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Familienrechtsschutzversicherung

MoneyCheck | FamilienrechtsschutzversicherungNicht nur innerhalb einer Familie kann es zu Streitigkeiten kommen, auch die einzelnen Familienmitglieder können mit ihrem Arbeitgeber, mit den Nachbarn, mit dem Finanzamt, mit Vermietern oder Mietern in Konflikte geraten, für die es keine gütliche Einigung gibt und eine Klärung nur noch durch rechtlichen Beistand und vor Gericht erzielt werden kann. Und auch bei Verkehrsunfällen oder beim privaten Handel, zum Beispiel mit Verträgen, kann es immer wieder Auseinandersetzungen geben. Vor allem für den Verlierer des Rechtsstreits wird es dann meist teuer, wenn ein Rechtsanwalt beauftragt werden und sogar ein Gericht ein Urteil aussprechen muss. Aber auch der Gewinner muss zumindest in Vorleistung treten. Einen effektiven Schutz vor den hohen Rechtskosten bietet eine Familienrechtsschutzversicherung: Sie kann unterschiedliche Rechtsbereiche – je nach Bedarf und Wunsch der Versicherten – abdecken und für sämtliche Familienmitglieder im Falle eines Rechtsstreits die Kosten für Rechtsanwalt, Gericht und das Verfahren tragen.

 

Wer ist über die Familienrechtsschutzversicherung versichert?

Wie der Name bereits suggeriert, ist die Familienrechtsschutzversicherung eine Versicherungslösung, die sich an eine Familie richtet. Anders als eine Single-Rechtsschutzversicherung wird sie zwar von einer Person abgeschlossen, versichert aber gleichzeitig mehrere Personen.

Zum Versicherungsumfang einer Familienrechtsschutzversicherung können gehören:

  • der Versicherungsnehmer selbst
  • der Ehepartner, der Lebensgefährte oder der eingetragene Lebenspartner
  • die minderjährigen Kinder des Versicherungsnehmers, des Ehepartners, des Lebensgefährten und/oder des Lebenspartners
  • die volljährigen Kinder, die
    • noch im gemeinsamen Haushalt leben
    • maximal 25 Jahre alt sind
    • sich noch in der Ausbildung oder im Studium befinden
  • die Eltern oder Großeltern des Versicherungsnehmers oder des Partners, sofern sie im gemeinsamen Haushalt leben

Eine Familienrechtsschutzversicherung ist in der Regel günstiger, als wenn für mehrere Personen jeweils Einzelpolicen abgeschlossen werden. Zu berücksichtigen ist aber, dass Kinder teilweise automatisch zum Versicherungsumfang einer Rechtsschutzversicherung gehören. Sinnvoll ist eine Familienrechtsschutzversicherung vor allem dann, wenn auch der (eheliche) Partner mitversichert werden soll.

Grundsätzlich ist eine Familienrechtsschutzversicherung für alle Berufsgruppen sinnvoll, ganz gleich ob für Angestellte, für Beamte oder für Selbstständige. Achten Sie aber bereits beim Abschluss darauf, dass Sie eine passende Familienrechtsschutzversicherung abschließen, da die jeweiligen Tarife meist optimal auf die jeweiligen Bedürfnisse der Berufsgruppen abgestimmt sind.

 

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Welche Rechtsbereiche können über eine Familienrechtsschutzversicherung versichert werden?

Häufig ist eine Familienrechtsschutzversicherung eine individuelle Versicherungslösung, die nach dem Baukastenprinzip je nach Wunsch und Bedarf der Versicherten sowie je nach Tarif und Anbieter zusammengestellt werden kann. Über eine Familienrechtsschutzversicherung können daher mehrere Rechtsgebiete in unterschiedlich großem Umfang abgedeckt werden. Dazu gehören unter anderem:

  • Privatrechtsschutz
  • Verkehrsrechtsschutz
  • Arbeits- beziehungsweise Berufsrechtsschutz
  • Wohn- und Mietrechtsschutz
  • Vermieterrechtsschutz

Vor allem der Privatrechtsschutz ist meist ein wesentlicher Bestandteil einer Familienrechtsschutzversicherung und umfasst mehrere Bereiche, zum Beispiel:

  • Sozialrecht
  • Steuerrecht
  • Strafrecht
  • Schadensersatzrecht
  • Vertragsrecht
  • Sachrecht
  • Familienrecht
  • Erbrecht

Sowohl der Rechtsbereich Familienrecht (zum Beispiel Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht) als auch der Bereich Erbrecht bieten, wenn überhaupt, nur einen geringen Leistungsumfang einer Familienrechtsschutzversicherung und versichern meist nur die Kosten für ein rechtliches Erstberatungsgespräch.

Welche Kosten werden von einer Familienrechtsschutzversicherung übernommen?

Versicherungsschutz über die Familienrechtsschutzversicherung besteht grundsätzlich in zweierlei Hinsicht. So beinhaltet eine Familienrechtsschutzversicherung immer

  • einen aktiven Rechtsschutz (der Versicherungsnehmer möchte selbst seine Rechte durchsetzen)
  • einen passiven Rechtsschutz (der Versicherungsnehmer muss sich rechtlich verteidigen)

Sofern der jeweilige Rechtsbereich über die jeweilige Familienrechtsschutzversicherung abgedeckt ist, übernimmt die Familienrechtsschutzversicherung folgende Kosten:

  • die Kosten für den Rechtsanwalt gemäß der gesetzlichen Gebührenordnung
  • die Gerichtskosten
  • die Kosten für Gutachter und Sachverständige
  • die Kosten für den Gerichtsvollzieher

Optional können je nach Tarif und Anbieter auch weitere Leistungen über die Familienrechtsschutzversicherung abgedeckt sein, zum Beispiel:

  • die Kosten für den Rechtsanwalt mit erhöhtem Honorarsatz
  • die Kosten für einen Mediator
  • Zeugengelder (zum Beispiel Reisekosten)
  • die Kaution in einem strafrechtlichen Verfahren
  • die Kosten für Gerichte und Verwaltungsbehörden im Ausland

Einen Anspruch auf Leistungen der Familienrechtsschutzversicherung haben Sie jedoch nur, wenn grundsätzlich eine Aussicht auf Erfolg besteht. Die Familienrechtsschutzversicherung prüft vor einer Leistungsübernahme daher immer genau den jeweiligen Fall. Nur bei einer Deckungszusage kann der Versicherte Leistungen beanspruchen.

Was ist der Unterschied zwischen einer Familienrechtsschutzversicherung und einer Rechtsschutzversicherung für Familienrecht?

Aufgrund der Ähnlichkeit der beiden Begriffe kommt es häufig zu Verwechslungen: Während eine Familienrechtsschutzversicherung ein sogenannter Familientarif ist, bezieht sich eine Rechtsschutzversicherung für Familienrecht auf eine Versicherung, die das Rechtsgebiet Familienrecht abdeckt, sprich rechtliche Streitigkeiten innerhalb einer Familie, wie Scheidung, Sorgerecht oder Unterhalt. Eine Familienrechtsschutzversicherung muss nicht zwingend auch den Bereich Familienrecht beinhalten.

Gibt es bei der Familienrechtsschutzversicherung eine Wartezeit?

Im Hinblick auf die Wartezeit ist es irrelevant, ob es sich um eine Familienrechtsschutzversicherung oder eine Einzelpolice für eine Person handelt. Bei jeder Rechtsschutzversicherung gibt es je nach Rechtsgebiet bestimmte Wartezeiten. Diese Wartezeit beschreibt den leistungsfreien Zeitraum ab Vertragsabschluss und beträgt häufig drei Monate, zum Beispiel bei folgenden Rechtsbereichen:

  • Arbeitsrechtsschutz
  • Verwaltungsrechtsschutz
  • Vertragsrechtsschutz
  • Wohn- und Grundstücksrechtsschutz

Im Bereich Familienrecht liegt die Wartezeit bei Unterhaltsstreitigkeiten sogar bei 12 Monaten und bei Scheidung bei 36 Monaten. Dahingegen gibt es auch Rechtsbereiche bei der Familienrechtsschutzversicherung, die nicht mit einer Wartezeit belegt sind, wie

  • Verkehrsrechtsschutz
  • Steuerrechtsschutz
  • Strafrechtsschutz
  • Schadensersatzrechtsschutz
  • Sozialrechtsschutz
  • Standesrechtsschutz
  • Beratungsrechtsschutz im Familien- und Erbrecht

Eine Wartezeit entfällt zudem, wenn der Anbieter der Familienrechtsschutzversicherung zeitlich übergangslos gekündigt wird und dieselben Rechtsgebiete über die neue Police versichert werden.

Die Vereinbarung der Wartezeit hat den Hintergrund, dass sich die Versicherer vor dem Risiko schützen möchten, dass in dem Wissen eines bevorstehenden beziehungsweise absehbaren Rechtsstreits kurzfristig eine Familienrechtsschutzversicherung abgeschlossen wird. In dem Fall müsste die Familienrechtsschutzversicherung direkt zahlen, ohne bereits Beiträge erhalten zu haben. Eine Familienrechtsschutzversicherung deckt grundsätzlich immer nur ein unvorhersehbares allgemeines Risiko ab. Liegt bereits bei Vertragsabschluss ein konkreter Versicherungsfall vor, besteht für den Versicherten kein Leistungsanspruch.

 

Wie hoch ist die optimale Deckungssumme für eine Familienrechtsschutzversicherung?

MoneyCheck | FamilienrechtsschutzversicherungMit der Deckungssumme bei der Familienrechtsschutzversicherung legen Sie die Höhe der maximalen Kostenerstattung je Schadensfall fest. Diese Deckungssumme gilt dann für sämtliche versicherten Familienmitglieder und wird in der Regel in pauschalen Summen vorgegeben. Allgemeine Empfehlungen gehen dabei von mindestens 300.000 Euro, im Idealfall sogar von 500.000 Euro aus. Unter Umständen bezieht sich diese Deckungssumme jedoch nicht auf alle Rechtsbereiche. Sind beispielsweise nur Erstberatungsgespräche versichert (zum Beispiel bei einer Scheidung), gibt es hierfür eine deutlich reduziertere Deckungssumme.

Einige Anbieter einer Familienrechtsschutzversicherung bieten auch Tarife mit einer unbegrenzten Deckungssumme an. Diese Tarife für eine Familienrechtsschutzversicherung sind meist etwas höher im Beitrag, so dass bereits im Vorwege überlegt sein sollte, ob eine unbegrenzte Deckungssumme tatsächlich lohnenswert ist – denn im Regelfall überschreiten die tatsächlichen Kosten eines Rechtsstreits nicht die empfohlenen Deckungssummen.

 

Wie errechnet sich der Beitrag für die Familienrechtsschutzversicherung?

Grundsätzlich können Sie davon ausgehen, dass eine Familienrechtsschutzversicherung einen höheren Beitrag aufweist als ein Singletarif für eine einzelne Person. Aber bereits ab zwei versicherten Personen lohnt sich eine Familienrechtsschutzversicherung, da diese günstiger ist, als wenn zwei Einzelpolicen für eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen werden. Für den Beitrag der Familienrechtsschutzversicherung ist es übrigens unerheblich, wie viele Personen über den Familientarif abgesichert sind.

Da eine Familienrechtsschutzversicherung immer eine individuelle Versicherungslösung darstellt, ist auch der Beitrag keine konstante Größe, sondern orientiert sich an mehreren Faktoren, wie

  • den versicherten Rechtsbereichen
  • dem jeweiligen Leistungsumfang
  • der Höhe der festgelegten Deckungssumme
  • der Selbstbeteiligung
  • der Dauer der Laufzeit
  • den Zahlungsintervallen
  • dem allgemeinen Preisniveau des Anbieters

 

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Wie finde ich den besten Tarif für meine Familienrechtsschutzversicherung?

Jeder, der eine Familienrechtsschutzversicherung abschließen möchte, wünscht sich eine optimale Absicherung zu einem möglichst günstigen Preis. Um die individuell beste Versicherungslösung einer Familienrechtsschutzversicherung zu erhalten, empfiehlt sich im Vorwege eine genaue Analyse der eigenen Ansprüche an eine Familienrechtsschutzversicherung. Überlegen Sie beispielsweise, ob sich eine Familienrechtsschutzversicherung grundsätzlich lohnt. Denn möchten Sie ausschließlich sich und Ihre Kinder versichern, kann bereits ein günstigerer Singletarif ausreichen, da Kinder in der Regel automatisch mitversichert sind. Weitere Überlegungen können sein:

  • Welche Rechtsbereiche möchte ich absichern?
  • Welche Leistungen soll meine Familienrechtsschutzversicherung beinhalten? Ist ein Basistarif ausreichend oder möchte ich lieber einen Premiumtarif mit erweiterten Leistungen?
  • Wie hoch soll die Deckungssumme sein?
  • Soll eine Selbstbeteiligung vereinbart werden, so dass im Falle eines Rechtsstreits immer ein Teil der Kosten selbst gezahlt werden müsste?
  • Für welchen Zeitraum benötige ich Versicherungsschutz über die Familienrechtsschutzversicherung?
  • Welche monatliche Summe bin ich bereit für meine Familienrechtsschutzversicherung zu zahlen?

Eine optimale Möglichkeit, den passenden Tarif nach den eigenen Vorstellungen zu finden, bietet ein Online-Vergleich. Schnell und übersichtlich können Sie Ihre Eckdaten und Anforderungen an eine Familienrechtsschutzversicherung in die Suchmaske des Tarifrechners eingeben. Anhand stets aktueller Datensätze werden Tarife ermittelt, die ein optimales Verhältnis von Leistung und Beitrag aufweisen und Ihren Ansprüchen gerecht werden. Der Service des Vergleichsrechners ist unverbindlich, sollte aber das passende Angebot für eine Familienrechtsschutzversicherung gefunden werden, ist ein direkter und kostenloser Online-Abschluss problemlos möglich.

 

Wie kündige ich meine Familienrechtsschutzversicherung?

Wer nicht länger Versicherungsschutz einer Familienrechtsschutzversicherung benötigt oder seinen Anbieter der Familienrechtsschutzversicherung wechseln möchte (zum Beispiel, weil ein anderer Tarif bessere Konditionen bietet), der hat die Option, seine Police der Familienrechtsschutzversicherung zu kündigen.

Unter normalen Umständen erfolgt eine Kündigung der Familienrechtsschutzversicherung zum Ende einer Laufzeit. Diese Laufzeit ist vertraglich geregelt und beträgt mindestens ein Jahr. Zusätzlich gilt es, die jeweiligen Kündigungsfristen einzuhalten. Prüfen Sie Ihre Versicherungspolice, welche Kündigungsfrist bei Ihrer Familienrechtsschutzversicherung vorgegeben ist – in der Regel kann mit der Frist von einem Monat gekündigt werden. Für die Kündigung der Familienrechtsschutzversicherung bedarf es immer der Schriftform.

Liegen besondere Gründe vor, kann eine Kündigung der Familienrechtsschutzversicherung auch während einer Laufzeit erfolgen. Umstände, die diese sogenannte außerordentliche Kündigung rechtfertigen, sind beispielsweise eine Beitragserhöhung des Anbieters, das Eintreten eines Schadensfalls sowie eine Deckungsabsage des Versicherers, obwohl er nachweislich zur Leistung verpflichtet wäre.