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Geldanlage – Genossenschaftsanteile kaufen

Genossenschaftsanteile als renditestarker Tipp für vorsichtige Anleger

Lukrative Dividenden machen eine Geldanlage in Genossenschaftsanteilen interessant. Insbesondere für Anleger, die Wert auf eine risikoarme Kapitalanlage legen, ist diese Anlage zu empfehlen. Versprechen Festgelder oder Tagesgelder nur noch einen geringen Zinssatz, lohnt sich der Kauf von Genossenschaftsanteilen durchaus. Gerade wenn Sie Geld für einen längeren Zeitraum festlegen wollen, ist der Erwerb von Genossenschaftsanteilen eine gute Wahl. In Deutschland gibt es mehr als 5.000 Genossenschaften, die vor allem im Banken- oder Wohnungsbaubereich sowie in der Landwirtschaft, im Handel und in der Energiebranche tätig sind. Als Käufer der Anteile werden Sie Miteigentümer der ausgewählten Genossenschaft.

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Wie funktioniert das Prinzip der Genossenschaften?

In einer Genossenschaften schließen natürliche oder juristische Personen sich zusammen um gemeinsam einen Betrieb zu führen. Nach den Vorgaben des Genossenschaftsgesetzes handelt es sich um „Gesellschaften von nicht geschlossener Mitgliederzahl, deren Zweck darauf gerichtet ist, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern“ ( §1 Genossenschaftsgesetz). Damit stehen also die Mitglieder im Vordergrund, es geht bei dem genossenschaftlichen Gedanken nicht um die Erwirtschaftung von Gewinn für externe Anleger.

Welche Genossenschaften gibt es?

Es gibt verschiedene Genossenschaften in vielen Bereichen, besonders bekannt sind

  • Kreditgenossenschaften
  • Wohnungsbaugenossenschaften
  • Gewerbliche Genossenschaften
  • Konsumgenossenschaften
  • Energiegenossenschaften

Für Anleger interessant sind vor allem Kreditgenossenschaften wie Volks- oder Raiffeisenbanken. Der Kauf von Anteilen kann sich auch bei Wohnungsbaugesellschaften lohnen.

Moneycheck Verbraucher Tipp:

Bei einem Genossenschaftsanteil handelt es sich um eine lukrative aber langfristige Anlage. Prüfen Sie genau, wie lange Sie auf Ihr Kapital verzichten wollen – legen Sie nur die Summe an, auf die Sie für einen längeren Zeitraum verzichten können.

Geldanlage bei Wohnungsbaugenossenschaften

Wohnungsbaugenossenschaften entstanden im 19. Jahrhundert mit dem Ziel, gemeinnützigen Wohnraum für die Mitglieder zu schaffen. Inzwischen gibt es mehr als 2.000 Baugenossenschaften in Deutschland die etwa zwei Millionen Wohnungen besitzen. Wer eine Wohnung bewohnen möchte, muss Anteile der Genossenschaft erwerben. Auf diese Weise beschaffen die Wohnungsbaugenossenschaften Kapital. Die Genossenschaften bieten nicht nur Wohnungen für ihre Mitglieder sondern locken Anleger mit hohen Renditen. Die Einlagen werden mir bis zu vier Prozent jährlich verzinst. Wenn Sie nicht nur Geld anlegen, sondern auch Mieter werden wollen, können Sie das Kapital aus Riester-Sparverträgen für den Erwerb der Anteile verwenden.

Die Geldanlage bei einer Wohnungsbaugenossenschaft ist also eine wenig bekannte aber lukrative Anlagemöglichkeit. Um bei einer Wohnungsbaugenossenschaft Mitglied zu werden, müssen Sie nicht unbedingt Mieter sein. Für eine gewinnbringende Geldanlage reicht eine Mitgliedschaft aus in deren Rahmen Sie Pflichtanteile erwerben. Genossen können übrigens auch Familienangehörige werden. In der Regel müssen Sie in der Nähe einer Wohnungsbaugenossenschaft wohnen um dort Mitglied zu werden. Ob ein regionaler Bezug vorhanden sein muss oder auch eine überregionale Anlage möglich ist, hängt von der jeweiligen Wohnungsbaugenossenschaft ab. Die

Um Mitglied einer Genossenschaft zu werden, müssen Sie Geschäftsanteile erwerben. Die Kosten für einen Anteil sind von der jeweiligen Genossenschaft abhängig. Ob neue Mitglieder aufgenommen werden, liegt im Ermessen der Genossenschaft. In einigen Orten ist der Wohnungsmarkt so angespannt, dass die Wartelisten der Wohnungsgenossenschaften voll sind und keine neuen Mitglieder aufgenommen werden. Unter Umständen ist die Anzahl der Anteile, die Sie zeichnen können, begrenzt. Als Mitglied der Wohnungsbaugenossenschaft erhalten Sie in der Regel eine jährliche Dividendenzahlung. Ob die Gewinnausschüttung jährlich erfolgt oder erst, wenn Sie Ihre Einlage gekündigt haben, ist von der Wohnungsbaugenossenschaft abhängig. Üblich ist eine Ausschüttung des Gewinns zum Ablauf, das heißt, erst wenn Sie eine Kündigung für Ihren Anteil ausgesprochen haben, erhalten Sie Ihren Anteil zuzüglich der Gewinnausschüttungen zurück. Einen Anspruch auf eine jährliche Gewinnausschüttung haben Sie nicht.

Idealerweise prüfen Sie beim Kauf von Genossenschaftsanteilen zunächst das Unternehmen. Die Mitgliederzahl sowie die Geschäftsführung und das bisherige Management geben Aufschluss über die Genossenschaft. Aus den letzten Jahresabschlüssen entnehmen Sie, wie die Genossenschaft in den letzten Jahren gewirtschaftet hat und ob ein Gewinn erzielt wurde.

Die Sicherheit der Geldanlage

Eine gesetzliche Einlagensicherung wie bei Spareinlagen gibt es beim Kauf der Genossenschaftsanteile nicht. Bedenken Sie jedoch den Immobilienbestand der Wohnungsbaugenossenschaften, der Sicherheit bietet. Zudem überprüft die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht jährlich die Genossenschaften, die Spareinlagen entgegen nehmen.

Darüber hinaus gibt es mit dem Selbsthilfefonds des Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen eine weitere Sicherungsfunktion der Genossenschaften. Einem Bericht der Zeitschrift „Finanztest“ zufolge wurde der Fonds seit seiner Gründung um Jahr 1974 noch niemals in Anspruch genommen.

Geldanlage bei Genossenschaftsbanken

Auch die Geldanlage bei Genossenschaften ist eine attraktive und sichere Anlageform. Als Anleger erwerben Sie beispielsweise bei Volks- oder Raiffeisenbanken Genossenschaftsanteile und werden auf diese Weise Mitglied. Auf Ihre Einlagen erhalten Sie eine Dividende. Die Gewinnbeteiligung wird in der Regel erst am Ende der Anlage ausgeschüttet. Auch hier liegen die Dividenden in der Regel zwischen zwei und fünf Prozent jährlich, wobei es keinen Anspruch auf eine feste Ausschüttung gibt.

Das Risiko bei einer Genossenschaftsanlage ist gering, denn die Unternehmen sind zu hohen Rücklagen verpflichtet. Zudem sorgen die Mitbestimmungsrechte der Mitglieder für eine hohe Transparenz. Für Anleger, die mit Ihrem Kapital spekulieren wollen, ist die Anlage bei einer Genossenschaftsbank nicht geeignet, denn durch längere Kündigungsfristen sind die angelegten Mittel nicht schnell verfügbar.

Worum handelt es sich bei der Nachschusspflicht?

Als Mitglied einer Genossenschaft profitieren Sie nicht nur von den Gewinnausschüttungen, sondern haben auch eine Nachschusspflicht. Sie sind Miteigentümer der Genossenschaft und die Genossenschaft gerät in eine wirtschaftliche Schieflage, haften Sie in einer bestimmten Höhe. In der Regel ist die Haftung beschränkt: Bei vielen Genossenschaften sind Sie maximal in der Höhe Ihrer Einlage in der Nachschusspflicht. Bei einer Einlage von 1.000 Euro müssen Sie also maximal weitere 1.000 Euro nachschießen. Abhängig von der Genossenschaft haften die Genossen unter Umständen auch mit Ihrem Privatvermögen.

Die Nachschusspflicht bei Genossenschaften ist gesetzlich geregelt. In den Satzungen kann die Verpflichtung jedoch ausgeschlossen oder beschränkt werden. Sieht die Satzung der Genossenschaft keine Einschränkung vor, gilt die gesetzliche Nachschusspflicht.

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Worauf sollte ich beim Kauf von Genossenschaftsanteilen achten?

Als Anteilseigener einer Genossenschaft sind Sie bei einer Insolvenz des Unternehmens direkt betroffen. Bei Ihrer Einlage handelt es sich um Eigenkapital der Genossenschaft – ein Totalverlust Ihres Kapitals ist also durchaus möglich.

Als Anleger sollten Sie daher die wirtschaftliche Situation der Genossenschaft anhand von

  • Jahresabschlüssen
  • Geschäftsberichten
  • Protokollen der letzen Mitgliederversammlungen

genau prüfen.
MoneyCheck | Geldanlage Genossenschaft
Schauen Sie unbedingt wie die Nachschusspflicht geregelt ist. Gibt es keine Regelung in der Satzung gilt die gesetzliche Nachschusspflicht und Sie haften im schlimmsten Fall mit Ihrem Privatvermögen. Legen Sie Ihr Geld nur bei einer Genossenschaft an, bei der die gesetzliche Nachschusspflicht gesetzlich ausgeschlossen wurde.

Überlegen Sie genau, welche Summe Sie investieren wollen. Die Genossenschaftsanteil werden nicht wie Aktien frei gehandelt. Üblich ist eine Sperrfrist von fünf Jahren innerhalb derer die Anteile nicht veräußert werden dürfen. Ihr Kapital ist also für einen längeren Zeitraum gebunden. Einige Gesellschaften beschränken die Veräußerungspflicht auf den ersten Anteil – es ist also gegebenenfalls möglich, weitere Anteile schneller zu kündigen. Zudem gilt in der Regel eine sechsmonatige Kündigungsfrist der Anteile zum Ende des Geschäftsjahrs. Als Anleger sollten Sie sich bewusst sein, dass Ihr Kapital bei der Genossenschaft für eine gewisse Zeit nicht liquide ist.

Viele Genossenschaften begrenzen die Höhe der Einlage auf einen Mindestbetrag oder begrenzen die Anlage auf eine bestimmte Summe. Achten Sie bei Ihrer Einlage auf diese Beschränkungen. Unter Umständen wird auch die Höhe der Dividende in der Satzung begrenzt. Einige Genossenschaften deckeln die Gewinnausschüttung bei einem bestimmten Prozentsatz und zahlen beispielsweise nicht mehr als vier Prozent Rendite.

Wenn Sie Ihr Geld bei einer Wohnungsgenossenschaft anlegen wollen, wird unter Umständen eine Eintrittsgebühr fällig, die Sie bei Kündigung Ihres Anteils nicht zurückerhalten.

Genossenschaftsanteile kaufen – so gehen Sie vor

Wenn Sie Geld bei einer Genossenschaftsbank anlegen wollen um in den Genuss attraktiver Renditen zu kommen, gehen Sie wie folgt vor:

  • eine Kontoeröffnung bei der betreffenden Bank
  • um Mitglied zu werden, zeichnen Sie einen Genossenschaftsanteil
  • wenn Sie mehr Geld festlegen wollen, erwerben Sie weitere Anteile
  • achten Sie darauf, ob es eine maximale Begrenzung gibt

Oftmals können Sie nur bei einer Genossenschaft Mitglied werden, wenn Sie in deren Geschäftsgebiet wohnen oder dort arbeiten – es muss also ein regionaler Bezug bestehen. Die genauen Bedingungen für eine Aufnahme ergeben sich aus der Satzung. In der Regel können Sie bei Volks- und Raiffeisenbanken in Ihrer Region Anteile erwerben oder Sie kaufen Genossenschaftsanteile bei örtlichen Wohnungsbaugenossenschaften. Einige Genossenschaften bieten Ihre Anteile auch überregional zur Zeichnung an.

Wollen Sie Ihr Geld bei einer Wohnungsbaugenossenschaft anlegen, gehen Sie am besten folgendermaßen vor:

  • prüfen Sie, welche Wohnungsbaugenossenschaften in Ihrer Region Sparangebote haben
  • sehen Sie sich die Geschäftsberichte der Genossenschaften an, ein Hinweis auf ein gut funktionierendes Unternehmen ist ein geringer Leerstand
  • prüfen Sie die Nachschusspflicht, idealerweise ist die Nachschusspflicht in der Satzung ausgeschlossen 

Welche Rechte haben Sie als Mitglied einer Genossenschaft?

Als Mitglied einer Genossenschaft besitzen Sie einen Anteil am Unternehmen und sind berechtigt, mit zu entscheiden. Jedes Mitglied der Genossenschaft hat eine Stimme unabhängig von der Anzahl der Genossenschaftsanteile.

Wenn Sie Ihre Anteil kündigen wollen, ist das in der Regel mit einer bestimmten Frist zum Ende des Geschäftsjahrs möglich. Nach erfolgter Vertreterversammlung werden Ihnen Ihre Anteile nebst erwirtschaftetem Gewinn wieder ausbezahlt.