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Hausratversicherung Einbruch & Diebstahl

Was ist eine Hausratversicherung Diebstahl?

Die Vorstellung ist erschreckend: Unbekannte, die in die Wohnung oder ins Haus einbrechen, Einrichtungs- und Wertgegenstände entwenden und womöglich noch alles verwüsten. Niemand wünscht sich, dass jemand unerlaubt in die eigene Privatsphäre eindringt und Dinge von emotionalem, aber auch von finanziellem Wert entwendet. Ein guter Einbruchsschutz an Fenstern und Türen kann unter Umständen helfen, einen Einbruch zu verhindern. Sollte es doch aber so weit kommen, ist es ein beruhigendes Gefühl, gut abgesichert zu sein. Eine Hausratversicherung Diebstahl kommt für Einbruchdiebstahl- und Vandalismusschäden auf und deckt zudem weitere Schäden ab. Sämtliche verlustige oder zerstörte Gegenstände ersetzt die Hausratversicherung Diebstahl dann zum Neuwert.

 

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Welche Art von Diebstahl ist über die Hausratversicherung Diebstahl versichert?

MC | Hausratversicherung Diebstahl Aus versicherungstechnischer Sicht wird bei der Hausratversicherung Diebstahl unterschieden zwischen

  • schwerem Diebstahl (Einbruchdiebstahl)
  • räuberischem Diebstahl (Raub)
  • einfachem Diebstahl

Versichert über die Hausratversicherung Diebstahl ist immer Einbruchdiebstahl. Dieser liegt dann vor, wenn sich Fremde unerlaubt Zutritt in eine Wohnung oder in ein Haus verschaffen und dabei ein Hindernis überwinden müssen, zum Beispiel ein Türschloss aufbrechen oder eine Scheibe einschlagen, oder sich den Zutritt mit Gewaltanwendung beziehungsweise -androhung verschaffen und in der Folge Einrichtungs- und Wertgegenstände entwenden. Wird der Hausrat beschädigt oder zerstört, wird von Vandalismus gesprochen, welcher ebenfalls über die Hausratversicherung Diebstahl abgedeckt ist. Voraussetzung für einen berechtigten Leistungsanspruch ist, dass zum Tatzeitpunkt Fenster und Türen fest verschlossen beziehungsweise abgeschlossen waren.

Auch ein räuberischer Diebstahl ist in der Regel über die Außenversicherung der Hausratversicherung Diebstahl mitversichert. Bei einer Tat außerhalb des eigenen Wohnraums wird dann von einem Raub gesprochen, wenn ein Täter unter Gewaltandrohung oder -anwendung sein Opfer zur Herausgabe von Wertgegenständen zwingt.

 

Welcher Diebstahl ist nicht über die Hausratversicherung Diebstahl versichert?

Anders verhält es sich bei einem einfachen Diebstahl. Bei den meisten Policen einer Hausratversicherung Diebstahl ist dieser als Leistung ausgeschlossen. Unter Umständen kann einfacher Diebstahl als Zusatzleistung zwar mitversichert werden, hierbei ist jedoch auf die jeweiligen Entschädigungsgrenzen zu achten.

Ein einfacher Diebstahl liegt dann vor, wenn fremdes Eigentum entwendet wird, ohne dass dafür ein Hindernis überwunden werden muss und ohne dass Gewaltanwendung vorliegt. Taschendiebstahl ist ein typisches Beispiel für einen einfachen Diebstahl, genauso wie der Diebstahl aus Räumen, die nicht verschlossen sind.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist jedoch auch einfacher Diebstahl über die Außenversicherung der Hausratversicherung Diebstahl mitversichert. Teilweise gehören folgende Schäden zu den Regelleistungen einer Hausratversicherung Diebstahl, teilweise können sie auch gegen einen Beitragszuschlag mitversichert werden:

  • Fahrraddiebstahl
  • Diebstahl aus einem Fahrzeug
  • Diebstahl am Arbeitsplatz
  • Diebstahl aus Schlafwagenabteilen und Schiffskabinen
  • Diebstahl aus dem Krankenhauszimmer
  • Diebstahl aus Banktresoren oder aus Schließfächern
  • Diebstahl von Gartenmöbeln und -geräten
  • Diebstahl von Kinderwagen

Genauso wie beim Einbruchdiebstahl besteht ein Leistungsanspruch jedoch nur dann, wenn die Wertgegenstände gut gesichert beziehungsweise abgeschlossen oder verschlossen aufbewahrt werden (zum Beispiel in einem verschlossenen Schrank oder einem abgeschlossenen Auto).

Teilweise gelten bei diesen Fällen von einfachem Diebstahl bestimmte Entschädigungsgrenzen von circa 20 bis 30 Prozent. Hier gilt es, die Vertragsbedingungen der Hausratversicherung Diebstahl genau zu prüfen.

Besonderheit Fahrraddiebstahl

Ein Fahrrad ist grundsätzlich bei jeder Hausratversicherung Diebstahl versichert, wenn es sich in der versicherten Wohnung, im verschlossenen Kellerraum oder in der Garage zum Zeitpunkt des Diebstahls befand. Wird es dahingegen außerhalb entwendet, bedarf dies für ausreichenden Versicherungsschutz einer zusätzlichen Fahrradklausel.

 

Welche weiteren Schäden deckt die Hausratversicherung Diebstahl ab?

Eine Hausratversicherung leistet nicht nur bei Diebstahl, sondern bietet Versicherungsschutz für weitere Schäden durch äußere Einflüsse. Eine Hausratversicherung Diebstahl leistet zudem für Schäden, die entstanden sind durch

 

Was ist über eine Hausratversicherung Diebstahl abgesichert?

Versicherungsschutz über eine Hausratversicherung Diebstahl besteht für sämtliche Einrichtungs-, Gebrauchs-, Verbrauchs- und Wertgegenstände. Abgesichert sind zudem Bargeld und Haustiere. Der Versicherungsumfang der Hausratversicherung Diebstahl beschränkt sich nicht nur auf die Wohnung, mitversichert sind darüber hinaus Kellerräume, Garagen und Schuppen.

Vor allem für Wertgegenstände, Schmuck und Bargeld gelten in der Regel Entschädigungsgrenzen. Während Bargeld meist nur mit etwa 1.000 Euro maximal erstattet wird, können Schmuck, Münzen und Gemälde auch höher abgesichert sein (circa 10.000 bis 15.000 Euro). Wer besonders wertvolle Gegenstände besitzt, der benötigt dafür jeweils eine eigene Absicherung.

Schäden an fest verbauten Teilen oder an der Wohnung selbst, sind nicht über die Hausratversicherung Diebstahl abgesichert. Werden beispielsweise die Wände, der Fußboden oder die Türen bei Einbruchdiebstahl oder Vandalismus beschädigt, bedarf es des Versicherungsschutzes einer Wohngebäudeversicherung.

Zusatzklausel grobe Fahrlässigkeit

Auch wenn die meisten Tarife einer Hausratversicherung Diebstahl Schäden aufgrund von grober Fahrlässigkeit ausschließen, kann mit einem entsprechenden Zusatz des Verzichts der Einrede auf grobe Fahrlässigkeit dieses Risiko ausgeschlossen werden. In diesem Fall verzichtet die Hausratversicherung auf eine Prüfung, ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt (zum Beispiel, dass die Haustür nicht abgeschlossen war). Um im Schadensfall Unstimmigkeiten und unnötige Streitereien mit der Versicherung von vornherein zu vermeiden, ist diese Zusatzoption bei der Hausratversicherung Diebstahl empfehlenswert.

 

Was leistet die Hausratversicherung Diebstahl im Schadensfall?

Bei einem versicherten Schaden übernimmt die Hausratversicherung Diebstahl sämtliche Kosten für

  • die Wiederbeschaffung der zerstörten oder gestohlenen Gegenstände zum Neuwert
  • die Reparatur der beschädigten Gegenstände

Zusätzlich beinhaltet eine Hausratversicherung Diebstahl meist weitere Regelleistungen, dazu gehören:

  • die Kosten für die Unterbringung in einem Hotel (zum Beispiel nach Vandalismus und einer vorrübergehenden Unbewohnbarkeit des Hauses)
  • die Kosten für einen Austausch der Schlossanlage (zum Beispiel nach einem Einbruchdiebstahl, bei dem das Türschloss beschädigt wurde)
  • die Kosten für Schutz- und Bewachungsmaßnahmen (zum Beispiel, wenn das zerstörte Türschloss nicht direkt instandgesetzt werden kann oder Fenster eingeschlagen wurden)
  • die Kosten für Aufräum- und Abtransportmaßnahmen (zum Beispiel nach Vandalismus)

 

Wieviel kostet eine Hausratversicherung Diebstahl?

Der Beitrag für die Hausratversicherung Diebstahl ergibt sich vor allem aus der vereinbarten Deckungssumme. Das bedeutet: Je größer die versicherte Wohnung und je mehr Einrichtungs- und Wertgegenstände, desto mehr wird die Hausratversicherung Diebstahl kosten. Wichtig ist hierbei nicht an der falschen Stelle zu sparen. Wer, um Kosten zu sparen, eine zu geringe Deckungssumme angibt, riskiert eine Unterversicherung. Stellt sich dann im Schadensfall heraus, dass der tatsächliche Wert höher ist als die vereinbarte Deckungssumme, kann die Hausratversicherung Diebstahl ihre Leistungen anteilig zur Höhe der Unterversicherung kürzen.

Um dieses Risiko von vornherein auszuschließen, kann die Vereinbarung eines sogenannten Unterversicherungsverzichts getroffen werden. In dem Fall verzichtet die Hausratversicherung Diebstahl auf eine Prüfung im Schadensfall. Der Unterversicherungsverzicht ist in der Regel mit einem kleinen Beitragsaufschlag verbunden.

Neben der Deckungssumme wird der Beitrag auch von folgenden Kriterien bestimmt:

  • den Risikofaktoren für einen Schaden (zum Beispiel anhand der Wohngegend oder der Sicherheitsmaßnahmen am Haus, wie Alarmanlagen oder Sicherheitsschlössern)
  • den vertraglichen Vereinbarungen, wie einem Selbstbehalt, der Vertragslaufzeit sowie den Zahlungsmodalitäten
  • dem Preisniveau des Anbieters

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