Was bedeutet Beitragsbemessungsgrenze bei der Krankenkasse?
Was ist die Beitragsbemessungsgrenze? Definition
Die Beitragsbemessungsgrenze zeigt an, bis zu welcher Einkommenshöhe die Beiträge für die gesetzliche Krankenkasse kalkuliert werden. Demnach stellt die Beitragsbemessungsgrenze eine wichtige Rechengröße für die deutsche Sozialversicherung dar und fungiert als Einkommensgrenze der maximal zu leistenden Beiträge. Übersteigt das jeweilige Brutto-Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze, muss der Versicherte keine höheren Beiträge zahlen. Einkommen, das über den Grenzbetrag hinausgeht, ist beitragsfrei.
Nicht nur für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung ist die Beitragsbemessungsgröße relevant, sondern auch für gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung.
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Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze 2018?
Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine dynamische Größe, die jährlich von der Bundesregierung angepasst wird. Die Änderung basiert auf den Daten, die sich aus den durchschnittlichen Bruttolöhnen der Arbeitnehmer im Vergleich zu den Vorjahren ergeben. Auch weitere Wirtschaftsfaktoren nehmen Einfluss auf die Berechnung der Beitragsbemessungsgrenze. Für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung beträgt sie im Jahr 2018 53.100 Euro jährlich (4.425 Euro pro Monat) und erhöht sich damit von 2017 um 900 Euro Jahreseinkommen. In den vergangenen Jahren ist der Wert der Beitragsbemessungsgrenze kontinuierlich angestiegen.
Für die Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge ergibt sich damit für einen Arbeitnehmer ein maximal zu zahlender Betrag von etwa 371 Euro monatlich. Berechnungsgrundlage ist hierbei der bundesweit einheitliche Beitragssatz von 14,6 Prozent für die gesetzliche Krankenkasse, von denen der Arbeitgeber die Hälfte von 7,3 Prozent übernimmt , sowie der individuell von den Krankenkassen erhobene Zusatzbeitrag, der allein vom Arbeitnehmer zu tragen ist und der hier mit durchschnittlich 1,1 Prozent zugrunde gelegt wird.
Für die allgemeine Rentenversicherung gibt es 2018 ebenfalls eine angepasste Beitragsbemessungsgrenze. In Westdeutschland beträgt diese 6.500 Euro monatlich, in Ostdeutschland 5.800 Euro. Im Vergleich zum Vorjahr sind diese Zahlen ebenfalls angestiegen (Vergleich zu 2017: 6.350 Euro für Westdeutschland, 5.700 Euro für Ostdeutschland).
Was ist der Unterschied zwischen der Beitragsbemessungsgrenze und der Versicherungspflichtgrenze?
Sowohl die Beitragsbemessungsgrenze als auch die Versicherungspflichtgrenze stellen wichtige Rechengrößen im deutschen Sozialversicherungssystem dar. Da die Beträge lange Jahre identisch waren, werden sie heute immer noch häufig verwechselt. Der wesentliche Unterschied besteht darin:
- Die Beitragsbemessungsgrenze beschreibt den Höchstbetrag des Einkommens, bis zu dem Beiträge für die Sozialversicherungen bezahlt werden müssen.
- Die Versicherungspflichtgrenze (auch Jahresarbeitsentgeltgrenze) ist der Mindestbetrag des Einkommens, ab dem die Versicherungspflicht erlischt und eine private Absicherung möglich ist.
Der Betrag der Versicherungspflichtgrenze ist etwas höher als jener der Beitragsbemessungsgrenze und beziffert sich 2018 auf 59.400 Euro beziehungsweise 4.950 Euro jährlich.
Welche Relevanz hat die Beitragsbemessungsgrenze für die private Krankenversicherung?
Nicht nur für gesetzlich Krankenversicherte kann die Beitragsbemessungsgrenze wichtig sein, sondern auch für Privatversicherte. Aus der Beitragsbemessungsgrenze errechnet sich zum einen der Beitrag für den Basistarif, den jede private Krankenversicherung anbieten muss und bei dem im Hinblick auf Kosten und Leistungen die gleichen Konditionen wie in der gesetzlichen Krankenkasse gelten. Zum anderen ist die Beitragsbemessungsgrenze auch für den Höchstzuschuss des Arbeitgebers bei privat versicherten Angestellten relevant. Der Arbeitgeber trägt auch hierbei die Hälfte der Versicherungsbeiträge, jedoch nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Für 2018 bedeutet dies eine maximale Summe von 323,03 Euro.
Ein Wechsel in die private Krankenversicherung ist für angestellte Arbeitnehmer übrigens erst mit Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze möglich. Ob sich ein Wechsel im Hinblick auf die Beitragshöhe lohnt, ist im individuellen Fall zu entscheiden und bedarf einer genauen Kalkulation.
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