Betriebshaftpflicht Fliesenleger
Was ist in der Betriebshaftpflicht für Fliesenleger abgedeckt?
Die richtige Absicherung gegenüber Schäden aus dem Betrieb oder in beruflichem Umfeld hat eine entscheidende Bedeutung für die eigene Firma oder die eigene Selbstständigkeit.
Das Handwerk muss ich dabei mit zwei Seiten risikoreicher Möglichkeiten auseinandersetzen: Direkten Unfällen durch die Arbeitstätigkeit auf der einen, und finanziellen Folgen beruflicher Fehler auf der anderen Seite.
Dabei spielt es für die gesetzliche Haftpflicht keine Rolle, ob ein Schaden unabsichtlich oder fahrlässig verursacht worden ist. Es zählt allein die „formale“ Verantwortlichkeit. So kann, je nach Sachlage, der Fliesenleger auch für Verarbeitungsfehler der Fliesen, verzögerte Belastungsbrüche wegen falscher Verlegung und ähnliche Unwägbarkeiten haften müssen – und die Betriebshaftpflicht muss das entsprechend decken.
Ein weiterer Bereich sind die örtlich unterschiedlichen Risiken. Je nach konkreter Arbeitsgestaltung muss in der Betriebshaftpflicht der Arbeitsbereich in der eigenen Firma abgesichert sein, aber ebenso sein Einsatz als Fliesenleger auf der Baustelle und beim Kunden.
Absicherung gegenüber Personenschäden
Die Versicherungssumme sollte hier nicht weniger als 3 Mio. bis 5 Mio. Euro je Schadenfall liegen. Personenschäden können sehr kostenintensiv sein. Nicht nur Heil- und Gesundungskosten, sondern auch nachgelagerte Ausgleichszahlungen wegen dauerhafter Erwerbsminderung oder zur Überbrückung eines Arbeitsausfalls des Geschädigten können teuer werden. Die Deckungssumme der Betriebshaftpflicht muss diese Risiken angemessen abbilden. Dass Fliesenleger im Umfeld ihrer Arbeit Unfälle verursachen können, liegt beim Bau auf der Hand. Nicht nur durch die Tätigkeit selbst, sondern auch durch Transportvorgänge, Vorbereitungsarbeiten und andere Aktivitäten. Dieses Risiko zu deckeln hilft dabei, ernste wirtschaftliche Folgen eines Unfalls zu mindern.
Absicherung gegenüber Sachschäden
Wenngleich die einzelnen Schadenfälle im Bereich der Sachschäden verglichen mit den finanziellen Folgen von Personenschäden in der Regel niedriger ausfallen, so treten sie doch meist häufiger auf. Die Versicherungssumme für Sachschäden ist bei den meisten Versicherern gleich hoch, wie die für Personenschäden. Wichtig ist darum vor allem auch, dass es einen verlässlichen Leistungsumfang für den Ersatz von Sachschäden gibt, damit keine Deckungslücken bleiben.
Die Sachschadendeckung (wie die anderen Haftpflichtleistungen auch) beinhaltet einen passiven Rechtsschutz. Das Versicherungsunternehmen prüft die erhobenen Forderungen an den versicherten Fliesenleger. Anschließend erfolgt je nach Ergebnis der Ausgleich der Forderungen dem Geschädigten gegenüber oder die Zurückweisung der Forderung. Eine Zurückweisung kann dabei auch mit anwaltlicher Unterstützung und gerichtlichen Schritten erfolgen. Der Vorteil für den Fliesenleger als Schadenverursacher: Aus den Prüfungs- und aus den Zurückweisungsvorgängen erwachsen ihm keine Kosten.
Ausgleich von abgeleiteten Vermögensschäden
Verdienstausfälle eines Geschädigten nach einem Unfall oder vergleichbare, rein monetär beschreibbare Schäden, werden als sogenannte „unechte“ Vermögensschäden bezeichnet. Je nach Versicherungsunternehmen gilt für diese Schadenart eine pauschale Deckung, das heißt einschließlich Personen- und Sachschäden. Oder es gilt eine separate Deckung für abgeleitete Vermögensschäden, die in der Regel niedriger bemessen ist. Prüfen Sie, ob die Absicherung ausreichend hoch ist. Eine pauschale Deckung reduziert im Allgemeinen den Aufwand bei einer Schadenmeldung, weil die Versicherung dann auf eine konkrete Zuweisung der Schadenart verzichtet.
Ausgleich von echten Vermögensschäden
Im beruflichen Zusammenhang ist die Ausgleichsleistung „echter“ Vermögensschäden in der Regel die wichtigste Absicherung. Von der genauen Konzeption der Betriebshaftpflicht hängt es ab, ob Fliesenleger dieses Risiko mit einschließen lassen können, oder ob eine separate Vermögensschadenhaftpflicht bzw. Berufshaftpflicht nötig ist.
Unser Tipp: Prüfen Sie in einem Vergleich, welche Variante günstiger ist. In vielen Fällen sind sogenannte Bundles, Versicherungspakete, günstiger, weil sie unterschiedliche Risiken in einer einzigen Police absichern.
Unser Versprechen
Nur ausgewählte und geprüfte Produkte auf moneycheck.de
- Unverbindliche Anfragen und Vergleiche
- Keine versteckten Gebühren
- Beste Preis/Leistung
Was muss beim Abschluss der Betriebshaftpflicht für Fliesenleger beachtet werden?
Vermögensschadenhaftpflicht als Berufshaftpflicht
Neben der Absicherung von Sachschäden und der ausreichenden Deckung von Personenschäden, spielt die Sicherung beruflicher Risiken die zentrale Rolle für Bauberufe. Fliesenleger unterliegen keinen grundsätzlich anderen Risiken, als andere Gewerke. Wenn Sie einen Fehler machen, der kostenpflichtig behoben werden muss, Zeit kostet oder gar den Wert einer Immobilien mindert, muss eine leistungsfähige Versicherung die Kosten auffangen. Denn das können schnell hohe Summen sein, die sich aus Folge- und Kettenschäden summieren.
Nicht in jeder Betriebshaftpflicht, die Fliesenleger für ihre Firma oder selbstständige berufliche Risiken abschließen können, sind diese Aspekte eines Ausgleichs von Vermögensschäden inbegriffen. Informieren Sie sich vor Abschluss, welcher Leistungsumfang konkret für Ihren Betrieb sinnvoll ist und vor allem, ob eine separate Vermögensschadenhaftpflicht nötig ist (auch im Sinne einer Berufshaftpflicht, die meist für Selbstständige so bezeichnet wird).
Produkthaftpflicht
Wenn Sie einen Schaden durch Fehler bei der Durchführung Ihrer Arbeit verursachen, müssen Sie für die Reparatur aufkommen. Unter bestimmten Umständen müssen Sie das aber auch, wenn das von Ihnen verwendete Material fehlerhaft ist. Die erweiterte Produkthaftung bringt Sie auch für den Ersatz von Material- und Baufehlern in Haftung.
Je nach Angebot und Versicherungsunternehmen sind in einer entsprechenden Berufshaftpflicht bzw. Vermögensschadenhaftpflicht Leistungen für die Produkthaftpflicht eingeschlossen, oder eben nicht. Prüfen Sie anhand Ihrer eigenen Anforderungen, ob die Produkthaftpflicht nötig ist und ob sie den angemessenen Umfang hat. Nutzen Sie einen Online-Vergleich, um das für Sie passende Angebot zu finden. Beachten Sie auch internationale Haftungsbestimmungen im Zusammenhang mit der Einfuhr von Produkten und die Haftungszusammenhänge, die aus der Weiterverarbeitung resultieren.
Ähnlich wie bei den Einschlüssen für die Vermögensschadenhaftpflicht ist es auch bei der Produkthaftpflicht abhängig vom Anbieter, ob ein Paket-Angebot oder ob Einzel-Policen die günstigere Wahl sind.
Nachhaftung
Stellen Sie sicher, dass die Betriebshaftpflicht (und auch hier vor allem die Vermögensschadenhaftpflicht) lange genug nach Ablauf der Arbeiten und vor allem der gesetzlichen Fristen leistet. In bestimmtem Zusammenhang kann auch nach einer langen Zeitspanne noch ein Schaden auftreten, für den der Fliesenleger haften soll. Die Betriebshaftpflicht muss hier die entsprechende Nachhaftung garantieren.
Absicherung im Zusammenhang mit Tätigkeiten und Subunternehmern
Prüfen Sie vor Abschluss, ob Haftungsaspekte im Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit als Subunternehmer von der Betriebshaftpflicht mit gedeckt werden. Das gleiche gilt auch dafür, ob Sie, wenn Sie selbst Arbeiten an Subunternehmer auslagern, durch Ihre Betriebshaftpflicht für Schäden aus deren Tätigkeit abgesichert sind. Auch wenn neben Fliesenlegern andere Gewerke der gleichen Firma oder anderer Firmen bei gleichen Aufträgen zusammenarbeiten, sollten die entsprechenden Haftungshintergründe geprüft werden. Hier spielt auch die Regress-Regelung bei innerbetrieblichen Unfällen eine Rolle. Informieren Sie sich über einen Absicherungsbedarf bei Ihrem Experten oder über die entsprechenden Leistungen in einem Vergleichsportal.