfolgen. Empfehlenswert ist ein Online-Tarifrechner, dessen Nutzung kostenfrei und unverbindlich ist. Nach der Eingabe der relevanten Daten in die Suchmaske werden innerhalb kürzester Zeit alle Tarife einer Fahrradversicherung ermittelt, die potentiell in Frage kommen. Die übersichtliche Auflistung sortiert nach Preis und/oder Leistung erlaubt einen umfassenden Vergleich und bietet eine neutrale Übersicht über das Angebot am Markt. Ist ein passender Tarif für eine Fahrradversicherung gefunden, kann in der Regel eine Police direkt online abgeschlossen werden. Vor Vertragsabschluss einer Fahrradversicherung empfiehlt es sich jedoch, sich über die jeweiligen Versicherungsbedingungen genau zu informieren.

 

Sind die Beiträge für eine Fahrradversicherung steuerlich absetzbar?

Eine Fahrradversicherung gehört zu den reinen Sachversicherungen, die nicht dazu dienen, allgemeine Lebensrisiken abzusichern. Sie unterliegen demnach keiner steuerlichen Vergünstigung.

Wird eine Fahrradversicherung im gewerblichen Bereich abgeschlossen (zum Beispiel für Fahrradkuriere), dann gelten die Beiträge für die Fahrradversicherung als Betriebsausgaben. Diese können bei der Steuererklärung angegeben werden und in der Folge die Steuerbelastung reduzieren.

 

Welche Kündigungsbedingungen gelten bei der Fahrradversicherung?

Wer seine Fahrradversicherung kündigen möchte, sollte Folgendes beachten:

  • die Laufzeitdauer des Vertrags: Eine Kündigung ist immer erst zum Ende der vereinbarten Laufzeit möglich.
  • die Kündigungsfrist: In der Police der Fahrradversicherung ist die Kündigungsfrist vorgegeben. In der Regel beträgt diese drei Monate zum Laufzeitende.
  • die Zustellung: Die Kündigung der Fahrradversicherung bedarf der Schriftform und muss rechtzeitig beim Versicherer eingehen. Empfehlenswert ist der Versand per Einschreiben, um im Zweifel einen Beleg über die Kündigung in der Hand zu halten.
  • die automatische Vertragsverlängerung: Viele Verträge verlängern sich automatisch um eine Versicherungsperiode, sofern keine Kündigung erfolgt.

Liegen besondere Umstände vor, kann eine Kündigung der Fahrradversicherung auch während der Laufzeit als außerordentliche Kündigung mit einer Frist von einem Monat erfolgen, zum Beispiel bei einer Beitragserhöhung des Anbieters oder nach dem Eintreten eines Schadensfalls.

 

Ist es empfehlenswert, den Anbieter der Fahrradversicherung zu wechseln?

Ein Anbieterwechsel ist grundsätzlich auch bei einer Fahrradversicherung möglich und kann sich vor dem Hintergrund eines größeren Leistungsumfangs und/oder einer Beitragsersparnis auch lohnen. Grundvoraussetzung für einen Wechsel ist dabei immer, dass die bestehende Police der Fahrradversicherung zum jeweiligen Zeitpunkt kündbar ist. Im Idealfall schließt der neue Versicherungsschutz der Fahrradversicherung unmittelbar an den bestehenden an, so dass es nicht zu zeitlichen Überschneidungen oder gar Lücken kommt.

Vor einem Wechsel der Fahrradversicherung gilt es jedoch zu beachten:

  • bei der Absicherung desselben Fahrrads: Das zunehmende Alter des Fahrrads führt zu einem Wertverlust, welcher bei der Deckungssumme Berücksichtigung finden sollte. Einige Anbieter versichern Fahrräder zudem nicht mehr, wenn sie ein bestimmtes Alter (zum Beispiel zwei Jahre) überschritten haben.
  • bei der Absicherung eines neuen Fahrrads: Wurde ein neues Fahrrad angeschafft und soll daraufhin eine neue Fahrradversicherung abgeschlossen werden, ist hier der Wert des neuen Fahrrads zu berücksichtigen. Vor einem Wechsel ist es daher ratsam, auch ein neues Angebot des bestehenden Versicherers einzuholen.